Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Bis einschließlich 1999 mussten Spenden an freizeitnahe Vereine (wie z. B. die Sport-, Karnevals- und Kleingärtnervereine) über sog. Durchlaufstellen geleitet werden, um einen Spendenabzug zu erhalten. Damit sollte verhindert werden, dass Mitgliedsbeiträge an diese Vereine steuerlich geltend gemacht werden. Ab dem 01.01.2000 können alle als st...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ballonfahrten/Ballonsport

Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Ein Verein, dessen Ziel die Förderung des Ballonsports ist, kann wegen der damit verbundenen Förderung des Sports (Luftsports) als gemeinnützige Einrichtung anerkannt werden, da er damit einen gemeinnützigen Zweck fördert (AEAO zu § 52 AO TZ 6, Anhang 2 7). Bietet ein gemeinnütziger Ballonsportverein Nichtmitgliedern eine Fahrt in einem Ballon gegen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Strafbarkeit des Versuchs

Tz. 66 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Nicht nur die verwirklichte Steuerhinterziehung, sondern auch die versuchte Steuerhinterziehung ist nach § 370 Abs. 2 AO strafbar. Eine Straftat versucht nach § 22 StGB, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt. Hinweis: Der Versuch ist also die bereits begonnene Steuerhinterziehung, die ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Einspruch gegen den Steuerbescheid

Tz. 11 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Wenn das Finanzamt gegen den (gemeinnützigen) Verein einen Steuerbescheid erlässt, hat dieser die Möglichkeit die Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids überprüfen zu lassen. Zur Vermeidung einer Überlastung der Finanzgerichte hat der Gesetzgeber zunächst ein sog. außergerichtliches Vorverfahren zur Prüfung der Rechtmäßigkeit vorgeschaltet, bevo...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.4 Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung

Tz. 22 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Nach § 361 Abs. 2 Satz 5 AO (Anhang 1b) kann die AdV von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. Hintergrund ist die Vermeidung von Steuerausfällen bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang, d. h. wenn er das Einspruchs- oder Klageverfahren verliert. Es reicht für die Anordnung einer Sicherheitsleistung aus...mehr

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Elektronische Übermittlung eines Einspruchs an das Finanzamt

Leitsatz Die Übersendung eines Einspruchsschreibens aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) auf ein besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo) ist geeignet, die Einspruchsfrist zu wahren. Sachverhalt Der Streit geht unter anderem um die Frage, ob die Antragstellerin rechtzeitig Einspruch gegen die Einkommensteuerbescheide 2012 und 2015 eingelegt hat. De...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Badminton

Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Badminton ist grundsätzlich "Sport" i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b). Badmintonvereine können beim Vorliegen der übrigen Voraussetzungen, die der Gesetzgeber in den §§ 51–68 AO (Anhang 1b) fordert, die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit erhalten.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Objektiver Tatbestand

Tz. 5 Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Eine Steuerhinterziehung liegt vor, wenn jemand den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt. In beiden Fällen müssen hierdurch Steuern verkürzt werden oder für den Täter ode...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Prüf- und Bestätigungsvermerke der Stadt-/Gemeindeverwaltung

Tz. 6 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Dieses Muster sollte von den Vereinen in zweifacher Ausfertigung den juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder den öffentlichen Dienststellen eingereicht werden. Das Original verbleibt bei der Körperschaft des öffentlichen Rechts oder der öffentlichen Dienststelle. Die Durchschrift wird nach Anbringung des Prüf- und Bestätigungsverme...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vertikale Pflichtendelegation

Tz. 34 Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Der Geschäftsführer oder der Vereinsvorstandsvorsitzende muss die in sein Ressort fallenden Aufgaben nicht in eigener Person erledigen, sondern darf sie kraft seiner internen Organisationsgewalt auf andere Personen delegieren. Dies gilt auch für die Aufgabenübertragung auf Mitarbeiter nachgeordneter Hierarchieebenen. Tz. 35 Stand: EL 110 – ET...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Horizontale Pflichtendelegation

