Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1 Problemstellung/Behandlung in der Praxis der Finanzverwaltung

Tz. 45 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Werden ausl Eink mit darauf entfallenden (potenziell) anrechenbaren ausl Steuern von einer Kö über eine Pers-Ges (oder ein vergleichbares Gebilde) bezogen, zu der eine Feststellung gem § 180 AO durchzuführen ist, wirft dies die Frage auf, was Gegenstand dieser Feststellung bzgl § 26 KStG sein darf bzw sein muss. Nach § 180 Abs 1 Nr 2a AO sind...mehr

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ZErb 11/2019, Nachlassverbi... / Aus den Gründen

I) Die zulässige Klage ist insoweit begründet, als die Kl die Berücksichtigung der für die (Nach-)Erstellung der Einkommensteuererklärungen 2002–2012 gezahlten Steuerberatungskosten in Höhe von 9.856,29 EUR als Nachlassverbindlichkeiten begehrt. Demgegenüber hat der Bekl zu Recht dem steuermindernden Ansatz der Kosten für die Wohnungsauflösung in Höhe von 2.685,67 EUR als Na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Steuerliche Auswirkungen

Tz. 6 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Diese Gleichstellung der in der EU oder in Teilen des EWR-Raums ansässigen Kö mit inl st-begünstigten Kö wurde allerdings – aufgr der gleichzeitigen Änderung des § 51 AO – nur für die Fälle erreicht, in denen die in der EU oder im EWR-Raum ansässige Kö ihre st-begünstigte Tätigkeit zumindest tw im Inl ausübt. Übt diese Kö dagegen ihre (der Art ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Allgemeines zu § 34c Abs 5 EStG (unbeschränkte Steuerpflicht)

Tz. 338 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 34c Abs 5 EStG, der kraft des § 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG auch für die KSt anwendbar ist, kann die auf ausl Eink entfallende dt KSt bei unbeschr Stpfl (s Tz 67 f) "ganz oder zum Teil erlassen oder in einem Pauschbetrag festgesetzt werden, wenn es aus volkswirtschaftlichen Gründen zweckmäßig ist oder die Anwendung des Abs 1 besonders schw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.3 Festzustellende Anrechnungsvoraussetzungen

Tz. 48 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Bei allen Tatsachen, die für die Anrechnung ausl St dem Grunde und der Höhe nach maßgebend sind, handelt es sich ebenfalls um Besteuerungsgrundlagen iSd § 180 Abs 1 Nr 2a AO (nicht § 180 Abs 5 AO, weil dieser ersichtlich nur auf die Anrechnung inl St zielt), so dass die geschilderte Ansicht der Fin-Verw (s Tz 46) auch diesbzgl zutr ist (ebens...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.4 Folgen einer unzutreffenden Feststellung

Tz. 49 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 In der Praxis werden die gerade genannten Merkmale in einheitlichen und gesonderten Feststellungen nicht selten nur unvollständig, nur "nachrichtlich" (dh bewusst ohne Bindungswirkung) oder gar nicht angesprochen. Nach der genannten Rspr (s Tz 48) können in den beiden letztgenannten Fällen die erforderlichen Feststellungen im Veranlagungsverf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.9.6 Qualifikationskonflikte wegen sonstiger abweichender Zurechnung

Tz. 122 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Über die bisher genannten Fälle hinaus sind weitere Konstellationen denkbar, in denen die ausl Eink im Ausl nicht für Rechnung des inl KSt-Subjekts, welches die Eink aus dt Sicht erzielt, festgesetzt wird. Dies ist denkbar insbes bei abw Würdigung eines Treuhandverhältnisses durch den ausl Staat oder wenn der ausl Staat eine abw Zurechnung k...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.4 Keine ausländischen Einkünfte (3. Alternative)

Tz. 293 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Ob Eink ausl sind, richtet sich in Nicht-DBA-Fällen (zu DBA-Fällen s Tz 303) nach § 34d EStG (s Tz 69, 79 ff). Das Fehlen derselben ist die in der Praxis am häufigsten relevante Alt des Abs 3. Dies liegt daran, dass der Begriff der ausl Eink iSd § 34d EStG naturgemäß nicht selten eine geringere Reichweite hat als die in ausl Staaten jeweils ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / g. Zinsen und Strafzahlungen

