Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Haftung des Steuerhinterziehers

Unzutreffende Angaben: Angaben in einer USt-Erklärung sind unzutreffend, wenn es sich bei den Eingangs- und Ausgangsumsätzen lediglich um Scheingeschäfte gehandelt hat, denen ein Leistungsaustausch nicht zugrunde gelegen hat. Bei der Steuerhinterziehung durch aktives Tun handelt es sich um ein Jedermanndelikt, so dass nicht nur der für die Steuer jeweils Verpflichtete als Tät...mehr

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Signing-Closing-Theorie in ... / VII. Fazit

Die einschränkende Auslegung des Einleitungssatzes zu § 1 Abs. 3 GrEStG i.R.d. Signing-Closing-Theorie kann mit Blick auf Wortlaut, Telos und innere Systematik des § 1 GrEStG nicht überzeugen. Auch die Einführung des § 16 Abs. 4a GrEStG, durch welchen eine für Fälle des zeitlichen Auseinanderfallens von Signing und Closing vermeintlich bestehende Regelungslücke geschlossen w...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) E‐Bilanz bei atypisch stiller Unterbeteiligung

Eine GmbH, an deren Geschäftsbetrieb eine atypisch stille Gesellschaft besteht, ist nach § 5b Abs. 1 S. 1 und 2 EStG lediglich verpflichtet, dem FA für die Veranlagung der atypisch stillen Gesellschaften ihren handelsrechtlichen (die stille Beteiligung als Fremdkapital ausweisenden) Jahresabschluss, etwaige Sonder- und Ergänzungsbilanzen der steuerrechtlichen Mitunternehmer ...mehr

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Signing-Closing-Theorie in ... / III. Die Beschlüsse des BFH

Mit den Beschlüssen vom 9.7.2025 und vom 27.10.2025 hat der II. Senat des BFH den gegenständlichen AdV-Anträgen der Steuerpflichtigen jeweils stattgegeben. Der Beschluss vom 16.9.2025 lehnt die Gewährung der AdV hingegen ab. Diese Unterschiedlichkeit der Beschlüsse ist darauf zurückzuführen, dass die beantragte AdV bei den erstgenannten Beschlüssen jeweils eine Steuerfestsetzu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.2 Lieferungen und sonstige Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet

Rz. 85 Erklären zur Übernahme der Steuerschuld nach § 13b UStG verpflichtete Leistungsempfänger die USt für an sie ausgeführte (Werk-)Lieferungen oder sonstige Leistungen in den USt-Voranmeldungen oder USt-Jahreserklärungen statt zutreffend zum ermäßigten Steuersatz fälschlicherweise zum allgemeinen Steuersatz, schulden sie gleichwohl lediglich die USt zum ermäßigten Steuers...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.3 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Rz. 87 Unternehmer, die auf einen innergemeinschaftlichen Erwerb[1] statt zutreffend den ermäßigten Steuersatz fälschlicherweise den allgemeinen Steuersatz angewendet haben, schulden lediglich die USt zum ermäßigten Steuersatz. Voll zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmern steht allerdings der Vorsteuerabzug der Erwerbsteuer[2] in gleicher Höhe wie die geschuldete Erwerb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.3 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Rz. 79 Unternehmer, die auf einen innergemeinschaftlichen Erwerb[1] statt zutreffend den allgemeinen Steuersatz fälschlicherweise den ermäßigten Steuersatz angewendet haben, schulden gleichwohl die USt zum allgemeinen Steuersatz. Voll zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmern steht allerdings der Vorsteuerabzug der Erwerbsteuer[2] in gleicher Höhe wie die geschuldete Erwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.2 Lieferungen und sonstige Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet

Rz. 77 Für bestimmte, in § 13b Abs. 2 UStG im Einzelnen aufgeführte Umsätze schuldet nicht – wie es den Grundsätzen des UStG entspricht – der leistende Unternehmer die USt, sondern der Leistungsempfänger.[1] Berechnen zur Übernahme der Steuerschuld nach § 13b UStG verpflichtete Leistungsempfänger die USt für an sie ausgeführte (Werk-)Lieferungen oder sonstige Leistungen stat...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 11 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.4 Einfuhren

