Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.3.2.3.1 Betriebsstätteneinkünfte

Rz. 156 Sollen die Einkünfte aus einer ausl. Betriebsstätte pauschal festgesetzt werden, muss die Tätigkeit dieser Betriebsstätte eine "aktive Tätigkeit" sein; Abschn. 5 des Pauschalierungserlasses stimmt insoweit mit § 2a Abs. 2 EStG überein. Rz. 157 Der Begriff der Betriebsstätte ist dabei nach deutschem Steuerrecht zu verstehen (§ 12 AO); Erweiterungen in DBA sind ohne Bed...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.5.6 Bestehen einer "zwischengeschalteten Basisgesellschaft"

Rz. 20 Unter dem Gesichtspunkt des Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO können ausl. Steuern, die von einer Basisgesellschaft entrichtet wurden, nicht anrechenbar sein[1]. Rz. 21 Für den umgekehrten Fall, dass eine ausl. Gesellschaft eine Entlastung von deutschen Quellensteuern erlangen will, hat der Gesetzgeber in § 50d Abs. 3 EStG Voraussetzungen definiert, bei deren Vorliege...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6.2.7.3 Eröffnung des Steuerabzugs bei Steuern aus einem anderen als dem Quellenstaat (§ 34c Abs. 6 S. 6)

Rz. 182 § 34c Abs. 6 S. 6 EStG wurde durch das Gesetz v. 22.12.1999[1] eingefügt. Diese Vorschrift stellt nach Auffassung des Gesetzgebers klar, dass der Abzug nach Abs. 3 vorzunehmen ist, wenn der andere DBA-Staat Einkünfte besteuert, die nicht aus diesem Staat stammen. Zur Vermeidung von "Doppelanrechnungen" hat er allerdings den Anwendungsbereich – mit konstitutiver Wirku...mehr

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eBay: Steuerliche Besonderh... / 3.1 Verkauf ist trotz Meistgebot nicht zustande gekommen

Selbst wenn eine eBay-Auktion erfolgreich abgeschlossen wurde, kann es vorkommen, dass aus dieser Auktion kein Umsatz erzielt wird. Dann nämlich, wenn der Meistbietende nicht bezahlt oder wegen technischer Mängel während der Auktion sein Angebot zurückzieht. Um das Finanzamt davon zu überzeugen, dass trotz erfolgreicher Auktion kein Geld geflossen ist, empfiehlt sich die Auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.1.2 Vermeidung der Doppelbesteuerung durch völkerrechtliche Verträge

Rz. 2 § 2 Abs. 1 AO ordnet den Vorrang der völkerrechtlichen Regelung an[1], sodass die Kollision des jeweiligen Besteuerungsrechts unter Heranziehung des DBA zu lösen ist. Art. 23 OECD-MA sieht dabei zwei Möglichkeiten der Vermeidung einer Doppelbesteuerung vor: Freistellungsmethode (mit Progressionsvorbehalt, § 32b EStG; Art. 23A OECD-MA), Anrechnungsmethode (Art. 23B OECD-MA).mehr

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eBay: Steuerliche Besonderh... / 3.3 Rückabwicklung des Verkaufs

Steuerunschädliche Gründe für die Differenzen der Umsatzerlöse von eBay und Ihren erklärten Betriebseinnahmen können Rückabwicklungen sein. Private Käufer haben bei Online-Käufen von gewerblichen Händlern innerhalb von 14 Tagen regelmäßig das Recht, den gekauften Artikel ohne Angabe von Gründen zurückzugeben.[1] Nachweise dafür, dass es tatsächlich zur Rückabwicklung eines eB...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.3.1 Anrechnung als Teil der Steuerfestsetzung

Rz. 90 Bereits in der systematischen Einordnung wurde darauf hingewiesen, dass die Anrechnungsregelungen im Wesentlichen Bestandteil der Steuerfestsetzung sind[1]. Die Berücksichtigung ausl. Steuern, auch die Anrechnung, ist Teil der Steuerveranlagung, nicht nur der Abrechnung, die außerhalb der Steuerfestsetzung, wenn auch regelmäßig verbunden mit ihr, erfolgt. Durch die Ber...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 3.2.2 Antragstellung

Rz. 105 Die Abzugsmethode muss beantragt werden. Dieser Antrag ist nach den allgemeinen Verwaltungsgrundsätzen bis zur Unanfechtbarkeit des entsprechenden Steuerbescheids zu stellen bzw. zurückzunehmen. Das Wahlrecht ist für jeden Vz neu auszuüben. Rz. 106 Aufgrund des Verweises auf § 34c Abs. 1 EStG kann der Antrag nicht für die einzelnen Einkünfte gestellt werden, sondern nur...mehr

