Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.2 Begriff des Unternehmers

Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (nicht im steuerlichen Sinne!) ist jede natürliche oder juristische Person, aber auch rechtsfähige Personengesellschaft, die am Markt planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen Entgelt anbietet. Freiberufler, Handwerker und Landwirte zählen ebenso wie Kleingewerbetreibende, die nicht ins Handelsregister einzutragen sind, zu den Unternehmen im ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aushilfskräfte / 1 Einführung

Vom Probearbeitsverhältnis unterscheidet sich das Aushilfsarbeitsverhältnis dadurch, dass beim Arbeitsverhältnis auf Probe regelmäßig ein vollwertiges Dauerverhältnis angestrebt wird, beim Aushilfsarbeitsverhältnis dagegen nicht. Aushilfstätigkeiten werden häufig von Studenten oder Praktikanten ausgeführt. Entgegen dem beschriebenen Begriffsverständnis als Arbeitnehmer wird ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.5 Gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne der AO – Unwiderlegbare Vermutung nach Ablauf von 6 Monaten

Auch die AO kennt den Begriff des gewöhnlichen Aufenthaltes in § 9 AO. Diesen begründet eine steuerpflichtige Person dadurch, dass sie sich an einem Ort unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass sie an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilen will. Dauert ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt mehr als sechs Monate, wird unwiderlegbar ve...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.3.3 Hinreichende Erfolgsaussicht

Rz. 25 Die Gewährung von Prozesskostenhilfe setzt voraus, dass für die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Erfolgsaussicht (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO) besteht. Prozesskostenhilfe darf verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist. Die Anforderungen an die...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung / 4 Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung zu anderen Rechtsbeziehungen

In der Praxis von besonderer Bedeutung ist die Abgrenzung der Leiharbeit von einem Werk- oder Dienstvertragsverhältnis. Die Unterschiede dieser Vertragsbedingungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Bei einer Arbeitnehmerüberlassung werden Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung an einen Dritten überlassen. Sie werden in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert und un...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Herstellungskosten / 1.2.3 Wesentliche Verbesserung

Herstellungskosten sind auch Aufwendungen, die durch eine über den ursprünglichen Zustand eines Vermögensgegenstands hinausgehende wesentliche Verbesserung des Vermögensgegenstands entstehen.[1] Es müssen also 2 Voraussetzungen erfüllt sein: wesentliche Verbesserung eines Vermögensgegenstands, die über den ursprünglichen Zustand des Vermögensgegenstands hinausgeht. Wesentliche ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Herstellungskosten / Zusammenfassung

Begriff Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen.[1] Herstellungskosten sind von den Anschaffungskosten abzugrenzen, die bei der entgeltlich...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 2.2.2 Zweckwegfall

Rz. 18 Der Zweckwegfall ist der Zweckerreichung nicht gleichzusetzen. Die rechtlichen Konsequenzen hängen von dem Grund der Zweckbefristung ab. Praxis-Beispiel Es wird als Zweckbefristung[1] eine Beschäftigung bis zur Wiederaufnahme der Tätigkeit durch einen erkrankten Mitarbeiter vereinbart. Dieser scheidet durch Eigenkündigung aus. Als Zweckbefristung wird vereinbart: Erstell...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung / Zusammenfassung

Begriff Als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet man die vorübergehende Überlassung eines Arbeitnehmers (Leiharbeitnehmer) durch einen Unternehmer (Verleiher) an einen Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung. Dabei ist der Leiharbeitnehmer verpflichtet – unter Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses zum Verleiher –, für den Betrieb des Entleihers nach dessen Weisungen zu arbei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 2.2.1 Zweckerreichung

Rz. 13 Die Beendigung eines wirksam zweckbefristeten Arbeitsverhältnisses setzt die Zweckerreichung und schriftliche Unterrichtung über die Zweckerreichung voraus.[1] Rz. 14 Unerlässliche Voraussetzung für eine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung ist, dass ein Beendigungstatbestand hinreichend deutlich vereinbart war[2] und dieser Beendigungstatbes...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.2 Ausgangsmiete