Rz. 89 Haben die für die Erhebung der EUSt zuständigen Zollbehörden bei der Einfuhr eines in der Anlage 2 des UStG aufgeführten Gegenstands in das Inland[1] statt zutreffend den ermäßigten Steuersatz fälschlicherweise den allgemeinen Steuersatz angewendet, werden nicht zum vollen Vorsteuerabzug berechtigte Einführer mit zu hoher USt belastet. Sie können gegen den zugrunde li...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kein Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers nach § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG a. F. analog in Lohnsteuerfällen

1. Auch wenn der Arbeitgeber abkommenswidrig oder trotz fehlender beschränkter Steuerpflicht materiell-rechtlich zu Unrecht Lohnsteuer einbehält und abführt, steht dem Arbeitnehmer ein (Lohnsteuer‐) Erstattungsanspruch in analoger Anwendung des § 50d Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG a.F.) nicht zu (Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / Einführung

In den seltensten Fällen ist ein GmbH-Geschäftsführer selbst ein solcher "Steuer-Profi", dass er die gesamten steuerlichen Pflichten, die seine GmbH-Geschäftsführung mit sich bringt, eigenständig erledigen kann und gleichzeitig die GmbH und sich selbst auch auf anstehende Änderungen von Steuergesetzen oder solchen Gesetzesänderungen, die steuerliche Wirkungen zeitigen, vorbe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.13 Ausstellung und Einlösen von Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen

Rz. 67a Die Umsatzbesteuerung bei der Ausgabe und dem Einlösen von Gutscheinen ist mWv 1.1.2019 neu geregelt worden.[1] Es handelt sich um Gutscheine, für die der Gutscheinerwerber bei der Ausgabe des Gutscheins den auf dem Gutschein beschriebenen Wert bezahlt. Die neuen Regelungen finden sich in § 3 Abs. 13 bis 15 UStG. Danach ist bei der Ausgabe derartiger Gutscheine durch...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Unzumutbarkeit der Rückkehr an den Wohnsitz aus beruflichen Gründen i. S. d. Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz 1971/2010

Eine Nichtrückkehr aufgrund der Arbeitsausübung im Sinne des Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz 1971/2010 liegt vor, wenn die Rückkehr an den Wohnsitz aus beruflichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Dies bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach arbeitsbezogenen Besonderheiten, und kann nicht allein anhand pauschaler Kriterien, insbesondere...mehr

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Aufbewahrungspflichten und ... / 2.3.1 Entgeltabrechnungen

Quittungsbelege über Zahlungen von Arbeitslohn sind 6 bis 10 Jahre aufzubewahren.[2] Die Unterlagen können auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden.[3] Lohnberechnungsunterlagen sind 10 Jahre aufzubewahren, soweit sie für die Besteuerung Bedeutung haben.[4] Gleiches gilt für Bücher, Inventare und Bilanzen. Die Aufbewahrung auf Bild- oder Datenträg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflichten und ... / Zusammenfassung

Überblick Das Thema Datenschutz stellt in der Arbeitswelt einen Dauerbrenner dar. Insbesondere durch die Verabschiedung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und erweiterten Pflichten nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), muss der Arbeitgeber bei der Führung der Personalakten zahlreiche gesetzliche Vorgaben berücksichtigen. Ein wesentlicher Teilbereich dieser Vorgaben si...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 2.4 Erbschaftsteuerliche Probleme bei Gemeinschaftskonten

Und-Konten sowie Oder-Konten werden bei der Erbschaftsteuer gleich behandelt. Verstirbt ein Ehegatte, rechnet die Finanzverwaltung (entsprechend der Vermutungsregelung des § 430 BGB) grundsätzlich die Hälfte des Kontoguthabens dem Nachlass zu. Dies gilt unabhängig davon, von wem die Geldeinzahlungen auf dem Konto stammen. Etwas anderes gilt nur, wenn die Ehegatten den Nachwei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 2.3.2 Schenkungsteuerliche Probleme bei Gemeinschaftskonten

