Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Abgrenzung zwischen beteiligungs- und obligationsähnlichen Genussrechten

Leitsatz 1. Genussrechte führen nur dann zu Bezügen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, wenn der Genussrechtsinhaber kumulativ sowohl am Gewinn als auch am Liquidationserlös beteiligt ist (sog. beteiligungsähnliche Genussrechte). 2. Für die Beteiligung am Liquidationserlös ist auf das Abwicklungsendvermögen i.S. des § 11 KStG, d.h. auf die Beteiligung an einem etwaigen Liquidati...mehr

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§ 26 Allgemeine Grundsätze ... / V. Anrufungsauskunft

Rz. 90 Möchte der Arbeitgeber im Voraus klären, wie bestimmte Zahlungen steuerlich zu behandeln sind, so steht ihm das Mittel der Anrufungsauskunft zur Verfügung. Nach § 42e EStG hat das Betriebsstättenfinanzamt auf Anfrage eines Beteiligten darüber Auskunft zu geben, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind. Eine Lohnsteuerausr...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Literaturverzeichnis

Ackmann, Annahmeverzug – Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Teilzeitbeschäftigung – Haftung des Arbeitnehmers bei Doppelarbeitsverhältnis, SAE 1991, 222 Annuß, Das Verbot der Altersdiskriminierung als unmittelbar geltendes Recht, BB 2006, 325 Annuß/Thüsing (Hrsg.), Teilzeit- und Befristungsgesetz, Kommentar, 3. Auflage 2012 Arbeitsrechtsausschuß des Deutschen Anwaltverein...mehr

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§ 26 Allgemeine Grundsätze ... / VI. Lohnsteueraußenprüfung

Rz. 108 Ob der Arbeitgeber seinen steuerlichen Pflichten nachkommt, können die Finanzbehörden im Wege der Lohnsteueraußenprüfung prüfen. Hierfür gelten die §§ 193 bis 207 AO. Die Lohnsteueraußenprüfung ist eine abschließende Prüfung i.S.d. § 164 AO. Daher ist bei einer Prüfung der Vorbehalt der Nachprüfung, unter der die Lohnsteueranmeldung steht, gem. § 180 AO aufzuheben. R...mehr

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§ 26 Allgemeine Grundsätze ... / IV. Haftung des Arbeitgebers

Rz. 68 Der Arbeitgeber ist, abgesehen vom Fall des § 40 Abs. 3 EStG, nicht Schuldner der Lohnsteuer, § 38 Abs. 2 EStG. Dies gilt auch für den Fall einer Nettolohnvereinbarung. Rz. 69 Für die Lohnsteuerschuld des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber aber als Haftender in Anspruch genommen werden.[43] Nach § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG haftet der Arbeitgeber für die Lohnsteuer, die er ...mehr

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§ 26 Allgemeine Grundsätze ... / III. Einbehalt und Abführung der Lohnsteuer

Rz. 49 Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer grundsätzlich bei jeder Zahlung vom Arbeitslohn einzubehalten. Die einbehaltende Lohnsteuer hat der Arbeitgeber dann dem Betriebsstättenfinanzamt abzuführen. Hierzu hat er eine Lohnsteueranmeldung durchzuführen. Rz. 50 Abführungszeitpunkt ist spätestens der zehnte Tag nach Ablauf eines jeden Kalendermonats, wenn die abzuführende Lohnst...mehr

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§ 26 Allgemeine Grundsätze ... / A. Grundlagen der Besteuerung

Rz. 1 Das an einen geringfügig entlohnten Beschäftigten gezahlte Arbeitsentgelt ist entweder pauschal oder nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen zu versteuern. Arbeitsentgelte für eine geringfügige Beschäftigung sind Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit und damit nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 EStG steuerpflichtig. Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer vom Arbeitsentge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Unterbleiben der Veranlagung

