Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Das Kassengesetz für mehr S... / 5. Sind die Mitteilungen nach § 146a Absatz 4 AO aufbewahrungspflichtig und wenn ja wie lange?

Die Mitteilung nach § 146a Absatz 4 AO ist grundsätzlich nicht aufbewahrungspflichtig. Eine Ausnahme kann gelten, sofern die Mitteilung nach § 146a Absatz 4 AO als Teil der Verfahrensdokumentation nach Rz. 151 ff der GoBD verwendet wird. In diesem Fall ist sie gemäß § 147 Absatz 1 Nummer 1 AO in Verbindung mit § 147 Absatz 3 Satz 1 AO zehn Jahre aufzubewahren.mehr

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Das Kassengesetz für mehr S... / 4. Unterliegt ein Back-Office-System, in welchem Fahrten erstmalig erfasst bzw. verwaltet werden, dem Anwendungsbereich des § 146a AO?

Beim Back-Office-System handelt es sich grundsätzlich nicht um ein elektronisches Aufzeichnungssystem im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 AO i. V. m. § 1 KassenSichV. Sofern dieses jedoch die Abwicklung und Erfassung von Barzahlungen ermöglicht, unterliegt dieses dem Anwendungsbereich des § 146a AO. Auf die tatsächliche Verwendung dieser Funktion kommt es nicht an.mehr

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Das Kassengesetz für mehr S... / 1. Wie kann ich Daten für die Anmeldung des elektronischen Aufzeichnungssystems nach § 146a Absatz 4 AO mitteilen?

Die elektronische Übermittlungsmöglichkeit wird über das Programm "Mein ELSTER" und die ERiC-Schnittstelle ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung gestellt. Die Mitteilung kann wie folgt an die Finanzbehörde übermittelt werden: per Direkteingabe im ELSTER-Formular "Mitteilungsverfahren nach § 146a Absatz 4 AO" auf www.elster.de, per Upload einer XML-Datei auf www.elster.de in MEIN...mehr

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Das Kassengesetz für mehr S... / 7. Unterliegen elektronische Aufzeichnungssysteme ohne Kassenfunktion der Belegausgabepflicht nach § 146a Absatz 2 AO?

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Das Kassengesetz für mehr S... / Thema: Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO

1. Wie kann ich Daten für die Anmeldung des elektronischen Aufzeichnungssystems nach § 146a Absatz 4 AO mitteilen? Die elektronische Übermittlungsmöglichkeit wird über das Programm "Mein ELSTER" und die ERiC-Schnittstelle ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung gestellt. Die Mitteilung kann wie folgt an die Finanzbehörde übermittelt werden: per Direkteingabe im ELSTER-Formular "Mi...mehr

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Das Kassengesetz für mehr S... / 6. Hat im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft der Organträger oder die Organgesellschaft die Mitteilungspflicht nach § 146a Absatz 4 AO zu erfüllen?

Mitteilungspflichtig ist diejenige (juristische) Person unter ihrer ertragsteuerlichen Steuernummer, die die mitzuteilenden elektronischen Aufzeichnungssysteme verwendet. Eine Organschaft hat auf die Mitteilungspflicht keine Auswirkungen.mehr

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Das Kassengesetz für mehr S... / 7. Was ist unter einer Betriebsstätte i.S.d. Tz. 1.16.1.4. des AEAO zu § 146a zu verstehen und im Rahmen des Mitteilungsverfahrens nach § 146a Absatz 4 AO zu beachten?

Eine Betriebsstätte ist grundsätzlich jede Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient (vgl. § 12 AO). Das mitzuteilende elektronische Aufzeichnungssystem ist grundsätzlich der Betriebsstätte zuzuord‐nen, in der es verwendet wird. Wird ein elektronisches Aufzeichnungssystem in mehreren Betriebsstätten verwendet, ist es grundsätzlich einer Bet...mehr

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Das Kassengesetz für mehr S... / 13. Ist § 146a AO bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts anwendbar?