Räumt ein Steuerpflichtiger seinem nicht einzahlenden Ehegatten die gemeinschaftliche Verfügungsmöglichkeit über ein Bankkonto ein, liegt hierin eine Bereicherung des nicht einzahlenden Ehegatten. Dies hat zur Folge, dass eine freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gegeben ist, welche der Schenkungsteuer unterliegt. Denn gem. der Auslegungsregel des § 430 BGB ist ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter von Wohnungseigentum / 3.1.9 Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG)

Verfügt der Verwalter über eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a Umsatzsteuergesetz (UStG), muss er sie angeben. Ist dies nicht der Fall, muss er sie nicht beantragen, um seinen Pflichten nach dem Teledienstmediengesetz nachzukommen. Die Umsatzsteueridentifikationsnummer wird nur dann benötigt, wenn nach dem Umsatzsteuergesetz innergemeinschaftliche Lieferungen g...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / d) Verluste (Zeilen 12–15)

In den Zeilen 12 bis 15 sind die Angaben zu den Verlusten nach § 20 Abs. 6 EStG zu machen. Die Zuordnung der Verluste zu Zeile 12 führt zur Berücksichtigung allgemeiner Verluste i.S.d. § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG und die Angaben zur Zeile 13 sind für die Ermittlung des gesonderten Verlustverrechnungskreises aus der Veräußerung von Aktien i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG notw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / b) Inländische Kapitalerträge (Zeile 18)

In Zeile 18 der Anlage KAP sind Angaben zu inländischen Kapitalerträgen zu machen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Hierzu gehören z.B. Zinsen aus Privatdarlehen, Zinsen aus Gesellschafterdarlehen, die nicht tariflich nach § 32a EStG zu besteuern sind (lt. Zeile 28) oder zurückgezahlte Erstattungszinsen zur ESt als negative Einnahmen. Beraterhinweis Mit B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / f) Erstattungszinsen (Zeile 26)

Erstattungszinsen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG – gezahlt vom FA – sind gesondert in Zeile 26 zu erfassen. Bitte beachten Sie: In dieser Zeile sind ausschließlich erhaltene Erstattungszinsen einzutragen. An das FA zurückgezahlte Erstattungszinsen (s. BFH v. 1.8.2023 – VIII R 8/21, BStBl. II 2023, 1043 = ErbStB 2023, 321 [Günther]) dürfen nicht mit erhaltenen Erstattun...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Investitionsabzugsbetrag / 4.5 Verzinsung

Führt die Rückgängigmachung zu einer Nachzahlung, ist der Betrag zu verzinsen.[1] § 7g Abs. 3 Satz 4 EStG stellt klar, dass kein rückwirkendes Ereignis i. S. d. § 175 AO vorliegt und somit die Regelungen des § 233a Abs. 2a AO nicht anzuwenden sind, die den Beginn des Zinslaufs hinausschieben würden. Diese Regelung gilt für IAB, die für nach dem 31.12.2012 endende Wirtschafts...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 5.1 Veräußerungspreis

Rz. 70 Der Veräußerungspreis ist der tatsächlich erzielte Erlös (§ 16 EStG Rz. 216). Er wird bestimmt durch das vertraglich vereinbarte Entgelt und etwaige Leistungen, die der Erwerber als Gegenleistung für den Erwerb des Wirtschaftsguts zu erbringen hat.[1] Werden mehrere Wirtschaftsgüter gemeinsam veräußert, ist der Erlös anteilig – notfalls im Weg der Schätzung – den einz...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.2.6 Auflösung bei Gewinnschätzung

Rz. 146 Nach R 6b.2 Abs. 4 EStR 2012 soll die Rücklage auch dann gewinnerhöhend aufzulösen sein, wenn in einem Wirtschaftsjahr nach Rücklagenbildung der Gewinn des Stpfl. deshalb geschätzt wird, weil keine Bilanz aufgestellt wurde. Damit soll offenbar die Konsequenz aus dem Umstand gezogen, dass eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG auch nur bei Vorliegen einer Bilanz, nicht a...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8.3.2 Inländische Betriebsstätte