Tz. 32 Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Die Geschäftsleitung obliegt in kleineren Vereinen meist einzelnen Personen. Je größer der Verein ist, desto vielfältiger und komplexer werden die Führungsaufgaben und damit auch die Koordinationsprobleme. Insbesondere wegen der mit der Größe der Einheit steigenden Komplexität gibt es im Hinblick auf mehrköpfig besetzte Führungsgremien daher...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Aussetzung der Vollziehung

Tz. 14 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Wird ein Steuerbescheid vom Steuerpflichtigen angefochten, kann das Finanzamt, das den Steuerbescheid erlassen hat, die Vollziehung des Bescheides ganz oder teilweise aussetzen (Aussetzung von Amts wegen), vgl. § 361 Abs. 1 Satz 1 AO (Anhang 1b). Der Steuerpflichtige kann die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Das Finanzamt soll auf Antr...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Objektiver Tatbestand

Tz. 12 Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Eine leichtfertige Steuerverkürzung wird dadurch verwirklicht, dass die im Tatbestand der Steuerhinterziehung (§ 370 AO, Anhang 1b) genannten Handlungen leichtfertig begangen werden. Eine leichtfertige Steuerverkürzung kann damit auch wie die Steuerhinterziehung durch (pflichtwidriges) Unterlassen verwirklicht werden. Die leichtfertige Steue...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Situation im Steuerrecht

Tz. 7 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Im Steuerrecht hat der Gesetzgeber entschieden, dass Rechtsbehelfen grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zukommt, d. h. dass die Aussetzung der Vollziehung nicht den Regelfall nach Einlegung eines Rechtsmittels darstellt. Wie oben bereits ausgeführt formuliert das Gesetz für den Einspruch nach § 347 AO (Anhang 1b) als allein zulässigen R...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Begriff und Bedeutung

Tz. 3 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Das Steuerrecht sieht vor, dass den Rechtsmitteln keine "aufschiebende Wirkung zukommt", vgl. § 361 Abs. 1 AO (Anhang 1b). Demgegenüber kommt dem Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt außerhalb des Steuerrechts – hier wird das Rechtsmittel nicht als Einspruch, sondern als Widerspruch bezeichnet – eine aufschiebende Wirkung zu, vgl. etwa § 8...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Rechtswidrigkeit

Tz. 15 Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Zwischen der Leichtfertigkeit und der Steuerverkürzung muss nach h. M. ein sog. Rechtswidrigkeitszusammenhang bestehen, s. Joecks in Joecks/Jäger/Randt, § 378 Rn. 49ff.; Wegner in Wannemacher & Partner, Rn. 2426. Dieser ist gegeben, wenn die Steuerverkürzung bei sorgfältigem Verhalten des Täters nicht eingetreten wäre, d. h. es muss von der ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Erziehung

Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Die Förderung der Erziehung ist ein steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Zweck (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO, Anhang 1b). Erziehung soll der Formung junger Menschen dienen, um sie zu befähigen, selbständig und verantwortlich die Aufgaben des Lebens zu bewältigen. Dazu gehören Wissensvermittlung, Willens- und Charakterbildung u. a. mehr. Die Erziehung umfass...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Esoterikvereine

Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Vereine, deren Zielsetzung die Esoterik ist, können nach FG Baden-Württemberg vom 04.02.1988, EFG 1988, 270 nicht als steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienende Körperschaften anerkannt werden. S. auch Vfg. der OFD Ffm vom 20.07.2006, DB 2006, 1765. Diese Rechtsauffassung hat die Verwaltung im AEAO zu § 52 AO TZ 6 (Anhang 2) bestätigt. Dan...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Steuerbescheide sind grundsätzlich sofort vollstreckbar. Das bedeutet, dass das Finanzamt – anders als jeder andere Gläubiger – nicht zunächst ein Urteil gegen den Steuerpflichtigen erwirken muss, aus dem es die in Rede stehende Steuerforderung eintreiben kann. Das Finanzamt schafft sich vielmehr selbst den eigenen vollstreckbaren Titel in Ge...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Subjektiver Tatbestand