Tz. 148 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 IFRIC 23 enthält keine Vorschriften für die Bilanzierung von Zinsen und Strafzahlungen im Zusammenhang mit Ertragsteuern. Das IFRS IC hat im September 2017 beschlossen diesen Sachverhalt nicht auf seine Agenda zu nehmen (vgl. hierzu und zum Folgenden IFRIC Update September 2017, S. 7f.). In der Begründung stellte das IFRS IC klar, dass entge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.2 Wahlrecht zum Steuerabzug statt -anrechnung

Tz. 47 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Das Wahlrecht zum St-Abzug (s § 34c Abs 2 EStG) ist (mit der Fin-Verw, s Tz 46, und der hM, zB s Wagner, in Blümich, § 34c EStG Rn 83; Jochimsen/Schnitger in Sch/F § 26 Rn 361; aA evtl s Grützner, IStR 1994, 65, 67) ggf schon Gegenstand der Feststellung (kann aber, da es jeweils die KSt bzw ESt der einzelnen Gesellschafter betrifft, von diese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Frühere Rechtslage und Folgerungen daraus

Tz. 296 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Für die Rechtslage vor Einführung des § 34c Abs 6 S 6 (bis 2006: S 5) EStG ( s Tz 283, 301 ff) wurde aus § 34c Abs 1 S 1 EStG (dort ausdrücklich Ausschluss des Abs 3) und dem fehlenden Verweis auf Abs 3 EStG in § 34c Abs 6 S 2 EStG allgemein geschlossen, dass § 34c Abs 3 EStG in DBA-Fällen per se nicht anwendbar sei. Der BFH hat dies mit Urt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.2 Steuerfestsetzung im Herkunftsstaat

Tz. 82 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Der Begriff der ausl St-Festsetzung (im Herkunftsstaat, s Tz 79) ist mangels ges Definition in Anlehnung an die dt Rechtsvorstellungen auszulegen. Für das Vorliegen einer Festsetzung ist daher letztlich (nur) entscheidend, ob nach dem einschlägigen ausl Recht ein hoheitlicher (s Müller-Dott, in F/W/B/S, § 26 KStG Rn 63) Anspruch des ausl Fisc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.3 Erfolgte Zahlung der ausländischen Steuer, spätere Änderungen bei Festsetzung; Zahlung der ausländischen Steuer

Tz. 85 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Das Merkmal der Zahlung soll vor allem (ebenso hierzu s Tz 91) sicherstellen, dass der inl Gewährung des Vorteils St-Anrechnung auch eine tats und vollzogene wirtsch St-Belastung im Ausl vorangegangen ist (die Anrechnung "fiktiver", dh nicht gezahlter ausl Quellen-St kommt nur in bestimmten DBA-Fällen in Betracht, s Tz 237 ff). Dies gilt auch...mehr

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FoVo 11/2019, Pfändung der ... / II. Das richtige Vorgehen

Die Pfändbarkeit des Anspruchs Auch für die Kfz-Steuer gilt § 46 der AO. Danach kann ein Steuererstattungsanspruch nach Abs. 6 erst gepfändet werden, wenn er entstanden ist. Da der Anspruch aufgrund der Vorauszahlung mit dem Beginn des Entrichtungszeitraums entsteht, kann er auch unmittelbar gepfändet werden. Nicht entrichtete Vorauszahlungen können dagegen nicht als künftige...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.4.2 Deutschland ist Ansässigkeitsstaat und ausländischer Quellenstaat besteuert DBA-widrig

Tz. 34 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nur iwS zur Frage der unmittelbaren Anwendbarkeit der §§ 26 KStG, 34c EStG trotz DBA gehört auch der Fall, dass der ausl Quellenstaat eine in D ansässige Stpfl besteuert, obwohl er dies aus dt Sicht wegen des DBA gar nicht dürfte. Dies kommt vor, wenn der ausl Staat von einem anderen Sachverhalt ausgeht oder eine andere rechtliche Würdigung v...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Bei Steuerbehörden hinterlegte Beträge

Tz. 143 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 In manchen Jurisdiktionen sind Unternehmen verpflichtet, vor Auflösung der Unsicherheit einer steuerlichen Behandlung Vorauszahlungen zu leisten (vgl. EY, 2019, S. 2448). Dies ist auch in Deutschland der Fall, da der Einspruch gegen einen erlassenen Steuerbescheid dessen Vollziehung idR gemäß § 361 AO nicht hemmt und der Steuerpflichtige die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.3.1 Allgemeines