Rz. 105 Der Begriff der Betriebsstätte ergibt sich aus § 12 AO. Die Zugehörigkeit zu einer Betriebsstätte folgt aus der wirtschaftlichen Zweckbestimmung des Wirtschaftsguts, die räumliche Anwesenheit ist nicht entscheidend. Zum Inlandsbegriff vgl. § 1 EStG Rz. 21. Soweit ein DBA den Begriff der Betriebsstätte abweichend von § 12 AO regelt, geht diese abweichende Regelung vor...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Sale-and-lease-back-Verfahren / 2 Ertragsteuerliche Fragestellungen

Auch bei einem sale-and-lease-back-Geschäft kann sich im Einzelfall die Frage stellen, ob es zu einer Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an dem Leasinggegenstand gekommen ist.[1] Nur dann ist der Verkauf realisiert und zieht ertragsteuerliche Konsequenzen nach sich. Bei dem wirtschaftlichen Eigentümer ist dann der Gegenstand auch in der Bilanz zu aktiveren.[2] Für di...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Investitionsabzugsbetrag / 2.5 Finanzierungszusammenhang und Neuregelung JStG 2020

Mit Wegfall des Nachweises der Investitionsabsicht ab Rechtslage 2016 war auch die durch die Rechtsprechung zusätzlich geforderte Voraussetzung eines Finanzierungszusammenhangs[1] nicht mehr aufrecht zu erhalten. Die Verwaltung lässt einen IAB nun auch nachträglich, nach einer erstmaligen, aber noch nicht bestandskräftigen Steuerfestsetzung zu.[2] Die Gewährung eines Investit...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8.3.3 Betriebsvermögen in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR

Rz. 106 Die Beschränkung, Veräußerungsgewinne auf Wirtschaftsgüter einer inländischen Betriebsstätte zu übertragen, ist ein Verstoß gegen die durch Art. 49 AEUV garantierte Niederlassungsfreiheit.[1] Der Gesetzgeber hat darauf mit dem Abs. 2a reagiert, der sich an § 36 Abs. 5 EStG orientiert. Die Beschränkung in § 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG auf Inlandsfälle bleibt damit zwar ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.2.2 Auflösung bei fehlender Übertragung (§ 6b Abs. 3 S. 5)

Rz. 137 Wird die Rücklage nicht fristgemäß übertragen, ist sie spätestens am Schluss des vierten Wirtschaftsjahres nach dem Wirtschaftsjahr ihrer Bildung gewinnerhöhend aufzulösen (§ 6b Abs. 3 S. 5 EStG). Die Frist bestimmt sich nach dem Wirtschaftsjahr und nicht nach dem Kj. Ein Rumpfwirtschaftsjahr während des Rücklagezeitraums ist wie ein volles Wirtschaftsjahr zu behande...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Investitionsabzugsbetrag / 4.4 Änderungsvorschriften und Festsetzungsfrist

Die Rückgängigmachung des IAB und somit die Änderung bereits zurückliegender Veranlagungszeiträume ist verfahrensrechtlich in § 7g Abs. 3 Sätze 2 und 3 EStG geregelt.[1] Neben der eigentlichen Änderungsvorschrift in Satz 2 gelten auch besondere Festsetzungsfristen nach Satz 3. Eine Rückgängigmachung des IAB wegen fehlender Investition im 3-Jahreszeitraum ist selbst bei einem...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Investitionsabzugsbetrag / 2.6 Datenfernübertragung

Als zusätzliche Voraussetzung für den IAB verlangt das Gesetz,[1] dass die erforderlichen Daten dem Finanzamt durch Datenfernübertragung übermittelt werden.[2] In Einzelfällen kann das Finanzamt darauf jedoch zur Vermeidung unbilliger Härten verzichten, insbesondere bei Fehlen der technischen Ausstattung oder der nötigen Kenntnisse.[3] Mit dieser Anforderung verbindet der Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8.3.5 Vorbesitzzeit (Zweijahresfrist)

Rz. 116 Durch Art. 2 Nr. 15 Buchst. a BauGB ist § 6b EStG mit Wirkung ab Vz 1987 um die Abs. 7 und 8 (jetzt Abs. 8 und 9) ergänzt worden. Hiernach verringert sich nunmehr die notwendige Vorbesitzzeit auf 2 Jahre, wenn die Übertragung zum Zweck der Vorbereitung oder Durchführung von städtebaulichen Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahmen erfolgt; der Erwerber zu den in Abs. 8 S....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 2 Veräußerungsvorgänge