Rz. 2 Die ortsüblichen Vergleichsmiete, die höchstens um 10 % überschritten werden darf, wird nach der Legaldefinition des § 558 Abs. 2 ausschließlich anhand von fünf wohnwertbildenden Faktoren ermittelt, also aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage (vgl. dazu § 558 Rn. 12-14) unter Berücksi...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / Bundesrecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / Bundesrecht

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Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsveranstaltung / Zusammenfassung

Begriff Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, die gesellschaftlichen Charakter haben. Als übliche Betriebsveranstaltungen gelten z. B. Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern und Jubiläumsfeiern. Zuwendungen des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer im Rahmen einer Betriebsveranstaltung gehören regelmäßig nicht zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn, wen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vergütungsoptimierung durch... / 4.1 Steuerfreie Jobtickets

Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet oder zu einem vom Arbeitgeber dauerhaft festgelegten Sammelpunkt gezahlt werden, sind steuerfrei....mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen: Weiternutzung ... / 1 Geldwerter Vorteil für private Nutzung

Darf der Arbeitnehmer einen Dienstwagen während der Elternzeit oder des Krankengeldbezugs weiterhin unentgeltlich privat nutzen, handelt es sich hierbei um einen geldwerten Vorteil, der zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt. Bezieht in dieser Zeit der Arbeitnehmer keinen weiteren steuerpflichtigen Arbeitslohn, ist es möglich, dass – je nach Bruttolistenpreis des Fahrzeugs u...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsveranstaltung / 4.6.4 Betriebsausgabenabzug

Zuwendungen für die Bewirtung von Geschäftspartner dürfen nur mit 70 % als Betriebsausgaben angesetzt werden.[1] Anders als bei Arbeitnehmern, deren Bewirtungskosten ohne Kürzung in vollem Umfang als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, muss die pauschale Kürzung um 30 % auch für Bewirtungsaufwendungen für Geschäftsfreuende beachtet werden, die im Rahmen einer lohnsteuerlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsveranstaltung / 4.3 Sachgeschenke des Arbeitgebers

Anzusetzen sind auch Geschenke, unabhängig von ihrem Wert, die der Arbeitnehmer anlässlich der Betriebsveranstaltung erhält. In die Berechnung einzubeziehen sind also auch Geschenke, die über der für Aufmerksamkeiten geltenden Freigrenze liegen, deren Wert also mehr als 60 EUR beträgt. Unerheblich ist, ob es sich um Genussmittel oder Geschenke von bleibendem Wert handelt. Vor...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vergütungsoptimierung durch... / 4.3 Steuerfreie Gesundheitsförderung

Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands des Arbeitnehmers oder der betrieblichen Gesundheitsförderung bleiben bis zu 600 EUR im Kalenderjahr je Arbeitnehmer steuerfrei. Der Höchstbetrag ist jahresbezogen und gilt pro Dienstverhältnis. Übersteigende Beträge rechnen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Unter die Steuerbefreiung fallen auch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2025, Rosinenpickere... / 2. Zuständigkeit für die Festsetzung der Vergütung im Insolvenzplanverfahren

Der BGH sieht eine Zuständigkeit des Rechtspflegers. Gem. § 3 Nr. 2 Buchst. e RPflG sind dem Rechtspfleger in Verfahren nach InsO die vom Richter wahrzunehmenden Geschäfte des AG zugewiesen, es sei denn, es liegt ein Richtervorbehalt vor. § 18 Abs. 1 Nr. 2 RPflG sieht wegen der wirtschaftlichen Bedeutung und der rechtlichen Implikationen des Insolvenzplanverfahrens[5] vor, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2025, Mehr Klarheit... / G. Fazit