Tz. 150 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Die ausl Eink (iSd § 34d EStG, s Tz 69 ff) sind pro Staat (s Tz 140 f) nach dt Recht zu ermitteln. Deswegen kann eine ausl Eink-Ermittlung streng genommen nicht übernommen werden, was dazu führt, dass dieselben Eink aus Sicht des Stpfl nach zwei verschiedenen Rechtsordnungen zu ermitteln sind. In der Praxis wird ein solcher Aufwand jedoch hä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1 Beschränkte Körperschaftsteuerpflicht/Konstellationen des § 50 Abs 3 EStG

Tz. 312 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach den Regeln der dt beschr Stpfl kommt die inl St-Pflicht ausl Eink iSd § 50 Abs 3 EStG bei KSt-Subjekten nur in den Fällen des (s § 2 Nr 1 KStG iVm) § 49 Abs 1 Nr 1 (L + F) oder Nr 2 Buchstabe a (gew Eink aus inl BetrSt/inl ständigem Vertreter, §§ 12, 13 AO) EStG überhaupt in Betracht (ebso s Jochimsen/Schnitger, in Sch/F, § 26 Rn 350). ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.8 Identität des Besteuerungszeitraums (§ 34c Abs 1 S 5 EStG)

Tz. 109 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Welchem VZ die ausl Eink bei der inl Besteuerung zuzuordnen sind, richtet sich nach den jeweils einschlägigen dt stlichen Regeln. § 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG iVm § 34c Abs 1 S 5 EStG regelt ausdr, dass nur die St anrechenbar ist, die auf die im danach maßgebenden VZ bezogenen ausl Eink entfällt. Dies macht zunächst deutlich, dass es dafür nicht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.9.2 Versagung der Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer im alten Körperschaftsteueranrechnungsverfahren

Tz. 59 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die Besteuerung von Dividenden durch das Halbeink-Verfahren (s §§ 8b Abs 1 KStG, 3 Nr 40 EStG) dürfte EU-rechtlich unbedenklich sein, weil inl und ausl Dividenden gleich behandelt werden. Tz. 60 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Für VZ des alten KSt-Anrechnungsverfahrens war es nach EuGH jedoch nicht mit EU-Recht vereinbar , dass nach § 36 Abs 2 Nr 3 E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.2.1 Wirtschaftliche/rechtliche Doppelbesteuerung

Tz. 4 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Der Hauptzweck des § 26 KStG (s Tz 1) erschließt sich zur Gänze erst, wenn man die Vorschrift im Gesamtzusammenhang mit den in D geltenden Regelungen zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung sieht. Dazu ist zunächst zwischen der rechtlichen Doppelbesteuerung (auch Doppelbesteuerung "im Rechtssinne" bzw "juristische" Doppelbesteueru...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4 Deutscher Körperschaftsteuer entsprechende ausländische Steuer

Tz. 74 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Entsprechung der ausl St zur dt KSt ist Voraussetzung für die Anrechnung (§ 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG iVm § 34 Abs 1 S 1 EStG, zu DBA-Fällen aber s Tz 214). Die Voraussetzung wird von der Fin-Verw jedenfalls in den Fällen als gegeben angesehen, in denen eine St vorliegt, die im entspr Anh zu den EStR (in den EStR 2012 Anh 12 II) aufgeführt i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.3.2 Sonderregeln (Aktivitätsklauseln etc)

Tz. 31 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Darüber hinaus enthalten zahlreiche (vor allem jüngere) DBA Sonderregeln, die uU auch dort zur St-Anrechnung führen, wo nach den "normalen" Regeln des betr DBA-Methodenartikels (s Tz 30) an sich die Freistellungsmethode anzuwenden wäre. Solche Sonderregeln finden sich zT schon im Methodenartikel selbst, ggf aber auch an eher versteckter Stell...mehr

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ZErb 11/2019, Nachlassverbi... / Sachverhalt

Streitig ist, ob Kosten für die nachträgliche Erstellung der Einkommensteuererklärungen des Erblassers und für die Räumung einer hinterlassenen Eigentumswohnung als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar sind. Der Erblasser, Herr X., ist am xx.xx.2013 verstorben. Alleinerbin wurde die Klägerin (Kl). Der Prozessbevollmächtigte reichte für die Kl am 28.4.2014 eine Erbschaftsteuerer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.10 Subjektidentität

