Tz. 28

Stand: EL 113 – ET: 09/2019

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG (Anhang 5) unterliegt die Aufzucht und das Halten von Vieh, sowie die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere dem ermäßigten Steuersatz.

 

Tz. 29

Stand: EL 113 – ET: 09/2019

Das Einstellen und Betreuen von Reitpferden, die von ihren Eigentümern zur Ausübung von Freizeitsport genutzt werden, fällt nicht unter den Begriff "Halten von Vieh" i. S. v. § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG (Anhang 5) und ist deshalb nicht mit dem ermäßigten, sondern mit dem allgemeinen Steuersatz zu versteuern (s. BFH vom 22.01.2004, BStBl II 2004, 757). Die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5) bleibt aber unberührt.

M.E. dienen die Reitpferde eines Reit- und Fahrvereins nicht ausschließlich dem Freizeitsport. Vielmehr dienen sie dazu, dass der Reit- und Pferdesport anlässlich von sportlichen Veranstaltungen turniermäßig, ausgeübt wird. Aus dieser Tatsache heraus folgt, dass die Einnahmen aus der Vermietung von Pferdeboxen einem Zweckbetrieb zuzuordnen sind und der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5) uneingeschränkt zur Anwendung kommt. Ferner s. "Reit-, Fahr- und Pferdesportvereine".

 

Tz. 30

Stand: EL 113 – ET: 09/2019

Die Begünstigung kann auch nicht für das Abrichten von Pferden (z. B. durch Longieren, Zu- und Bereiten) in Anspruch genommen werden. Leistungen dieser Art sind dem vollen Steuersatz von 19 % zu unterwerfen (s. § 12 Abs. 1 UStG, Anhang 5).

 

Tz. 31

Stand: EL 113 – ET: 09/2019

Müssen Besucher anlässlich von Rennsportveranstaltungen Eintrittsgelder entrichten, fallen diese Entgelte nicht unter die Ermäßigungsvorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG (Anhang 5). Liegen aber die Voraussetzungen für die Annahme eines steuerunschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes (Zweckbetrieb i. S. v. §§ 65, 68 AO, Anhang 1b) vor, kann u. U. der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5) in Betracht kommen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?


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