Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Wohnsitz-FA ist das FA, in dessen Bezirk der unbeschränkt steuerpflichtige ArbN einen > Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen > Aufenthalt hat. Bei mehrfachem Wohnsitz ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich die Familie oder – falls er nicht verheiratet ist – der ArbN sich vorwiegend aufhält (vgl § 19 AO). Es ist grundsätzlich für die Besteuerung nach dem Einkommen örtlich zuständig, zB für die > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 161 zur ESt. Es ist außerdem örtlich zuständig zur Feststellung eines Freibetrags im > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Rz 85 oder anderer > Lohnsteuerabzugsmerkmale und deren Änderung (vgl § 39 Abs 2 Satz 1 EStG). Zu weiteren Hinweisen > Wohnsitz Rz 1, > Zuständigkeit Rz 6.

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