Der Pflichtteilsverzicht ist aktuell ein wesentlicher Baustein für die Nachfolgegestaltung. Ob dies so bleiben wird, hängt maßgeblich davon ab, ob sich die bisher h.M. in Bezug auf § 2310 S. 2 BGB halten kann. Ändert sich die h.M. in dieser Frage, bleibt außerdem abzuwarten, ob nicht andere Rechtsinstitute stattdessen an Bedeutung gewinnen. Unabhängig davon tragen die hier vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2025, Gebührenfreie ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Frage, ob unzulässige oder unstatthafte Beschwerden gebührenpflichtig sind, ist umstritten. Eindeutig dürfte die Sache – wie hier – sein, wenn die Beschwerde an sich statthaft, aber im konkreten Fall unzulässig ist. Auch eine nach den gesetzlichen Vorschriften an sich gegebene, im Einzelfall aber unzulässige Beschwerde, ist eine Beschwerde i.S.d. § 68 GKG und unterliegt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2025, Rosinenpickere... / III. Der BGH und seine Ansicht

Der BGH scheint diese "klare" Ansicht nun nicht mehr zu vertreten. In seiner Entscheidung vom 11.9.2025[4] spricht sich der BGH nun für den Rechtspfleger aus. Eine Übertragung der Zuständigkeiten wird somit "ad absurdum" geführt. Was war geschehen? Der Beteiligte beantragte zuletzt, die Vergütung für seine Tätigkeit als Sachwalter auf insgesamt 418.880,31 EUR festzusetzen. M...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2025, Praxis und Stra... / V. Der vorzeitige Ausgleich nach § 1385 Nr. 4 BGB

Halbwegs bekannt sind in der Praxis die Möglichkeiten des vorzeitigen Ausgleichs des Zugewinns bei dreijähriger Trennung nach § 1385 Nr. 1 BGB. Vor Ablauf dieser drei Jahre bleiben lediglich die Möglichkeiten nach § 1385 Ziffer 2 bis 4 BGB. Die Ziffer 3 hat kaum eine praktische Bedeutung erlangt, der Nr. 4 hat der BGH – man kann sagen in unbeabsichtigt langjähriger Rechtspre...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einsatzwechseltätigkeit / 1.2 Begünstigter Personenkreis

Die Definition der ersten Tätigkeitsstätte lässt die Wesensmerkmale der zur beruflichen Auswärtstätigkeit zählenden Reisekostenart "Einsatzwechseltätigkeit" weitgehend unverändert. Die frühere Rechtsprechung zur Einsatzwechseltätigkeit kann für die Abgrenzung des begünstigten Personenkreises weiterhin herangezogen werden. Typische Beispiele sind Bau- oder Montagearbeiter[1] Mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Ressortaufteilung in der GmbH / 1 Rechtverbindliche Ressort-Aufteilung

Nur wenn alle Vertragswerke der GmbH (Gesellschaftsvertrag, Anstellungsvertrag, Geschäftsordnung) richtig aufeinander abgestimmt sind, ist sicher, dass der Geschäftsführer nur für seine Aufgaben in die Verantwortung genommen werden kann: Voraussetzung ist, dass die Aufgabenverteilung zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern bzw. den Geschäftsführern untereinander vertrag...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3 Abgrenzung zu anderen Beendigungstatbeständen

1.1.3.1 Berufung auf die Nichtigkeit des Arbeitsvertrags Rz. 25 Auf die Nichtigkeit des Arbeitsvertrags (z. B. nach §§ 105, 117, 118, 134, 138 BGB) kann sich jede Partei jederzeit berufen. Wurde der fehlerhafte Arbeitsvertrag bereits in Vollzug gesetzt, führt die Berufung auf die Nichtigkeit dazu, dass das Arbeitsverhältnis ex nunc (d. h. ab jetzt und nicht ex tunc, d. h. rüc...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1.3 Abgrenzung zur außerordentlichen Kündigung