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eBay: Steuerliche Besonderh... / 3.2 Gegenstand wurde selbst ersteigert

Das ist bei eBay zwar verboten, ist jedoch gängige Praxis. Bevor ein Gegenstand bei einer eBay-Auktion unter Preis versteigert wird, ersteigert der Unternehmer diesen Gegenstand selbst über einen Fake-Account (eBay-Mitgliedskonto mit falschem Namen) oder durch ein anderes beauftragtes eBay-Mitglied. Ist das der Fall, kann dem Finanzamt die Eigenersteigerung – und somit die s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.2.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 143 Soweit ein DBA die Besteuerung regelt, so geht dieses wegen § 2 AO vor. Dennoch kann § 34c Abs. 5 EStG auch bei Bestehen eines DBA anwendbar werden, da § 34c Abs. 6 EStG lediglich die Anwendbarkeit von § 34c Abs. 1 bis 3 EStG ausschließt, nicht aber von Abs. 5. Soweit allerdings das DBA die ausl. Einkünfte steuerfrei stellt, ist kein Raum für einen Erlass bzw. eine P...mehr

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eBay: Steuerliche Besonderh... / 4.4 Umsatzsteuer für Porto und Verpackung

Bei Versteigerungen über eBay ist es üblich, dass der Verkäufer die ersteigerten Waren an den Käufer verschickt. Die Kosten für Porto und Verpackung werden bereits im Rahmen der Auktion bekannt gegeben. Prüft das Finanzamt ein gewerblich handelndes eBay-Mitglied, wird es den Einnahmen aus Porto und Verpackung besondere Aufmerksamkeit schenken. Denn die dem eBay-Käufer in Rech...mehr

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eBay: Steuerliche Besonderh... / 6 Steuer-Know-How für eBay-Händler

Hier einige Antworten auf typische Fragen von eBay-Händlern zum Thema "eBay und Finanzamt": Frage 1: Mein Unternehmen bietet Abbrucharbeiten an. Das beim Abbruch erhaltene Kupfer versteigere ich über eBay. Muss ich die Erlöse hierfür als Betriebseinnahmen versteuern? Antwort: Ja, müssen Sie. Da die Versteigerungserlöse durch den Verkauf von betrieblich erhaltenem Kupfer erziel...mehr

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Entwicklungsstrategie: Aufgaben- und Berufsbild im Wandel

Zusammenfassung Was zeichnet in Zukunft eine erfolgreiche digitale Kanzlei aus? Welche Fähigkeiten haben die Mitarbeiter, welche Aufgaben erledigen sie wie und was müssen sie dafür lernen? Haben Sie in letzter Zeit neue Mitarbeiter gesucht? Inzwischen gibt es verschiedene Angebote von Kammern, Verbänden und Instituten, die das Thema Digitalisierung in unterschiedlichen Facett...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.3.3.3 Festgesetzte, gezahlte und um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte ausländische Steuer

Rz. 54 Die ausl. Steuer ist nur anrechenbar, wenn sie die Leistungsfähigkeit des Stpfl. tatsächlich und nicht nur fiktiv gemindert hat. Vor diesem Hintergrund müssen kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die Steuer ist (gegen den Stpfl.) festgesetzt (Rz. 56), (von dem Stpfl.) gezahlt (Rz. 57f.) und um einen im Quellenstaat entstandenen Ermäßigungsanspruch zu kürzen (...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.7.4 Europarecht

Rz. 28 Die Anrechnungsmethode nach § 34c EStG bzw. den DBA verstößt als Typus der Vermeidung einer Doppelbesteuerung – auch soweit sie die Anrechnung auf den inländischen Steuerbetrag begrenzt – nicht gegen das EU-Recht[1]. Rz. 28a Inwieweit eine Beschränkung der Anrechenbarkeit ausl. Quellensteuer auf ausl. Beteiligungserträge mit dem EU-Recht zu vereinbaren ist, war insbes....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 4.3.4 Keine ausländischen Einkünfte

Rz. 134 Die dritte Fallgruppe dürfte in der Praxis die größte Bedeutung haben. Danach können ausl. Steuern bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden, auch wenn nach deutschem Steuerrecht überhaupt keine ausl. Einkünfte vorliegen, d. h., wenn es sich nach deutschem Steuerrecht um inl. Einkünfte handelt[1]. Damit werden bestimmte Fälle des positiven Qualifikationskonfl...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IX. Testamentsvollstrecker und Steuerrecht

