Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Der dingliche Arrest nach d... / IV. Rechtsfolge

Die Anordnung des Arrests ist eine Ermessensentscheidung der Finanzbehörde (vgl. § 5 AO). Auch wenn die Ausübung des Ermessens nach allgemeinen Grundsätzen erfolgt, ist das Entschließungsermessen faktisch stark eingeschränkt, wenn Arrestanspruch und Arrestgrund vorliegen. Bei zu treffenden Überlegungen im Rahmen des Auswahlermessens – mithin bei Gesamtschuldnern –, hat die F...mehr

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Der dingliche Arrest nach d... / 1. Form

Gemäß § 324 Abs. 2 AO ist die Arrestanordnung zuzustellen (S. 1). Sie muss begründet und von dem anordnenden Beamten unterschrieben sein (S. 2). Die elektronische Form ist ausgeschlossen (S. 3). In der Arrestanordnung ist ein Geldbetrag zu bestimmen, bei dessen Hinterlegung die Vollziehung des Arrests gehemmt und der vollzogene Arrest aufzuheben ist (§ 324 Abs. 1 S. 3 AO). De...mehr

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Der dingliche Arrest nach d... / VIII. Überleitung in das Vollstreckungsverfahren

Die Überleitung des Arrestverfahrens in das Vollstreckungsverfahren erfolgt erst, wenn die der Arrestanordnung zugrunde liegenden Geldforderungen vollstreckbar werden (vgl. BFH v. 7.7.1987 – VII R 167/84, BFH/NV 1987, 702). Bis zum Beginn der Verwertung ist eine Wochenfrist zu wahren, vgl. § 327 S. 3 AO. Die erlassene Arrestanordnung darf anlässlich der Überleitung nicht aufg...mehr

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Der dingliche Arrest nach d... / 2. Gerichtliches Verfahren

Wegen der Eilbedürftigkeit des Arrestverfahrens kann mit Monatsfrist eine sofortige Klage vor dem Finanzgericht gem. § 45 Abs. 4 FGO erhoben werden. Diese ist ohne Vorverfahren zulässig, aber auch dann, wenn der Arrestschuldner bereits ein Einspruchsverfahren angestrengt hat und dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Das Finanzgericht überprüft die Rechtmäßigkeit der...mehr

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Der dingliche Arrest nach d... / 3. Bekanntgabe

Die Bekanntgabe richtet sich nach § 122 AO, insbesondere Abs. 5 und nach dem VwZG. Um den Sicherungscharakter der Anordnung nicht zu gefährden, kommt eine Zustellung mit Zustellungsurkunde vor der Vollziehung nicht in Betracht. Vielmehr ist die Vollziehung des Arrests auch schon vor der Zustellung an den Arrestschuldner zulässig. Hier sind damit zwei verschiedene, kumulativ ...mehr

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Der dingliche Arrest nach d... / 3. Fristen

Wie bereits oben erwähnt, ist die Vollziehung der Arrestanordnung unzulässig, wenn seit dem Tag, an dem die Anordnung unterzeichnet wurde, ein Monat verstrichen ist (§ 324 Abs. 3 S. 1 AO). Damit gilt eine Frist von einem Monat ab dem Tag der Unterzeichnung der Anordnung, § 324 Abs. 3 S. 1 AO. Für ihre Wahrung reicht es aus, wenn mit der Vollziehung begonnen wurde (z.B. durch...mehr

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Der dingliche Arrest nach d... / 2. Ablauf

Da das Arrestverfahren nur der Sicherung und nicht der Befriedigung dient, darf das Finanzamt zwar alle Pfändungsmaßnahmen gem. §§ 249 bis 323 AO ausbringen, die gepfändeten Gegenstände jedoch grds. nicht verwerten. Hierzu bedarf es erst der Überleitung in das eigentliche Vollstreckungsverfahren, die erst erfolgt, wenn die Geldforderungen vollstreckbar geworden sind (§ 327 A...mehr

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Der dingliche Arrest nach d... / b) Arrestschuldner

Arrestschuldner kann jeder (künftige) Vollstreckungsschuldner i.S.d. § 253 AO sein, d.h. der Steuerschuldner selbst, aber auch die Personen, die für die Steuer haften oder verpflichtet sind, die Vollstreckung zu dulden. Ob der Arrestschuldner seinen Wohnsitz im Inland oder im Ausland hat und ob es sich um eine natürliche oder juristische Person handelt, ist unerheblich (Bruschk...mehr

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Der dingliche Arrest nach d... / 1. Außergerichtliches Verfahren

Gegen eine Arrestanordnung bestehen umfassende Rechtsschutzmöglichkeiten. Zunächst kann mit dem Einspruch gem. § 347 AO gegen die Arrestanordnung vorgegangen werden. Insoweit sind die allgemeinen Vorschriften über die Rechtsbehelfsfrist und die -form zu beachten. Den Einspruch gegen die Arrestanordnung hat die Finanzbehörde als Sofortsache zu behandeln. Das Einspruchsverfahre...mehr

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Der dingliche Arrest nach d... / 6. Schadensersatz bei unzulässigem Arrest

Nach allgemein anerkannter, analoger Anwendung des § 945 ZPO ist dem Arrestschuldner der aus der Vollziehung des Arrests oder der Sicherheitsleistung entstandene Schaden zu ersetzen, wenn sich die Arrestanordnung als von Anfang an ungerechtfertigt erweist (vgl. BGH v. 25.5.1959 – III ZR 39/58, BStBl. I 1959, 608; BGH v. 13.9.2012 – III ZR 249/11, NJW-RR 2012, 1490; Tormöhlen...mehr

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Der dingliche Arrest nach d... / XII. Fazit

Der Erlass einer Arrestanordnung hat definitiv einschneidende Wirkung. Der Zugriff des Arrestschuldners auf sein Vermögen wird erheblich eingeschränkt und hat negative Auswirkungen sowohl auf seinen geschäftlichen Ruf als auch auf den Cashflow. Häufig muss er auf kurzfristige, teure Finanzierungen zurückgreifen, um Zahlungsstockungen bzw. sogar Zahlungsunfähigkeit zu vermeid...mehr

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Der dingliche Arrest nach d... / [Ohne Titel]

RD’in Ann-Erika Jörißen, ass. jur., LL.M. Köln-Paris, Köln[*] Der dingliche Arrest gem. § 324 AO wird von den Finanzbehörden genutzt, um das Vermögen des Steuerpflichtigen bereits vor Steuerfestsetzung und Vollstreckbarkeit zu sichern. Er verhindert, dass bspw. im Falle einer groß angelegten Steuerhinterziehung – mit den dazugehörigen zeitintensiven Ermittlungen und Durchsuch...mehr

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Der dingliche Arrest nach d... / 2. Arrestgrund

Neben dem Arrestanspruch setzt die Anordnung eines dinglichen Arrests gem. § 324 Abs. 1 S. 1 AO das Vorliegen eines Arrestgrundes voraus. Ein solcher liegt vor, wenn die gesamten Umstände vermuten lassen, dass ohne die Arrestanordnung die künftige Vollstreckung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert wird (BFH v. 25.4.1995 – VII B 174/94, BFH/NV 1995, 1037). Für di...mehr

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Rückläufige Eingänge beim BFH: Liegt dies auch an der Finanzverwaltung? (AO-StB 2026, Heft 4, S. 112)

StB Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther[*] Rückläufige Verfahrenseingänge beim BFH – könnte dies auch mit einem veränderten Prüfverhalten der Finanzverwaltung zusammenhängen? Der Beitrag geht dieser Frage insbesondere vor dem Hintergrund einer risikobasierten Fallbearbeitung in den Finanzämtern nach. 1. BFH beklagt zurückgehende Verfahrenseingänge Der Präsident des BFH hat im Rahme...mehr

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"Frequently asked questions (FAQ)" – Verwaltungshandeln mit Folgen oder bloße Pressearbeit? (AO-StB 2026, Heft 4, S. 114)

RiFG Tobias Thum, LL.M.oec.[*] Der Beitrag befasst sich mit der rechtlichen Einordnung von sog. "Frequently asked questions"-Katalogen (FAQ), die sich insb. beim BMF einer offensichtlichen Beliebtheit erfreuen. Anlässlich der jüngsten Rechtsprechung des BFH (Urteil v. 30.7.2025 – X R 7/23, DStR 2026, 284, veröffentlicht am 29.1.2026) analysiert der Beitrag, warum FAQ keine s...mehr

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"Frequently asked questions... / III. Weitere rechtliche Grundlagen für FAQ