Soweit juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Gebietskörperschaften) im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art im Sinne des § 4 Körperschaftsteuergesetz und/oder als Unternehmer im Sinne des § 2 Umsatzsteuergesetz steuerlich aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfassen, gelten für die...mehr

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Das Kassengesetz für mehr S... / 9. Wer hat die Mitteilungsplicht nach § 146a AO bei Agenturgeschäften zu erfüllen?

Erfasst der Agenturnehmer mit dem elektronischen Aufzeichnungssystem ausschließlich aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge im fremden Namen und auf fremde Rechnung (für den Agenturgeber), hat der Agenturgeber die Mitteilungspflicht nach § 146a AO zu erfüllen. Bei der Mitteilung ist der tatsächliche Einsatzort des elektronischen Aufzeichnungssystem (i....mehr

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Das Kassengesetz für mehr S... / 6. Gelten die Anforderungen des § 146a AO auch für deutsche Filialen von Unternehmen mit Sitz im Ausland?

Die Anforderungen gelten auch für Betriebsstätten ausländischer Unternehmen in Deutschland.mehr

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Das Kassengesetz für mehr S... / Thema: Verbot des In-Verkehr-Bringens und Rechtsfolgen bei Verstoß gegen § 146a AO

1. Was passiert, wenn ich ein aufrüstbares Kassensystem verwende, aber trotzdem bis zum 31. Dezember 2022 mit der Aufrüstung warte? Nach § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 6 AO ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld belegt ist. Das Bußgeld kann unabhängig davon, ob es tatsächlich eine Manipulation oder Steuerverkürzung gegeben hat, verhängt wer...mehr

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Das Kassengesetz für mehr S... / 5. Wem sind Verstöße gegen Verpflichtungen des § 146a AO, insbesondere eine Nicht-Erfassung oder ein Verstoß gegen die Belegerteilungspflicht zuzurechnen - dem Unternehmen oder der jeweils handelnden Person?

Die steuerlichen Folgen aus etwaigen Verstößen gegen die Verpflichtungen des § 146a AO werden grundsätzlich beim steuerpflichtigen Unternehmen gezogen. Ob darüber hinaus haftungsrechtliche bzw. bußgeld- oder strafrechtliche Folgerungen bei der jeweils handelnden Person getroffen werden können, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab, wie z. B. bei Vorsatz oder L...mehr

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Das Kassengesetz für mehr S... / 1. Unter den Anwendungsbereich des § 146a AO fallen nur sogenannte "EU-Taxameter". Was bedeutet der Begriff "EU-Taxameter"?

Ein Taxameter gilt dann als "EU-Taxameter", wenn dieses konformitätsbewertet ist nach Anhang IX der Richtlinie 2014/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt (ABI. L 96 vom 29.3.2014, S. 149; L 13 vom 20.1.2016, S. 57), die durch die Richtli...mehr

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Das Kassengesetz für mehr S... / 15. Handelt es sich bei einem elektronischen Kassenbuch um ein elektronisches Aufzeichnungssystem im Sinne des § 146a Abs. 1 AO?

Die Finanzverwaltung stellt auf den Funktionsumfang ab. Dient das elektronische Kassenbuch nicht ausschließlich der Aufzeichnung zur Dokumentation der Erfassung der Tages-/Abschluss-Werte (Bargeldbestand, bare (Tages-)Betriebseinnahmen, bare (Tages-)Betriebsausgaben, bare (Tages-)Entnahmen und bare (Tages-)Einlagen, etc.), sondern auch der elektronischen Aufzeichnung zur Dok...mehr

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Das Kassengesetz für mehr S... / 5. Müssen elektronische Aufzeichnungssysteme, die derzeit nicht eingesetzt werden, aber z.B. für Notfälle oder in Lagern vorgehalten werden, auch nach § 146a Absatz 4 AO mitgeteilt werden?