Tz. 14 Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Auf subjektiver Ebene muss der Täter leichtfertig handeln. Die Leichtfertigkeit stellt gegenüber der (einfachen) Fahrlässigkeit einen gesteigerten Grad der Schuld dar. Leichtfertig handelt hiernach, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den besonderen Umständen des Falls und seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verpfli...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Die Rechtsprechung zur Problematik

Tz. 11 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 In einem Urteil aus dem Jahr 2017 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) darüber zu entscheiden, ob der ermäßigte Umsatzsteuersatz bei einer gemeinnützigen Wissenschaftseinrichtung Anwendung findet, bei der die Auftragsforschung gem. § 68 Nr. 9 AO (Anhang 1b) einen Zweckbetrieb darstellt. Der BFH bejahte die Anwendbarkeit des ermäßigten Steuersatze...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.5 Rechtsschutz bezüglich der Aussetzung der Vollziehung

Tz. 27 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Beantragt der Steuerpflichtige in seinem gegen einen Steuerbescheid gerichteten Einspruch oder später die Gewährung der AdV und versagt das Finanzamt diese, hat der Steuerpflichtige zwei Rechtsschutzmöglichkeiten: Er kann sich gegen die ablehnende Entscheidung der Gewährung der AdV mit dem Einspruch wenden. Bei der Versagungsentscheidung hand...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. b UStG

Tz. 25 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. b UStG (Anhang 5) wird für Leistungen von nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen oder Gemeinschaften von steuerbegünstigten Körperschaften unter den nachfolgenden Voraussetzungen gewährt: Alle Mitglieder der nichtrechtsfähigen Personenvereinigung oder Gemeinschaft müssen steuerbegünstigte ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Folgen einer Verurteilung wegen einer Steuerstraftat

Tz. 39 Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Das bei einer Verurteilung wegen einer begangenen Steuerhinterziehung drohende Strafmaß beläuft sich auf eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder auf eine Geldstrafe. In besonders schweren Fällen beträgt die Strafe eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt i. d. R. vor, wenn der Täter in...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG

Tz. 28 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG (Anhang 5) unterliegt die Aufzucht und das Halten von Vieh, sowie die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere dem ermäßigten Steuersatz. Tz. 29 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Das Einstellen und Betreuen von Reitpferden, die von ihren Eigentümern zur Ausübung von Freizeitsport genutzt werden, fällt nicht unter den Beg...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.3 Ende der Aussetzung der Vollziehung

Tz. 21 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Die AdV soll grundsätzlich nur für einen Verfahrensabschnitt, somit nur für die Dauer des Einspruchs- oder nur für die Dauer des finanzgerichtlichen Verfahrens angeordnet werden, s. Birkenfeld, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, § 361 Rdnr. 672. Entsprechend soll das Finanzamt das Ende der AdV auf einen Monat nach Bekanntgabe der Rechtsbehelf...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.1 Verfolgungsverjährung

Tz. 55 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Die Verfolgungsverjährungsfrist beginnt bei einer Straftat wie der (vorsätzlichen) Steuerhinterziehung, sobald die Tat beendet ist, s. § 78a StGB. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt. Hinweis: Beim Begriff der Beendigung einer Straftat handelt es sich um einen juristischen Fa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.3.1 Allgemeines

Rz. 21 Beim Übergang zur Einkunftserzielung ist der noch nicht berücksichtigte Teil des Erhaltungsaufwands im Kj. des Übergangs in einem Betrag als Sonderausgabe abzuziehen (§ 10f Abs. 2 S. 3 EStG). Abs. 2 S. 3 sieht kein Wahlrecht vor; der Sonderausgabenabzug ist daher zwingend. Ein Verlustabzug lässt sich – dies ist die allgemeine Folge eines Sonderausgabenabzugs – nicht h...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.3.3 Keine Ausweitung von Abs. 2 S. 3