Rn. 13 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Eine Veranlagung unterbleibt, wenn die ESt bei ArbN durch den LSt-Abzug als abgegolten gilt (§ 46 Abs 4 EStG); ferner im Falle der Abgeltung durch Steuerabzug bei beschränkter StPfl (§§ 50 Abs 5 u 50a EStG) oder durch Pauschalierung der LSt nach § 40 Abs 3 EStG, §§ 40, 40a, 40b EStG. Rn. 14 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Eine Veranlagung kann auc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Fristversäumnis

Rn. 40 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Erklärungsfrist ist eine Ordnungsfrist, die der Durchführung der Veranlagung dient. Die Versäumnis der Frist zieht keine materiell-rechtlichen Nachteile nach sich, zB Verlust etwaiger im Veranlagungsverfahren zu stellender Anträge oder zu beantragender Steuervergünstigungen. Das FA kann aber zur Erzwingung der Abgabe von Steuererklärungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtslage bis VZ 2012

Rn. 62 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Das G sieht für die Ausübung des Veranlagungswahlrechts keine Frist vor und enthält zudem keine Vorschrift über eine Bindung an die einmal getroffene Wahl. Eine Bindung tritt insb nicht zwischen den Eheleuten ein, denn die privaten Beziehungen der Ehepartner zueinander sollen gerade keinen Einfluss auf die Veranlagungsart haben, BFH BStBl II...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erklärungsinhalt

Rn. 42 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Angaben in Steuererklärungen sind wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen zu machen, § 150 Abs 2 AO. Die Abgabe einer schriftlichen Versicherung, wenn der Vordruck dies vorsehe (§ 150 Abs 2 S 2 AO aF) ist mit Wirkung zum 01.01.2017 nicht mehr erforderlich, vgl dazu Seer in Tipke/Kruse, § 150 AO Rz 43. Sind StPfl oder StB im Zweifel ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Erklärung zur gesonderten Feststellung

Rn. 34 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Das Verfahren zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ist in §§ 179–183 AO geregelt. Nach dieser Vorschrift haben eine Erklärung zur gesonderten Feststellung einkommensteuerlich relevanter Sachverhalte abzugeben: bei gemeinschaftlicher Einkünfteerzielung durch mehrere Personen iSd § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO jeder Feststellun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Amtlich vorgeschriebener Vordruck

Rn. 41 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Eine ESt-Erklärung stellt nur dann einen wirksamen Antrag iSd § 46 EStG dar, wenn die Formvorschriften des § 150 AO u § 25 Abs 3 EStG erfüllt sind. Fehlt es daran, ist der Antrag nicht wirksam gestellt, vgl BFH v 22.05.2006, BStBl II 2007, 2 mwN. Nach § 150 Abs 1 S 1 AO, ebenso für Feststellungserklärungen § 3 Abs 2 der VO zu § 180 Abs 2 AO, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Maßgebliche Besteuerungsgrundlagen

Rn. 5 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die ESt wird nach dem vom StPfl im VZ bezogenen Einkommen veranlagt. Dieser Wortlaut des § 25 Abs 1 EStG stellt gegenüber § 2 Abs 5 EStG, nach dem das zvE die Bemessungsgrundlage für die tarifliche ESt bildet, lediglich eine sprachliche Ungenauigkeit ohne materiellrechtliche Auswirkung dar. Welches Einkommen der StPfl im VZ bezogen hat, richte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Vorzeitige Anforderung

Rn. 38 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 149 Abs 2 AO bestimmt den spätesten Zeitpunkt, bis zu dem die Steuererklärungen abzugeben sind. Im begründeten Einzelfall, insb in Fällen der vorzeitigen Veranlagung (s Rn 24), kann auch eine frühere Erklärungsabgabe verlangt werden, und zwar selbst dann, wenn die für das maßgebliche Kj zu verwendenden amtlich vorgeschriebenen Vordrucke iS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ehegatten u Lebenspartner

Rn. 27 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Bei Ehegatten richtet sich die Steuererklärungspflicht nach der gewählten Art der Ehegattenveranlagung. Bei Zusammenveranlagung nach § 26b EStG ist eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben, § 25 Abs 3 S 2 EStG. Da Ehegatten nach § 26b EStG nach der Zusammenrechnung ihrer Einkünfte gemeinsam als (ein) StPfl behandelt werden, ist die Forderun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Fristverlängerung

