Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 4.4 Zuständigkeitsabgrenzung

Neben dem Verhältnis zur Geschäftsleitung ist die Rolle der/des Menschenrechtsbeauftragten auch gegenüber anderen Funktionen und Beauftragten abzugrenzen. Die folgende Aufzählung von Aspekten erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die konkrete Zuständigkeitsbeschreibung und -abgrenzung muss sich an der jeweiligen Unternehmensorganisation ausrichten. In Ansehung des mater... mehr

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Urlaub: Erholungszweck und ... / 2 Abgrenzung zu anderen Freistellungen

2.1 Freistellung Der Begriff der Freistellung ist nicht gesetzlich definiert. Bei einer Freistellung wird der Arbeitnehmer – dauerhaft oder zeitweise, bezahlt oder unbezahlt – von seiner vertraglich festgelegten Arbeitspflicht entbunden. Im Arbeitsverhältnis existieren mehrere Möglichkeiten der Freistellung. Bei der Freistellung im weiteren Sinn werden auch gesetzlich vorgeseh... mehr

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Urlaub: Erholungszweck und Abgrenzung zu anderen Freistellungen

Zusammenfassung Überblick Der Urlaub ist wesentliches Element des Arbeitsverhältnisses. Die Grundlagen und zugleich die Mindestvorgaben des Urlaubs finden sich im Bundesurlaubsgesetz. Dieses Gesetz fußt allerdings auf einer Europäischen Richtlinie, die gerade in jüngerer Zeit über Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes erheblichen Einfluss auf das Verständnis des geset... mehr

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Urlaubsgeld / 1.3 Abgrenzung zu Erholungsbeihilfen

Eine für Arbeitgeber und Arbeitnehmer günstigere Alternative zum Urlaubsgeld sind Erholungsbeihilfen . Dabei handelt es sich – ebenso wie beim Urlaubsgeld – um eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers. Die Erholungsbeihilfe ist allerdings zweckgebunden: Sie dient der Erholung des Mitarbeiters und muss deshalb im Zusammenhang mit dem Urlaub geleistet werden. Achtet der Arbeit... mehr

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Urlaub: Erholungszweck und ... / 2.3 Unbezahlter Urlaub

Eine besondere Fallgruppe der Befreiung von der Arbeitsverpflichtung stellt der sog. unbezahlte Urlaub dar. Mit Abschluss des Arbeitsvertrags ist der Arbeitnehmer die Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung in dem jeweils vereinbarten Umfang eingegangen. Demgemäß hat er im Regelfall keinen Anspruch darauf, von eben dieser Verpflichtung – sei es auch unter Fortfall de... mehr

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Urlaub: Erholungszweck und ... / 2.2 Bezahlter Sonderurlaub

Im Fall einer persönlichen Arbeitsverhinderung hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Freistellung, wenn er unverschuldet für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Arbeitsleistung verhindert ist. Diese Freistellung wird häufig als Sonderurlaub bezeichnet. Nach § 616 BGB hat der Arbeitgeber in diesen Fällen das Entgelt fortz... mehr

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Urlaub: Erholungszweck und ... / 1 Erholungszweck des Urlaubs

1.1 Begriff und Zweck des Erholungsurlaubs Begriff des Erholungsurlaubs "Erholungsurlaub" im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes wird als die zeitweilige Freistellung des Arbeitnehmers von der vertraglichen Arbeitsverpflichtung unter Fortzahlung der Vergütung zu Zwecken der Erholung definiert.[1] Dies ist die durchgängig im Bundesurlaubsgesetz geltende Definition, auch wenn dort s... mehr

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Urlaub: Erholungszweck und ... / Zusammenfassung

Überblick Der Urlaub ist wesentliches Element des Arbeitsverhältnisses. Die Grundlagen und zugleich die Mindestvorgaben des Urlaubs finden sich im Bundesurlaubsgesetz. Dieses Gesetz fußt allerdings auf einer Europäischen Richtlinie, die gerade in jüngerer Zeit über Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes erheblichen Einfluss auf das Verständnis des gesetzlichen Mindest... mehr

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Urlaub: Erholungszweck und ... / 1.2 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs

