Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / Zusammenfassung

Überblick Die Gewerbesteuer ist als fester Bestandteil der Finanzierung kommunaler Haushalte aus unserem Besteuerungssystem nicht mehr wegzudenken. Der folgende Beitrag gibt auf der Basis der aktuellen Gesetzes- und Rechtsprechungslage einen Überblick über die wesentlichen Punkte, die bei der Erstellung der Gewerbesteuererklärung 2019 zu beachten sind. Gegenüber dem Erhebungsz...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.10 Angaben zur Verlustfeststellung(Zeilen 96–109)

Die Eintragungen ab Zeile 96 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrech...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 33)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Im Fall der Abwicklung einer GmbH ist der gesamte Abwicklungszeitraum der gewerbesteuerliche Gewinnermittlungszeitraum. Der für diesen Zeitraum ermittelte Gewinn ist ratierlich auf die ei...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.3.1 Finanzierungsanteile (Zeilen 41–54)

Die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen wird in einer zusammenfassenden Regelung[1] erfasst. Die Hinzurechnung erfolgt mit 25 % der Summe aus Entgelten für Schulden (Zeile 41), Renten und dauernde Lasten (Zeile 42), Gewinnanteile des stillen Gesellschafters (Zeile 43); dabei ist ein Verlustanteil mindernd zu berücksichtigen,[2] 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich L...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 6 Rechtsbehelfe

Gegen den Gewerbesteuermessbescheid oder einen für Zwecke der Vorauszahlungen erlassenen Gewerbesteuermessbescheid kann beim zuständigen Finanzamt Einspruch eingelegt und evtl. die Aussetzung der Vollziehung des Bescheids beantragt werden. Wird dem Antrag entsprochen, wird die Gemeinde die Gewerbesteuerforderung ebenfalls aussetzen. Gleiches gilt bei Einwendungen gegen den Z...mehr

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Nicht begünstigtes junges Verwaltungsvermögen (4): Begriff, Aktivtausch und Verschmelzung

Leitsatz 1. Zum nicht begünstigten jungen Verwaltungsvermögen i.S. des § 13b Abs. 2 Satz 3 ErbStG i.d.F. des ErbStRG gehört jedes einzelne Wirtschaftsgut des Verwaltungsvermögens, das sich weniger als zwei Jahre vor dem Stichtag durchgehend im Betriebsvermögen befand. Es ist keine gruppenbezogene Betrachtung vorzunehmen. 2. Auf die Herkunft des Vermögensgegenstandes oder der ...mehr

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Sauer, SGB III § 80a Förder... / 2.4 Verfahren

Rz. 25 Die Träger von Jugendwohnheimen erhalten die Förderung nur auf Antrag, § 323 Abs. 1 SGB III, § 13 Abs. 1 der AO-Jugendwohnheime (Kühl, in: Brand, SGB III, § 80a Rz. 8). Der Antrag ist rechtzeitig vor Einleitung von Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen schriftlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen. Zuständig ist die Agentur, in deren Bezirk das Wohnh...mehr

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Sauer, SGB III § 80a Förder... / 2.1 Fördervoraussetzungen

Rz. 6 Förderfähig sind nach § 2 der AO-Jugendwohnheime nur Jugendwohnheime im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Aufnahme betrieblicher Auszubildender bis zum vollendeten 25. Lebensjahr (Bolten, in: Gagel, SGB III, § 80a Rz. 10). Darüberhinaus ist vor dem Hintergrund von § 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII auch eine Aufnahme von jungen Menschen, die das 27. Lebensjahr noch ...mehr

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Sauer, SGB III § 80a Förder... / 2.3 Höhe der Förderung

Rz. 21 In der Vorschrift ist lediglich geregelt, dass Träger von Jugendwohnheimen von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden können. Über die Höhe der Förderung trifft § 80a keine Festlegungen. Diese sind in § 11 der Jugendwohnheime-Anordnung getroffen worden. Danach werden die Zuwendungen an den Träger des Jugendwohnheims i. H. v. 35 % bzw. 40 % der angemessenen Gesa...mehr

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Sauer, SGB III § 80a Förder... / 2.2 Umfang der Förderung

