Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die in der Praxis der Besteuerung anzutreffenden (Lebens-)Sachverhalte sind naturgemäß allein bereits mit Blick auf die Vielzahl an Stpfl äußerst vielfältig. Deshalb muss gerade im Massenverfahren oftmals eine > Typisierende Betrachtungsweise angelegt werden. Es können aber nicht in allen Fällen die sich aus einer Vorschrift ergebenden Rechts...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Erzwingungsmaßnahmen

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Das FA kann einen > Verwaltungsakt, der auf eine Handlung, Duldung oder Unterlassung gerichtet ist, mit sog Zwangsmitteln durchsetzen (§§ 328ff AO – > Zwangsgeld, Ersatzvornahme, unmittelbarer Zwang). Gegen die Festsetzung kann Einspruch (§ 347 AO) erhoben werden. Vgl auch > Abführung der Lohnsteuer Rz 11, > Behörden als Arbeitgeber Rz 2, > Lohnste...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Stationierungsstreitkräfte, Diplomaten, Bedienstete der EU

Rz. 14 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Hält sich ein nichtdeutsches Mitglied einer ausländischen Truppe oder des zivilen Gefolges des Entsendestaates nur in dieser Eigenschaft (iSd Art X NTS) bzw dessen Angehöriger nach Art 68 Abs 4 des Zusatzabkommens zum NTS im > Inland auf und ist fest entschlossen, nach Beendigung des Dienstes – dh in einer gewissen zeitlichen Nähe – in den A...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bundesverfassungsgericht

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Das BVerfG in 76 131 Karlsruhe, Schlossbezirk 3, wacht über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen, Verwaltungsakten und Gerichtsurteilen. Es wird in Steuersachen vor allem im Normenkontrollverfahren (> Rz 3) und im Beschwerdeverfahren tätig (> Rz 4). Zu Einzelheiten vgl das Gesetz über das BVerfG idF vom 11.08.1993 (BVerfGG) und die Geschäfts...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Nachweis der Aufwendungen

Rz. 59 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Seit dem VZ 2008 müssen die Rechnung und der Zahlungsnachweis dem FA nicht mehr zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden (vgl § 35a Abs 5 Satz 3; > Rz 12). Die in > Rz 60ff genannten Nachweise muss der Stpfl aber weiterhin vorhalten; sie sind dem FA auf Anforderung vorzulegen. Bei einem Haushalt im EU/EWR-Ausland (> Rz 25/2) beste...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wirtschaftliche Betrachtungsweise

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die wirtschaftliche Betrachtungsweise wird bei der Auslegung steuerrechtlicher Normen angewandt (BVerfG 13, 318 vom 24.01.1962 – 1 BvR 232/60, BStBl 1962 I, 506; AEAO zu § 4); ergänzend > Rechtsquellen des Lohnsteuerrechts Rz 9. Sie gibt bei der Anwendung von Steuergesetzen dem inneren Gehalt, dem Kern der Dinge den Vorrang vor ihrer äußeren Gestal...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wirtschaftliches Eigentum

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Übt ein anderer als der zivilrechtliche Eigentümer die tatsächliche Herrschaft über ein Wirtschaftsgut in der Weise aus, dass er den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann, so ist ihm das Wirtschaftsgut zuzurechnen (§ 39 Abs 2 Nr 1 Satz 1 AO). Die Re...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bundesministerium der Finanzen

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Das BMF ist eine Oberste Finanzbehörde und Oberste Bundesbehörde (§ 6 Abs 2 Nr 1 AO). Erster Dienstsitz ist das Detlev-Rohwedder-Haus in 10117 Berlin, Wilhelmstraße 97 (Gebäude errichtet in 1935 zur Zeit des Nationalsozialismus als Sitz des Reichsluftfahrtministeriums). Teile der Steuerabteilung haben ihren Dienstsitz weiterhin in 53121 Bonn,...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wohnsitz-Finanzamt

