Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Inhalt der Eintragungsanordnung

Rz. 16 Die Eintragungsanordnung hat die in § 882b Abs. 2 ZPO genannten Daten zu enthalten, die zur sicheren Identifizierung des Schuldners benötigt werden (Abs. 3 Satz 1). Die Ermittlung dieser Daten obliegt dem Gerichtsvollzieher. Die Eintragungsanordnung bedarf der Unterschrift des Gerichtsvollziehers. Eine eingescannte und in die Anordnung hineinkopierte Unterschrift genü...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 3.8 Anschaffungen – Leasing oder Miete statt Kauf

Der Gründer kennt Leasing oft nur im Zusammenhang mit dem Firmen-Pkw. Geleast werden können aber auch Maschinen, Einrichtungsgegenstände, Kopiergeräte, EDV-Anlagen etc. Leasing ist kein Ersatz, sondern eine sinnvolle Ergänzung für die Unternehmensfinanzierung. Leasing ermöglicht dem Gründer Investitionen ohne den Einsatz von Eigenkapital, sichert also Liquidität. Leasing-Obje...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.1 Bestimmtheitsgrundsatz

Rz. 34 Unabhängig davon, dass der BGH (Vollstreckung effektiv 2016, 152) eindeutig festgestellt hat, dass das Vollstreckungsgericht nicht befugt ist, eine von dem Gläubiger vorgenommene Verrechnung an ihn geleisteter Zahlungen auf ihre Richtigkeit gemäß § 367 Abs. 1 BGB hin zu überprüfen, da materiellrechtliche Fragen einer Prüfung durch das Vollstreckungsgericht im streng f...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 3.6 Firmenname und Auftritt in der Öffentlichkeit

Das Thema Firmenname (§ 17 HGB) ist nur für denjenigen Gründer relevant, der Kaufmann i. S. d. § 1 HGB bzw. § 6 HGB ist bzw. sich als Kaufmann freiwillig (§ 5 HGB) in das Handelsregister (§ 8 HGB) einträgt. Wie die Firma gebildet werden muss, regelt § 18 HGB für alle Rechtsformen. Z. B. kann der bürgerliche Name des Kaufmanns Kennzeichnungsfunktion übernehmen.[1] Aber auch Sa...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Zwei-Jahres-Schutzfrist (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Satz 1 bestimmt eine grundsätzliche Sperrfrist für die erneute Abgabe einer Vermögensauskunft von zwei Jahren und erscheint unter Berücksichtigung des Aktualitätsinteresses des Gläubigers, der schutzwürdigen Belange des Schuldners und der Belastung der Justiz angemessen (BT-Drucks. 16/10069 S. 26). Der Schutz ist von Amts wegen zu beachten und besteht für sämtliche Glä...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Normzweck/Anwendungsbereich

Rz. 2 Der Erlass eines Haftbefehls dient als Form der Beugehaft (BVerfG NJW 1983, 559) zur Erzwingung eines vom Gesetz befohlenen Verhaltens und zwar der Durchsetzung der dem Schuldner obliegenden Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, die für sich gesehen eine unvertretbare Handlung (§ 888 ZPO) darstellt. Als Zwangsmittel soll die Erzwingungshaft ledigl...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Durchführung der Räumungsvollstreckung (Absatz 2 – 4)

Rz. 33 Das Verfahren des Gerichtsvollziehers ist in § 128 GVGA geregelt. Gem. § 128 Abs. 1 Satz 2 GVGA soll der Gerichtsvollzieher den Schuldner auffordern, eine Anschrift zum Zwecke von Zustellungen oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. Die Zeit – Tag und Stunde – der beabsichtigen Räumung soll rechtzeitig mitgeteilt werden. Insbesondere wegen der Zweiwochenfr...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Eintragungsinhalt (Absatz 2, 3)

Rz. 6 Die Absätze. 2 und 3 regeln den Eintragungsinhalt, der sinngemäß von § 1 SchuVVO übernommen wurde (vgl. auch § 1 Abs. 1 SchuFV). Die Norm enthält nur die Daten zur Person oder Firma des Schuldners, die ins Schuldnerverzeichnis aufzunehmen sind. Da das neue Veröffentlichungsmedium "Internet" (vgl. § 882h Abs. 1 ZPO) eine erhöhte Publizität mit sich bringt, ist hierbei e...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 4 Die Vermögensauskunft als ein Verfahren der Zwangsvollstreckung setzt das Vorliegen der allgemeinen und ggf. besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen hinsichtlich der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung voraus (Titel, Klausel, Zustellung, Sicherheitsleistung, Kalendertag, Wartefrist etc.; ggf. Zurückweisung eines Vollstreckungsschutzantrages; vgl. LG Düsseldo...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Zwangssicherungshypothek