Tz. 233 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Schließlich ist auch in DBA-Fällen Subjektidentität erforderlich. Dies ergibt sich schon aus den DBA selbst, denn diese sehen eine Anrechnung ausl St immer nur für Fälle der rechtlichen Doppelbesteuerung (s Tz 4 f) vor; wirtsch Doppelbesteuerung (Besteuerung von Eink bei vd St-Subjekten) wird in den DBA nur bei Schachteldividenden und dort n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3 Weitere Voraussetzungen des § 34c Abs 5 EStG

Tz. 346 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Neben der bereits erwähnten unbeschr Stpfl (s Tz 338) muss dt St auf ausl Eink iSd § 34d EStG aus einem ausl Staat – nicht aus stlichem "Niemandsland" (s Urt des BFH v 14.06.1991, BStBl II 1991, 926 zur Antarktis) – entfallen. Ob mit dem ausl Staat ein DBA besteht, ist unerheblich, jedoch dürfte in aller Regel davon auszugehen sein, dass die...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Ausreichende Vermögensbindung (§ 61 Abs. 1 und 2 AO)

Tz. 1 Stand: EL 114 – ET: 12/2019 Zur erforderlichen satzungsmäßigen Vermögensbindung s. § 61 AO, AEAO zu § 61 AO TZ 1 und TZ 4–6 (Anhang 2) sowie die Mustersatzung (Anlage 1 zu § 60 AO). Der Grundsatz der Vermögensbindung kann nach § 5 der amtlichen Mustersatzung wie folgt verankert werden: Durch die namentliche (konkrete) Benennung der öffentlich-rechtlichen oder steuerbegün...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Zeitliche Voraussetzungen (§ 63 Abs. 2 HS 1 AO)

Tz. 9 Stand: EL 114 – ET: 12/2019 Auch die tatsächliche Geschäftsführung muss – wie die Satzung – die Voraussetzungen für die Befreiung von der KSt während des ganzen VZ erfüllen (s. § 63 Abs 2 HS 1 AO, Anhang 1b). Das gilt auch in Fällen des abweichenden Wirtschaftsjahres (s. § 63 Abs. 1 i. V. m. § 60 Abs. 2 AO, Anhang 1b).mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 Abs. 1 AO)

Tz. 6 Stand: EL 114 – ET: 12/2019 Neben der Satzung muss auch die tatsächliche Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Satzungsbestimmungen entsprechen (s. § 63 Abs. 1 AO, Anhang 1b). Praxishinweise: Die tatsächliche Geschäftsführung muss sich i. R.d. verfassungsmäßigen Ordnung halten. Als Verstoß ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Nachträgliche Änderung der Vermögensbindung (§ 61 Abs. 3 AO)

Tz. 3 Stand: EL 114 – ET: 12/2019 Wird die satzungsmäßige Vermögensbindung aufgehoben oder so geändert, dass sie den Anforderungen des § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO (Anhang 1b) nicht mehr entspricht, so gilt sie nach § 61 Abs. 3 AO (Anhang 1b) von Anfang an als steuerlich nicht ausreichend. Das FA muss in diesem Fall für Steuern, die innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre vor der Änd...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Verletzung der Vermögensbindung in der tatsächlichen Geschäftsführung (§ 63 Abs. 2 HS 2 AO)

Tz. 10 Stand: EL 114 – ET: 12/2019 Auch in der tatsächlichen Geschäftsführung ist die Vermögensbindung zu beachten (s. § 63 Abs. 2 HS 2 AO, Anhang 1b). Besondere Bedeutung kommt dabei der Frage zu, wie bei Auflösung (Aufhebung) oder Zweckwegfall der Körperschaft die aufgrund der Vermögensbindung erforderliche Vermögensübertragung durchzuführen ist. Kommt die Körperschaft der V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 4 Berufsrecht: Haftung bei verspäteter Abgabe von Steuererklärungen und Festsetzung von Nachzahlungszinsen

Dieses Jahr sollte Anfang August in den Finanzämtern Hochbetrieb geherrscht haben: Erstmalig wurde als Abgabefrist für Steuerpflichtige der 31.7.2019 für das Steuerjahr 2018 festgelegt, mitten in der Ferienzeit. Steuererklärungen müssen von Steuerpflichtigen, die sich nicht steuerlich beraten lassen, künftig nicht mehr bis Ende Mai, sondern erst bis Ende Juli abgegeben werde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Wie sollen wir bei Mandatswechsel mit elektronischen Datenbeständen umgehen?