Werden vom Steuerpflichtigen elektronische Aufzeichnungssysteme angeschafft, um damit aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge zu erfassen, so sind diese elektronischen Aufzeichnungssysteme im Zeitpunkt der Anschaffung auch mitteilungspflichtig, auch wenn der Einsatz erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen ist. Sofern diesen elektronischen Aufzeichn...mehr

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Das Kassengesetz für mehr S... / 4. Wie sind die Daten eines elektronischen Aufzeichnungssystems i.S.d. § 146a AO i.V.m. § 1 Absatz 1 Satz 1 KassenSichV bei einer Kassen-Nachschau oder einer Außenprüfung dem Prüfer zur Verfügung zu stellen?

Es muss sichergestellt werden, dass die Daten jederzeit für Prüfungszwecke im Rahmen einer Außenprüfung oder Nachschau in engem zeitlichen Zusammenhang zur Verfügung gestellt werden können. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Cloud-TSE eingesetzt wird. Die Daten des elektronischen Aufzeichnungssystems müssen im Format der digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für K...mehr

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Das Kassengesetz für mehr S... / 6. Was passiert, wenn der Belegausgabepflicht nicht entsprochen wird?

Die Belegausgabepflicht ist ein wichtiger Bestandteil des Schutzkonzeptes des § 146a Abgabenordnung. Ein Verstoß kann als Indiz dafür gewertet werden, dass den Aufzeichnungspflichten nicht entsprochen wurde. Dies kann eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zur Folge haben. Außerdem kann ein Verstoß gegen die Belegausgabepflicht ein Indiz sein, dass das Aufzeichnungssystem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2 Voraussetzungen und Umfang der Lohnsteuer-Außenprüfung

Rz. 9 Die Voraussetzungen zur Vornahme einer LSt-Außenprüfung ergeben sich aus § 193 AO (Rz. 10ff.). Der sachliche Umfang der LSt-Außenprüfung folgt aus § 42f EStG i. V. m. § 194 Abs. 1 AO (Rz. 13ff.). Der zeitliche Umfang wird durch § 194 Abs. 1 S. 2 AO geregelt (Rz. 18). Rz. 10 Nach § 193 Abs. 1 AO ist die Außenprüfung bei Stpfl. mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 7.1 Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber

Rz. 35 Die LSt-Außenprüfung entfaltet gegenüber dem Arbeitgeber die Wirkungen einer Außenprüfung nach § 193 AO. Der Beginn der LSt-Außenprüfung oder dessen Hinausschieben auf Antrag des Arbeitgebers führt daher nach § 171 Abs. 4 S. 1 AO zur Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für die LSt. Dies gilt in gleicher Weise für eine etwaige Haftung des Arbeitgebers, da insoweit nach...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.1 Überblick über die Lohnsteuer-Außenprüfung

Rz. 1 § 42f EStG beinhaltet Regelungen zur LSt-Außenprüfung. Die Vorschrift ist nicht die Rechtsgrundlage für die LSt-Außenprüfung, sondern knüpft hierzu an die allgemeinen Regelungen der §§ 193ff. AO an.[1] § 42f EStG enthält jedoch für die LSt-Außenprüfung Sonderregelungen zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit (§ 42f Abs. 1, Abs. 3 S. 1 EStG)[2] und zu den Mitwirkungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.1 Arbeitgeber

Rz. 21 Der Arbeitgeber ist im Rahmen der LSt-Außenprüfung Stpfl. nach § 33 AO (Rz. 2) und Verfahrensbeteiligter nach § 78 Nr. 2 AO, da sich die LSt-Außenprüfung gegen ihn richtet. Dies gilt unabhängig davon, ob er Einbehaltungs- und Abführungsverpflichteter der LSt, Haftungsschuldner oder selbst Steuerschuldner der pauschalierten LSt ist. Rz. 22 Als Beteiligten treffen den Ar...mehr

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Das Kassengesetz für mehr S... / 2. Dürfen Kassen, die bauartbedingt (also z.B. aufgrund fehlender Schnittstellen) keine der verfügbaren TSE-Lösungen anbinden können, ab dem 1. Januar 2020 noch verkauft werden?