Rz. 14 Die Förderung von Jugendwohnheimen kann über direkte Zuschüsse oder über Darlehen erfolgen (Schmidt, in: BeckOK, SGB III, § 80a Rz. 4; Kühl, in: Brand, SGB III, § 80a Rz. 7). Eine Rangfolge (Darlehen vor Zuschuss) besteht nicht (Bolten, in: Gagel, SGB III, § 80a Rz. 15, a. A. Kloster, in: Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu, SGB III, § 80a Rz. 9, der eine vorrangige D...mehr

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Pflegekosten für die Grabstätte Dritter als Nachlassverbindlichkeiten

Leitsatz 1. Aufwendungen für die Pflege einer Wahlgrabstätte, in der nicht der Erblasser, sondern dritte Personen bestattet sind, sind als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig, wenn sich bereits der Erblasser für die Dauer des Nutzungsrechts zur Pflege verpflichtet hatte und diese Pflicht auf den Erben übergegangen ist. 2. Abzugsfähig sind die am Bestattungsort üblichen Grab...mehr

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Wohnungseigentumsgemeinscha... / 2.1 Unternehmereigenschaft der Gemeinschaft

Die ganz h. M. in der Rechtsprechung[1] und der Literatur[2] geht davon aus, dass die Wohnungseigentumsgemeinschaft Unternehmer i. S. des Umsatzsteuergesetzes sein kann. Ganz unumstritten ist dies indes nicht. Demgegenüber kann eine Bruchteilsgemeinschaft kein Unternehmer i. S. d. UStG sein. Der BFH hat seine Rechtsprechung diesbezüglich jüngst geändert.[3] Diese Rechtsprech...mehr

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Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 2.4.2 Erklärungs- und Anzeigepflichten

Erklärungen zu Hauptfeststellungszeitpunkten Zur Durchführung der Feststellung von Grundsteuerwerten bedarf es am jeweiligen Hauptfeststellungszeitpunkt stets einer – ggf. vorausgefüllten – Erklärung des Steuerpflichtigen zur Feststellung von Grundsteuerwerten. Haben sich bei einer wirtschaftlichen Einheit die tatsächlichen Verhältnisse grundlegend geändert und/oder ist eine ...mehr

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Feststellungserklärung 2019 / 3.2 Empfangsvollmacht (Zeilen 19–24)

Die Zeilen 15–20 beschäftigen sich mit dem im Fall der gesonderten und einheitlichen Feststellung erforderlichen Empfangsbevollmächtigten, dem der Feststellungsbescheid mit Wirkung für und gegen alle Feststellungsbeteiligten bekannt gegeben werden kann. Die in § 183 AO getroffenen Regelungen im Einzelnen: Zur Verfahrensvereinfachung sollen die Feststellungsbeteiligten einen g...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Örtliche Zuständigkeit (Abs. 3)

Rz. 61 Nach § 25d Abs. 3 UStG ist für den Erlass des Haftungsbescheids das Finanzamt örtlich zuständig, das für die Besteuerung des Unternehmers zuständig ist. Im Gegensatz zu den meisten Haftungsansprüchen, für die die AO keine örtliche Zuständigkeit bestimmt, enthält § 25d UStG also eine ausdrückliche Regelung der örtlichen Zuständigkeit. Maßgebend ist für die Haftung nach...mehr

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Feststellungserklärung 2019 / 1.2 Abgabefrist

Die Feststellungserklärung 2019 ist grundsätzlich bis zum 31.7.2020 abzugeben. Bei Land- und Forstwirten mit abweichendem Wirtschaftsjahr endet die Abgabefrist spätestens 7 Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahrs 2019/2020. Bei Feststellungserklärungen, die durch Angehörige der steuerberatenden Berufe abgegeben werden, verlängert sich die Frist generell bis zum 28.2.2021, bei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Haftungsinanspruchnahme

Rz. 68 Die Haftungsinanspruchnahme durch Haftungsbescheid steht im Ermessen des Finanzamts. Hier weicht die Haftung nach § 25d UStG von derjenigen nach §§ 13c UStG und 13d UStG ab, die der Finanzbehörde keinen Ermessensspielraum lassen. Das Ermessen bezieht sich auf die Frage, ob ein Haftungsbescheid ergehen soll und an wen von mehreren Haftungsschuldnern er zu richten ist.[...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Inhalt der Regelung

