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Literaturauswertung AO/FGO/UStG/GewStG/UmwStG/GrEStG/ASt ... / 4.8 § 10 UStG (Bemessungsgrundlage für Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe)

Prof. Dr. Georg Schnitter
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• 2021

Zuschüsse an Non-Profit-Organisationen als Entgelt / § 10 UStG

 

Fraglich ist, ob es sich bei Zuschüssen an Non-Profit-Organisationen (NPOs) um Entgelte handelt, die für eine bestimmte Leistung erbracht werden. Nach überwiegender Auffassung ist für die Frage, ob ein Zuschuss als Entgelt anzusehen ist, auf die Zahlungsmotivation des Zuschussgebers und die Verwendung der Zahlung beim Zahlungsempfänger abzustellen. Danach liegt kein Leistungsaustausch vor, wenn der Zuschussgeber die Zahlung wegen allgemeinpolitischer, volkswirtschaftlicher oder gemeinnütziger Zwecke leistet. Zu beachten ist aber, dass eine eindeutige Abgrenzung hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung von Zuschüssen auch unter Heranziehung der anerkannten Auslegungsmethoden nicht möglich sein dürfte. Vor diesem Hintergrund ist jeder Einzelfall einer eigenständigen Überprüfung zu unterziehen.

(so Schwarz, Eine umsatzsteuerrechtliche Auslegung von Zuschüssen an NPOs: Eindeutig zweideutig, BB 2021, 111)

• 2025

Aufteilung eines Gesamtpreises für ein Bündel selbständiger, unterschiedlich besteuerter Leistungen / BFH v. 22.1.2025, XI R 19/23 und XI R 22/22 / § 10 Abs. 1 UStG

 

Bietet ein Stpfl. mehrere selbständige, unterschiedlich besteuerte Leistungen in einem Bündel zu einem einheitlichen Preis an, stellt sich die Frage, wie das Entgelt für die einzelnen selbständigen Leistungen zu ermitteln ist. Nach Auffassung des BFH hat die Aufteilung des Entgelts nach der einfachstmöglichen Methode – dies ist regelmäßig die Einzelverkaufspreismethode – zu erfolgen (BFH v. 22.1.2025, XI R 19/23 und XI R 22). Andere Methoden sind zulässig, wenn diese genauso sachgerecht sind. Nicht akzeptiert werden Aufteilungsmethoden, die zu Verhältnispreisen führen, die oberhalb der Einzelverkaufspreise liegen. Gleiches gilt für A...

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