Rz. 3 Die Zwangs- oder Sicherungshypothek verfolgt den Zweck, dass sich ein Gläubiger zunächst hinsichtlich seiner Forderung gegenüber potenziellen anderen Gläubigern durch Grundbucheintragung eine frühzeitige Sicherung verschaffen kann (vgl. auch § 720a ZPO). Eine Verwertung und somit Befriedigung findet zunächst nicht statt. Bei der Verwaltungsvollstreckung gilt § 322 AO, ...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 3.3.2 Standard-GmbH

Die Gründung einer "normalen" GmbH ist nur mit einem Stammkapital von 25.000 EUR möglich. § 2 Abs. 1a GmbHG ermöglicht aber eine Standardgründung, wenn der bzw. die Gründer der GmbH das in der Anlage 1 zum GmbHG vorhandene Musterprotokoll verwenden. Eine GmbH unterliegt im vollen Umfang den Vorschriften des HGB, d. h. der Verpflichtung zur Führung von Handelsbüchern und der Er...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Wirkungen

Rz. 5 Für die Neugläubiger wird durch die Anschlusspfändung ein selbstständiges Pfändungspfandrecht gem. § 804 Abs. 1 ZPO begründet (§ 804 Abs. 3 ZPO). Hieraus ergibt sich für den nachrangigen Gläubiger ein Anspruch auf Befriedigung aus einer vorgenommenen Verwertung. Eine Zuteilung aus dem Erlös erfolgt jedoch nur aus dem Teil, der nach Deckung des Anspruchs aus dem vorgehe...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 10.2 Darlehensvertrag

Die Gewährung von Darlehen unter nahen Angehörigen ist in Zeiten von Rating und Basel III eine Alternative für den Gründer, wenn andererseits der verwandte Darlehensgeber mittelfristig nicht auf den Darlehensbetrag angewiesen ist. Wie alle Verträge mit Familienangehörigen werden auch Darlehensverträge vom Finanzamt gerne überprüft.[1] Zu den nahen Angehörigen (§ 15 AO) zählen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Durchsuchungsverweigerung (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 5 Diese Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn der anwesende Schuldner oder sein anwesender gesetzlicher Vertreter eine nach Ort, Zeit und Umständen gerechtfertigte Durchsuchung seiner Wohnung oder Behältnisse durch den Gerichtsvollzieher ausdrücklich verweigert hat (Abs. 1 Nr. 1, §§ 758, 758a ZPO, § 61 Abs. 1 Satz 2 GVGA). Die Verweigerung der Durchsuchung durch eine ander...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift normiert eine weitere Schadensersatzpflicht des Vollstreckungsgläubigers gegenüber dem Schuldner (MünKo/mid, § 842 Rn. 1). Da der Vollstreckungsgläubiger, dem die Forderung zur Einziehung (vgl. § 835 Abs. 1 ZPO) – nicht an Zahlungs statt (diese führt zur Gläubigerbefriedigung, sodass der Gläubiger selbst das Insolvenzrisiko trägt; vgl. § 835 Rz. 21) – üb...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsverordnungsermächtigung des Bundes (Abs. 4)

Rz. 13 Die Einzelheiten der Verwaltung der Vermögensverzeichnisse sind durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz zu regeln. Da die technische und organisatorische Umsetzung den Ländern obliegt, bedarf die Verordnung der Zustimmung des Bundesrates. Da die Vermögensverzeichnisse für eine bundesweite Nutzung zur Verfügung stehen sollen, besteht Bedarf für eine ei...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Allgemeine Wirkungen

Rz. 11 Die Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbots an den Drittschuldner hat die Wirkungen eines Arrests (§ 930 ZPO) sowie einer Beschlagnahme im Wege der Zwangsvollstreckung (BGHZ 87, 166 = ZIP 1983, 618 = WM 1983, 599 = NJW 1983, 1738 = MDR 1983, 663 = DB 1983, 2410 = BB 1984, 178). Entsprechendes gilt für die Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO (BGH, NJW 1985, 863)...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.1 Allgemeines