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Wohnsitz-FA ist das FA, in dessen Bezirk der unbeschränkt steuerpflichtige ArbN einen > Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen > Aufenthalt hat. Bei mehrfachem Wohnsitz ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich die Familie oder – falls er nicht verheiratet ist – der ArbN sich vorwiegend aufhält (vgl § 19 AO). Es ist grundsä...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bußgelder

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Vom ArbG übernommene Bußgelder gehören zum stpfl > Arbeitslohn. So BFH 243, 520 = BStBl 2014 II, 278: Übernimmt der ArbG die Bußgelder der bei ihm angestellten Lkw-Fahrer für die Überschreitung von Lenkzeiten und die Unterschreitung von Ruhezeiten, führt das zu Arbeitslohn (ausführlich zur Entscheidung Schneider, NWB 2014, 411, zudem Hilbert,...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hochschullehrer

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Im Angestelltenverhältnis oder als > Beamte beschäftigte Hochschullehrer sind steuerrechtlich > Arbeitnehmer . Ihren Status regeln seit 1999 das Hochschulrahmengesetz – HRG – sowie die entsprechenden Gesetze der Länder. Auf ältere Entscheidungen kann deshalb nur unter Vorbehalt zurückgegriffen werden. Privatdozenten und Honorarprofessoren ohne ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Witwen

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Verwitwete Personen werden für die ESt/LSt grundsätzlich wie andere > Alleinstehende behandelt. Nur für das Todesjahr des Ehegatten / eingetragenen > Lebenspartner werden sie noch wie Ehegatten besteuert (> Ehegattenbesteuerung): Wenn beide im Todesjahr unbeschränkt steuerpflichtig waren (> Unbeschränkte Steuerpflicht) und nicht dauernd getre...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Kinder

Rz. 10 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Ein minderjähriges Kind kann ebenfalls grundsätzlich unabhängig vom Willen seines gesetzlichen Vertreters außerhalb der Wohnung der Eltern einen eigenen Wohnsitz haben (BFH 174, 523; 525 = BStBl 1994 II, 887; 889). Es teilt also nicht zwingend jeden Wohnsitz seiner Eltern (BFH/NV 2012, 1477). IdR aber teilt ein Kind den Wohnsitz der Eltern b...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Aufwendungen für die Anschaffung von Hausrat und Kleidung sind idR keine AgB iSv § 33 EStG, weil ihnen ein entsprechender Gegenwert gegenübersteht (> Außergewöhnliche Belastungen Rz 21 f). Das gilt aber nicht, soweit Hausrat und Kleidung durch ein unabwendbares Ereignis (> Rz 2) verloren gehen und soweit sie zwangsläufig (§ 33 Abs 2 EStG) wied...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Indien

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Mit der den größten Teil des indischen Subkontinents umfassenden Republik Indien gilt das DBA vom 19.06.1995 (BGBl 1996 II, 706 = BStBl 1996 I, 599), das am 19.12.1996 in Kraft getreten ist und seit dem VZ 1997 angewendet wird (BGBl 1997 II, 751 = BStBl 1997 I, 363). Bestandteil des DBA sind die Bestimmungen des Protokolls (BGBl 1996 II, 724 ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Änderungen seit 01.07.2012: Die Wehrpflicht ist durch einen freiwilligen Wehrdienst ersetzt worden (vgl WehRÄndG 2011 vom 28.04.2011, BGBl 2011 I, 678). Die Wehrpflicht ist aber nur ausgesetzt und kann im Spannungs- oder Verteidigungsfall wieder eingeführt und die sie tragenden Vorschriften (vgl §§ 3bis 53 WehrpflG) wieder in Kraft gesetzt we...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bürgschaft

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Leistungen aus der Inanspruchnahme einer Bürgschaft, die ein ArbN zur Sicherung seines Arbeitsplatzes eingegangen ist, zB um dem Betrieb die Aufnahme von Bankkrediten zu ermöglichen, können > Werbungskosten sein. Dies gilt ebenso für die Tilgung einer Bürgschaftsverpflichtung, die im Hinblick auf ein künftiges Dienstverhältnis (vorweggenommen...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Aufwendungen

