Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring, Christian Michel
In den seltensten Fällen ist ein GmbH-Geschäftsführer selbst ein solcher "Steuer-Profi", dass er die gesamten steuerlichen Pflichten, die seine GmbH-Geschäftsführung mit sich bringt, eigenständig erledigen kann und gleichzeitig die GmbH und sich selbst auch auf anstehende Änderungen von Steuergesetzen oder solchen Gesetzesänderungen, die steuerliche Wirkungen zeitigen, vorbereiten kann. Abgesehen von der zeitlichen Belastung, die eine solche "Do-it-yourself"-Devise mit sich brächte, wäre auch eine entsprechende Weiterbildung und Übung in der praktischen Umsetzung Pflicht – ganz abgesehen von den zusätzlichen Haftungsrisiken, die der Geschäftsführer bei falsch angewendeten steuerlichen Regelungen tragen würde. Neben dem Fiskus selbst, wären bestimmt auch die Gesellschafter nicht "erfreut" darüber, dass das GmbH-Vermögen geschmälert wird.
Denken Sie z. B. "nur" an die Anforderungen bei Kassensystemen, die bereits jetzt auf Sie zugekommen sind und mit der Einführung des Digital-Euros verschärft auf Sie zukommen werden. Denn mit der Einführen der neuen Bezahlform werden Prozesse in Kassen-, Buchhaltungs- und ERP-Systemen geändert werden und Anpassungen bei den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern (GoB), Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD), Kassenführung und Zahlungsverkehr erfolgen müssen. Zwischen GmbH-Geschäftsführer und Steuerberater sollten nach einem ersten Sondierungsgespräch regelmäßige Folgegespräche stattfinden, bei denen die jeweils aktuellen Erfahrungen und Herausforderungen zur Sprache kommen sollten. Ebenso wie die wirtschaftliche Situation, die Risikoprophylaxe, drohende Insolvenzen – auch von Geschäftspartnern -Arbeitgeberleistungen bei Kurzarbeit, Bilanzen und Zwischenberichte, die für Banken plausibilis...