Rz. 79 Die Pfändung einer bereits entstandenen Forderung ist zu dem Zeitpunkt vorgenommen, in dem der Pfändungsbeschluss dem Drittschuldner zugestellt wird, weil damit ihre rechtlichen Wirkungen gemäß § 829 Abs. 3 ZPO eintreten (BGH, WM 2008, 1460 = ZIP 2008, 1488 = NZI 2008, 563 = ZVI 2008, 392 = NJW-RR 2008, 1441 = MDR 2008, 1239 = BGHReport 2008, 1202 = UV-Recht Aktuell 2...mehr

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zfs 02/2020, Entziehung der Fahrerlaubnis mit angeordneter sofortiger Vollziehung; Standardisierung der Formulierungen zur AO der sofortigen Vollziehung; einmaliger, gelegentlicher u. regelmäßiger Gebrauch von Cannabis: wissenschaftliche Erkenntnislage und Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur; Wiedererlangung der Fahreignung; Fahrerlaubnisentziehung und Berufsausübung

StVG § 3 Abs. 1 S. 1; FeV § 46 Abs. 1 S. 2 § 11 Abs. 7 § 14 Abs. 1 S. 3; Anlage 4 zur FeV Nr. 9.2.1 i.V.m. Vorbem. Nr. 3; VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 5 Leitsatz 1. Dass die behördliche Begründung zur Anordnung der sofortigen Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung auf eine Vielzahl vergleichbarer Fälle passt (Standardisierung der Formulierungen zur AO der sofortigen Vollziehu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Sitz und Befugnisse (Abs. 3)

Rz. 20 [Autor/Stand] Der Sitz des Bewertungsbeirates befindet sich aufgrund der Vorschrift des § 66 Abs. 3 Satz 1 BewG im Bundesministerium der Finanzen. Das schließt allerdings nicht aus, dass Besprechungen und Sitzungen des Beirates, seiner Abteilungen und Unterabteilungen auch an anderen Orten durchgeführt werden. Dies ist z.B. dann zweckmäßig, wenn Werte für bestimmte Be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 66 BewG regelt neben der Geschäftsführung auch die Entscheidungs- und Ermittlungsbefugnisse des Bewertungsbeirates. Sie schafft im Wesentlichen klare Regelungen für die Arbeitsweise des Bewertungsbeirates und kann bei Bedarf durch eine Geschäftsordnung ergänzt werden. Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift ist durch das BewG 1965[3] in das Gesetz aufgenommen...mehr

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Anhang zu § 37 ErbStG / 3. Verfahrensrechtliche Probleme

Rz. 19 [Autor/Stand] Adressat des formlos zulässigen Optionsantrags[2] war das zuständige Erbschaftsteuerfinanzamt (§ 35 ErbStG). Es prüfte die Optionsvoraussetzungen und veranlasste, soweit eine Erbschaftsteuerpflicht für den Erwerb bedarfsbewertungsbedürftigen Vermögens in Betracht kam (§ 151 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1–4, Satz 2 BewG),[3] die Aufnahme erforderlicher Wertfeststel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Geheimhaltungspflicht

Rz. 28 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 64 Abs. 4 BewG über die Geheimhaltungspflicht entspricht in sachlicher Hinsicht im Wesentlichen dem § 30 Abs. 1 und 2 AO. Diese für Amtsträger i.S. des § 7 AO geltende Vorschrift ist auch auf die nichtbeamteten Mitglieder des Bewertungsbeirates anzuwenden, da sie als amtlich zugezogenen Sachverständige über § 30 Abs. 3 Nr. 2 AO bzw. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Anwendungsfälle

Tz. 20 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 § 13 Abs 2 KStG regelt den umgekehrten Fall, dass eine bisher stbefreite Kö stpfl wird. StBefreiung iSd § 13 Abs 2 KStG kann ebenfalls sowohl eine StBefreiung nach § 5 Abs 1 KStG als auch nach Vorschriften außerhalb des KStG (weitere Fälle R 5.18 KStR 2015), sein. Auf die Dauer des Wegfalls der StFreiheit kommt es nicht an. Auch wenn die StFre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.1 Anwendungsfälle