Wenn FAQ also keine Verwaltungsanweisungen sind, stellt sich weiter die Frage nach ihrem Rechtscharakter. Keine (anderweitige) steuerrechtliche Normanknüpfung: Der Begriff FAQ wird weder in der Abgabenordnung noch in materiellen Steuergesetzen verwendet oder legaldefiniert. Informationspflicht gem. § 3 Abs. 2 EGovG: Eine rechtliche Grundlage für behördliches Handeln mittels FA...mehr

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"Frequently asked questions... / V. Schlussbemerkungen

FAQ bloße Informationsangebote im Rahmen der Pressearbeit: Die zunehmende Nutzung von FAQ-Katalogen durch das BMF markiert eine "Flucht aus der Form" klassischer Verwaltungsvorschriften wie BMF-Schreiben oder Anwendungserlassen. Durch die Umgehung des Publikationsmonopols im Bundessteuerblatt entziehen sich FAQ der herkömmlichen Hierarchie und verbleiben – trotz ihrer hohen ...mehr

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"Frequently asked questions... / 2. Vertrauensschutz zugunsten Steuerpflichtiger

Unter bestimmten Voraussetzungen können FAQ allerdings Vertrauensschutz zugunsten des Steuerpflichtigen begründen. Grundsatz des Vertrauensschutzes: Der Grundsatz des Vertrauensschutzes wird aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) in der Ausprägung der Rechtssicherheit hergeleitet (BVerfG v. 19.12.1961 – 2 BvL 6/59, BVerfGE 13, 261, unter B.III.1.; BFH v. 24.1.1989 – ...mehr

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Rückläufige Eingänge beim B... / 2. Wie werden Steuererklärungen geprüft – ein kurzer Blick in die Historie

Als der Verfasser Mitte der Siebziger Jahre in die Finanzverwaltung eintrat, gab es für die Bearbeitung von Steuererklärungen so gut wie keine die qualitative Fallbearbeitung steuernden Direktiven. Es gab zwar Fallgruppeneinteilungen und eine Reihe von Fällen mussten zunächst unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) veranlagt werden, aber letztlich war die Bearbeiterin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
"Frequently asked questions... / 2. FAQ als Verwaltungsvorschriften im Steuerrecht?

Vor diesem Hintergrund ist die Einordnung von FAQ als Verwaltungsanweisung bereits wegen der regelmäßig wohl fehlenden (oder für Außenstehende zumindest nicht erkennbaren) Zustimmung des Bundesrates (Art. 108 Abs. 7 GG) bzw. der obersten Finanzbehörden der Länder (§ 21a FVG) ausgeschlossen. Darüber hinaus hat der BFH in seiner Entscheidung v. 30.7.2025 – X R 7/23, DStR 2026,...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Aufmerksamkeiten für Untern... / 3.1 Wann und für welche Zuwendungen die Steuer pauschal berechnet werden kann

Die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer oder Nichtarbeitnehmer kann gem. § 37 b EStG mit einem Steuersatz von 30 % pauschal übernommen und abgeführt werden. Bemessungsgrundlage der pauschalen Steuer sind die Aufwendungen, einschließlich Umsatzsteuer. Die Pauschalierung der Einkommensteuer setzt voraus, dass die Sachzuwendungen steuerpflichtig sind. Das BMF[1]...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 2.6 Versteuerung des früheren Erwerbs

Voraussetzung für die Anwendung des § 27 ErbStG ist, dass der Vorerwerb der Besteuerung unterlegen hat und eine Steuer erhoben wurde. Ist das nicht der Fall, findet § 27 ErbStG keine Anwendung.[1] Folgende Fälle kommen dafür in Betracht: Der Vorerwerb blieb aufgrund des Unterschreitens von Freibeträgen (insbesondere § 16 ErbStG) oder auch von sachlichen Befreiungen (z. B. nac...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 9. Zahlung der ausländischen Steuer

Wurde die anrechenbare ausländische erst nach dem Eintritt der Bestandskraft des deutschen Schenkungsteuerbescheids gezahlt, dann stellt die Zahlung ein steuerlich rückwirkendes Ereignis i. S. d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO dar. Dies ergibt sich nach Auffassung des Bundesfinanzhofs zwar nicht unmittelbar aus dem Wortlaut des § 21 ErbStG, jedoch folgt er aus dessen materiell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.4 Antragsfrist