Rz. 44 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Bei der Beschäftigung von ArbN (> Rz 21 ff) sind Aufwendungen die Ausgaben für den > Arbeitslohn (das > Arbeitsentgelt) in Form von Geld. Hinzu kommen die Lohnzusatzkosten, zB Pflichtbeiträge des ArbG zur SozVers, pauschale Steuerabzüge nach § 40a EStG (> Rz 27 ff, 30 ff). In die Begünstigung einbezogen sind aber auch Sachleistungen wie frei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Bedeutung des EU-Rechts für das nationale Steuerrecht

Rz. 2 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Das Recht der EU besteht einerseits aus dem originären, von den Mitgliedstaaten geschaffenen Recht; das sind vor allem die Gründungsverträge (EGKS vom 18.04.1951, BGBl 1951 II, 447; EWG vom 25.03.1957, BGBl 1957 II, 766; Euratom vom 25.03.1957, BGBl 1957 II, 1014). Wesentlich ist ferner der Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV); dieser ...mehr

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Anspruch auf Verzinsung nach Unionsrecht

Leitsatz 1. Ein Zinsbescheid über Prozesszinsen enthält nicht zugleich eine stillschweigende Ablehnung weiterer Zinsen, insbesondere auf unionsrechtlicher Grundlage. 2. Sieht eine Richtlinie eine obligatorische Steuerbefreiung vor, die der Mitgliedstaat nicht rechtzeitig in nationales Recht umgesetzt hat, und kann sich der Steuerpflichtige deshalb unmittelbar auf die entsprec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Steuerfreie Übertragung von Wertguthaben (S. 1)

Rz. 1 Nach § 3 Nr. 53 EStG ist die Übertragung von Wertguthaben nach § 7f Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB IV auf die Deutsche Rentenversicherung Bund steuerfrei (S. 1). Hierbei handelt es sich um sog. Zeitwertkonten, bei denen nach den Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Teil des Arbeitslohns erst im Zusammenhang mit einer Arbeitsfreistellung vor Beendigung des Di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Übernahme bestehender Verpflichtungen und Anwartschaften

Rz. 2 Begünstigt sind nur die Leistungen eines Arbeitgebers oder einer Unterstützungskasse zur Übernahme bestehender Versorgungsverpflichtungen und -anwartschaften (sog. past service).[1] Dies betrifft zum einen ehemalige Arbeitnehmer. Zum anderen sind die zum Übernahmezeitpunkt bereits erdienten Anwartschaften der aktiven Arbeitnehmer begünstigt. Darunter fallen auch Nachsc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Eine Gewährung der Vergünstigung für Schwerbehinderte nach § 3a KraftStG ist auch nach Abmeldung des Kraftfahrzeugs und Tod des Halters auf Antrag der Erben möglich

Leitsatz Das Finanzgericht hatte zu entscheiden, ob die Steuerbefreiung für Schwerbehinderte nach § 3a Abs.1 KraftStG auch nach dem Tod des Fahrzeughalters durch die Erben desselben beantragt werden kann oder ob es sich um ein höchstpersönliches Antragsrecht des schwerbehinderten Fahrzeughalters handelt, das nicht auf dessen Rechtsnachfolger übergehen kann. Sachverhalt Im ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bekanntgabeerleichterungen nach § 122 Abs 6 u 7 AO

Rn. 61 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Durch das StBereinG 1999, BGBl I 1999, 2601, mit dem Abs 6 u 7 an § 122 AO angefügt wurden, ist die Bekanntgabe zusammengefasster Steuerbescheide gegenüber Ehegatten (auch Lebenspartner gemäß § 2 Abs 8 EStG) entscheidend vereinfacht worden. Nach § 122 Abs 6 AO ist die Bekanntgabe an einen der Ehegatten mit Wirkung für und gegen den anderen E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Haftung als Gesamtschuldner