Tz. 73 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Der tw Beginn einer Befreiung ist in drei Varianten denkbar (ebenso hierzu s R 13.2 Abs 3 KStR 2015): an die Stelle voller StPflicht tritt partielle StPflicht (s Tz 76), die partielle StPflicht als solche wird "kleiner" (s Tz 77–79), an die Stelle einer partiellen StPflicht tritt volle StFreiheit (s Tz 80). Eine Überführung von einzelnen WG eines...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.3 Bilanzmäßige Erfassung der stillen Reserven

Tz. 103 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Die Erfassung der stillen Reserven soll gem § 13 Abs 5 KStG zu dem Zeitpunkt erfolgen, in dem die bisherige tw StPflicht endet. Dieser "Realisierungszeitpunkt" kann mit dem Schluss des Wj zusammenfallen, er kann aber auch innerhalb eines Wj liegen. Nach dem Wortlaut des § 13 Abs 5 KStG ist dabei die Realisierung der stillen Reserven durch Bi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wohnzwecke, gewerbliche Zwecke, öffentliche Zwecke

Rz. 15 [Autor/Stand] Wohnzwecken dienen Grundstücke (Grundstücksteile), die Wohnbedürfnisse befriedigen. Die Befriedigung von Wohnbedürfnissen setzt nicht voraus, dass es sich bei den Räumen um baulich abgeschlossene Wohnungen im bewertungsrechtlichen Sinne (vgl. unten Rz. 37 f.) handelt. Wohnzwecken dienen auch solche Wohnräume, die den Anforderungen des bewertungsrechtlich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Berufung und Pflichten der Mitglieder (Abs. 3)

Rz. 22 [Autor/Stand] Über § 67 Abs. 3 BewG wird die Anzahl und die Funktion der Mitglieder des Gutachterausschusses gesetzlich festgelegt. Danach bestehen die Gutachterausschüsse grundsätzlich aus sieben Personen. Allerdings ist eine Erweiterung der Mitgliederzahl möglich. Rz. 23 [Autor/Stand] Den Vorsitz führt der Oberfinanzpräsident der jeweiligen Oberfinanzdirektion oder e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Anwendungsfälle

Tz. 120 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Auch das tw Erlöschen einer StBefreiung ist – wie der tw Beginn einer StBefreiung (s Tz 73) – in drei Varianten denkbar: An die Stelle voller StFreiheit tritt partielle StPflicht (s Tz 121), die partielle StPflicht als solche wird "größer" (s Tz 122), an die Stelle partieller StPflicht tritt volle StPflicht (s Tz 124). Bei Ankauf und Fortführung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Sinn und Inhalt des § 13 KStG

Tz. 1 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Die Vorschrift des § 13 KStG regelt die Einkommensermittlung in den Fällen, in denen eine bisher stpfl Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse in vollem Umfang oder tw von der KSt befreit wird oder umgekehrt eine bisher stbefreite Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse in vollem Umfang oder tw stpfl wird. Für beschr Stpfl gilt die Regelungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13 Zum Verhältnis des § 8 Abs 4 KStG zu § 10d Abs 4 EStG

Tz. 193 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Schlusssätze der Begr des Urt des BFH v 11.02.1998 (BStBl II 1998, 485) zur erstmaligen Anwendung des § 8 Abs 4 KStG idF des StRefG 1990 lauten wie folgt: "Von daher gibt auch der Umstand, dass die entstandenen Verluste nach § 10d Abs 4 S 1 EStG bereits im Entstehungsjahr gesondert festzustellen sind, für die künftige Behandlung dieser Ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steuerbefreiter Körperschaften

Tz. 9 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Als stbefreite Kö iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG kommen alle nach § 5 Abs 1 Nr 1–23 KStG befreiten Kö in Betracht, außerdem diejenigen Kö, deren St-Befreiung in anderen Gesetzen ausgesprochen worden ist. Betroffen sind alle – stbefreiten – Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen iSd § 1 Abs 1 Nr 1–6 KStG, also auch stbefreite Kap-Ges...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Einbeziehung von Garagen, Stellplätzen und Doppelstockgaragen in die wirtschaftliche Einheit des Wohnungs-(Teil-)Eigentums

Rz. 6.7 [Autor/Stand] In die wirtschaftliche Einheit des Wohnungs-(Teil-)Eigentums sind auch Garagen und Autostellplätze einzubeziehen, wenn Wohnungs-(Teil-)Eigentum und Garagen sowie Abstellplätze nach den Anschauungen des Verkehrs (vgl. § 2 Abs. 1 BewG) wirtschaftlich zusammengehören und Eigentumsidentität (vgl. § 2 Abs. 2 BewG) besteht. So hat das FG Düsseldorf durch rech...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wert der im Besteuerungszeitpunkt geschaffenen Bausubstanz