Rz. 35 Der Testamentsvollstrecker ist lediglich Vermögensverwalter i.S.v. § 34 Abs. 3 AO.[73] Er ist nicht Steuerschuldner, da er kein Vermögensinhaber ist. Der Testamentsvollstrecker ist nur so weit Steuerpflichtiger, wie Steuergesetze ihn ausdrücklich verpflichten. Die steuerrechtliche Verantwortung des Testamentsvollstreckers ist mit seiner zivilrechtlichen Aufgabenstellu...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / B. Tatbestand

Rz. 2 Die Ausführung der letztwilligen Verfügung des Erblassers ist die zentrale Aufgabe des Testamentsvollstreckers. Zu unterscheiden sind hierbei die Anordnung und der bloße Wunsch des Erblassers. Nur Erstere ist vom Testamentsvollstrecker auf jeden Fall – auch gegen den Willen der Erben oder sonstiger Dritter – zu beachten. Demzufolge hat der Testamentsvollstrecker seine ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Erbschaftsteuer

Rz. 13 § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG verweist auf die §§ 2147 ff. BGB. Die Vorschriften des BGB werden so zu Tatbestandsmerkmalen der erbschaftsteuerlichen Norm. Damit hat die Finanzverwaltung die Zuweisung des Vermächtnisses unter erbschaftsteuerlichen Gesichtspunkten durch den Berechtigten anzuerkennen. Die Finanzverwaltung kann prüfen, ob die zivilrechtlichen Bedingungen für ei...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Erbschaftsteuer

Rz. 12 § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG verweist auf die §§ 2147 ff. BGB. Die Vorschriften des BGB werden so zu Tatbestandsmerkmalen der erbschaftsteuerlichen Norm. Damit hat die Finanzverwaltung die Zuweisung des Vermächtnisses unter erbschaftsteuerlichen Gesichtspunkten durch den Berechtigten anzuerkennen. Die Finanzverwaltung kann prüfen, ob die zivilrechtlichen Bedingungen für ei...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / bb) Nachlassverwaltung, Nachlasssicherung und Nachlassverwahrung

Rz. 59 Das Aufgabenspektrum des Nachlasspflegers bzgl. der Nachlasssicherung und -verwaltung ist groß;[154] bei der Vornahme von Handlungen hat er sich von Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten leiten zu lassen.[155] Dabei hat er seine Entscheidungen pflichtgemäß zu treffen, im Falle eines Pflichtverstoßes haftet er gegenüber dem vertretenen Erben (vgl. § 1833 BGB und § 1985 Rdn 16...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / VI. Die Haftung des Nachlassverwalters

Rz. 16 Der Nachlassverwalter haftet dem Erben gegenüber wie andere Nachlasspfleger nach den §§ 1833, 1915 BGB für jedes Verschulden persönlich.[45] Wenn sich jedoch der Nachlassverwalter über die ihm gesetzlich obliegenden Pflichten hinaus für die Interessen des Erben eingesetzt und diesem dadurch erhebliche Nachlasswerte erhalten hat, die sonst verloren gegangen wären, kann...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines

Rz. 1 Hat der Testamentsvollstrecker eine schuldhafte Pflichtverletzung begangen, so kann er nach § 2219 BGB haften. Handelt es sich bei dem Testamentsvollstrecker um eine Person mit besonderen Qualifikationen, wie z.B. die eines Rechtsanwalts, ist der Maßstab dieses Berufes ausschlaggebend. Ist der Testamentsvollstrecker Berufsträger, wie Rechtsanwalt, Notar oder Steuerbera...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / D. Steuerliche Fragen

Rz. 14 Bei dem Zweckvermächtnis handelt es sich um ein aufschiebend bedingtes Vermächtnis. Daher kann die Entstehung und Fälligkeit des Vermächtnisanspruches vom Zeitpunkt des Erbfalls (§ 2176 BGB) auf einen späteren Zeitpunkt hinausgeschoben sein. Bei dem Zweckvermächtnis wirkt das Bestimmungsrecht als Gestaltungsrecht wie eine aufschiebende Bedingung.[25] Gegenstand des Ve...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Anspruch gehört zum Nachlass

Rz. 2 Ein Anspruch i.S.d. Legaldefinition des § 194 BGB gehört zum Nachlass, wenn es sich um Ansprüche der Erbengemeinschaft handelt, die nach dem Erbfall entstanden sind oder es sich um Ansprüche des Erblassers handelt, die mit dem Erbfall auf die Erbengemeinschaft übergegangen sind. Ansprüche des Erblassers können sowohl schuldrechtlicher, als auch dinglicher sowie öffentl...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Steuerliche Haftung