Rz. 23 Der Sofortabzug ist auf den Fall des Übergangs zur Einkunftserzielung beschränkt. Andere Vorgänge wie z. B. die entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung lösen keinen Sofortabzug aus. Ein Sofortabzug ist dementsprechend unzulässig, wenn der Stpfl. das Gebäude in einem nicht absehbaren Zeitraum nicht nutzt, das Gebäude abreißt oder das Grundstück einschließlich Gebäude...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 9 Miteigentum (Abs. 4)

Rz. 27 Der Anteil an einem Gebäude steht einem Objekt gleich (§ 10f Abs. 4 S. 1 EStG). Somit tritt auch durch die Inanspruchnahme eines Sonderausgabenabzugs nach Abs. 1 oder 2 für einen Miteigentumsanteil Objektverbrauch ein.[1] Als Konsequenz daraus, dass Gegenstand des Objektverbrauchs nicht die einzelne Baumaßnahme, sondern das Objekt als solches ist (Objektbezogenheit), k...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2.2 Aufwendungen an einem eigenen Gebäude

Rz. 5a Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 10f EStG sind nur "Aufwendungen an einem eigenen Gebäude" begünstigt; der Neubau oder Wiederaufbau von Gebäuden ist nicht privilegiert.[1] Damit sind nur Herstellungskosten an als Baudenkmälern geschützten, bestehenden Gebäuden begünstigt, nicht hingegen der vollständige Neu- oder Wiederaufbau von Gebäuden.[2] § 10f EStG nimmt – wie ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 3 Die Begünstigung kann von jedem unbeschränkt oder beschr. ESt-Pflichtigen – also nur von natürlichen Personen – in Anspruch genommen werden, der bürgerlich-rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer des geförderten Objekts ist. Der Abzug von Sonderausgaben wegen Sanierungsaufwendungen gem. § 10f EStG ist auch bei einer Wohnung, die der doppelten Haushaltsführung dien...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2.1 Bescheinigung der Voraussetzungen des § 7h oder des § 7i EStG

Rz. 5 Die Voraussetzungen des § 7h EStG oder des § 7i EStG müssen dem Grunde nach vorliegen (§ 10f Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 EStG). Wesentliche Voraussetzung ist hiernach, dass das Gebäude in einem Sanierungsgebiet bzw. einem städtebaulichen Entwicklungsgebiet liegt oder ein Baudenkmal ist.[1] Insbesondere hat der Stpfl. durch eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3.2 Unentgeltliche Überlassung (§ 10f Abs. 1 S. 4, Abs. 2 S. 4)

Rz. 7 Bei § 10f EStG ist ein Sonderfall der Eigennutzung darin zu sehen, dass Teile einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen werden dürfen (§ 10f Abs. 1 S. 4, Abs. 2 S. 4 EStG). Der unentgeltlich überlassene Teil wird damit der Eigennutzung des Stpfl. zugerechnet. Dies gilt aber nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift nur da...mehr

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Betriebsprüfung: Richtsätze... / Zusammenfassung

Überblick Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel der Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne eines Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO). Bei formell ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen darf eine Schätzung nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von den Richtsätzen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 6 Bescheinigung der zuständigen Stelle

Rz. 12 Die Verteilung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn eine Bescheinigung i. S. d. § 7h Abs. 2 EStG vorliegt (§ 11a Abs. 4 EStG).[1] Insofern gelten die Ausführungen in § 7h EStG Rz. 47ff. entsprechend. Die Bescheinigung bildet einen Grundlagenbescheid.[2] Das FA prüft dann noch[3] die Zuständigkeit der bescheinigenden Gemeinde, das Vorliegen eines (sofort) abzugsfäh...mehr

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Anwendung des § 15a EStG bei Beteiligung der KG an Zebragesellschaft

