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Neue, geänderte und neu gefasste Vorschriften (Archiv) / Bundesrecht

Dipl.-Ing. Jürgen Knopp
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Arbeitszeitverordnung (AZV)
Fassung 19.02.2025
Fundstelle BGBl. I Nr. 49 vom 24.02.2025
Änderung §§ 3, 7a, 7c
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz Regelungen zur Führung von Arbeitszeit-Langzeitkonten für Beamte werden angepasst.

 

 
Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)
Fassung 19.02.2025
Fundstelle BGBl. I Nr. 49 vom 24.02.2025
Änderung § 1, Anlage 1
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Bei der Entscheidung über das Vorliegen einer Berufskrankheit sind künftig die veröffentlichten Ergebnisse der Beratungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirates Berufskrankheiten auf ihrem jeweils aktuellen Stand vorrangig zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Art, die Diagnostik und die Merkmale des jeweiligen Krankheitsbildes sowie hinsichtlich der Art, der Ausprägung und des Ausmaßes der ursächlichen Einwirkungen, einschließlich vorhandener Dosismaße. In der Anlage 1 werden folgende Nummern eingefügt:

  • 2117 Läsion der Rotatorenmanschette der Schulter durch eine langjährige und intensive Belastung durch Überschulterarbeit, repetitive Bewegungen im Schultergelenk, Kraftanwendungen im Schulterbereich durch Heben von Lasten oder Hand-Arm-Schwingungen;
  • 2118 Gonarthrose bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern nach mindestens 13-jähriger Expositionsdauer;
  • 4117 Chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch Quarzstaubexposition bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis am Arbeitsplatz von mindestens zwei Quarz-Feinstaubjahren [(mg/m 3 ) x Jahre] oberhalb der Konzentration von 0,1 mg/m3.

 

 
43. BImSchV – Nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe
Fassung 25.02.2025
Fundstelle BGBl. I Nr. 61 vom 28.02.2025
Änderung Anlagen 1, 2
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Anlage 1 T...

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