Frage: Anlässlich eines anstehenden Mandatswechsels stellt sich uns – wieder einmal – die Frage, wie wir mit den elektronischen Datenbeständen dieses Mandanten verfahren sollen. In dem konkreten Fall kommt erschwerend hinzu, dass der übernehmende Steuerberater eine andere Software einsetzt als wir. Antwort: Die Bundessteuerberaterkammer hat am 5./6.3.2019 Hinweise veröffentli...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensidentität: Kein "ruhender Gewerbebetrieb" im Gewerbesteuerrecht – zum Fortbestand bei Betriebsaufspaltung

Leitsatz 1. Der vortragsfähige Gewerbeverlust i.S. des § 10a GewStG geht unter, wenn zum Schluss des Erhebungszeitraums zwar eine die einkommensteuerrechtliche Existenz des Betriebs unberührt lassende Betriebsunterbrechung ("ruhender Gewerbebetrieb") gegeben ist, gewerbesteuerrechtlich hiermit aber die werbende Tätigkeit nicht nur vorübergehend unterbrochen bzw. eine andersa...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Auslegung von Einspruchsschreiben

Leitsatz Ficht der Steuerpflichtige verbundene Bescheide unter bloßer Wiedergabe der "Bescheidbezeichnung" an, ohne zunächst konkrete Einwendungen gegen einen bestimmten Verwaltungsakt zu erheben, können bei der Auslegung des Einspruchsbegehrens auch spätere Begründungen herangezogen werden. Normenkette § 357 Abs. 3 AO, § 133 BGB Sachverhalt Der mit dem Einspruch angefochtene ...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2019 / 1.1 Frist und Form der Übermittlung

Der Unternehmer hat – unabhängig von der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen – nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung eine Jahressteuererklärung zu übermitteln.[1] Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet regelmäßig gem. § 149 Abs. 2 AO 7 Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums (31.7. des Folgejahrs für die Veranlagung 2019 [2]). Sowei...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2019 / 2.12.1 Durch Option steuerpflichtige Umsätze

In Zeile 106 sind die steuerfreien Umsätze[1] anzugeben, die der Unternehmer durch Option nach § 9 UStG [2] steuerpflichtig behandelt hat. Insbesondere sind dies steuerpflichtig ausgeführte Vermietungsleistungen oder Grundstückslieferungen.[3] Wichtig Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers Voraussetzung für die Option Grundsätzlich darf der Unternehmer nur dann auf die ...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2019 / 1.3 Rechtsfolgen der Abgabe der Jahreserklärung

Die Abgabe der Jahressteuererklärung stellt eine Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO dar. Die Finanzverwaltung erlässt i. d. R. einen Bescheid zur Umsatzsteuer nur, wenn von der Anmeldung des Unternehmers abgewichen wird. In diesen Fällen ist ein sich daraus ergebender Nachzahlungsbetrag innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Steuerbes...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2019 / 2.15 Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer

In Teil L der Umsatzsteuererklärung wird die zu entrichtende USt berechnet. Die Berechnung teilt sich in 2 verschiedene Bereiche auf: Zum einen werden die in den vorigen Teilen ermittelten Ergebnisse zusammengestellt, zum anderen werden noch gesonderte Steuerentstehungsgründe bzw. Haftungsfälle mit aufgenommen. In dem ersten Teil, in dem die bisher ermittelten Daten zusammeng...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2019 / 3 Anlage UN

Die Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung ist von Unternehmern abzugeben, die im Ausland ansässig sind. In der Anlage hat der ausländische Unternehmer bestimmte, ergänzende Angaben zu machen. Ausländische Unternehmer[1] sind Unternehmer, die ihren Wohnsitz, Sitz oder ihre Geschäftsleitung nicht im Inland haben. Für diese Unternehmer ist nach § 21 Abs. 1 AO i. V. m. der Umsatzs...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2019 / 2.1 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1–18 sind die allgemeinen Angaben enthalten. Anzugeben hat der Unternehmer Folgendes: Wichtig Einheitliche Veranlagung zur USt für einen Unternehmer Zu beachten ist die Unternehmenseinheit, ein U...mehr