Das Bundesurlaubsgesetz untersagt dem Arbeitnehmer, während der Zeit des Urlaubs eine Erwerbstätigkeit zu leisten, die dem Urlaubszweck zuwider laufen würde.[1] Dieses Verbot zielt nicht nur auf Tätigkeiten ab, die in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis erbracht werden, sondern auf alle Betätigungen, die auf Erwerb ausgerichtet sind und dem Erholungszweck zuwider laufen. Die... mehr

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Urlaub: Erholungszweck und ... / 2.1 Freistellung

Der Begriff der Freistellung ist nicht gesetzlich definiert. Bei einer Freistellung wird der Arbeitnehmer – dauerhaft oder zeitweise, bezahlt oder unbezahlt – von seiner vertraglich festgelegten Arbeitspflicht entbunden. Im Arbeitsverhältnis existieren mehrere Möglichkeiten der Freistellung. Bei der Freistellung im weiteren Sinn werden auch gesetzlich vorgesehene Tatbestände ... mehr

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Urlaub: Erholungszweck und ... / 1.1 Begriff und Zweck des Erholungsurlaubs

Begriff des Erholungsurlaubs "Erholungsurlaub" im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes wird als die zeitweilige Freistellung des Arbeitnehmers von der vertraglichen Arbeitsverpflichtung unter Fortzahlung der Vergütung zu Zwecken der Erholung definiert.[1] Dies ist die durchgängig im Bundesurlaubsgesetz geltende Definition, auch wenn dort stellenweise nur vom "Urlaub" die Rede ist.... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 6.1 Zusammentreffen mehrerer Maßnahmen und Nutzungen; Zurechnung bei Personenmehrheiten und Nutzungsberechtigten

Rz. 49 Bei mehrjährigen oder in mehrere Lose gegliederten Sanierungen folgt die steuerliche Ordnung nicht notwendig dem bauvertraglichen Gesamtprojekt. Ausgangspunkt ist der Erhaltungsaufwand, der dem jeweiligen Veranlagungszeitraum oder Wj. nach den allgemeinen Grundsätzen zuzuordnen und wirtschaftlich abgrenzbar ist. Bei Überschusseinkünften bildet daher grundsätzlich der ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4.3 Beiträge zu Unfallversicherungen

Rz. 81 Zu den Unfallversicherungen gehören die gesetzliche und private freiwillige Unfallversicherung. Zur Abgrenzung zu den Werbungskosten und Betriebsausgaben vgl. Rz. 100ff. Die gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) deckt das Risiko abhängig Beschäftigter von den Folgen von Arbeitsunfällen (Verletzungen, Tod) und von Berufskrankheiten ab. Private Unfallversicherungen dec... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ("JStG 2019")[1] eingeführte Vorschrift (§ 3 Nr. 19 EStG) gilt ab dem Vz 2019 bzw. beim LSt-Abzug für nach dem 31.12.2018 zufließende Bezüge.[2] Durch das Jahressteuergesetz 2020 wurden mit Wirkung ab Vz 2020[3] klarstellend Satz 1 geändert ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.2 Überblick über die Änderungen des § 10 EStG durch das Alterseinkünftegesetz

Rz. 55 Das Alterseinkünftegesetz v. 5.7.2004[1] und Folgeänderungen haben im Bereich des § 10 EStG zu folgenden – z. T. bereits wieder überholten – Änderungen geführt: § 10 Abs. 1 Nr. 1a S. 2 EStG verweist auf die Ertragsanteilstabelle des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG für Leibrenten, die nicht aus der gesetzlichen Rentenversicherung, den landwirtschaftliche... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.2 Begriff der Berufsausbildung – Berufsfortbildung

Rz. 134 Berufsausbildung ist die erstmalige Ausbildung zur Erlangung der Kenntnisse, die für die Ausübung eines Berufs notwendig sind (zu Einzelheiten Rz. 137). Rz. 134a Fortbildung- oder Weiterbildung sind dagegen Maßnahmen, die ein Stpfl. ergreift, um im ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden und besser vorwärts zu komm... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.1 Allgemeines

Rz. 171 Als Sonderausgaben abziehbar sind auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Renten und dauernde Lasten, die nicht mit Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F.): Sie dürfen nach Abs. 1 S. 1 weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sein. Der Sonderausgabenabzug von Renten un... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2.3 Verteilungswahlrecht und Rechtsfolgen

Rz. 19 Sind die Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt, kann der Stpfl. zwischen dem nach allgemeinen Regeln eröffneten Sofortabzug und einer gleichmäßigen Verteilung auf 2, 3, 4 oder 5 Jahre wählen. § 11b begründet weder zusätzliches Abzugsvolumen noch einen eigenständigen Abzugstatbestand. Ohne wirksame Wahl bleibt es bei den allgemeinen zeitlichen Zuordnungsregeln. Wird verte... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2.1 Begünstigtes Objekt und begünstigter Erhaltungsaufwand

Rz. 8 Satz 1 verbindet den Grundtatbestand für Einzeldenkmale mit dem Verteilungswahlrecht. Begünstigt ist nur Aufwand, der einem im Inland belegenen Baudenkmal zuzuordnen und steuerrechtlich Erhaltungsaufwand ist, nicht durch öffentliche Zuschüsse gedeckt wird und auf mit der zuständigen Stelle vorab abgestimmten Maßnahmen beruht, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des D... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 3.1 Schutzobjekt: Gebäudegruppe und Gesamtanlage

Rz. 25 Satz 2 erweitert das Verteilungswahlrecht auf Erhaltungsaufwand für Gebäude und Gebäudeteile, die für sich allein kein Baudenkmal sind, jedoch zu einer nach Landesrecht als Einheit geschützten Gebäudegruppe oder Gesamtanlage gehören. Die Vorschrift ist damit der eigenständige Fördertatbestand für den Ensembleschutz. Denkmalrechtliches Bezugsgut ist nicht eine individu... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 133 § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG begünstigt die eigene Berufsausbildung des Stpfl. Bei Ehegatten/Lebenspartnern (§ 2 Abs. 8 EStG), die die Voraussetzung des § 26 Abs. 1 EStG erfüllen, gilt dies für jeden Ehegatten/Lebenspartner. Die Vorschrift gilt ab 1.1.1969 und sollte bewirken, der Unterscheidung zwischen Ausbildungskosten, die früher überhaupt nicht abziehbar waren, und Fo... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 6.3 Wechsel- und Beendigungsfälle

Rz. 53 Veräußerung, Einbringung eines zuvor nicht zum Betriebsvermögen gehörenden Gebäudes, Entnahme aus dem Betriebsvermögen und Beendigung der Nutzung zur Einkunftserzielung lösen über Satz 3 i. V. m. § 11a Abs. 2 zwingend den Abzug des noch nicht berücksichtigten Erhaltungsaufwands aus. Der Restabzug erfolgt im Veränderungsjahr in einer Summe und ohne zeitanteilige Kürzun... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 Abgrenzung von und Umgang mit operationellen Risiken (Tz. 1)

Rz. 74 1 Das Institut hat den operationellen Risiken durch ein angemessenes Risikomanagement Rechnung zu tragen. Für diese Zwecke ist eine institutsintern einheitliche Festlegung und Abgrenzung der operationellen Risiken vorzunehmen und an die Mitarbeiter zu kommunizieren. 2.1 Festlegung und Abgrenzung der operationellen Risiken Rz. 75 Um den operationellen Risiken durch ein ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

a) Allgemeines Rz. 95 [Autor/Stand] Die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme richtet sich bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO nach den allgemeinen Regeln (s. Rz. 80). Auf die Abgrenzung kommt es dabei vor allem im Verhältnis zwischen mittelbarer Täterschaft und Anstiftung sowie zwischen Mittäterschaft und Beihilfe an. Aus dem Wortlaut der §§ 25 ff. StGB ergeben sich zumindest Eckpu... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung zur journalistischen Tätigkeit

Rn. 112 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Unterscheidung zum Journalisten ist durch die Aufnahme Letzterer in die Katalogberufe (ebenso für den Bildberichterstatter und Übersetzer) und die Streichung des § 34 Abs 4 EStG aF nicht mehr bedeutsam (zu Letzterem FG Köln EFG 1982, 130 rkr, im Übrigen hinsichtlich der Abgrenzung zweifelhaft). mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5.1 Spezifizierung und Abgrenzung der zu erbringenden Leistung (lit. a)

