Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Steuerberater und GmbH-Geschäftsführer: Zusammenarbeit o ... / Einführung

Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring, Christian Michel
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Nur in den seltensten Fällen ist ein GmbH-Geschäftsführer selbst ein solcher "Steuer-Profi", dass er die gesamten steuerlichen Pflichten, die seine GmbH-Geschäftsführung mit sich bringt, eigenständig erledigen kann und gleichzeitig die GmbH und sich selbst auch auf anstehende Änderungen von Steuergesetzen oder solchen Gesetzesänderungen, die steuerliche Wirkungen zeitigen, vorbereiten kann. Abgesehen von der zeitlichen Belastung, die eine solche "Do-it-yourself"-Devise mit sich brächte, wäre auch eine entsprechende Weiterbildung und Übung in der praktischen Umsetzung Pflicht – ganz abgesehen von den zusätzlichen Haftungsrisiken, die der Geschäftsführer bei falsch angewendeten steuerlichen Regelungen tragen würde. Neben dem Fiskus selbst, wären bestimmt auch die Gesellschafter nicht "erfreut" darüber, dass das GmbH-Vermögen geschmälert wird.

Denken Sie beispielsweise "nur" an die Anforderungen bei Kassensystemen bei den wegen der Corona-Pandemie zeitweise geänderten Umsatzsteuersätzen, an die Arbeitgeberleistungen bei Kurzarbeit, an die steuerpflichtige Energiepreispauschale, an die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie, an die Grundsteuer-Feststellungserklärung, an Bilanzen und Zwischenberichte, die für Banken plausibilisiert werden müssen, an Verlustnutzungsmöglichkeiten, an Restrukturierungsmaßnahmen zur Abwendung einer Insolvenz etc.

Wozu sollte sich der Geschäftsführer damit belasten? Dafür gibt es Spezialisten, die Steuerberater. Und nicht nur, aber gerade in Krisenzeiten sind solche Spezialisten, auf deren Expertentum man sich verlassen kann, immens wichtig. Steuerberater beraten nicht nur in steuerlichen, sondern auch in wirtschaftlichen Fragen. Die Entscheidungshoheit aber verbleibt immer beim Geschäftsführer respektive der Gesellschafterversammlung.

Um den Nutzen eines Steuerberaters für die GmbH richtig einzuschätzen, muss der Geschäftsführer zwei Dinge über ihn wissen:

  • Was er leisten kann bzw. rechtlich darf und
  • wie viel seine Leistungen kosten.

Die Faustregel ist: Die GmbH braucht umso dringender einen Steuerberater, je umfangreicher ihre Geschäftsaktivitäten sind, je internationaler ihr Geschäftsfeld und je intensiver die Mitarbeit der Gesellschafter in der GmbH ist. Und desto wichtiger ist es für den Geschäftsführer auch, einen Beratungsvertrag mit dem Steuerberater zu schließen. Welche Leistungen ein Steuerberater für die GmbH erbringen kann, wie man die Zusammenarbeit rechtssicher gestaltet, was man wofür bezahlen muss und wie man mit den Beratungskosten Steuern spart, zeigt dieser Beitrag.

Die 8 häufigsten Irrtümer

Oberstes Prinzip: Kein Ärger mit dem Finanzamt

Natürlich müssen gerade GmbH-Geschäftsführer die steuerlichen Pflichten der GmbH penibel genau erfüllen. Dazu gehören nicht nur die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer sowie die Umsatzsteuer, sondern bei Ausschüttungen auch die Kapitalertragsteuer und – da die GmbH mindestens einen "steuerlichen Arbeitnehmer" hat, nämlich den Geschäftsführer – auch die Lohnsteuer. Aber oft macht derjenige, der zwar alles richtig machen will, dennoch nicht alles richtig, weil es mehr als einen Blickwinkel auf dieselbe Sache gibt, die ein steuerlicher Laie so nicht unbedingt erkennen kann. Ein Steuerberater dagegen kommuniziert als sog. unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege[1] mit dem Finanzamt auf Augenhöhe.

Steuern sparen ist das Wichtigste

Die Steuerplanung ist immer das letzte Glied einer vorangegangenen, wirtschaftlich sinnvollen Entscheidung. Erst wenn eine Entscheidung aus wirtschaftlich vernünftigen Gründen gefällt worden ist, kann man sich im Rahmen der Steuerplanung darüber Gedanken machen, welche steuerlichen Konsequenzen zu ziehen sind. Die Basis ist also eine wirtschaftliche Planung, die über das Heute und Morgen hinausreicht. Danach kann man sich überlegen, welche wirtschaftlichen Absichten möglichst steuergünstig zu realisieren sind.