Rz. 6 Die Vorschrift statuiert eine besondere Haftung für Umsatzsteuern. Eine spezielle, im Umsatzsteuerrecht geregelte Haftung hat es auch schon vorher gegeben, wie z. B. in dem mit dem Ablauf des 31.12.2001 aufgehobenen § 5 UStDV für die Abführung der USt im früheren Abzugsverfahren nach §§ 51ff. UStDV. Zwischenzeitlich ist mit § 13c UStG eine weitere umsatzsteuerliche Haf...mehr

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Feststellungserklärung 2019 / Zusammenfassung

Überblick Besteuerungsgrundlagen sind grundsätzlich unselbstständiger Bestandteil der jeweiligen Steuerbescheide, die nicht selbstständig angefochten werden können. Hiervon gibt es jedoch 2 gewichtige Ausnahmen, indem der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen die gesonderte bzw. die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen in einem gesondert...mehr

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Feststellungserklärung 2019 / 3.1 Allgemeine Angaben (Zeilen 3–15)

Die Zeilen 3–12 dienen der Identifizierung der Gesellschaft/der Gemeinschaft, d. h. die dortigen Eintragungen sind erforderlich, damit das Finanzamt erfährt, wer der Inhaltsadressat des Feststellungsbescheids wird. Die Zeile 12 (Ort der Verwaltung bei Grundstücksgemeinschaften) ist vor dem Hintergrund der Zuständigkeitsregelung in § 18 Abs. 1 Nr. 4 AO zu sehen, wonach für die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Prüfung und Entscheidung des Finanzamts (Abs. 4)

Rz. 64 Das nach § 25d Abs. 3 UStG zuständige Finanzamt hat zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Erlass des Haftungsbescheids vorliegen (§ 25d Abs. 4 S. 1 UStG). Prüfungspflicht und Prüfung können sich nur auf solche Unternehmern beziehen, bei denen dazu eine Veranlassung besteht, also irgendwelche konkreten Anhaltspunkte sichtbar sind. Dabei muss sich das einzelne Finan...mehr

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Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 2.4.1 Vermögensarten, Billigkeitsmaßnahmen und Feststellungen

Für die Bewertung nach dem Siebenten Abschnitt erfolgt – abweichend von § 18 BewG – eine Einordnung von Vermögen in die Vermögensarten: Land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie Grundvermögen.[1] Hinweis Betriebsgrundstücke Ein Betriebsgrundstück im Sinne des Bewertungsrechts ist der zu einem Gewerbebetrieb gehörende Grundbesitz soweit er, losgelöst von seiner Zugehörigkeit...mehr

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Feststellungserklärung 2019 / 2.1 Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 D)

Der Hauptvordruck – die Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung – dient auf der Vorderseite zunächst dazu, das Unternehmen zu identifizieren (Zeilen 1–11), und sodann den Unternehmer selbst mit seiner Privatanschrift und seinem Wohnsitzfinanzamt (Zeilen 12–19). In den Zeilen 20–26 kann eine ggf. hiervon abweichende Bekanntgabe des ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Umfang und Entstehung der Haftungsschuld

Rz. 58 Nicht für alle vom Rechnungsaussteller gem. § 16 UStG zu zahlenden und nicht entrichteten Umsatzsteuern tritt die Haftung nach § 25d UStG ein. Den äußeren Rahmen für den Haftungsumfang bilden vielmehr der USt-Betrag, den der Aussteller der nach § 14 UStG ausgestellten Rechnung in ihr ausgewiesen und dann vorsätzlich nicht entrichtet hat. Die für die Haftung notwendige...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Vorsätzliche Nichtzahlung durch Rechnungsaussteller

Rz. 26 Die zentrale objektive Voraussetzung der Haftung nach § 25dUStG ist die Nichtzahlung der USt durch den Steuerschuldner, der die Rechnung mit gesondertem USt-Ausweis erteilt hat. Haftung bedeutet dabei im Steuerrecht abweichend vom Zivilrecht nur das Einstehen müssen für eine fremde Leistungspflicht, also für die Schuld eines anderen.[1] Auf die Art und Weise der Nicht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Haftung des Fiskalvertreters und weitere Risiken

Rz. 41 Die Fiskalvertretung darf nach § 22a Abs. 1 UStG nur dann begründet werden, wenn der vertretene ausländische Unternehmer nur steuerfreie Umsätze ausführt und auch keine Vorsteuer abziehen kann. Eine unmittelbare Haftung aus einer Zahlungsverpflichtung wird sich damit für den Fiskalvertreter nach den Grundsätzen der Fiskalvertretung nicht ergeben. Rz. 42 Die Frage der H...mehr

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Feststellungserklärung 2019 / 3.7 Mitteilung von Steuergestaltungen (Zeilen 38/39)

Zeile 38 betrifft anzeigepflichtige grenzüberschreitende Steuergestaltungen, für die seit 2020 eine Meldepflicht nach §§ 138d ff AO besteht.mehr

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Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 2.3.1 Grundsätzliche Überlegungen

Die Grundsteuer hat sich in ihrer historischen Bedeutung und Ausgestaltung als konjunkturunabhängig und konsolidierend bewährt und stärkt mit Blick auf das Hebesatzrecht die kommunale Selbstverwaltungsautonomie. Sie knüpft historisch sowie begrifflich an das Innehaben von Grundbesitz an und wird von demjenigen geschuldet, dem der Steuergegenstand zuzurechnen ist. Steuerobjek...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Haftungsschuldner

Rz. 9 Adressaten der Haftungsvorschrift sind Unternehmer. Gemeint sind hier nicht die leistenden Unternehmer,denn diese sind bereits Steuerschuldner aufgrund ihrer Umsätze.[1] Haftungsschuldner ist der Unternehmer, an den der säumige Unternehmer unmittelbar den Umsatz ausgeführt hat oder der nachfolgender Unternehmer in einer Leistungskette nach dem säumigen Unternehmer ist....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Pflicht zur Abgabe von Voranmeldungen und einer Steuererklärung

Rz. 14 Nach § 22b Abs. 2 S. 1 UStG hat der Fiskalvertreter unter der ihm für seine Zwecke als Fiskalvertreter erteilten Steuernummer eine Steuererklärung nach § 18 Abs. 3 und Abs. 4 UStG abzugeben. In dieser Steuererklärung hat er die Besteuerungsgrundlagen für jeden von ihm vertretenen Unternehmer zusammenzufassen. Nach der Gesetzesergänzung zum 1.1.2020 ist der Fiskalvertr...mehr

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Feststellungserklärung 2019 / 6.2 Anlage FE 3

Mit der Anlage FE 3 wird die Aufteilung der im Namen der Mitunternehmer oder Beteiligten im Kalenderjahr geleisteten Spenden und Mitgliedsbeiträge [1] sowie gemeinschaftlich geleisteter Renten und dauernder Lasten[2] gesteuert,. Außerdem sind dort Betriebseinnahmen bei Kosten- und Hilfsgemeinschaften sowie Betriebsausgaben bei Laborgemeinschaften i. S. d. § 1a Nr. 14a BMV-Ä 20...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Mehrere Unternehmer (Abs. 1 S. 2)

Rz. 55 Nach § 25d Abs. 1 S. 2 UStG haften mehrere Unternehmer, die die Voraussetzungen des § 25d Abs. 1 S. 1 UStG erfüllen, als Gesamtschuldner. Sie sind nach den Regeln des § 44 AO zu behandeln. Jeder Gesamtschuldner schuldet den ganzen Betrag bzw. hat für den gesamten Betrag einzustehen. Allerdings muss der in der Rechnung ausgewiesene und nicht entrichtete Betrag nur einm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erhaltungsaufwand / 5 Anschaffungsnahe ­Aufwendungen für ein ­Gebäude

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG liegen anschaffungsnahe Aufwendungen (= Herstellungskosten des Gebäudes) vor, wenn die Aufwendungen (ohne Umsatzsteuer) innerhalb der ersten 3 Jahre nach Anschaffung 15 % der Gebäudeanschaffungskosten übersteigen. Unerheblich ist hierbei, ob die Arbeiten teilweise im Zuge eines Mieterwechsels vorgenommen worden sind.[1] Bei der Prüfung der 15 %-Gre...mehr

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Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 3.3 Ermäßigung der Steuermesszahl für bestimmte Wohngrundstücke

Da es sich beim Wohnen um ein existentielles Grundbedürfnis handelt, ist allgemein anerkannt, dass es sich bei der Schaffung und Verfügbarmachung von ausreichendem Wohnraum um einen überragenden Gemeinwohlbelang handelt. Das BVerfG hat in seiner Entscheidung zum Erbschaftsteuerrecht[1] ausgeführt, dass – bei den weiteren sich an die Bewertung anschließenden Schritten – zur Be...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Unionsrechtliche Fragen

Rz. 5 Schon die 6. EG-RL kannte keine Vorschrift, aus der sich die Regelung des § 3f UStG unmittelbar ableiten lässt. Auch die MwStSystRL enthält keine Regelung zum Ort der in Art. 16 und Art. 26 den entgeltlichen Umsätzen gleichgestellten unentgeltlichen Umsätzen. Man muss das so verstehen, dass nach dem Plan der MwStSystRL die Gleichstellung auch hinsichtlich der vielfälti...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld für ein vor Beginn der Ausbildung erkranktes Kind

Leitsatz Ein Kind, das ausbildungswillig ist, aber infolge einer Erkrankung daran gehindert ist, sich ernstlich um eine Berufsausbildung zu bemühen, ist ebenso zu behandeln wie ein Kind, das sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht, einen solchen aber nicht findet und hat deshalb nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG einen Anspruch auf Kindergeld. Sachverhalt Di...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Bindungswirkung einer für die Gewinnfeststellung getroffenen ­Billigkeitsentscheidung für nachfolgende Veranlagungszeiträume

Leitsatz Die im Rahmen der Gewinnfeststellung (konkludent) getroffene Billigkeitsmaßnahme, von der Aktivierung des Feldinventars abzusehen, ist kein Dauerverwaltungsakt und entfaltet daher für nachfolgende Veranlagungszeiträume keine Bindungswirkung. Normenkette § 13, § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG, R 14 Abs. 2 Satz 3 EStR Sachverhalt Der Kläger ist Land- und Forstwi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nichtigkeit von Umsatzsteuerbescheiden

Leitsatz 1. Ein Umsatzsteuerbescheid ist nichtig, wenn aus ihm nicht klar ersichtlich wird, ob der Inhaltsadressat (Steuerschuldner) eine GmbH oder deren Geschäftsführer bzw. Liquidator ist. 2. Der Inhaltsadressat (Steuerschuldner) muss nicht ausdrücklich als solcher bezeichnet werden; ausreichend ist vielmehr, dass er sich nach dem objektiven Erklärungsgehalt des Bescheids a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 5.1 Unterhaltsleistungen nach § 33a EStG

Der Steuerpflichtige kann Unterhaltsaufwendungen unter den weiteren Voraussetzungen des § 33a EStG als außergewöhnliche Belastung abziehen, wenn der Unterhaltsempfänger dem Grunde nach gesetzlich unterhaltsberechtigt ist. Auf das Bestehen einer konkreten zivilrechtlichen Unterhaltsberechtigung bzw. die Höhe des zivilrechtlichen Unterhaltsanspruchs kommt es nicht an.[1] Erwach...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erlass von Nachzahlungszinsen

Leitsatz Ein Erlass von Nachzahlungszinsen kommt nicht allein aufgrund einer verzögerten Bearbeitung des Steuerfalles in Betracht. Sachverhalt Der Kläger erzielte im Streitjahr 2011 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und Vermietung und Verpachtung. Ende 2014 erließ das Finanzamt eine Prüfungsanordnung für die Jahre 2011 bis 2013. Der Prüfungsbeginn war im...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74 Haftung des Eigentümers von Gegenständen

1 Allgemeines 1.1 Zweck der Vorschrift Rz. 1 Die Vorschrift soll durch ihre Haftungsregelung eine Möglichkeit der Realisierung von Betriebssteuerschulden für den Fall schaffen, dass in dem Betrieb dienende Gegenstände sich nicht im Eigentum des Unternehmers befinden. Betreibt ein Unternehmer sein Unternehmen mit Gegenständen, die einem Dritten (z. B. einem Vermieter) gehören, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74... / 2.3.1 Kapital- oder Vermögensbeteiligung