Rz. 302 Die Spezifizierung der vom Auslagerungsunternehmen zu erbringenden Leistung ist ein zentraler Bestandteil des Auslagerungsvertrages, dessen Bedeutung allerdings in der Praxis häufig unterschätzt wird.[1] Die zu erbringende Leistung sollte so exakt wie möglich mit dem Auslagerungsunternehmen abgestimmt und in einer Leistungsbeschreibung fixiert werden. Um nachträglich... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Abgrenzung der Risikoarten

Rz. 19 Jedes Institut muss individuell beurteilen, welche Risiken mit Blick auf seine spezifischen Geschäftsprozesse als wesentlich einzustufen sind. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit muss sich das Institut zunächst einen Überblick über die Ausprägungen sämtlicher Risiken verschaffen. Das Ergebnis dieser Analyse wird als "Gesamtrisikoprofil" des Institutes bezeichnet (→ AT ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Abgrenzung vom Grundvermögen

I. Allgemeines Rz. 115 [Autor/Stand] Die Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Grundvermögen richtet sich grundsätzlich nach den §§ 33, 68 BewG. Die Vorschrift des § 69 BewG ist lediglich hilfsweise heranzuziehen.[2] Rz. 116 [Autor/Stand] Die Entscheidung darüber, ob und inwieweit Wirtschaftsgüter ganz zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen oder ga... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Abgrenzung gegenüber gewerblicher Tätigkeit

Schrifttum: App, Zur GewStPfl von Freiberuflerpraxen bei Erreichen einer bestimmten Größenordnung, KStZ 1990, 226; Kupfer, Geklärte und strittige ESt-Fragen bei der Abgrenzung zwischen Freiberuf und Gewerbe, KÖSDI 1990, 8088; K. Schulz, Brennpunkte der Steuerberatungspraxis – Besteuerungsprobleme, StbKongr 1991, 131; Schaper, Beschäftigung von Mitarbeitern durch Freiberufler, IN... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Abgrenzung gegenüber nichtselbstständiger Arbeit

Schrifttum: Kunz/Kunz, Freie-Mitarbeiter-Verträge als Alternative zur Festanstellung?, DB 1993, 326; von Einem, "Abhängige Selbstständigkeit", BB 1994, 60; Kunz/Kunz, Die neue Scheinselbstständigkeit – Missbrauch mit Werk-, Subunternehmer- und Freien-Mitarbeiter-Verträgen und die rechtlichen Folgen, BuW 1995, 188; Kunz/Kunz, Typische Abgrenzungsfälle von (Schein-)Selbstständigke... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Abgrenzung vom Betriebsvermögen

I. Allgemeines Rz. 140 [Autor/Stand] Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse. Ob eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, ist jeweils nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu entscheiden. Liegt eine teils gewerbliche ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Abgrenzung der Zweige des Tierbestands bei Überschreitung der zulässigen Anzahl von Vieheinheiten (Abs. 2 und 3)

Rz. 26 [Autor/Stand] Übersteigt die in einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nachhaltig gehaltene Anzahl von Vieheinheiten die für die Größe des Betriebs nach § 51 Abs. 1a BewG zulässige Grenze, so ist für die Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbe entscheidend, ob in dem Betrieb mehrere Zweige des Tierbestands gehalten werden. Rz. 27 [Autor/Stand] Beschränkt si... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Bedeutung der Abgrenzung der Tierhaltung

Rz. 32 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 51 BewG über die Abgrenzung der zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zu rechnenden Tierbestände hat grundsätzlich die gleiche Bedeutung und Auswirkung wie die Abgrenzung jedes anderen Wirtschaftsguts in Bezug auf die Frage, ob es sich um landwirtschaftliches Vermögen handelt oder die Wirtschaftsgüter einer anderen Vermögensar... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Bedeutung der Abgrenzung