Rn. 39 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Frist für die Abgabe der ESt-Erklärung kann nach § 109 Abs 1 AO verlängert werden. Von dieser Möglichkeit machen die obersten FinBeh der Länder alljährlich durch gleichlautende Erlasse Gebrauch. Danach wurde die Abgabefrist für die Fälle, in denen die Steuererklärungen von Angehörigen der steuerberatenden Berufe (galt auch für Erklärunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtslage ab VZ 2013 (§ 26 Abs 2 S 3 u 4 EStG)

Rn. 70 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Nach § 26 Abs 2 S 3 u 4 EStG idF ab VZ 2013 können die Ehegatten die einmal getroffene Wahl der Veranlagung für einen VZ bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides sowie im Rahmen von Änderungsveranlagungen, Einspruchs- oder finanzgerichtliches Verfahren nicht mehr beliebig oft ändern (BR-Drucks 54/11 v 04.02.2011, 54). Das G sieht lediglich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Rechtsanspruch auf Veranlagung

Rn. 11 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Soweit nicht nach § 46 EStG eine Veranlagung unterbleibt, hat der StPfl einen nach §§ 347ff AO verfolgbaren Rechtsanspruch auf Durchführung der Veranlagung. BFH BStBl III 1959, 367 hat das in einem Fall ausgesprochen, in dem die Veranlagung nur erfolgen sollte, um feststellen zu können, ob eine Überzahlung an Vorauszahlungen vorliegt. Ebenso...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Aufforderung zur Erklärungsabgabe

Rn. 33 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Zur Abgabe einer Steuererklärung ist auch verpflichtet, wer hierzu von der FinBeh aufgefordert wird, § 149 Abs 1 S 2 AO. Die Aufforderung kann durch öff Bekanntmachung, zB in der Tagespresse, erfolgen, § 149 Abs 1 S 3 AO. Als solche gilt bereits die Zusendung der Steuererklärungsvordrucke. Die Aufforderung zur Erklärungsabgabe ist in das Erme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 36 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 149 Abs 2 AO bestimmt, dass Steuererklärungen spätestens fünf Monate, seit VZ 2018 sieben Monate nach Ablauf des Kj abzugeben sind, auf das sie sich beziehen. Für den VZ 2017 endet die Abgabefrist am 31.05.2018; für den VZ 2018 endet die Abgabefrist erst am 31.07.2019. Für StPfl, die Berater iSd §§ 3, 4 StBerG zur Erstellung von Steuererklä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Veranlagungsfristen

Rn. 16 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Veranlagung zur ESt – wie auch die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen – unterliegt der Festsetzungsverjährung nach §§ 169ff AO. Für VZ vor 2005 war für den Antrag auf die Veranlagungen nach § 46 Abs 2 Nr 8 EStG eine Zweijahresfrist vorgeschrieben. Seit dem VZ 2005 gilt bei der Antragsveranlagung nur noch die vierjährige F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Obligatorische elektronische Steuererklärung

Rn. 50 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Ab VZ 2011 ist nach § 25 Abs 4 EStG die ESt-Erklärung grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, wenn Gewinneinkünfte iSd § 2 Abs 1 S 1 Nr 1–3 EStG erzielt werden. Betroffen sind StPfl, die Einkünfte aus LuF, Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit erzielen. Ab 01.01.2017 gelten die Vorschr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Unterschriftserfordernis

Rn. 45 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Steuererklärungen müssen eigenhändig unterschrieben werden (§ 25 Abs 3 S 1 EStG). Die gemeinsame Erklärung zusammenveranlagter Ehegatten ist von beiden Ehegatten eigenhändig zu unterschreiben, § 25 Abs 3 S 2 EStG, und die Ehegatten versichern damit, die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Falsche Angaben eines Ehegatten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhaltlicher Überblick