Ein Inverkehrbringen (und sogar Bewerben) von Systemen, die nicht den Anforderungen des § 146a AO entsprechen, ist nach § 379 Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 i. V .m. Absatz 6 AO eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann. Den Anforderungen des § 146a AO entspricht ein System, wenn es über eine Anbindungsmöglichkeit an eine zertifizierte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.2 Arbeitnehmer

Rz. 24 Der Arbeitnehmer ist gem. § 38 Abs. 2 S. 1 EStG Schuldner der von dem Arbeitgeber einzubehaltenden und abzuführenden LSt. Er ist daher Stpfl. i. S. d. § 33 AO. Die LSt-Außenprüfung richtet sich jedoch nicht gegen ihn, sodass er insoweit nicht Verfahrensbeteiligter nach § 78 AO und nicht Adressat der Prüfungsanordnung nach § 196 AO ist. Dies ergibt sich daraus, dass du...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 7.2 Wirkung gegenüber den Arbeitnehmern

Rz. 40 Die LSt-Außenprüfung entfaltet keine unmittelbare Wirkung gegenüber den Arbeitnehmern, da diese nicht Beteiligte in diesem Verfahren sind (Rz. 24). Allerdings können im Rahmen der LSt-Außenprüfung festgestellte Tatsachen bei der Festsetzung der ESt gegenüber dem Arbeitnehmer verwertet werden. Bestandskräftige Festsetzungen können nach § 173 Abs. 1 AO geändert werden, ...mehr

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Das Kassengesetz für mehr S... / 3. Wenn jemand keine elektronische Kasse hat, zum Beispiel ein Straßenhändler, kann er dann handschriftlich eine Quittung ausstellen?

Der Gesetzgeber hatte sich bei der Einführung der Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme gegen eine Registrierkassenpflicht entschieden. Daher kann jeder Unternehmer auch eine offene Ladenkasse anstelle des Einsatzes eines elektronischen Aufzeichnungssystems verwenden. Eine Belegausgabepflicht besteht dann nicht. Es sind bei offenen Ladenkassen jedoch die gesetz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 7 Bewertungsgegenstand

Rz. 39a Bewertungsgegenstand sind die einzelnen Wirtschaftsgüter, die nach § 4 Abs. 1 EStG oder nach § 5 EStG anzusetzen sind. Der steuerrechtliche Begriff des Wirtschaftsguts deckt sich mit dem handelsrechtlichen Begriff des Vermögensgegenstands, wie er sich etwa in den §§ 240, 246 HGB findet.[1] Die Rspr. hat den Begriff des Wirtschaftsguts weit gefasst. Sie subsumiert hier...mehr

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Das Kassengesetz für mehr S... / 3. Wie funktioniert das Meldeverfahren bei Kurzfrist-Leihgeräten?

Es gelten die gleichen Regeln wie bei Kauf, Leasing, Miete o. ä. Der Entleiher hat seine Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO gegenüber der Finanzbehörde zu erfüllen.mehr

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Das Kassengesetz für mehr S... / 8. Müssen Auflade- und Entladeterminals durch eine TSE gesichert werden?

Auflade und Entladeterminals für Geldkarten fallen nicht unter den Anwendungsbereich des § 146a AO und sind nicht durch eine TSEzu schützen, da es sich bei dem Auflade- und Entladevorgang nicht um einen Zahlungsvorgang im Sinne des § 146a AO handelt.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 3 Zuständigkeit für die LSt-Außenprüfung (Abs. 1)

Rz. 20 Zuständig für die LSt-Außenprüfung ist nach § 42f Abs. 1 EStG das Betriebsstätten-FA. Für die Durchführung der LSt-Außenprüfung ist damit das FA zuständig, in dessen Bezirk der Betrieb oder Betriebsteil liegt, in dem der für die Durchführung des LSt-Abzugs maßgebende Arbeitslohn ermittelt wird (§ 41 Abs. 2 EStG).[1] § 42f Abs. 1 EStG tritt insoweit als Sonderregelung ...mehr

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Das Kassengesetz für mehr S... / 4. Müssen ab dem 1. Juli 2025 alle Daten (rückwirkend) ab 1. Januar 2020 mitgeteilt werden?