Rn. 74 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Nach § 44 Abs 1 AO sind die zusammen zur ESt veranlagten Ehegatten Gesamtschuldner. Daher schuldet, soweit nichts anderes bestimmt ist, jeder von ihnen die gesamte Leistung, gleichgültig, ob ein Ehegatte niedrigere Einkünfte als der andere oder gar keine hatte, § 44 Abs 1 S 2 AO. Eine Einschränkung dahingehend, dass das FA diesen Ehegatten nu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Steuerliche Nebenleistung

Rn. 71 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Kommen Ehegatten ihrer aus § 25 Abs 3 S 2 EStG erwachsenden Pflicht zur Abgabe einer gemeinsamen ESt-Erklärung nicht oder verspätet nach, so kann gegen sie ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden, § 152 Abs 1 AO. Da ihnen die Steuererklärungspflicht gemeinsam obliegt, verwirklichen sie auch gemeinsam den Tatbestand des § 152 Abs 1 AO, so ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsbehelfsverfahren

Rn. 68 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Durch den Zusammenveranlagungsbescheid ist nur der Ehegatte beschwert, dem gegenüber er wirksam bekannt gegeben worden ist. Der andere Ehegatte ist bei unwirksamer Bekanntgabe nicht rechtsbehelfsbefugt, BFH BStBl II 1972, 287; 1984, 285. Im Falle der wirksamen Bekanntgabe gegen beide Ehegatten kann sich jeder Ehegatte unabhängig vom anderen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Änderung des Zusammenveranlagungsbescheids

Rn. 65 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Ist die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung (§ 164 Abs 1 AO) nur einem Ehegatten gegenüber wirksam geworden, so besteht der im ursprünglichen Zusammenveranlagungsbescheid enthaltene Nachprüfungsvorbehalt im Verhältnis zum anderen Ehegatten fort. § 26b EStG regelt nur die materielle Ermittlung der gegen jeden Ehegatten festzusetzenden ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Bezeichnung des Adressaten

Rn. 60 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Ein Steuerbescheid muss die Person bezeichnen, der er bekannt zu geben ist, um wirksam zu werden, §§ 122 Abs 1, 124 Abs 1, 155 Abs 1 AO. Das sind bei Zusammenveranlagung zur ESt beide Ehegatten. Der zusammengefasste Bescheid ist auch dann hinreichend bestimmt, wenn er an "Herrn und Frau" iVm dem Vor- und Zunamen des Ehemannes gerichtet ist, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 55 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 In verfahrensrechtlicher Hinsicht bleiben die Ehegatten ungeachtet der Zusammenveranlagung getrennte Steuersubjekte, BFH BStBl II 1983, 162; 1995, 119. Es muss daher nicht notwendig bei beiden Ehegatten derselbe verfahrensrechtliche Zustand eingetreten sein, vielmehr ist es zB denkbar, dass der ESt-Bescheid nur einem Ehegatten gegenüber wirks...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Förmliche Zustellung

Rn. 64 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Wählt das FA ausnahmsweise die förmliche Zustellung nach dem VwZG, zB mit Postzustellungsurkunde (§ 3 VwZG), so muss jedem Ehegatten eine an ihn adressierte Ausfertigung des Steuerbescheids übermittelt werden, BFH BStBl II 1995, 681; AEAO zu § 122 AO Tz 3.4. Die Übermittlung einer oder zweier Bescheidausfertigungen an die Eheleute als Zustell...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Wesen des Zusammenveranlagungsbescheids

Rn. 59 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Dem FA steht es frei, gegen jeden Ehegatten gesondert einen (inhaltsgleichen) Bescheid zu erlassen (§ 155 Abs 1 AO) oder stattdessen die Ehegatten als Gesamtschuldner durch einen nach § 155 Abs 3 AO zusammengefassten Bescheid in Anspruch zu nehmen, BFH BStBl II 1995, 484; 1985, 583; aA Flies, DStR 1998, 1077. Der zusammengefasste Steuerbesch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Rechtsfolgen