Rn. 1 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 25 EStG ist neben den Vorschriften der AO über die Steuererklärung (§§ 149–153 AO) und die Steuerfestsetzung (§§ 155–165 AO) Rechtsgrundlage für die Durchführung der ESt-Veranlagung. § 25 Abs 1 EStG knüpft mit der Bestimmung des Kj als VZ an § 2 Abs 7 EStG und mit der Bestimmung als Bemessungsgrundlage für die ESt an § 2 Abs 1–6 EStG an. Es ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Betrieb o Gesellschaftsanteil im Sondergut o Vorbehaltsgut

Rn. 29 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Gehört ein Betrieb zum Vorbehaltsgut oder die Beteiligung einer PersGes zum Sondergut eines Ehegatten, so wird dadurch die Sphäre der Einkunftserzielung des anderen Ehegatten nicht berührt. Unbeachtlich ist, dass die Gewinne/Gewinnanteile güterrechtlich unmittelbar ins Gesamtgut fallen, BFH BStBl II 1975, 166; 1977, 201 mwN. Dagegen hat BFH ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abgabefrist bei abweichendem Wj

Rn. 37 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Bei abweichendem Wj der Land- und Forstwirte ist der Gewinn nach § 4a Abs 2 Nr 1 EStG zeitanteilig aufzuteilen auf das Kj, in dem das Wj beginnt, und das Kj, in dem das Wj endet. Für diese Fälle sieht § 149 Abs 2 S 2 AO als spätesten Abgabezeitpunkt für die Steuererklärung den Ablauf des dritten bzw seit VZ 2018fünften Monats nach Schluss de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen

Rn. 4 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Gegenstand der Veranlagung ist mit der festzusetzenden ESt die Steuerschuld des jeweiligen VZ. Auf ihre Festsetzung zielt das Ermittlungsverfahren ab, so dass die Frage, welche Befugnisse, Rechte und Pflichten StPfl und FinBeh im Ermittlungsverfahren haben, unter Berücksichtigung dieser Aufgabenstellung beantwortet werden muss. Unter dieser P...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verhältnis zur Haftung des ArbG

Rn. 9 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Liegen bei einem ArbN die Voraussetzungen des § 46 EStG für eine Veranlagung vor, so ist in diese auch Arbeitslohn einzubeziehen, für den der ArbG – aus welchen Gründen auch immer – LSt nicht einbehalten und abgeführt hat. Hierüber darf das FA keine Ermessenserwägungen anstellen, auch nicht mit Rücksicht darauf, dass nach § 42d Abs 3 EStG zwi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ehegatteneigenschaft

Rn. 31 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Es muss eine nach bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen (§ 11 EheG, Art 13 EGBGB) wirksam geschlossene und im maßgeblichen VZ (noch) gültige Ehe/Lebenspartnerschaft bestehen, BFH BStBl III 1957, 300; BStBl II 1998, 473; §§ 1, 15 LPartG. Das bloße Zusammenleben in eheähnlicher Lebensgemeinschaft reicht für die Durchführung der Ehegattenbesteueru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Veranlagungszeitraum

Rn. 17 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 VZ ist nach § 25 Abs 1 EStG das Kj, in dem der StPfl das Einkommen (zvE nach § 2 Abs 5 EStG) bezogen hat, nach dem sich die tarifliche ESt bemisst, § 32a Abs 1 S 1 EStG. In der ab VZ 2013 geltenden Fassung des § 25 Abs 1 EStG wird auf den Zusatz "abgelaufenen" VZ verzichtet, da die gesetzliche Verpflichtung aus der Mitwirkungspflicht iSd § 9...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Fehlende Erklärung zum Veranlagungswahlrecht (§ 26 Abs 3 EStG)

Rn. 74 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Werden die zur Wahl der Veranlagungsart erforderlichen Erklärungen nach § 26 Abs 2 EStG nicht abgegeben, wird nach § 26 Abs 3 EStG unterstellt, dass die Ehegatten/Lebenspartner (§ 2 Abs 8 EStG) die Zusammenveranlagung wählen. Die Regelung ist im Interesse der Verwaltungsvereinfachung zweckmäßig und verfassungsrechtlich unbedenklich, vgl Pflü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 6 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Seit der Abkehr von der sog Haushaltsbesteuerung (s § 26 Rn 1ff (Schneider)), unter deren Geltung Rechtsbeziehungen zwischen Ehegatten grundsätzlich den aus der ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft hervorgehenden natürlichen Wirkungen gegenseitiger Hilfeleistung untergeordnet wurden (vgl insb BFH BStBl III 1956, 233; 1957, 2), sind d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtslage bis VZ 2012