Rz. 5 Steuerneutral kann der Gewinn bei der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter behandelt werden. Veräußerung ist die Übertragung des (wirtschaftlichen) Eigentums an einem Wirtschaftsgut gegen Entgelt auf einen anderen Rechtsträger.[1] Maßgebend ist das wirtschaftliche Eigentum (§ 39 AO). Wirtschaftliches Eigentum bedeutet eine tatsächliche Sachherrschaft (Besitz) über e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8.4 Inländische Steuerpflicht (§ 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 4)

Rz. 117 Der Veräußerungsgewinn wird nicht begünstigt, wenn er bei der Ermittlung des im Inland stpfl. Gewinns außer Ansatz bleibt. Ist die Aufdeckung stiller Reserven nicht stpfl., soll der Gewinn nicht übertragbar sein. Unterliegt der Gewinn aufgrund von DBA nicht der inländischen Steuerpflicht oder bleibt er aufgrund der Anwendung von Freibeträgen oder Freigrenzen steuerfr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 3.2.3 Veräußerung zwischen Personengesellschaft und Dritten

Rz. 29 Veräußert eine Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut an einen Dritten, können die Mitunternehmer die Begünstigung des § 6b EStG in Anspruch nehmen. Der Veräußerungsgewinn ist im Verhältnis der Anteile der Gesellschafter für Zwecke der Übertragung aufzuteilen. Der einzelne Mitunternehmer kann die Begünstigung insoweit in Anspruch nehmen, als die aufgedeckten stillen ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.3 Gewinnzuschlag

Rz. 147 Nach § 6b Abs. 7 EStG ist der Gewinn des Wirtschaftsjahres, in dem die Rücklage aufgelöst wird, für jedes volle Wirtschaftsjahr der Rücklage um 6 % des aufgelösten Betrags zu erhöhen. Zweck der Vorschrift ist es, den Vorteil der zinslosen Stundung auszugleichen, den der Stpfl. dadurch erlangt hat, dass er die Rücklage ohne anschließende Übertragung auf ein Reinvestit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Photovoltaikanlagen und Ums... / 2.3 Lösung

T ist Unternehmer, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist[1]; zu dem Rahmen ihrer unternehmerischen Betätigung gehört die Tischlerei sowie – wenn sie die Photovoltaikanlage selbst als Einzelunternehmerin betreibt – die gewerbliche Tätigkeit des Stromhandels; es liegt in diesem Fall ein einheitliches Unternehmen[2] vor. Da sie mit ihrer T...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8.1 Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich (§ 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 1)

Rz. 96 Die Inanspruchnahme der Begünstigung nach § 6b EStG setzt voraus, dass der Gewinn durch Bestandsvergleich ermittelt wird. Bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 oder § 13a EStG kommt § 6b EStG nicht in Betracht. In derartigen Fällen kann der Veräußerungsgewinn nur unter den eingeschränkten Voraussetzungen des § 6c EStG übertragen werden.[1] Bei einem Wechsel von der Gew...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8.3.4 Vorbesitzzeit (Sechsjahresfrist)

Rz. 107 Bei Veräußerungen nach dem 31.12.1998 ist es für die Übertragung oder Rücklage des Veräußerungsgewinns aller in Betracht kommender Wirtschaftsgüter erforderlich, dass das veräußerte Wirtschaftsgut 6 Jahre ununterbrochen zum Anlagevermögen gehört hat. Zweck dieser Bestimmung ist es, die Begünstigung von Spekulationsgewinnen zu vermeiden. Die Frist gilt auch dann, wenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Investitionsabzugsbetrag / 2.3.2 Betriebliche Nutzung

Ein Wirtschaftsgut wird ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt, wenn es der Steuerpflichtige zu nicht mehr als 10 % privat nutzt. Der Steuerpflichtige hat in begründeten Zweifelsfällen darzulegen, dass der Umfang der betrieblichen Nutzung mindestens 90 % beträgt.[1] Die außerbetriebliche Nutzung eines Wirtschaftsgutes ist zeitraumbezogen und nicht wirtsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Aktuelles, Steueränderungsg... / II. Abgabenordnung