Rn. 18 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 § 28 EStG enthält eine zwingende Regelung der Zurechnung aller Einkünfte, die in das Gesamtgut fallen, als Einkünfte des überlebenden Ehegatten. Eine Vermeidung der Zurechnung nach § 28 EStG ist nur durch eine abweichende Vereinbarung aller Beteiligten möglich (s Rn 8). Rn. 19 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Materiell folgt aus der gesetzlichen Fi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Nachweis u Sanktionen

Rn. 126 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Beweislast iRd Escape-Klausel obliegt dem Betrieb. Ein solcher Nachweis gilt dann als erbracht, wenn alle maßgeblichen Abschlüsse entweder in deutscher Sprache o aber in Form einer beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden u der Konzernabschluss dabei v einem Abschlussprüfer entsprechend testiert ist. Sowohl der Einzelabschluss als auch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. ABC der Zinsaufwendungen u Zinserträge

Rn. 142 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Auf- u Abzinsung von unverzinslichen o niedrig verzinslichen Verbindlichkeiten o Forderungen führt zu Zinsaufwendungen bzw -erträgen, die für Zwecke der Zinsschranke zu berücksichtigen sind. Nach Ansicht der FinVerw sind jedoch solche Erträge für Zwecke der Zinsschranke unbeachtlich, sofern diese aus der erstmaligen Abzinsung von Verbindlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Verhältnis zur gesonderten u einheitlichen Feststellung

Rn. 73 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Sind an Einkünften oder anderen Besteuerungsgrundlagen beide Ehegatten beteiligt, so sind diese grundsätzlich nach §§ 179 Abs 1, 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a u Nr 3 AO gesondert und einheitlich festzustellen, BFH BStBl II 1971, 730; 1977, 201. Die Zusammenveranlagung der Ehegatten allein begründet keinen Fall von geringer Bedeutung iSd § 180 Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Erstattungsansprüche

Rn. 77 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Ehegatten sind hinsichtlich der ESt-Zahlung zwar Gesamtschuldner, s Rn 74, aber hinsichtlich Erstattungsansprüche nicht Gesamtgläubiger iSd § 428 BGB. Der Anspruch auf Erstattung zu viel entrichteter ESt ist in § 37 Abs 2 S 1 AO geregelt und steht demjenigen Ehegatten zu, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist. Es kommt also nicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entwicklungsgeschichte

Rn. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Zur Entwicklung der Ehegattenbesteuerung im Allg s § 26 Rn 1–7 (Schneider). Durch das Urt des BVerfG v 17.01.1957, BStBl I 1957, 193 wurde die bis dahin vorherrschende Betrachtungsweise aufgegeben, dass die Ehe eine Wirtschaftsgemeinschaft und die Ehegatten eine Veranlagungseinheit bilden und dass sich diese Auffassung bereits aus dem Wesen d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lang, Steuermindernde Parteienfinanzierung, StuW 1984, 15; Schleder, Steuerabzug für Beiträge u Spenden an unabhängige Wählervereinigungen, DB 1988, 2019; Korn, KÖSDI 1989, 7824; Schleder, Fünftes Gesetz zur Änderung des ParteienG und anderer Gesetze – Steuerliche Regelungen, DB 1989, 293; Thiel/Eversberg, Das VereinsförderungsG u seine Auswirkungen auf das Gemeinnützigkeits- un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Strafrecht

Rn. 85 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten liegt eine Beihilfe oder Mittäterschaft eines Ehegatten nicht schon dann vor, wenn er die gemeinsame ESt-Erklärung mit unterzeichnet, auch wenn er weiß, dass die Angaben seines Gatten über dessen Einkünfte unzutreffend sind, vgl BFH BStBl II 2002, 501 mwH zur hA in der Literatur; aA Rolletschke, DStZ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Gesonderte Feststellung des EBITDA- u Zinsvortrags (§ 4h Abs 4 EStG)