Rz. 18 Für Steuerschulden des Erblassers gelten die allg. Regelungen, wobei es dem FA freisteht, ob es durch zusammengefassten Bescheid sämtliche Miterben oder durch Einzelbescheid den einzelnen Miterben in Anspruch nimmt.[50] Teilweise findet eine Zusammenveranlagung des überlebenden Ehegatten mit den Erben statt.[51] Zudem unterliegt auch der als Gesamtschuldner in Anspruc...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. "Vom Erblasser herrührende Schulden" (Erblasserschulden)

Rz. 6 Als Erblasserschulden werden diejenigen Verbindlichkeiten angesehen, die schon vor dem Eintritt des Erbfalls in der Person des Erblassers entstanden waren, darüber hinaus solche, die zwar erst nach dem Erbfall voll entstehen, deren wesentliche Entstehungsgrundlagen schon vor dem Erbfall gesetzt waren.[8] Für die Schulden des Erblassers haftet der Erbe selbstverständlic...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 3. Aufwendungen nach Abs. 2

Rz. 7 Nach Abs. 2 gehören zu den ersatzfähigen Verwendungen auch Aufwendungen, die der Erbschaftsbesitzer zur Bestreitung von Lasten der Erbschaft oder zur Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten macht. So ist z.B. die Zahlung der Erbschaftsteuer aus Eigenmitteln des Erbschaftsbesitzers nach Abs. 2 BGB eine solche erstattungsfähige Verwendung auf die Erbschaft, allerdings...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / E. Steuerrechtliche Fragen

Rz. 17 Bis zur Auseinandersetzung wird die Erbengemeinschaft bei Überschusseinkünften als Bruchteilsgemeinschaft gem. § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO und bei Gewinneinkünften als Mitunternehmerschaft i.S.v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG behandelt.[30] Hat die Erbengemeinschaft ein Grundstück veräußert, so ersetzt der Verkaufserlös gem. § 2041 BGB das Grundstück im Nachlassvermögen. Sowei...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / c) Steuerrechtliche Besonderheiten

Rz. 85 Steuerrechtliche Verbindlichkeiten einschließlich Versäumnis- und Verspätungszuschläge und Hinterziehungszinsen gehen grundsätzlich auf die Erben nach § 1922 BGB, § 45 AO über.[244] Nicht vererblich ist hingegen ein gegen den Erblasser bereits festgesetztes Zwangsgeld. Nach dem Ableben des Erblassers ist ein Steuerbescheid nicht an den Erblasser, sondern an jeden Erbe...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Erbschaftsteuer

Rz. 65 Für die Erbschaftsteuer ist die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ohne Bedeutung, da jeder Erbe nach seinem Anteil an der Erbengemeinschaft besteuert wird, § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO, vgl. ErbStR R E 3.1. Bei einer Auseinandersetzung nach den gesetzlichen Vorschriften kommt es zu keiner Verschiebung der Werte, sondern lediglich zur Vert...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Pflichtteilsverzicht

Rz. 59 Die erbschaftsteuerliche Behandlung des Pflichtteilsverzichts hängt maßgeblich vom Zeitpunkt der Verzichtserklärung ab. Grundsätzlich wäre in einem unentgeltlichen Verzicht eine ebenfalls steuerpflichtige freigebige Zuwendung (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) an den Erben zu sehen. Diese ist aber gem. § 13 Abs. 1 Nr. 11 ErbStG ausdrücklich von der Besteuerung ausgenommen.[263...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Haftung des Nachlasspflegers

Rz. 129 Für vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzungen i.R.d. gesetzlichen Schuldverhältnisses (siehe Rdn 48) haftet der Nachlasspfleger den Erben über die allg. deliktischen Bestimmungen hinaus entsprechend §§ 1833, 1915 Abs. 1 S. 1 BGB.[334] Der Anspruch fällt in den Nachlass[335] und muss im Prozesswege geltend gemacht werden. Rz. 130 Um eine Haftung auszuschließen,...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / E. Steuerrechtliche Fragen

Rz. 31 Fortbestand und Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft werfen vielfältige steuerliche Probleme auf, die hier nicht einmal nur angerissen werden können (siehe im Übrigen aber auch die Kommentierung zu den jeweiligen Paragrafen).[68] Seit dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5.7.1990 sind Erbfall und Erbauseinandersetzung als selbstständiger Rechtsvorgang zu ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / bb) Jährliche Rechnungslegung nach Abs. 2