1. Neuer gemeinnütziger Zweck "E-Sport" (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO) Tz. 2 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Im Rahmen einer Ergänzung der gemeinnützigen Zwecke wurde E-Sport als ein neuer, dem gemeinnützigen Sport gleichgestellter, gemeinnütziger Zweck in § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b) aufgenommen. Ein E-Sportverein muss sich – nach der Gesetzesbegründung – jedoch an die Vorgaben des ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 141. Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung u weiterer Gesetze v 21.07.2004, BGBl I 2004, 1753

Rn. 161 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Der wesentliche Inhalt des Gesetzes – die ESt betreffend – sind Neuregelungen zur steuerlichen Berücksichtigung von Aus- u Fortbildungskosten sowie Änderungen bei der Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende nach § 24b EStG. § 10 Abs 1 Nr 7, § 12 Nr 5 EStG Das Gesetz ist eine Reaktion auf die neuere Rspr d...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Aktuelles, Steueränderungsg... / 5. Anhebung der Freigrenze für sportliche Veranstaltungen (§ 67a Abs. 1 AO)

Tz. 14 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Freigrenze bis zu der die sportlichen Veranstaltungen eines Sportvereins einen Zweckbetrieb nach § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) begründen, wurde – ab VZ 2026 – von bisher 45 000 EUR auf 50 000 EUR angehoben.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Aktuelles, Steueränderungsg... / 3. Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen u.Ä. (§ 58 Nr. 11 AO)

Tz. 7 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Durch eine Ergänzung des § 58 AO um eine neue Nr. 11 dürfen steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaften – ab dem VZ 2026 – ihre Mittel auch für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen und anderen Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verwenden. Dabei darf der Betrieb einer solchen Anlage aber nicht den Hauptzw...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Aktuelles, Steueränderungsg... / 4. Anhebung der Freigrenze für den stpfl. wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb/Aufhebung Sphärentrennung (§ 64 Abs. 3 AO)

Tz. 11 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Freigrenze (= Höhe der Bruttoeinnahmen), ab der der Gewinn der nach § 64 Abs. 2 AO (Anhang 1b) zusammengefassten steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe zu besteuern ist, wurde (ab VZ 2026) von bisher 45 000 EUR auf 50 000 EUR angehoben. Unabhängig von dieser Vereinfachungsregelung besteht für jede gemeinnützige Organisation ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Aktuelles, Steueränderungsg... / 2. Anhebung der Grenze zur zeitnahen Mittelverwendungspflicht (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO)

Tz. 5 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Bereits durch das Jahressteuergesetz 2020 wurde § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO (Anhang 1b) um eine Ausnahme von dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendungspflicht ergänzt. Danach unterliegen Körperschaften mit jährlichen Bruttoeinnahmen maximal 45 000 EUR (ab 2020) nicht mehr dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung. Tz. 6 Stand: EL 148 – ET: 04/20...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Aktuelles, Steueränderungsg... / 1. Neuer gemeinnütziger Zweck "E-Sport" (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO)

Tz. 2 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Im Rahmen einer Ergänzung der gemeinnützigen Zwecke wurde E-Sport als ein neuer, dem gemeinnützigen Sport gleichgestellter, gemeinnütziger Zweck in § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b) aufgenommen. Ein E-Sportverein muss sich – nach der Gesetzesbegründung – jedoch an die Vorgaben des Jugendschutzes halten. Spiele ohne Alterskennzeichnung der Unte...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. § 164 AO

Rz. 53 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist (> Rz 46) erwächst die Steuerfestsetzung in Bestandskraft. Da sie aber kraft Gesetzes unter dem > Vorbehalt der Nachprüfung steht (§ 168 Satz 1 AO), kann sie – solange der Vorbehalt wirkt – aufgehoben und geändert werden (§ 164 Abs 2 Satz 1 AO). Meldet der ArbG die LSt an, so muss das FA die Steuer nach § 16...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccb) Eine unter § 5 Abs 1 Nr 9 KStG fallende Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52–54 AO)

Rn. 968 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Allgemeines Gemeint sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen und (so der Gesetzeswortlaut; zutreffend müsste es heißen: "oder") kirchlichen...mehr