Rn. 191 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Sowohl ein EBITDA- als auch ein Zinsvortrag sind nach § 4h Abs 4 EStG gesondert festzustellen. Die Feststellung erfolgt dabei betriebsbezogen u somit für den betreffenden "Betrieb". Der Feststellungsbescheid stellt einen eigenen VA dar u richtet sich gem § 179 Abs 2 S 1 AO an den Inhaber des Betriebs. Bei einem Einzelunternehmer ist dies de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dörr/Geibel/Fehling, Die neue Zinsschranke, NWB F 4, 5199 v 06.08.2007; Middendorf/Stegemann, Die Zinsschranke nach der Unternehmensteuerreform 2008, INF 2007, 305; Schaden/Käshammer, Der Zinsvortrag iRd Regelungen zur Zinsschranke, BB 2007, 2317; Köster-Böckenförde, Der Begriff des "Betriebs" iRd Zinsschranke, DB 2008, 2213. Rn. 63 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 § 4h Abs 1 S 1 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Paus, Zuweisung von Erstattungsansprüchen bei Ehegatten, FR 1998, 143; Burkhard, Ehegattenverantwortlichkeit im Steuerstrafrecht, DStZ 1998, 829; Lietmeyer, Ehegattensplitting – Zankapfel der Steuerpolitik, DStZ 1998, 849; Flies, Gemeinschaftliche Veranlagung der Ehegatten – zwei Bescheide? DStR 1998, 1077; Rolletschke, Die steuerstrafrechtliche Verantwortlichkeit des einen Antr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Von der Norm erfasste Einkünfte

Rn. 9 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Erfasst werden grds alle Einkünfte, auch Surrogate u Früchte, die aus den im Gesamtgut befindlichen WG erzielt werden. Hierunter fallen insb auch Nutzungen, die aus dem Sondergut des überlebenden Ehegatten gezogen werden, sowie nachträgliche Einkünfte des verstorbenen Ehegatten, die in das Gesamtgut fallen, nicht jedoch alle aus den WG der Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verfahrensfragen

Rn. 5 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Wurden die Zuwendungen von PersGes/Gemeinschaften geleistet, so war die Entscheidung über die Abzugsfähigkeit bis einschließlich VZ 1994 im Veranlagungsverfahren der Beteiligten zu treffen, vgl BFH v 08.08.1990, BStBl II 1991, 70. Mit Erweiterung des Anwendungsbereiches des § 180 AO durch das StMBG v 21.12.1993 (BStBl I 1994, 50) ist mE die E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Aufteilung des Erstattungsanspruchs

Rn. 83 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Vorschrift des § 37 Abs 2 S 1 AO gilt sowohl für den Erstattungsanspruch des StPfl gegen das FA als auch für den umgekehrten Fall der Rückforderung durch das FA (vgl BFH v 22.03.2011, BStBl II, S 607). Übersteigen die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge, die geleisteten Vorauszahlungen und die sonstigen Zahlungen der Ehegatten die Summe de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verfassungsrecht

Rn. 43 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Seit der Einführung des § 4h EStG sieht sich die Zinsschranke einer starken verfassungsrechtlichen Kritik ausgesetzt. Die Frage nach ihrer Verfassungsmäßigkeit ist derzeit allerdings als ungeklärt zu beurteilen. Der I. Senat des BFH hat mit Beschluss v 14.10.2015, I R 20/15, BStBl II 2017, 1240 (Az BVerfG 2 BvL 1/16) dem BVerfG die Frage vor...mehr

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Unzulässige Selbstentscheidung abgelehnter Richter über einen Ablehnungsantrag

Leitsatz 1. Entscheidet der abgelehnte Richter unter Verstoß gegen § 45 Abs. 1 ZPO selbst anstelle seines Vertreters über einen zulässigen Ablehnungsantrag, schlägt dieser Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter auf die Endentscheidung durch, ohne dass es darauf ankommt, ob das Ablehnungsgesuch in der Sache begründet ist oder nicht (Anschluss an BVerfG-Beschl...mehr