Rz. 63 Der Antrag des Stpfl. auf Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG ist nach Streichung der Zweijahresfrist (Rz. 64) nicht mehr fristgebunden. Der Stpfl. kann die Veranlagung aber nicht mehr wirksam beantragen, wenn bereits Festsetzungsverjährung gem. § 169 Abs. 1 S. 1 AO eingetreten ist (Rz. 65). Rz. 64 Durch das JStG 2008 v. 20.12.2007[1] sind die für den Regelfall gel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.5 Form des Antrags

Rz. 66 Der Antrag ist nur wirksam, wenn er durch die Abgabe einer ESt-Erklärung gestellt wird (§ 46 Nr. 8 S. 2 EStG).[1] Die Erklärung kann unter den Voraussetzungen des § 151 AO auch bei dem zuständigen FA zur Niederschrift erklärt werden. Die ESt-Erklärung muss für den Vz abgegeben werden, für den die Veranlagung begehrt wird. Das gilt auch dann, wenn Veranlagungen schon f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.7 Veranlagung bei Übertragung von Frei- und Pauschbeträgen (Nr. 4a)

Rz. 48 Nach § 46 Abs. 2 Nr. 4a EStG ist eine Amtsveranlagung durchzuführen, wenn ein Elternpaar, bei dem die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG für die Wahl zwischen Zusammen- und Einzelveranlagung nicht vorliegen, eine abweichende Aufteilung des Ausbildungsfreibetrags i. S. d. § 33a Abs. 2 S. 5 EStG (§ 46 Abs. 2 Nr. 4a Buchst. d EStG) bzw. des Behinderten- oder Hinterblie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.6 Wirkung des Antrags

Rz. 69 Liegt ein wirksamer Antrag i. S. d. § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG vor, so hat der Stpfl. einen Rechtsanspruch auf die Veranlagung. Wird die beantragte Veranlagung abgelehnt, kann der Stpfl. gegen die Ablehnung Einspruch einlegen. Ist der Antrag gestellt, über ihn binnen angemessener Frist aber nicht entschieden worden, ist als Rechtsbehelf der Einspruch gem. § 347 Abs. 1 S. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.2.1 Bemessung der Grenze

Rz. 25 Eine Veranlagung ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG durchzuführen, wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen, um Freibeträge gekürzten Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren (Rz. 30ff.), oder die positive Summe der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte und Leistungen (Rz. 34) mehr als 410 EUR beträgt. Damit sind zwei Grenzen gesetzt. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 2.3.1.1 Amtsveranlagung

Rz. 13 In den Fällen der Amtsveranlagung ist eine Veranlagung auch ohne Antrag des Stpfl. durchzuführen. Das gilt auch dann, wenn der Stpfl. seiner in einem solchen Fall bestehenden Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung (§ 25 Abs. 3 EStG i. V. m. § 56 EStDV) nachkommt und damit zugleich die Voraussetzungen des § 46 Abs. 2 Nr. 8 oder 9 EStG für eine Antragsveranlagun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.2 Antragsberechtigter

Rz. 58 Antragsberechtigt ist der Stpfl. [1] Ein Pfändungsgläubiger oder Abtretungsempfänger des Erstattungsanspruchs ist nicht berechtigt, die Veranlagung zu beantragen.[2] Der Pfändungsgläubiger kann hierzu auch nicht vom Vollstreckungsgericht gem. § 887 ZPO ermächtigt werden.[3] Rz. 58a Ist über das Vermögen des Stpfl. das Insolvenzverfahren eröffnet, kann der Antrag nur vom...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.1 Veranlagungsgründe und Notwendigkeit des Antrags

Rz. 55 Liegen die Voraussetzungen für eine Amtsveranlagung nicht vor, so gewährt § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG dem Stpfl. auf Antrag das Recht auf eine Veranlagung. Ein Interesse des Stpfl. an einer solchen Antragsveranlagung besteht insbesondere dann, wenn die einbehaltene LSt höher ist als die Jahressteuerschuld, z. B. bei Arbeitslohn in schwankender Höhe, erhöhte Werbungskosten, S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 2.2.2 Lohnsteuerabzug

Rz. 8 Voraussetzung für die Anwendung des § 46 Abs. 2 EStG ist ferner, dass von den im Einkommen enthaltenen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ein LSt-Abzug vorgenommen worden ist. Dabei muss es sich nach dem Sicherungszweck der Vorschrift (Rz. 1) um den Abzug inländischer LSt i. S. d. § 38 EStG handeln.[1] Der Einbehalt einer ausl. Abzugssteuer fällt folglich nicht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.13 Veranlagung auf Antrag bei unbeschränkt Steuerpflichtigen nach § 1 Abs. 3 EStG (Nr. 9)