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Vermietung und Verpachtung: Detailfragen zum Gesellschafterwechsel bei vermögensverwaltender GbR

Leitsatz 1. Eine GbR ist für die Einkommensteuer insoweit Steuerrechtssubjekt, als sie in der gesamthänderischen Verbundenheit ihrer Gesellschafter Merkmale eines Besteuerungstatbestands verwirklicht, welche den Gesellschaftern für deren Besteuerung zuzurechnen sind. 2. Entsteht einem Gesellschafter einer vermögensverwaltend tätigen GbR Aufwand für den Erwerb seiner Gesellsch...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Abweichende Steuerfestsetzung (§ 163 AO)

Rz. 7 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Eine abweichende Steuerfestsetzung kommt besonders wegen sachlicher Unbilligkeit in Betracht, die sich aus der Besteuerung selbst und nicht aus den wirtschaftlichen Verhältnissen des Stpfl ergibt (> Rz 4). Sie kann aber auch auf Gründen persönlicher Unbilligkeit beruhen (> Rz 5). Vgl für einen Überblick zu § 163 AO auch Bodden, DStR 2016, 171...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Erlass (§ 227 AO)

Rz. 13 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Sind Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (zB ESt, LSt, KiSt, SolZ) bereits festgesetzt, dürfen sie ganz oder teilweise erlassen werden, wenn ihre Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre. Das Gleiche gilt sinngemäß für die Erstattung bereits entrichteter Beträge oder deren Anrechnung (§ 227 AO). Es handelt sich um eine Bil...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Verfahren

Rz. 24 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Billigkeitsmaßnahmen sind nicht antragsabhängig, also ggf von Amts wegen zu gewähren. Besonders in den Fällen des § 227 AO ist aber ein Antrag des Stpfl, in dem die Voraussetzungen für einen Erlass dargelegt werden, üblich und zweckmäßig. Der Antrag auf abweichende Festsetzung der Besteuerungsgrundlagen (> Rz 7) ist vor Ablauf der Festse...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist (> Fristen) einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (§ 110 Abs 1 Satz 1 AO, § 56 Abs 1 FGO); es ist dies "ein grundlegendes Erfordernis eines rechtsstaatlichen Verfahrens" (Tipke, StuW 2004, 3 [9f] mit verfassungsrechtlichen Erwägunge...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Identifikationsnummer

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Zur Vereinfachung von die örtliche Zuständigkeit übergreifenden Verfahrensabläufen in der FinVerw, aber auch zur Vermeidung von Steuerausfällen durch das verfassungsrechtlich gebotene "Verifizieren" von Steuererklärungen (vgl BVerfG 84, 239 vom 27.06.1991 – 2 BvR 1493/89 = BStBl 1991 II, 654), erhält jeder Stpfl iSd des § 139a Abs 2 AO für di...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Begründung und Beibehaltung eines Wohnsitzes

Rz. 4 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Einen Wohnsitz (von ggf mehreren; > Rz 2) hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird (§ 8 AO; vgl AEAO zu § 8). Gemeint ist damit der geografische Ort (Kommune). Im Regelfall ist die "Wohnung" iSv § 8 AO ein den persönlichen und wirtschaftlichen V...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bundeszentralamt für Steuern

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Das BZSt ist 2006 aus dem Bundesamt für Finanzen hervorgegangen (vgl das Gesetz vom 22.09.2005, BGBl 2005 I, 2809). Es ist eine Bundesoberbehörde iSv § 4 FVG und als solche eine Finanzbehörde (vgl § 6 Abs 2 AO). Es hat seinen Hauptsitz in 53 225 Bonn, An der Küppe 1 (www.bzst.de). Rz. 2 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die vielfältigen länderübergre...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Bedeutung des Wohnsitzes

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Der steuerrechtliche Wohnsitzbegriff wird in § 8 AO bestimmt. Diese Vorschrift enthält eine vom zivilrechtlichen Wohnsitzbegriff des § 7 BGB abweichende Definition, die nicht auf den rechtsgeschäftlichen Willen des Stpfl abstellt, sondern auf die tatsächliche Gestaltung und damit auf äußere Merkmale. Sie gilt für das gesamte Steuerrecht (BFH/...mehr