Ein Steuerberater lohnt sich nicht

"Bei dem bisschen, was die GmbH an Steuern zahlt, lohnt sich ein Steuerberater gar nicht." – Das ist ein Irrtum! Denn ein Geschäftsführer muss viel mehr Steuerpflichten für seine GmbH erfüllen, als "nur" den Jahresabschluss zu erstellen und die Steuer auf die Gewinnausschüttungen einzubehalten. Und er haftet persönlich, also mit seinem Privatvermögen, dafür, dass alle Steuerangelegenheiten der GmbH ordnungsgemäß und pünktlich erledigt werden.
→ Kap. 1.1, 1.2

Ein deutscher Steuerberater ist zu teuer

Deutsche Firmen, also auch eine GmbH, dürfen die Buchführung auch im Ausland erledigen lassen.[2] Allerdings darf ein ausländischer Berater ohne Berufshaftpflichtversicherung oder vergleichbare Absicherung von der deutschen Finanzverwaltung als Bevollmächtigter einer deutschen GmbH zurückgewiesen werden.[3] D. h., die bereits eingereichten Unterlagen müssen nochmals erstellt werden, also auch doppelt bezahlt werden. Bei Beauftragung an einen ausländischen Berater ist also auf seine Absicherung zu achten.

Für die steuerlichen Dienstleistungen eines deutschen Steuerberaters gilt die Ste...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Änderungsvorschriften / 3.1 "Schlichte" Änderung
    636
  • Umsatzsteuer bei Betriebskostenabrechnung für Mietverhäl ... / 1. Betriebskostenabrechnung zwischen Vermieter und Mieter
    473
  • Pflegekosten / 2 Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen
    383
  • Erweitert beschränkte Steuerpflicht – ABC IntStR
    307
  • Kündigung und Niederlegung von Mandaten in der Steuerber ... / 5.3 Wichtiger Grund berechtigt zur Kündigung zur Unzeit
    294
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 8 Hinzurechnungen / 8.4 Umfang der Hinzurechnung
    290
  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 5.3 Übertragung an Ehepartner bzw. Veräußerung des Familienwohnheims
    282
  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug / 2 Ausschluss bei steuerfreien Umsätzen
    272
  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug
    266
  • Änderungsvorschriften / 3.3 Änderung wegen neuer Tatsachen und Beweismittel
    263
  • Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 33b ... / III. Hinterbliebenen-Pauschbetrag (§ 33b Abs 4 EStG)
    262
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 14b Verspätungszuschlag
    209
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 125 Nichtigkeit des Verwaltungsakts / 1.1 Fehlerhafter Adressat
    202
  • Geschäftsfähigkeit / 4 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger zwischen 7 und 18 Jahren
    197
  • Erbschaftsteuererklärung ab dem 1.7.2016 / 2.6.2 Erbschein (Zeile 12)
    180
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / c) Angemessener Unternehmerlohn
    173
  • Änderungsvorschriften / 3 Änderung von Steuerbescheiden
    171
  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 6 Kosten der Scheidungsfolgenvereinbarung
    170
  • Neuregelungen für Kleinunternehmer ab 1.1.2025 (USTB 202 ... / 1. Kleinunternehmerregelung für im Inland ansässige Kleinunternehmer
    170
  • Weilbach, GrEStG § 1 Erwerbsvorgänge / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)
    170
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
Zwischen Haftung und Handlungsspielraum: Wie Steuerberater mit der bAV umgehen
bAV betriebliche Altersvorsorge Finanzen Gehalt Geld Taschenrechner
Bild: Pexels/Mikhail Nilov

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist für Steuerberater ein sensibles Thema: Mandanten erwarten Unterstützung und Beratung, doch die fachliche Expertise von Steuerberatern liegt meist in anderen Bereichen. Wie lässt sich dieses Spannungsfeld auflösen?


Steuerberatung für Start-ups: Was Gründer von Steuerberatern erwarten
Rakete mit Geschäftsleuten
Bild: Getty Images

Im Jahr 2023 gab es in Deutschland laut IfM Bonn rund 329.000 Existenzgründungen – vom Selbstständigen bis zum Startup. Gründer sind jung und in der Regel so genannte Digital Natives. Sie sind mit Google, TikTok und Online-Games groß geworden. Wie können sich Steuerberater auf diese große Zielgruppe der Young Entrepreneurs einstellen? Taxulting zeigt, worauf es ankommt.


Erfolgreich umsetzen: Neue Arbeitswelt in der Steuerberatung
Neue Arbeitswelt in der Steuerberatung
Bild: Haufe Shop

Das Buch ist ein Wegweiser für alle, die ihre Kanzlei in eine moderne und zukunftsorientierte Arbeitsumgebung transformieren wollen. Es bietet Strategien und praktische Ratschläge, um die Vorteile von New Work voll auszuschöpfen und sich erfolgreich den neuen Herausforderungen zu stellen.


Steuerberater und GmbH-Geschäftsführer: Zusammenarbeit optimal gestalten
Steuerberater und GmbH-Geschäftsführer: Zusammenarbeit optimal gestalten

Einführung Nur in den seltensten Fällen ist ein GmbH-Geschäftsführer selbst ein solcher "Steuer-Profi", dass er die gesamten steuerlichen Pflichten, die seine GmbH-Geschäftsführung mit sich bringt, eigenständig erledigen kann und gleichzeitig die GmbH und ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren