Überblick

Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel der Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne eines Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO). Bei formell ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen darf eine Schätzung nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von den Richtsätzen abweichen. Die Richtsatzsammlung dient vorwiegend Betriebsprüfern bei ihrer Prüfungstätigkeit. Auch Veranlagungsstellen ziehen die Richtsätze zu Schlüssigkeitsprüfungen heran. Das BMF hat die Richtsätze für 2018veröffentlicht.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Außenprüfung ist in den §§ 193207 AO geregelt. Diese gesetzlichen Bestimmungen werden durch Erläuterungen in den Abschn. zu §§ 193 ff. AEAO und über die Regelungen der BpO ergänzt. Die vom BMF jährlich für das vergangene Jahr veröffentlichten Richtsätze ermöglichen das Verproben von Umsätzen und Gewinnen.

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