Leitsatz Wird ein Gesellschaftsanteil an einer vermögensverwaltenden GbR von einem Gesellschafter, hier einer KG, im gewerblichen Betriebsvermögen gehalten (sog. Zebragesellschaft), ist die Vorschrift des § 15a EStG auch hinsichtlich der aus der Beteiligung an der GbR bezogenen Einkünfte der KG nur auf der Ebene der KG anzuwenden. Die unbeschränkten Haftungsverhältnisse bei ...mehr

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Aufgabegewinn bei Ausscheiden eines Fiskalerben aus einer Mitunternehmerschaft unterliegt der GewSt; Gewerbeertrag bei Wegfall eines negativen Kapitalkontos

Leitsatz 1. Zum Gewerbeertrag einer Personengesellschaft gehört nach § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG auch der Gewinn eines Fiskalerben aus der Aufgabe des von einer verstorbenen natürlichen Person ererbten Mitunternehmeranteils. 2. Der durch den Wegfall eines negativen Kapitalkontos, das der ohne Abfindung ausscheidende Kommanditist nicht ausgleichen muss, entstehende Aufgabegewinn w...mehr

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Kein Zeugnisverweigerungsrecht volljähriger Kinder im Kindergeldprozess

Leitsatz Die Mitwirkungspflicht volljähriger Kinder in Kindergeldsachen (§ 68 Abs. 1 Satz 2 EStG) erstreckt sich auch auf das finanzgerichtliche Verfahren. Aufgrund des dadurch angeordneten Ausschlusses des § 101 AO hat das Kind insoweit im finanzgerichtlichen Verfahren kein Zeugnisverweigerungsrecht. Normenkette § 68 Abs. 1 Satz 2 EStG, § 101 AO, § 84 FGO Sachverhalt Der Kläg...mehr

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Berücksichtigung bauordnungsrechtlicher Einschränkungen bei der Einheitsbewertung von Grundstücken

Leitsatz 1. Bei der Bewertung eines Grundstücks ist die übliche Miete für Flächen anzusetzen, die tatsächlich für Wohnzwecke genutzt werden können. Nicht entscheidend ist, ob diese Flächen bauordnungsrechtlich allen Anforderungen an Wohn- oder Aufenthaltsräume genügen. 2. Es ist grundsätzlich unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob und inwieweit nich...mehr

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Geschäftsveräußerung: ausgeschlossen bei vollständiger Übertragung der Anteile an einer GmbH; möglich bei Begründung einer Organschaft

Leitsatz 1. Die Inhaberschaft von Anteilen an einer GmbH reicht (im Gegensatz zur Inhaberschaft von Vermögenswerten dieser GmbH) für sich genommen nicht hin, um eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit der Veräußerin fortführen zu können. 2. Anders kann es sein, wenn die bisherige Organträgerin die Anteile an der GmbH an die neue Organträgerin überträgt. Normenkette § 1 Abs...mehr

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Betriebseinnahmen: Abgrenzu... / 1 Regelfall der Betriebseinnahme

Beträge, die der Steuerpflichtige für seine eigentliche gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Rahmen der Erzielung der Gewinneinkünfte erhält, bilden den Regelfall der Betriebseinnahme. Das sind alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die im Rahmen einer Einkunftsart veranlasst sind.[1] Bei allen Gewinn-Einkunftsarten[2] ist dafür Gewinnerzielungsabsicht erforderlich.[3] Be...mehr

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Tabelleneintrag im Insolvenzverfahren gemäß § 178 Abs. 3 InsO auch im Haftungsverfahren bindend

Leitsatz 1. Ein Tabelleneintrag im Insolvenzverfahren kann gemäß § 178 Abs. 3 InsO auch im Haftungsverfahren Bindungswirkung entfalten. 2. Die Eintragung in die Tabelle ersetzt im Insolvenzverfahren den Steuerbescheid und wirkt u.a. gegenüber allen Insolvenzgläubigern gemäß § 178 Abs. 3 InsO für die festgestellte Forderung wie ein rechtskräftiges Urteil. Normenkette § 178 Abs....mehr