Rz. 66 [Autor/Stand] Da § 257 StGB ebenso wie § 27 StGB die Unterstützung eines anderen Täters mit Strafe bedroht, ist eine Abgrenzung der Beihilfe zur Begünstigung sowohl erforderlich als auch problematisch. Im Steuerstrafrecht gilt das insbesondere deshalb, da die Selbstanzeige nach § 371 AO nur für § 27 StGB, § 370 AO strafaufhebende Wirkung haben kann, nicht aber für die... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Abgrenzung zur kaufmännischen Tätigkeit

Rn. 72 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Nicht mehr selbstständige Arbeit ist nach der höchstrichterlichen Rspr die Tätigkeit des Angehörigen eines der in § 18 Abs 1 Nr 1–3 EStG genannten Berufe, wenn sie nach der Verkehrsanschauung als gewerbliche angesehen wird, vornehmlich also dann, wenn die Ausübung der Tätigkeit besondere wirtschaftliche Maßnahmen voraussetzt, die für die Aus... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 Abgrenzung zwischen Handels- und Anlagebuch

Rz. 72 Für die aufbau- und ablauforganisatorischen Anforderungen spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob die jeweiligen Geschäfte dem Handelsbuch oder dem Anlagebuch zugeordnet sind (→ BTO 2). Dementsprechend kommt es bei diesen Anforderungen mit einer Ausnahme (Geschäfte in handelbaren Forderungen) weder auf die Regelungen zur Abgrenzung des Handelsbuches noch auf den Verw... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Formale Abgrenzung

Rz. 16 [Autor/Stand] Nach der früheren Regelung (s. Rz. 1) stellte jede strafbewehrte Verletzung einer steuerlichen Pflicht ein Steuervergehen unabhängig davon dar, ob der Straftatbestand selbst Teil eines Steuergesetzes war. Demgegenüber liegt der heutigen Regelung eine formale Abgrenzung zugrunde. Nicht der materielle (steuerrechtliche) Unrechtsgehalt der jeweiligen Strafv... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Abgrenzung zur Gewerblichkeit beim Händler

Rz. 1862 [Autor/Stand] Hinsichtlich der Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung zur gewerblichen Tätigkeit vertritt das BMF in seinem Schreiben vom 10.5.2022[2] richtigerweise die Auffassung, dass hierzu die Kriterien zum gewerblichen Wertpapier- und Devisenhandel herangezogen werden können (vgl. H 15.7 (9) (An- und Verkauf von Wertpapieren) EStH 2021).[3] mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Abgrenzung zur Beihilfe

a) Bedeutung der Abgrenzung Rz. 66 [Autor/Stand] Da § 257 StGB ebenso wie § 27 StGB die Unterstützung eines anderen Täters mit Strafe bedroht, ist eine Abgrenzung der Beihilfe zur Begünstigung sowohl erforderlich als auch problematisch. Im Steuerstrafrecht gilt das insbesondere deshalb, da die Selbstanzeige nach § 371 AO nur für § 27 StGB, § 370 AO strafaufhebende Wirkung hab... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. ABC zur Abgrenzung unternehmerischer Tätigkeiten iSd § 18 Abs 1 EStG

Schrifttum: Brandt, Zur Abgrenzung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Abs 1 Nr 1 EStG, aus sonstiger selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb, INF 2003, 57; Jahn, Überblick zur steuerlichen Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit, DB 2005, 692. Verwaltungsanweisungen: H 15.6 EStH 2024. Rn. 236 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Hier werden im F... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.6 Abgrenzung zum zentralen Auslagerungsbeauftragten

Rz. 406 Der Revisionsbeauftragte bzw. die Beauftragten, die von der Geschäftsleitung im Fall einer vollständigen Auslagerung der Risikocontrolling- oder Compliance-Funktion zu benennen sind und eine ordnungsgemäße Durchführung der jeweiligen Aufgaben gewährleisten müssen, sind vom zentralen Auslagerungsbeauftragten zu unterscheiden. Die Aufgaben des Auslagerungsbeauftragten,... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Die Kriterien zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme

1. Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO a) Allgemeines Rz. 95 [Autor/Stand] Die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme richtet sich bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO nach den allgemeinen Regeln (s. Rz. 80). Auf die Abgrenzung kommt es dabei vor allem im Verhältnis zwischen mittelbarer Täterschaft und Anstiftung sowie zwischen Mittäterschaft und Beihilfe... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Abgrenzung zur Internen Revision