Rz. 39 [Autor/Stand] Die im Besteuerungszeitpunkt neu geschaffene Bausubstanz ist aus dem Grundstückswert nach Fertigstellung des Gebäudes zu ermitteln. Die Bewertung erfolgt hier im Ertragswertverfahren, und zwar unter Ansatz der üblichen Miete, die im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit des Gebäudes zu erzielen wäre (§ 149 Abs. 2 Satz 1 BewG). Hierbei handelt es sich um eine St...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Anwendungsfälle

Tz. 5 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 § 13 Abs 1 KStG setzt voraus, dass eine bisher nicht stbefreite Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse nach § 5 Abs 1 KStG bzw aufgrund anderer Vorschriften außerhalb des KStG (s R 5.18 KStR 2015) in vollem Umfang von der KSt befreit wird (ebenso hierzu s R 13.1 Abs 1 KStR 2015). Die Dauer der StFreiheit ist dabei ohne Bedeutung, auch wenn di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Regelungszweck, Rechtscharakter der Vorschrift

Tz. 25 Stand: EL 68 – ET: 03/2010 Die Vorschrift des § 8 Abs 4 KStG ist in hohem Maße auslegungsbedürftig, aber nur begrenzt auslegungsfähig (s Orth, DB 1997, 2242, 2249). Das Grundproblem der Vorschrift wird mit Rödder (StbJb 2002/2003, 307ff) und Frotscher (in F/M, § 8 KStG Rn 182) darin gesehen, dass der Telos der Norm letztlich ungeklärt ist. MaW, es fehlt an einem verläss...mehr

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zfs 02/2020, Entziehung der... / Leitsatz

1. Dass die behördliche Begründung zur Anordnung der sofortigen Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung auf eine Vielzahl vergleichbarer Fälle passt (Standardisierung der Formulierungen zur AO der sofortigen Vollziehung), ist grds. unerheblich, denn in Fällen der Abwehr von Gefahren für den Straßenverkehr spricht nichts dagegen, auf die typische Risikosituation zu verweisen....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bei Körperschaften iSd § 5 Abs 1 Nr 9 KStG

Tz. 14 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Nach § 44a Abs 7 S 1 Nr 1 EStG ist (ua) der KapSt-Abzug von Kap-Eink iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 7c EStG nicht vorzunehmen, wenn der Gläubiger eine inl Kö iSd § 5 Abs 1 Nr 9 KStG ist. Dadurch sind gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Kö generell vom St-Abzug nach § 43a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG ausgenommen (s Orth, DStR 2001, 325). Nach § 44 Abs 6 ES...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Bedeutung der Vorschrift

Tz. 2 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Vorschrift dient dem agrarpolitischen Zweck, l + f Betrieben – insbes kleinbäuerlichen Betrieben – im Wettbewerb mit Großbetrieben dadurch zu helfen, dass ihre überbetrieblichen Zusammenschlüsse (in Gestalt von Selbsthilfeeinrichtungen) zur Verbesserung der Produktion oder des Absatzes ihrer Erzeugnisse stlich begünstigt werden (s Urt des ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Fertigstellungsgrad

Rz. 46 [Autor/Stand] Der unter Rz. 44 f. ermittelte Gebäudewert im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit ist nur anteilig, und zwar entsprechend dem Fertigstellungsgrad des im Bau befindlichen Gebäudes nach den Verhältnissen im Besteuerungszeitpunkt, anzusetzen. Der Fertigstellungsgrad berechnet sich nach den Vorgaben in § 149 Abs. 2 Satz 3 BewG nach dem Verhältnis der bis zum Best...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anwendungsbereich

Rz. 8 [Autor/Stand] Die Frage, welcher Grundstücksart das einzelne bebaute Grundstück zuzuordnen ist, ist in verschiedener Hinsicht von Bedeutung. Von der Grundstücksart kann abhängen, nach welcher Bewertungsmethode ein Grundstück zu bewerten ist. So ist z.B. für die sonstigen bebauten Grundstücke der Einheitswert stets im Wege des Sachwertverfahrens zu ermitteln. Bei der Be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Dauerwohnrecht und Dauernutzungsrecht