Rz. 335 Die Abgrenzung zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung hängt von einer Gesamtwertung der Vertragspflichtverletzung ab.[1] Im Fall der außerordentlichen Kündigung bedarf es dabei ferner der Einhaltung der 2-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB.[2] Rz. 336 Die objektive Eignung des Kündigungsgrundes ist bei beiden Kündigungsarten r...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.4.3.3 Abgrenzung zur Probezeit und zum befristeten Probearbeitsverhältnis

Rz. 257 Ist im Arbeits- oder Tarifvertrag für das unbefristete Arbeitsverhältnis ausdrücklich eine Probezeit vereinbart worden, beträgt die Kündigungsfrist innerhalb dieser Probezeit nach § 622 Abs. 3 BGB automatisch nur 2 Wochen, wobei das Arbeitsverhältnis nicht zur Monatsmitte oder zum Monatsende auslaufen muss. Der Tarifvertrag kann auch eine andere Kündigungsfrist vorse...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.1 Abgrenzung zur verhaltensbedingten Kündigung

Rz. 520 Die Kündigung eines unter den Geltungsbereich des KSchG fallenden Arbeitsverhältnisses ist nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn diese unter anderem durch Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, bedingt ist. Liegen solche Gründe vor, ist die Kündigung dennoch sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer auf einem anderen Arbeitsplatz i...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1.1 Begriff

Rz. 318 Eine Kündigung kann nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG sozial gerechtfertigt sein, wenn sie durch Gründe, die im Verhalten des Arbeitnehmers liegen, bedingt ist (§ 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG). Der Wortlaut gibt nur wenig Anhaltspunkte, um welche Gründe es sich hier handelt. Rz. 319 Die Abgrenzung zur aus dringenden betrieblichen Gründen bedingten Kündigung besteht darin, dass es...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.8 Auflösung durch einfache Erklärung nach §§ 12, 16 KSchG

Rz. 83 Nach erfolgreicher Klage kann der Arbeitnehmer nach § 12 durch Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung auflösen, wenn er während des Prozesses ein anderes Arbeitsverhältnis eingegangen ist.[1] Gleiches gilt nach § 16 für betriebliche Funktionsträger.[2] Rz. 84 Die §§ 12 und 16 KSchG haben verschiedene Geltungsbereiche: § 16 KSch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einfühlungsverhältnis / 3 Vertragliche Gestaltung

Aufgrund der fehlenden Verpflichtung zur Erbringung von Arbeitsleistung erfolgt das Einfühlungsverhältnis in der Regel unentgeltlich. In der betrieblichen Praxis ist jedoch nicht auszuschließen, dass der Stellenbewerber tatsächlich Leistungen erbringt. Nicht allein aus diesem Grund ist die schriftliche Vereinbarung des Einführungsverhältnisses dringend anzuraten. Gegenstand ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.6 Tod des Arbeitnehmers

Rz. 78 Der Tod des Arbeitnehmers beendet aufgrund der persönlichen Leistungsverpflichtung nach § 613 Satz 1 BGB das Arbeitsverhältnis. Schon entstandene, aber noch nicht erfüllte Ansprüche gegen den Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis gehen auf die Erben über, soweit sie nicht ausnahmsweise höchstpersönlich sind oder von einer Sonderregelung erfasst werden.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.3.2 Kriterien zulasten des Arbeitnehmers

Rz. 440 Bei Vermögensdelikten kann der Umfang des dem Arbeitgeber zugefügten Schadens vor allem im Hinblick auf die Stellung des Arbeitnehmers, die Art des entwendeten Guts und die besonderen Verhältnisse des Betriebs besonderes Gewicht für die Beurteilung aufweisen. Objektive Kriterien für eine allein am Wert des entwendeten Gegenstands ausgerichtete Abgrenzung lassen sich ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.9.3.2 Eingeschränkte Überprüfung der Sozialauswahl (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 974 Weitere Rechtsfolge des § 1 Abs. 5 KSchG ist, dass die soziale Auswahl der Arbeitnehmer, auf der die Namensliste beruht, in einem Kündigungsschutzverfahren nur auf "grobe Fehlerhaftigkeit" überprüft wird. Im Gegensatz zu § 1 Abs. 4 KSchG bezieht sich der eingeschränkte Prüfungsmaßstab allerdings nicht nur auf die Gewichtung der sozialen Gesichtspunkte, sondern auch a...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.3.1 Allgemeines