Rz. 70a Nach § 46 Abs. 2 Nr. 9 Halbs. 1 EStG ist eine Veranlagung durchzuführen, wenn ein Antrag i. S. d. § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG gestellt wird (Rz. 70b) und daneben beantragt wird, als unbeschränkt Stpfl. i. S. d. § 1 Abs. 3 EStG behandelt zu werden. § 46 Abs. 2 Nr. 9 EStG knüpft damit an die Voraussetzungen der Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG an; die Antragsv...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 2.1 Einschränkung des allgemeinen Veranlagungsgebots durch § 46 EStG

Rz. 3 Der Begriff der Veranlagung ist in § 25 Abs. 1 EStG geregelt. Er bezeichnet die Festsetzung der Steuer durch förmlichen Steuerbescheid (§ 155 AO) aufgrund eines vorangegangenen Ermittlungs- und Prüfungsverfahrens (§ 25 EStG Rz. 17). Wesensmerkmal der Veranlagung ist, dass bei ihr die aufgrund der gesetzlichen Vorschriften tatsächlich entstandene Steuer festgesetzt und ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Korrekturmöglichkeit bestandskräftiger Bescheide durch nachträgliche Ausübung des Wahlrechts auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen

1. Dem Steuerpflichtigen steht ein Wahlrecht zu, ob er Altersvorsorgebeiträge nach § 10a des Einkommensteuergesetzes als Sonderausgaben geltend machen möchte. 2. Das Wahlrecht auf Gewährung des Sonderausgabenabzugs wird jedenfalls für Zeiträume bis zum 30.06.2020 weder durch die (nur für Zeiträume bis 2018 erforderliche) an den Anbieter gerichtete Einwilligung des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2026, Zugangsstreit: Substantiierte Begründung von Zweifeln an der Viertagesvermutung

(BFH, Beschl. v. 17.2.2026 – IX B 95/25) • Bestreitet der Steuerpflichtige nicht den Zugang des Schriftstücks überhaupt, sondern behauptet er lediglich, es nicht innerhalb der Viertagesfrist des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO erhalten zu haben, hat er sein Vorbringen nach der st. Rspr. des BFH im Rahmen des Möglichen zu substantiieren, um Zweifel an der Viertagesvermutung zu begründe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2026, Gesetzgebungsre... / 6. Digitalisierung der Zwangsvollstreckung

Mit dem Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (BT-Drucks 21/3737 i.V.m. BT-Drucks 21/4815), das im Bundestag am 19.3.2026 verabschiedet worden ist, reagiert der Gesetzgeber auf die seit dem 1.1.2022 stark zunehmende Praxis hybrider Vollstreckungsverfahren. Während Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts Anträge an Vollst...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Miteigentum / 4.1 Grundsatz: Verteilung nach Miteigentumsanteilen

Einnahmen und Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind grundsätzlich im Verhältnis ihrer bürgerlich-rechtlichen Miteigentumsanteile auf die Miteigentümer aufzuteilen.[1] Haben die Miteigentümer abweichende Vereinbarungen getroffen, sind diese maßgebend, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam sind und hierfür wirtschaftlich vernünftige Gründe vorli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Miteigentum / Zusammenfassung

Begriff Miteigentum stellt eine besondere Erscheinungsform des Eigentums dar. Es handelt sich um ein Rechtsverhältnis, durch das mehrere Rechtssubjekte durch das Recht "Eigentum" i. S. d. § 903 ff. BGB miteinander verbunden sind. Wenn das BGB von Miteigentum spricht, meint es das Miteigentum nach Bruchteilen (Bruchteilseigentum). Miteigentum nach Bruchteilen besteht, wenn me...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2026, Gesetzgebungsre... / 5. Reform des Steuerberatungsrechts

Der am 19.3.2026 in erster Lesung im Bundestag behandelte Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (BT-Drucks 21/4550) greift größtenteils die Inhalte des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Recht der steuerberatenden ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.3.1 Steuerzahlungspflichten

Der Geschäftsführer muss nach § 34 Abs. 1 AO dafür sorgen, dass die Gesellschaft ihre Steuern entrichtet. Dabei muss er die Mittel der Gesellschaft mit Blick auf die in absehbarer Zeit fälligen Steuerschulden so einteilen, dass die Zahlung bei Fälligkeit gesichert ist und er muss darauf achten, dass er keine Steuerpflichten auslöst, welche die Gesellschaft nicht bedienen kan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.2.2 Strafbarkeit