Rz. 9 Eine wesentliche Beteiligung ist nach § 74 Abs. 2 S. 1 AO gegeben, wenn der Eigentümer des Gegenstands zu mehr als einem Viertel am Unternehmen beteiligt ist. Entscheidend ist die wirtschaftliche Beteiligung, nicht dagegen ausschließlich die rechtliche.[1] Dies hat der Gesetzgeber auch dadurch zum Ausdruck gebracht, dass er – abweichend von § 115 RAO – die mittelbare B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74... / 2.1 Eigentümer

Rz. 3 Als Haftender kommt der Eigentümer eines Gegenstands in Betracht, der einem Unternehmen dient und nicht im Eigentum des Unternehmers steht. Steht der Gegenstand im Eigentum des Unternehmers, so schuldet dieser, sodass eine Haftung ausscheidet. Als Eigentümer i. S. d. Vorschrift ist der Vollrechtsinhaber hinsichtlich des Gegenstands zu verstehen, also auch der Gläubiger...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Offenbare Unrichtigkeit i.S.d. § 129 Satz 1 AO bei Einsatz eines Risiko­managementsystems

Leitsatz 1. Sind vom Steuerpflichtigen in seiner Steuererklärung angegebene Einkünfte im Einkommensteuerbescheid nicht berücksichtigt worden, weil die Anlage S zur Einkommensteuererklärung versehentlich nicht eingescannt und die angegebenen Einkünfte somit nicht in das elektronische System übernommen wurden, liegt ein mechanisches Versehen und somit grundsätzlich eine offenb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74... / 2.2.3 Dienen

Rz. 6 Der nicht im Eigentum des Unternehmers stehende, ihm aber möglicherweise gemäß § 39 AO steuerlich zuzurechnende Gegenstand dient dann dem Unternehmen, wenn er im Unternehmen nicht nur kurzfristig und vorübergehend eine Aufgabe erfüllt, eingesetzt, genutzt oder verwertet wird oder eine ähnliche Funktion erfüllt. Wegen des Zwecks der Haftungsvorschrift (vgl. Rz. 1) genüg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74... / 4 Haftungsinanspruchnahme

Rz. 17 Die Haftung wird nach Gewährung rechtlichen Gehörs[1] durch schriftlichen Haftungsbescheid nach § 191 AO geltend gemacht. In seinem Tenor ist die Beschränkung der Haftung auf den Gegenstand bzw. die Gegenstände festzustellen.[2] Der Bescheid muss gemäß § 122 AO begründet werden. Da der Erlass des Haftungsbescheids im Ermessen der Finanzbehörde liegt, sind die Gründe f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74... / 2.2.1 Gegenstand

Rz. 4 Unter Gegenstand versteht die Vorschrift nicht nur den körperlichen Gegenstand[1], sondern auch Rechte und alle anderen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter, die einem Unternehmen dienen können.[2] Die gegenständliche Beschränkung der Haftung (vgl. Rz. 16) macht es allerdings erforderlich, dass als Gegenstand nur solche Wirtschaftsgüter angenommen werden, die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74... / 2.4 Zeitpunkt für das Bestehen der Voraussetzungen

Rz. 13 Alle Voraussetzungen für die Haftung müssen im Augenblick der Entstehung der Haftungsschuld erfüllt sein.[1] Eine Haftungsschuld kann nur während der Dauer der wesentlichen Beteiligung entstehen[2], und zwar auch nur für die während dieser Dauer entstandenen Steuern bzw. Erstattungsansprüche für gezahlte Steuervergütungen.[3] Sind Steuern vorher entstanden, so kommt e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74... / 3.1 Betrieblich begründete Steuern

Rz. 14 Die Haftung richtet sich auf die betrieblich begründeten Steuern und Ansprüche auf Erstattung (Rückforderung) von Steuervergütungen, die während des Bestehens der wesentlichen Beteiligung entstanden sind. Gehaftet wird also nur für bestimmte Steuern und Vergütungsrückforderungen, daneben nicht auch für Zinsen zu diesen, da § 239 Abs. 1 S. 1 AO die Vorschriften über St...mehr