Rz. 817 Nur objektiv miteinander vergleichbare Arbeitnehmer sind in die Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG einzubeziehen, d. h. die Arbeitnehmer müssen – bezogen auf die Merkmale des Arbeitsplatzes – grds. gegeneinander austauschbar sein, sog. horizontale Vergleichbarkeit.[1] Nach Rspr. des BAG wird die Abgrenzung danach vorgenommen, ob dem Arbeitnehmer, der für die Soziala...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.2 Alkohol- und Drogenabhängigkeit

Rz. 547 Kündigt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer wegen einer Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, so wird die Wirksamkeit der Kündigung anhand der Grundsätze der krankheitsbedingten Kündigung geprüft.[1] Denn Alkoholabhängigkeit ist eine Krankheit im medizinischen Sinne. Sie liegt vor, wenn der gewohnheitsmäßige, übermäßige Alkoholgenuss trotz besserer Einsicht nicht aufgegeb...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.1 Berufung auf die Nichtigkeit des Arbeitsvertrags

Rz. 25 Auf die Nichtigkeit des Arbeitsvertrags (z. B. nach §§ 105, 117, 118, 134, 138 BGB) kann sich jede Partei jederzeit berufen. Wurde der fehlerhafte Arbeitsvertrag bereits in Vollzug gesetzt, führt die Berufung auf die Nichtigkeit dazu, dass das Arbeitsverhältnis ex nunc (d. h. ab jetzt und nicht ex tunc, d. h. rückwirkend) als nichtig angesehen wird, für die Vergangenh...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.3 Befristung und auflösende Bedingung

Rz. 55 Nach § 620 Abs. 3 BGB i. V. m. § 15 Abs. 1 und 2 TzBfG endet ein Arbeitsvertrag, der kalendermäßig befristet ist (z. B. für 6 Monate), mit Ablauf der vereinbarten Zeit; ein Arbeitsvertrag, der zweckbefristet ist (z. B. Einstellung zur Schwangerschaftsvertretung), endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch 2 Wochen, nachdem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.7 Auflösung durch Urteil nach § 9 KSchG

Rz. 79 Wenn der Arbeitnehmer gegen die ordentliche Kündigung des Arbeitgebers geklagt und das Arbeitsgericht festgestellt hat, dass die Kündigung unwirksam war, besteht nach wie vor ein wirksames Arbeitsverhältnis. Er kann dann aber nach § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG beantragen, das Gericht möge durch Urteil das Arbeitsverhältnis auflösen, vorausgesetzt, die Fortsetzung ist ihm ni...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.5 Entlassung

Rz. 75 Früher trennte das BAG scharf zwischen den Begriffen "Kündigung" (= rechtliche Beendigung) und "Entlassung" (= tatsächliche Beendigung), was vor allem im Rahmen von Massenentlassungen nach § 17 KSchG von Bedeutung war.[1] Mittlerweile versteht das BAG jedoch unter dem Begriff "Entlassung" die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.2 Anfechtung des Arbeitsvertrags

Rz. 28 Der Arbeitsvertrag ist nach § 142 Abs. 1 BGB nichtig, wenn eine Vertragspartei ihre Willenserklärung wirksam angefochten hat. Allerdings führt die Anfechtung im Arbeitsrecht nicht zur Nichtigkeit ex tunc (d. h. die Nichtigkeit gilt nicht rückwirkend), wenn der Arbeitsvertrag bereits in Vollzug gesetzt wurde, denn andernfalls würden Schwierigkeiten bei der Rückabwicklu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.5 Rechtsprechungsbeispiele (Fallbeispiele A–Z)