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Säumniszuschläge trotz Anzeige der Masseunzulänglichkeit – Aufrechnung nach Rückkehr ins reguläre Insolvenzverfahren

Leitsatz 1. Säumniszuschläge entstehen gemäß § 240 Abs. 1 Satz 1 AO auch nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit kraft Gesetzes. 2. Nach Rückkehr ins reguläre Insolvenzverfahren sind die während der Masseunzulänglichkeit geltenden Aufrechnungsverbote nicht mehr anzuwenden. Normenkette § 218, § 226, § 240, § 251 Abs. 2 AO, § 95, § 96, § 208, § 209 Abs. 1 Nr. 3, § 210 InsO, §§ 38...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2 Beschränkung der Rechte der betroffenen Person (§ 31c Abs. 2 AO)

Rz. 33 Um die Statistikzwecke auch erreichen zu können, schränkt Abs. 2 des § 31c AO unter Ausnutzung der Öffnungsklausel des Art. 89 Abs. 2 DSGVO die in den Art. 15[1], 16[2], 18[3] und 21[4] DSGVO vorgesehenen Rechte der betroffenen Person ein. Diese Einschränkung der Betroffenenrechte in Abs. 2 des § 31c AO gilt für alle Kategorien personenbezogener Daten.[5] Diese Einsch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.1 Verarbeitung (Art. 4 Nr. 2 DSGVO, §§ 30 Abs. 4, 31c Abs. 1 S. 1 AO)

Rz. 15 Der Begriff der Verarbeitung ist in Art. 4 Nr. 2 DSGVO legal und auch für die nationale Gesetzgebung verbindlich definiert. Er umfasst jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung o...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.3 Statistische Zwecke / Regelungsweite (§§ 31c Abs. 1 S. 1, 30 Abs. 4 Nr. 2b AO)

Rz. 20 Aus dem Wortlaut des § 31c Abs. 1 S. 1 AO ergibt sich zum Regelungsgehalt der Norm keine genauere Bezeichnung oder Eingrenzung der "statistischen Zwecke", die die Einschränkung des Schutzes der betroffenen sensiblen Daten rechtfertigen (sollen). Dennoch ist die Berechtigung zur Nutzung der Daten für statistische Zwecke durch § 31c AO nicht umfassend eröffnet. In teleo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.3 Zusätzliche Schutzbestimmungen (§ 31c Abs. 3 AO)

Rz. 36 Um dem zusätzlichen Schutzbedürfnis bei der Weiterverarbeitung dieser "sensiblen Daten" im Hinblick auf die in Art. 89 EU-DSGVO genannten Garantien zu entsprechen, ergänzt § 31c Abs. 3 S. 1 AO den durch die in § 22 Abs. 2 S. 2 BDSG genannten Maßnahmen[1] gewährten Schutz[2] durch weitere Anforderungen. Die zu statistischen Zwecken verarbeiteten besonderen Kategorien p...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.1 Gegenstand und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 31c AO wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften[1] mit Wirkung ab 25.5.2018 in die AO eingefügt. Das Inkrafttreten orientierte sich daran, dass ab dem 25.5.2018 in allen Mitgliedstaaten der EU die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) [2] anzuwenden ist. Die DSGVO ist gesetzestechnisch als "Verbot mit Erlaubnisvorbehalt"...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.6 Maßnahmen des Verantwortlichen zur Wahrung der Interessen der betroffenen Person (§ 31c Abs. 1 S. 2 AO)

Rz. 29 Der Verantwortliche hat für die Verarbeitung der Daten nach § 31c Abs. 1 S. 2 AO angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Interessen der betroffenen Person vorzusehen.[1] Nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist "Verantwortlicher" die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die über die Zwecke und Mittel der Verwendung der Daten en...mehr