Der Geschäftsführer kann strafrechtlich belangt werden, wenn er Täter, Anstifter oder Gehilfe einer Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei ist. Diese Tatbestände können nur vorsätzlich verwirklicht werden; sie werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe belegt (vgl. §§ 370, 374 AO). Nach § 71 AO haftet der Steuerhinterzieher (§ 370 AO) oder der Steue...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.2.1 Schadensersatz

Erfüllt der Geschäftsführer die steuerlichen Pflichten der GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht oder nicht ordnungsgemäß, so kann ihn eine persönliche Haftung für die Steuerschulden inklusive Säumniszuschlägen gemäß § 69 AO treffen. Das gilt nur, wenn der Gesellschaft im Fälligkeitszeitpunkt die Zahlung der Steuern auch möglich war.[1] Ist das der Fall, trägt der Gesc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nichtveranlagungsbescheinigung / 1.2.1 Bescheinigung nach § 44a Abs. 4 EStG

Ist der Gläubiger der Kapitalerträge eine von der Körperschaftsteuer befreite inländische Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, z. B. steuerbefreiter Verein, Pensionskasse usw. oder eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts, z. B. Städte, Gemeinden, Kirchen, wird für Zinsen, Investmenterträge, ausländische Dividenden, Stillhalter- und Termi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nichtveranlagungsbescheinigung / 1.2.2 Bescheinigung nach § 44a Abs. 7 EStG

Ist der Gläubiger der Kapitalerträge nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreit, z. B. gemeinnütziger Verein, oder eine Stiftung des öffentlichen Rechts, die unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die unmittelbar kirchlichen Zwecken dient, wird auch auf weitere Kapitalerträge grds. kein Steuerabzug einbeh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privater und betrieblicher ... / 1.2.2 Arbeitgebereigener Telefon- und Internetanschluss in der Wohnung des Arbeitnehmers

Die Steuerfreiheit ist nicht auf die private Nutzung von Datenverarbeitungsgeräten oder Telekommunikationsgeräten im Betrieb des Arbeitgebers beschränkt, sondern erfasst auch die Vorteile, die sich durch die private Nutzung eines Geräts ergeben, welches sich im Besitz des Arbeitnehmers befindet. Als typische Beispiele sind hier der Personalcomputer, das Telefon oder Faxgerät i...mehr

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Kirchensteuer trotz Kirchen... / Entscheidung

Das Finanzgericht Münster gab der Klage statt. Eine Korrekturpflicht ergebe sich aus § 175b Abs. 1 AO: Der Kirchenaustritt wurde als elektronisches Datum von einer mitteilungspflichtigen Stelle (Meldebehörde) an eine Finanzbehörde (Bundeszentralamt für Steuern) übermittelt und bei der Steuerfestsetzung nicht berücksichtigt. Das Gericht stellte klar, dass es dabei unerheblich ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer trotz Kirchen... / Zusammenfassung

Wer aus der Kirche austritt, schuldet ab diesem Zeitpunkt keine Kirchensteuer mehr – auch wenn das Finanzamt den Austritt trotz vorhandener elektronischer Daten nicht berücksichtigt hat. Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass auf Grundlage von § 175b Abs. 1 AO fehlerhafte Kirchensteuerfestsetzungen in solchen Fällen zwingend zu berichtigen sind.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung / 9 Konsequenzen der Betriebsprüfung

Das Finanzamt wertet den Prüfungsbericht aus und erlässt danach entweder einen erstmaligen oder – Abweichungen von dem bisherigen Steuerbescheid unterstellt – geänderten Steuerbescheid. Letzteres ist regelmäßig ohne Anwendung der Korrekturvorschriften der AO möglich, weil die Steuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO stehen. Einzelne, im Rahmen einer A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung / 1.2 Formen der Betriebsprüfung

Bei der Betriebsprüfung sind verschiedene Formen zu unterscheiden, die zugleich deutlich machen, welche Steuerpflichtigen mit einer Prüfung rechnen müssen. Allen ist jedoch gemeinsam, dass die Betriebsprüfung regelmäßig unabhängig davon zulässig ist, ob die Steuer festgesetzt ist, ein bestandskräftiger Steuerbescheid vorliegt, ein Steuerbescheid vorläufig ergangen ist oder u...mehr