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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk AT 9 Ausla ... / 11.6 Abgrenzung zum zentralen Auslagerungsbeauftragten

Dr. Sibel Kocatepe
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Rz. 406

Der Revisionsbeauftragte bzw. die Beauftragten, die von der Geschäftsleitung im Fall einer vollständigen Auslagerung der Risikocontrolling- oder Compliance-Funktion zu benennen sind und eine ordnungsgemäße Durchführung der jeweiligen Aufgaben gewährleisten müssen, sind vom zentralen Auslagerungsbeauftragten zu unterscheiden. Die Aufgaben des Auslagerungsbeauftragten, den jedes Institut mit Auslagerungen einzurichten hat, und des ggf. einzurichtenden Auslagerungsmanagements werden an anderer Stelle erläutert (→ AT 9 Tz. 12).

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