Rn. 20 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Unter den in § 26 Abs 1 S 1 EStG idF bis VZ 2012 genannten Voraussetzungen können Ehegatten zwischen getrennter Veranlagung (§ 26a EStG idF bis VZ 2012), Zusammenveranlagung (§ 26b EStG idF bis VZ 2012) und – beschränkt auf den VZ der Eheschließung – besonderer Veranlagung (§ 26c EStG idF bis VZ 2012) wählen. Welches die jeweils günstigste V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verfahrensfragen

Rn. 39 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Ist str, welche einkommensteuerlichen Auswirkungen die jeweilige Güterstandsvereinbarung nach sich zieht, so ist über die str Einkünfte (Höhe und Zurechnung) im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung nach §§ 179 Abs 1, 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO, nicht im ESt-Veranlagungsverfahren zu befinden, BFH BStBl II 1971, 730; 1977, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Scholtz, Der VZ bei der ESt, DStZ 1982, 487; Lippros, Verfahrensrechtliche Folgen der Zusammenveranlagung zur ESt, DB 1984, 1850; Slapio, Wirksamkeit der ESt-Erklärung bei Unterschrift durch den Bevollmächtigten, DStR 1995, 753; Bergan/Martin, Die getrennte Veranlagung als Steuersparmodell?, DStR 2006, 645; Bergan/Martin, Das Ende der Antragsveranlagung? – Die neue Ansicht des B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Form der Erklärung

Rn. 61 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Bis VZ 2012 sind die Erklärungen der Ehegatten über die getroffene Wahl der Veranlagungsart beim FA schriftlich oder zu Protokoll abzugeben, § 26 Abs 2 S 3 EStG idF bis VZ 2012. Dies geschieht im Regelfall durch Ankreuzen des in der gemeinsamen und von beiden Ehegatten unterschriebenen Steuererklärung dafür vorgesehenen Kästchens. Die Erklär...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begriff

Rn. 3 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Veranlagung iSd § 25 EStG ist das förmliche Verfahren, in dem die Besteuerungsgrundlagen für die ESt ermittelt werden und in dem daraufhin die ESt festgesetzt wird. Über das Ergebnis der Veranlagung ist ein Steuerbescheid zu erteilen. Danach wird die Steuerfestsetzung iSd §§ 155ff AO im EStG Veranlagung genannt, ohne etwas anderes zu meinen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 95 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Wählt einer der Ehegatten die Einzelveranlagung (bis VZ 2012 getrennte Veranlagung) (wegen der Einzelheiten zur Ausübung des Veranlagungswahlrechts Hinweis auf s § 26 Rn 60ff (Schneider)), so sind beide Ehegatten getrennt zur ESt zu veranlagen. Da nach § 25 Abs 3 S 3 EStG jeder Ehegatte eine Steuererklärung abzugeben hat (s § 25 Rn 26 (Schne...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 25 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Steuererklärung ist die Grundlage des Besteuerungsverfahrens. Mit ihrer Abgabe kommt der StPfl in umfassendster Weise seinen in §§ 90ff AO geregelten Mitwirkungspflichten nach (vgl BFH v 30.03.2017, BStBl II 2017, 1046 Tz 18). Der StPfl erfüllt seine Erklärungspflicht nur dann, wenn er dem FA gegenüber Besteuerungsgegenstand und Bemessun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Jeder Steuerpflichtige

Rn. 26 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die jährliche Steuererklärung hat grundsätzlich jeder StPfl abzugeben, also jede natürlich Person, die nach § 1 EStG persönlich stpfl ist. Auf die Art der StPfl – unbeschränkte oder erweitert unbeschränkte, beschränkte oder erweitert beschränkte StPfl – kommt es nicht an. Nach der Art der StPfl richten sich lediglich die an die Steuererkläru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Unwirksamkeit der Erklärung eines Ehegatten

