1. Dass die behördliche Begründung zur Anordnung der sofortigen Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung auf eine Vielzahl vergleichbarer Fälle passt (Standardisierung der Formulierungen zur AO der sofortigen Vollziehung), ist grds. unerheblich, denn in Fällen der Abwehr von Gefahren für den Straßenverkehr spricht nichts dagegen, auf die typische Risikosituation zu verweisen.

2. Zur wissenschaftlichen Erkenntnislage und zum Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur zum Cannabiskonsum.

3. Selbst erhebliche Folgen für die wirtschaftliche Existenzgrundlage (hier: Berufsausübung) muss der Betr. angesichts des von ungeeigneten Verkehrsteilnehmern ausgehenden besonderen Risikos für die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben anderer hinnehmen.

(Leitsätze der Schriftleitung)

Schleswig-Holsteinisches VG, Beschl. v. 19.11.2019 – 3 B 123/19

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