Am 1. Juli 2025 nicht mehr vorhandene Systeme fallen nicht unter die Mitteilungspflicht des § 146a Absatz 4 AO. Relevant sind die aktuellen Systeme zum Zeitpunkt des Einsatzes der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit. Hierzu gehören jedoch auch die Daten nach § 146a Absatz 4 Satz 1 Nummer 7 AO. Unabhängig von der Mitteilungsverpflichtung sind Informationen zu den im Betrie...mehr

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Das Kassengesetz für mehr S... / 1. Was passiert, wenn ich ein aufrüstbares Kassensystem verwende, aber trotzdem bis zum 31. Dezember 2022 mit der Aufrüstung warte?

Nach § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 6 AO ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld belegt ist. Das Bußgeld kann unabhängig davon, ob es tatsächlich eine Manipulation oder Steuerverkürzung gegeben hat, verhängt werden.mehr

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Das Kassengesetz für mehr S... / 13. Welcher Personenkreis ist als bevollmächtigte Person i. S. d. AEAO zu § 146a, Tz. 1.16.1.1, anzusehen? Können auch Hersteller oder Händler von elektronischen Aufzeichnungssystemen oder Hersteller, Anbieter oder Händler von TSE die Mitteilung als bevollmächtigte Person abgeben und wenn ja, gibt es hierfür Voraussetzungen?

Hersteller oder Händler von elektronischen Aufzeichnungssystemen oder Hersteller, Anbieter oder Händler von TSE können als bevollmächtigte Person die Mitteilungen nach § 146a Absatz 4 AO übermitteln, wenn der Hersteller oder Händler von elektronischen Aufzeichnungssystemen oder der Hersteller, Anbieter oder Händler von TSE im Rahmen des Verkaufsgeschäfts die Übermittlung als ...mehr

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Das Kassengesetz für mehr S... / 10. Wie können Steuerpflichtige die Mitteilungspflicht erfüllen, die im Inland nicht ertragsteuerpflichtig sind?

Steuerpflichtige, die nicht im Inland ertragsteuerpflichtig sind, können die Mitteilung nach § 146a Absatz 4 AO über ihre umsatzsteuerliche Steuernummer abgeben.mehr

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Das Kassengesetz für mehr S... / 3. Wie sind Warenwirtschaftssysteme zu beurteilen, die über ein optional zuschaltbares Kassenmodul verfügen?

Ein Warenwirtschaftssystem ohne Kassenmodul unterliegt nicht dem Anwendungsbereich des § 146a Absatz 1 Satz 1 AO i. V. m. § 1 Absatz 1 Satz 1 KassenSichV. Steht dem Warenwirtschaftssystem ein Kassenmodul zur Verfügung, darf dieses nur In-Verkehr gebracht werden, sofern es über die Möglichkeit zur Anbindung einer TSE verfügt (siehe Nr. 1.18.2 des AEAO zu § 146a AO). Die Anbin...mehr

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Das Kassengesetz für mehr S... / 5. Was bedeutet "Kassensturzfähigkeit"? Auf welcher Rechtsgrundlage basiert sie?

Kassensturzfähigkeit bedeutet, dass eine Überprüfung des Ist-Kassenbestandes mit dem Soll-Kassenbestand möglich ist. Dies ergibt sich aus § 146 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5 Lohnsteuer-Außenprüfung bei einem Dritten (Abs. 3)

Rz. 29 Die LSt-Außenprüfung kann auch bei einem Dritten durchgeführt werden, der nach § 38 Abs. 3a EStG die Pflichten des Arbeitgebers hat. Nach § 38 Abs. 3a S. 1 EStG hat derjenige, gegen den sich tarifvertragliche Ansprüche des Arbeitnehmers richten und der diese Ansprüche in Geld erfüllt, ohne Arbeitgeber zu sein, die Pflichten eines Arbeitgebers. Außerdem kann das FA nac...mehr

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Das Kassengesetz für mehr S... / 3. Welche Besonderheiten sind bei wechselnden Kassenschubladen zu beachten?