Rn. 75 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Bei widerstreitenden Anträgen der Eheleute/Lebenspartner ist der Antrag eines Ehegatten auf Einzelveranlagung (bis VZ 2012 getrennte Veranlagung) unwirksam, wenn hierin ein Willkürakt zu sehen ist, weil dieser Ehegatte keine eigenen positiven oder negativen Einkünfte hatte oder diese so gering waren, dass sie weder zu einer ESt-Veranlagung f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Gewerbebetrieb

Rn. 26 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Hängt bei Gewerbebetrieben der Geschäftserfolg im Wesentlichen vom eingesetzten Betriebskapital (erhebliches AV und UV) ab, so führt die Zuordnung des eingebrachten BV zum Gesamtgut mit der Begründung der Gütergemeinschaft zur Mitunternehmerschaft der Ehegatten. So BFH v 25.01.1979, IV R 132/75 nv zu einer von der Ehefrau betriebenen Gaststä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Nicht dauerndes Getrenntleben

Rn. 38 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Nach § 1567 Abs 1 BGB leben Ehegatten getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Ein Getrenntleben im bürgerlich-rechtlichen Sinne schließt das dauernde Getrenntleben iSd § 26 EStG nicht mit ein, ebenso Seeger in Sch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wechsel der Veranlagungsart

Rn. 80 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Für den Wechsel der Veranlagungsart enthält § 26a Abs 3 EStG eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechts-VO, umgesetzt durch § 62d EStDV (für Lebenspartner: iVm §§ 1, 84 Abs 1 a EStDV). Nach dem Wortlaut des § 26a Abs 3 EStG besteht die Ermächtigung nur für Wechselfälle, bei denen beide Ehegatten nicht ausgeglichene Verluste haben. Darüber hina...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.15 Zuschläge nach § 162 Abs. 4 AO (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 12 EStG)

Rz. 877 Durch G. v. 13.12.2006[1] wurde § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 12 EStG mit Wirkung ab Vz 2007 eingeführt. Danach sind die Zuschläge nach § 162 Abs. 4 AO wegen Nichterfüllung der Dokumentationspflicht nach § 90 Abs. 3 AO [2] oder wegen verzögerter Vorlage der Dokumentation nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig.[3] Hintergrund der Regelung ist, dass diese Zuschläge zwar nach § 3 A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.2.2 Anwendungsbereich der Gewinnermittlungsarten

Rz. 8 § 4 Abs. 1 EStG bestimmt nicht ausdrücklich, in welchen Fällen der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln ist; das Gesetz geht vielmehr davon aus, dass dies in allen Fällen zu geschehen hat, in denen nicht durch andere gesetzliche Regelungen eine andere Gewinnermittlungsart vorgeschrieben oder zugelassen ist. Der Anwendungsbereich des...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.2 Bilanzberichtigung

Rz. 433 Eine Bilanzberichtigung hat zu erfolgen, wenn die Bilanz unrichtig ist, weil zwingende handels- und steuerrechtliche Grundsätze und Vorschriften nicht berücksichtigt worden sind. Eine Bilanzberichtigung liegt vor, wenn ein unrichtiger Bilanzansatz durch einen richtigen ersetzt werden soll. Die Bilanzberichtigung kann alle Positionen der Bilanz hinsichtlich Ansatz und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 4.1 Rechtliches und wirtschaftliches Eigentum

Rz. 249 Der Stpfl. hat diejenigen Wirtschaftsgüter in den Vermögensvergleich aufzunehmen, die dem Betrieb dienen und die ihm steuerlich als Eigentum zuzurechnen sind. Die steuerliche Zurechnung zum Vermögen des Stpfl. ist in § 39 AO geregelt. Wirtschaftsgüter sind danach steuerlich dem Eigentümer zuzurechnen. Das Steuerrecht folgt damit im Grundsatz der dinglichen Güterzuordn...mehr