Rz. 9 Bei den Kreditbearbeitungskontrollen handelt es sich um prozessabhängige Kontrollen (→ AT 1 Tz. 1), d. h. die für diese Kontrollaufgaben zuständigen Mitarbeiter sind an den jeweiligen Arbeitsprozessen beteiligt und häufig auch für das Ergebnis der zu kontrollierenden Prozesse verantwortlich. Die Mitarbeiter der Internen Revision sind im Rahmen ihrer Aufgaben hingegen ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Abgrenzung der Geschäftsarten

Rz. 7 Maßgeblich für die Zuordnung der betriebenen Geschäfte zu den Anforderungen an die Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation im Kreditbereich (→ BTO 1), im Handelsbereich (→ BTO 2) oder im Immobilienbereich (→ BTO 3) sind die Definitionen im allgemeinen Teil des Rundschreibens (→ AT 2.3). Während bei den Kreditgeschäften von Anfang an auf den weiten Kreditbegrif... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO

Rz. 99 [Autor/Stand] Nicht selbstverständlich ist es, dass die Unterscheidung zwischen Täterschaft und Teilnahme auch bei § 370 Abs. 1 Nr. 2, 3 AO nach den für Nr. 1 entwickelten Kriterien (s. Rz. 95 ff.) durchgeführt wird. Denn bei § 370 Abs. 1 Nr. 2, 3 AO handelt es sich um Sonderdelikte (s. Rz. 87), die dadurch gekenn zeichnet sind, dass der Täter entgegen einer besondere... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.2 Abgrenzung zwischen Liquiditäts- und Zinsmanagement

Rz. 131 Im Bankgeschäft werden den Kunden sowohl beim Liquiditätsverbrauch auf der Aktivseite (z. B. durch Kreditlinien) als auch bei der Liquiditätsbeschaffung auf der Passivseite (z. B. bei Spareinlagen) traditionell implizite "Liquiditätsoptionen" gewährt, wobei die völlig freie Verfügung durch entsprechende Kündigungsfristen oder Maximalbeträge formell eingeschränkt werd... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Begriff und Abgrenzung der "Hauptfeststellung"

Rz. 25 [Autor/Stand] Als "Hauptfeststellung" wird die nach dem Gesetzeswortlaut in bestimmten Zeitabständen vorzunehmende allgemeine Feststellung aller Einheitswerte bezeichnet. Das setzt im Ergebnis die Erfassung und Neubewertung sämtlicher wirtschaftlicher Einheiten des Grundvermögens und der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe voraus. Rz. 26 [Autor/Stand] Im Rahmen de... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Abgrenzung zu den Vertriebsbereichen

Rz. 67 Die Compliance-Funktion ist grundsätzlich in einem von den Bereichen Markt und Handel unabhängigen Bereich anzusiedeln. Zwischenzeitlich waren im Rahmen der Konsultationsphase zur fünften MaRisk-Novelle Ausnahmen für Institute mit zwei Geschäftsleitern durch eine entsprechende Erläuterung vorgesehen. Bei diesen Instituten sollte die Wahrnehmung der Funktion des Compli... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5. Abgrenzung Auslagerung von Fremdbezug – Software/IT‐Dienstleistungen

Diskutiert wird seitens der Mitglieder des Fachgremiums, ob der Betrieb von Software in einer Cloud einen Auslagerungstatbestand darstellt. Der Betrieb von Software in einer Cloud ist immer dann als Auslagerung einzustufen, wenn die Cloud nicht vom Institut selbst erstellt worden ist, nicht unter eigener Kontrolle des Instituts steht sowie Software betrieben wird, die zur Du... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Abgrenzung zur Gewerblichkeit beim Mining

Rz. 1863 [Autor/Stand] Beim Mining ist ebenso wie beim umfangreichen Handel mit Kryptowährungen fraglich, wann die Grenze zur Gewerblichkeit überschritten ist, so dass gewerbliche Einkünfte nach § 15 EStG und allen daraus sich ergebenden Konsequenzen zu bejahen sind. Rz. 1864 [Autor/Stand] Bei der Tätigkeit als Miner – dem Schürfen von Kryptowährungen – muss zwischen dem priv... mehr