Rz. 46 Bei einer Testamentsvollstreckung, die länger als ein Jahr dauert, kann der Erbe – unabhängig davon, ob es sich um eine Verwaltungs- oder reine Abwicklungsvollstreckung handelt – aufgrund Abs. 2 eine jährliche Rechnungslegung verlangen.[109] Für die jährliche Rechnungslegung gelten dieselben Grundsätze wie für die Rechenschaftsablegung als Schlussabrechnung. Sie ist l...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / e) Fristbeginn bei Widerrufsvorbehalt und Rückfallklausel

Rz. 99 Obwohl höchstrichterlich noch nicht entschieden,[379] stellt sich angesichts der vom BGH für den Fristbeginn geforderten "wirtschaftlichen" Vermögensausgliederung bzw. des Genussverzichts die Frage, ob ein Widerrufsvorbehalt in einem Übergabevertrag (bedingter Rückübertragungsanspruch) der Ingangsetzung der Frist des Abs. 3 entgegensteht. In der Lit. wird der Fristbeg...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Dogmatische Einordnung

Rz. 352 Entgegen der Auffassung des BGH, dass die latente (oder fiktive) Steuer im Rahmen der Bewertung der Aktiva erfasst werden müsse, hat das OLG Oldenburg[923] jüngst angenommen, die im Falle der Veräußerung von Kapitalanlagen anfallende Abgeltungssteuer (§ 20 Abs. 2 Nr. 6 EStG) sei eine Verbindlichkeit, die dem Grunde nach bereits in der Person des Erblassers entstanden...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Vermächtnisnehmer

Rz. 15 Der Vermächtnisnehmer kann aufgrund § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG mit Erbschaftsteuer belastet sein. Das Vermächtnis gehört erbschaftsteuerlich betrachtet zu den Erwerben von Todes wegen. Grundsätzlich entsteht die Erbschaftsteuer mit dem Tod des Erblassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Die Erbschaftsteuer entsteht dabei ohne Rücksicht auf das Recht des Vermächtnisnehmers, das...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 1967–201... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Fehlende Prozessführungsbefugnis

Rz. 10 Das Prozessführungsrecht des Testamentsvollstreckers fehlt in den Fällen, in denen der Anspruch, der mit dem Prozess verfolgt werden soll, nicht oder nicht mehr (z.B. durch Freigabe oder Testamentsvollstrecker ist selbst Schuldner des Nachlasses) der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegt. Dabei ist insbesondere die Feststellung des Erbrechts nach dem Erbla...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 1975–199... / Literaturtipps

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Regelung des Rechts auf Teilnahme einer Gemeinde an Außenprüfung des Finanzamts gegenüber Gewerbesteuerpflichtigen

Leitsatz 1. Die Gemeinden sind nicht dazu ermächtigt, gegenüber Gewerbesteuerpflichtigen die Teilnahme eines Gemeindebediensteten an der Außenprüfung des Finanzamts anzuordnen (Anschluss an BVerwG-Urteil vom 27.01.1995 – 8 C 30/92, BVerwGE 97, 357). 2. Das Finanzamt räumt im Rahmen seiner Anordnung der Außenprüfung nach §§ 193ff. AO i.V.m. § 21 Abs. 3 FVG der Gemeinde ihr Rec...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 1 Steuererklärungspflicht – Abgabefrist

Verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, sind Einzelunternehmen, Personenhandelsgesellschaften, gewerblich geprägte Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.[1] Sonstige juristische Personen des privaten Rechts, z. B. Vereine, sind nur dazu verpflichtet, wenn und soweit sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten und dieser 2019 einen Gewerbeertrag v...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.1 Allgemeine Angaben

Die in den Zeilen 1–15 einzutragenden Angaben dienen der Identifizierung des Gewerbebetriebs sowie der Feststellung, wer Unternehmer und damit Steuerschuldner[1] und/oder gesetzlicher Vertreter ist und wem der Steuerbescheid zugesandt werden soll. Zeile 12 ist maßgebend, wenn der Gewerbebetrieb als Einzelunternehmen betrieben wird, Zeile 13, wenn ein Hausgewerbe vorliegt. Ze...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 8 Vorauszahlungen

Der Unternehmer hat für die Gewerbesteuer vierteljährliche Vorauszahlungen zu leisten, und zwar jeweils am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr sind die Vorauszahlungen während des Wirtschaftsjahrs zu entrichten, das in dem Erhebungszeitraum (= Kalenderjahr) endet: Die Höhe der Vorauszahlungen soll nach Möglichkeit der später festzusetzenden ...mehr