Schrifttum:
Brandt, Zur Abgrenzung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Abs 1 Nr 1 EStG, aus sonstiger selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb, INF 2003, 57;
Jahn, Überblick zur steuerlichen Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit, DB 2005, 692.
Verwaltungsanweisungen:
H 15.6 EStH 2024.
Rn. 236
Stand: EL 191 – ET: 08/2026
Hier werden im Folgenden Tätigkeiten aufgeführt, die in § 18 Abs 1 EStG unmittelbar nicht genannt sind.
Zur Abgrenzung von unternehmerischer Tätigkeit gewerblicher Art auch s § 15 Rn 127a (Bitz).
Absatzförderung
zB durch Geschäftsvermittlung ist gewerblich, auch wenn im Übrigen ein Katalogberuf ausgeübt wird (s Rn 126b).
Aktionsleiter
einer Bausparkasse, der Bezirksleiter ua bei Verkaufsaktionen und Pilotprojekten schult und unterstützt, ist mit dem Absatz von Bausparverträgen beschäftigt und damit gewerblich tätig (BFH BStBl II 1989, 965; FG Düsseldorf DStRE 2002, 420 rkr).
Altenpfleger
Nach BFH BStBl II 2004, 509 kommt ein ähnlicher Beruf in Betracht, wenn die Ausbildung der eines Krankengymnasten vergleichbar ist. Die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung sind gewerblicher Natur (BFH BFH/NV 2011, 2062). Sie müssen ggf getrennt abgerechnet werden (sonst insgesamt gewerblich, vgl BMF BStBl I 2019, 1298). Die Mithilfe qualifizierten Personals schadet nicht, wenn der StPfl selbst einen wesentlichen Teil der Pflegeleistungen übernimmt, dh pflegerische Beziehungen zu jedem Pflegebedürftigen unterhält und auf die Pflegetätigkeit durch regelmäßige und eingehende Kontrolle maßgeblichen Einfluss nimmt (BFH BStBl II 2004, 509).
Anlagenvermittlung
wird idR gewerblich betrieben (BFH BStBl II 1984, 129; BFH/NV 1991, 435).
Arbeitssicherheit
Tätigkeiten auf diesem Gebiet sind nur dann freiberuflich, wenn der StPfl – auch wenn er (Arbeits-)Me...