Beim Einsatz wechselnder Kassenschubladen ist kein Kassenabschluss bei jedem Wechsel vorgeschrieben. Die Schublade ist allerdings nicht als ein Aufzeichnungssystem zu verstehen. Weiterhin bleibt die im Einsatz befindliche Kasse das System, auf das abgestellt wird. Es ist darauf zu achten, dass eine Kassensturz-Fähigkeit hergestellt wird. Diese Anforderung kann erreicht werde...mehr

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Das Kassengesetz für mehr S... / 8. Wie ist die Seriennummer der TSE aufgebaut und im Elster-Formular einzutragen?

Die Seriennummer muss mit 64 Zeichen als Hexadezimal-Code (ausschließlich Zahlen von 0 bis 9 oder die Buchstaben A-F) angegeben werden. Bitte tragen Sie die Seriennummer nicht z. B. im Base64-Format mit anderen Zeichen (z. B. = Gleichheitszeichen) oder weniger als 64 Zeichen ein. Beim Datenexport der Kassendaten (§ 4 Kassensicherungsverordnung) über die digitale Schnittstelle...mehr

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Das Kassengesetz für mehr S... / 4. Wie sind Fakturasysteme zu beurteilen, die über ein optional zuschaltbares Kassenmodul verfügen?

Besteht in einem Fakturasystem oder einem Fakturamodul die Möglichkeit, bare Zahlungsvorgänge zu erfassen, verfügt es über eine Kassenfunktion im Sinne der Nr. 1.2 des AEAO zu § 146a. D. h. , dieses darf nur In-Verkehr gebracht werden, sofern es über die Möglichkeit zur Anbindung einer TSE verfügt (siehe Nr. 1.18.2 des AEAO zu § 146a AO).mehr

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Das Kassengesetz für mehr S... / 12. Was muss bei software-basierten elektronischen Aufzeichnungssystemen, bei denen die Hardware austauschbar ist, im Rahmen der Mitteilung beachtet werden?

Die Geschäftsvorfälle im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 AO werden von der Kassen-Software aufgezeichnet. Daher sind in der Mitteilung regelmäßig die Angaben der Kassen-Software (nicht die Angaben der eingesetzten Hardware) anzugeben.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8 Rechtsbehelfe

Rz. 43 Der Arbeitgeber kann als Beteiligter der LSt-Außenprüfung gegen die Prüfungsanordnung Einspruch einlegen. Im anschließenden Klageverfahren müssen die Arbeitnehmer nicht gem. § 60 Abs. 3 FGO notwendig beigeladen werden (Rz. 24). Die Anforderung von Auskünften und Unterlagen durch den LSt-Außenprüfer kann der Arbeitgeber ebenfalls mit dem Einspruch anfechten, da hierdur...mehr

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Das Kassengesetz für mehr S... / 4. Trägt der Softwarehersteller die Verantwortung, wenn ein Anwender die Kasse ohne TSE verwendet? Muss dann das Kassenmodul zwangsweise deaktiviert werden, wenn keine TSE vorhanden ist oder ist der Hinweis ausreichend für den Anwender?

Eine Kasse ohne entsprechende TSE-Anbindungsmöglichkeit darf ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Wenn eine TSE-Anbindungsmöglichkeit besteht, der Steuerpflichtige diese aber nicht nutzt, ist das nicht das Risiko des Herstellers. Verantwortlich für den ordnungsgemäßen Einsatz der TSE ist der Steuerpflichtige (vgl. Tz. 21 der GoBD).mehr

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Das Kassengesetz für mehr S... / 2. Gibt es Ausnahmen von der Belegausgabepflicht?

Eine Befreiung kommt nur dann in Betracht, wenn nachweislich eine sachliche Härte für den einzelnen Steuerpflichtigen besteht und die Besteuerung durch die Erleichterung nicht beeinträchtigt wird. Die mit der Belegausgabepflicht entstehenden Kosten stellen für sich allein keine sachliche Härte im Sinne des § 148 AO dar (Nr. 2.5.9 des AEAO zu § 146a). Nach § 6 KassenSichV kan...mehr

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Das Kassengesetz für mehr S... / 3. Dürfen nicht aufrüstbare, gebrauchte Geräte, die nach dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar 2020 in Verkehr gebracht, aber nach dem 1. Januar 2020 vom Steuerpflichtigen erworben wurden, auch bis zum 31. Dezember 2022 eingesetzt werden?

Diese Geräte dürfen seit dem 1. Januar 2020 nicht mehr vertrieben oder beworben werden. Dies gilt auch für gebrauchte Geräte. Da sie in diesem Fall vom Steuerpflichtigen nach dem 1. Januar 2020 angeschafft werden, gilt die Übergangsregelung des Art. 97 § 30 Abs. 3 EGAO nicht. Die Geräte dürften also nicht genutzt werden.mehr

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Das Kassengesetz für mehr S... / 3. Was ist bei einem Systemwechsel zu beachten? Welche Anforderungen gibt es für eine Aufbewahrung von Daten und Hardware?

Im Fall eines Systemwechsels oder einer Auslagerung von aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten aus einem Produktivsystem darf von einer Aufbewahrung bislang verwendeter Hard- und Software nur dann abgesehen werden, wenn eine maschinelle Auswertbarkeit der Daten nebst Stammdaten und Verknüpfungen durch das neue oder ein anderes System uneingeschränkt gewährleistet ...mehr

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Das Kassengesetz für mehr S... / 11. Das Zertifikat meiner TSE ist abgelaufen. Ich habe eine neue TSE. Wie kann ich die Änderung der TSE mitteilen?

Eine Pflicht zur Mitteilung des Wechsels der TSE besteht nicht. Die Unterlagen über die Anschaffung und den Wechsel bzw. Austausch einer TSE sind als Bestandteil der Verfahrensdokumentation im Betrieb vorzuhalten (Rz. 151 ff. des BMF-Schreibens vom 28. November 2019 (BStBl I 2019, S. 1269) zuletzt geändert durch BMF-Schreiben vom 14. Juli 2025 (BStBl I 2025, S. 1502)). Im Int...mehr

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Das Kassengesetz für mehr S... / 1. Gibt es eine Bonpflicht?

Ja. Im Gesetz wird die "Bonpflicht" als Belegausgabepflicht (§ 146a Abs. 2 AO) bezeichnet. Der Kunde ist nicht verpflichtet, den Beleg anzunehmen. Die Belegausgabepflicht gilt auch für Registrierkassen, die der Übergangsregelung des Art. 97 § 30 Abs. 3 EGAO unterliegen. Die Belege dieser Registrierkassen müssen nicht den Anforderungen des § 6 KassenSichV entsprechen.mehr

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Das Kassengesetz für mehr S... / 5. Wird die TSE selbst personalisiert, also direkt bei der Herstellung dem späteren Anwender zugeordnet (so wie das z.B. bei Signaturkarten der Fall ist) oder kann man unbenutzte TSEs frei handeln?

TSEs werden bei der Herstellung nicht personalisiert. Die Zuordnung der TSE zum Anwender erfolgt aktuell ausschließlich über das Mitteilungsverfahren nach § 146a Absatz 4 AO.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.3 Mitunternehmeranteil i. S. v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Rz. 320 Ein Mitunternehmeranteil ist von dem Gesellschafter in der Handelsbilanz seines daneben unterhaltenen eigenen Gewerbebetriebs als Vermögensgegenstand auszuweisen – ebenso wie ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft. Steuerrechtlich hingegen ist eine solche Beteiligung nicht auszuweisen. Denn eine Beteiligung an einer Personengesellschaft bildet nach h. A. kein Wirtsc...mehr

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Das Kassengesetz für mehr S... / 2. Sind Barverkaufsfunktionen beispielsweise in einer Warenwirtschafts- oder Hotelsoftware per TSE zu schützen?

Nr. 2.1.4 des AEAO zu § 146 definiert: "Ein elektronisches Aufzeichnungssystem ist die zur elektronischen Datenverarbeitung eingesetzte Hardware und Software, die elektronische Aufzeichnungen zur Dokumentation von Geschäftsvorfällen und somit Grundaufzeichnungen erstellt". Damit sind die fraglichen Systeme eindeutig "elektronisches Aufzeichnungssysteme". Sobald die Systeme i...mehr