Selbst wenn eine eBay-Auktion erfolgreich abgeschlossen wurde, kann es vorkommen, dass aus dieser Auktion kein Umsatz erzielt wird. Dann nämlich, wenn der Meistbietende nicht bezahlt oder wegen technischer Mängel während der Auktion sein Angebot zurückzieht. Um das Finanzamt davon zu überzeugen, dass trotz erfolgreicher Auktion kein Geld geflossen ist, empfiehlt sich die Aufbewahrung folgender Nachweise:

  • Der Kontakt zu dem Käufer wird meist über das eBay-eigene Mailssystem erfolgen. Diese Daten können von eBay zur Verfügung gestellt werden.
  • Antwortet der Käufer innerhalb 7 Tagen nach Aufforderung zur Zahlung nicht, kann der Verkäufer bei eBay die Rückerstattung der bereits von ihm bezahlten Verkaufsprovisionen beantragen. Das ist ein eindeutiges Indiz dafür, dass der Kauf tatsächlich nicht stattgefunden hat.
  • Schriftverkehr oder E-Mails, aus denen hervorgeht, dass der Meistbietende seinen Pflichten zur Bezahlung nicht nachgekommen ist.
  • Benennung des vermeintlichen Käufers als Zeugen, an den sich das Finanzamt im Rahmen eines Auskunftsersuchens[1] wenden kann.
  • Nachweis, dass der Gegenstand zu einem späteren Zeitpunkt erneut in eBay zur Versteigerung eingestellt wurde.

    Kann das eBay-Mitglied keine Nachweise über die Differenzen zwischen seinen in den Steuererklärungen erfassten und den über das eBay-System erfassten Umsätzen vorlegen , ist davon auszugehen, dass die Umsätze tatsächlich erzielt wurden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge