Umsatzsteuerlicher Unternehmer ist derjenige, der die Lieferungen oder sonstigen Leistungen im eigenen Namen gegenüber einem anderen selbst oder durch einen Beauftragten ausgeführt hat. Wenn im Rahmen betrügerischer USt-Kettengeschäfte auf einer vorgelagerten Stufe der Lieferkette als sog. missing trader (vgl. hierzu Grötsch in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 9. Aufl. 2023, § 370 AO Rz. 363; Tormöhlen in Papperitz/Keller, ABC Betriebsprüfung, Fach 5 Stichwort "Umsatzsteuerkarussell" Rz. 2 [August 2016]) eingesetzte Gesellschaften nur eine Strohmannfunktion erfüllen und insoweit keine Scheingeschäfte (§ 41 Abs. 2 AO vorliegen, kann auch ein Strohmann, der nach außen im eigenen Namen auftritt, im Verhältnis zum Hintermann jedoch auf dessen Rechnung handelt, leistender Unternehmer i.S.d. UStG sein.

BGH v. 20.4.2023 – 1 StR 83/20

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