Rz. 468 Abkehrwille, also das Treffen von Vorbereitungen, um ein anderes Arbeitsverhältnis einzugehen oder sich selbstständig zu machen, an sich rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung.[1] Ausnahmen gelten bei Tätigkeiten für Konkurrenzunternehmen (s. unter "Konkurrenztätigkeit"). Rz. 469 Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebots durch den Arbeitgeber, bei einer Vermi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.4 Aufhebungsvertrag, gerichtlicher Vergleich

Rz. 65 Die Vertragsparteien können den Arbeitsvertrag einvernehmlich beenden, indem sie durch Angebot und Annahme einen schriftlichen Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag schließen, vgl. §§ 311 Abs. 1, 623 BGB. Das garantiert zum einen der Grundsatz der Vertragsfreiheit, Art. 2 Abs. 1 GG, zum anderen das Grundrecht der Berufsfreiheit, Art. 12 Abs. 1 GG. Die Parteien können vere...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gutscheine / 2.3 Vertragsgestaltung bei vom Arbeitgeber selbst ausgestelltem Gutschein

Für die Frage, ob vom Arbeitgeber selbst ausgestellte Gutscheine, die zum Erwerb von Waren und Dienstleistungen bei Dritten berechtigen, als Sachlohn einzuordnen sind, ist seit 2020 die vom Arbeitgeber vereinbarte Gutscheinabwicklung bzw. die seitens der Firma gewählte vertragliche Gestaltung zu unterscheiden. Erfolgt die Gutscheinabwicklung in der Weise, dass der Arbeitnehme...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gutscheine / 3 Widerruf und Freiwilligkeitsvorbehalt

Eine schriftliche Vereinbarung hat den Vorteil, dass dem Arbeitgeber durch die Aufnahme von Widerrufsvorbehalten Spielraum gegeben wird, sich unter konkret benannten Voraussetzungen/Widerrufsgründen (z. B. Umsatzrückgang, klar definierte wirtschaftlich schlechte Situation etc.)[1] von der Gutscheinausgabe zu lösen und diese zu beenden. Der Widerrufsvorbehalt bezieht sich als...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gutscheine / Zusammenfassung

Begriff Ein Gutschein ist ein Dokument, das einen Anspruch auf eine Leistung repräsentiert bzw. dokumentiert. In der Praxis sind Warengutscheine ein beliebtes Mittel, um die Freigrenze von 50 EUR für die steuerfreie Zuwendung von Sachgeschenken auszuschöpfen. Von entscheidender Bedeutung ist, ob es sich bei dem Gutschein um einen echten Sachbezug oder um Barlohn handelt. Währ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fortbildungsleistungen und ... / 2.3 Zusammenfassung

Die Bestimmung des Leistungsorts ist notwendige Voraussetzung, um feststellen zu können, ob eine Leistung überhaupt der deutschen Umsatzsteuer unterliegen kann. Dabei ist insbesondere bei Online-Veranstaltungen eine Differenzierung erforderlich, ob es sich um aufgezeichnete Inhalte oder Live-Stream-Veranstaltungen handelt. Anschließend stellt sich die Frage, welche Art von Le...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gutscheine / 1.3 Warengutschein zur Einlösung bei einem Dritten

Für Warengutscheine, die der Arbeitnehmer bei einem Dritten einzulösen hat, kann die Sachbezugsfreigrenze i. H. v. 50 EUR angewendet werden, wenn der Gutschein die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Sachbezugs erfüllt.[1] Die Abgrenzung von Sach- und Barlohn bei Gutscheinen ist gesetzlich festgelegt. Weitere Voraussetzung für die Anwendung der Sachbezugsfreigrenze ist, ...mehr