Rz. 20 [Autor/Stand] Ein Dauerwohnrecht ist gegeben, wenn ein Grundstück in der Weise belastet wird, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, unter Ausschluss des Eigentümers eine bestimmte Wohnung in einem auf dem Grundstück errichteten oder zu errichtenden Gebäude zu bewohnen oder in anderer Weise zu nutzen. Bezieht sich das Recht auf die Nu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.2.6 Übertragung mittelbarer Beteiligungen

Tz. 57 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Nach früherer Verw-Auff (s Schr des BMF v 16.04.1999, BStBl I 1999, 455 Rn 28) kann der Verlustabzug nach § 8 Abs 4 KStG auch dann verloren gehen, wenn mittelbar gehaltene Beteiligungen an der Verlust-Kap-Ges – auch über Pers-Ges – übertragen werden. Tz. 58 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Der BFH (s Urt des BFH v 20.08.2003, BStBl II 2004, 616) lehn...mehr

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Anhang zu § 37 ErbStG / IV. Der Widerruf der Option

Rz. 22 [Autor/Stand] Der Antrag auf rückwirkende Anwendung der geänderten Vorschriften des ErbStG und des BewG war grundsätzlich widerruflich. Dies ergab sich im Umkehrschluss aus § 3 Abs. 3 ErbStRG.[2] Danach war der Widerruf nur ausgeschlossen, wenn die Steuerfestsetzung wegen eines Verstoßes gegen die Verschonungsvoraussetzungen der §§ 13a, 19a ErbStG geändert wurde. Weit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Binnenfischerei (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 20 [Autor/Stand] Die Binnenfischerei umfasst die Fischerei in stehenden und fließenden Gewässern. Stehende Gewässer sind die natürlichen und künstlich angelegten Seen sowie Teiche, Flüsse, Bäche und Kanäle sind hingegen fließende Gewässer. Rz. 21 [Autor/Stand] Gegenstand der Bewertung ist die "sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzung" in der Form der Fischerei. Für...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung der wirtschaftlichen Einheit

Rz. 6 [Autor/Stand] Das grundsätzlich zum Grundvermögen gehörende Wohnungseigentum (vgl. § 68 Abs. 1 Nr. 3 BewG) bildet nach § 93 Abs. 1 Satz 1 BewG eine wirtschaftliche Einheit und gilt somit als Grundstück i.S.d. § 70 Abs. 1 BewG. Der Sinn und Zweck der Fiktion des § 93 Abs. 1 Satz 1 BewG besteht darin, den Besonderheiten des Wohnungs-(Teil-)Eigentums bewertungsrechtlich R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.2 Nur das Aktivvermögen ist Betriebsvermögen iSd § 8 Abs 4 S 2 KStG

Tz. 67 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 Das Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 09) legt den in § 8 Abs 4 S 2 KStG verwendeten Begriff des BV mit dem BFH (s Urt des BFH v 13.08.1997, BStBl II 1997, 829 und v 08.08.2001, BStBl II 2002, 392) nicht bilanziell idS aus, dass damit der Saldo zwischen dem Aktiv- und dem Passivvermögen der Bil gemeint ist, sondern stellt isolie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 141 BewG wurde durch das Jahressteuergesetz 1997[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt. Sie enthält die Regelungen zum Umfang des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft. Der Gültigkeitsbereich erstreckt sich seit dem 1.1.1996 auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer und ab dem 1.1.1997 auf die Grunderwerbsteuer, soweit keine bezifferte G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.2.3 Anteilsübertragung

Tz. 50 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Anteilsübertragung iSd § 8 Abs 4 S 2 KStG ist nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 04) jede entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung mit Ausnahme des Anteilsübergangs durch Erbfall einschl der Erbauseinandersetzung, mithin jeder rechtsgeschäftliche Übergang der Anteile. Nach Verw-Auff macht auch ein Spitzenausgleich di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.9 Umfang des Abzugsverbots nach § 8 Abs 4 KStG

Tz. 181 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 § 8 Abs 4 KStG regelt eine Ausnahme von dem Grundsatz des § 10d EStG, wonach nicht ausgeglichene negative Eink im Wege des Verlustrücktrags mit dem positiven Einkommen früherer oder späterer VZ verrechnet werden können. Der Gesetzeswortlaut differenziert nicht danach, ob der Verlust rück- oder vorgetragen werden soll. GlA s Neyer (BB 2001, 1...mehr