Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.10 ATAD-Umsetzungsgesetz und Abzugssteuerentlastungsmodernisierungsgesetz

Autoren: Jörg Hanken, Dr. Isabel Ruhmer-Krell, Sandra Ahrens Am 10. Dezember 2019 hat das Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf zur Umsetzung der sog. "EU Anti Tax Avoidance Directive"[153] (kurz ATAD) veröffentlicht. Die ATAD-Richtlinie enthält wesentliche Maßnahmen zur Verhinderung von Steuervermeidungspraktiken im EU-Binnenmarkt und steht im engen Zusammen...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.2.2 Gemeinsame Betriebsprüfung ("Joint Audit")

Bei einem Joint Audit werden im Rahmen einer gemeinsamen und koordinierten steuerlichen Außenprüfung unter Beteiligung von mindestens zwei betroffenen Staaten die steuerlichen Verhältnisse auf dem Gebiet der direkten Steuern zeitgleich untersucht. Die Besonderheit ist hierbei, dass neben den nationalen Behörden auch ausländische Prüfer Ermittlungshandlungen im Inland durchfü...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.6.2 Übersicht über BEPS-Berichte und deren Einschätzung

Noch nie in ihrer Geschichte hat die OECD in einem so kurzen Zeitraum zwischen Februar 2013 und Oktober 2015 so viele praxisrelevante Themen so intensiv bearbeitet und es geschafft, am 5. Oktober 2015 zu jedem der 15 Aktionspunkte finale Berichte zu veröffentlichen. Nach eigenen Angaben[105] hat die OECD insgesamt 23 Diskussionsentwürfe vorgestellt und mehr als 12.000 Seiten...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.3.2 Verständigungsverfahren nach Art. 25 OECD-MA (reaktiv)

Diese Verfahren nennt man auch "Mutual Agreement Procedures" (MAP). Dieses Kapitel geht nicht nur auf das Verständigungsverfahren selbst, sondern auch auf das Vor- und Nachverfahren ein. Wenn in der Praxis häufig von (untechnisch) "Verständigungsverfahren" gesprochen wird, ist meistens der ganze nachfolgend beschriebene Prozess mit seinen Instanzen gemeint. Die typische Abfol...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.4 Straf- und bußgeldrechtliche Verfahren

Autoren: Dr. Thorsten Zumwinkel, Pia Marie König In vielen Staaten und auch in Deutschland gilt, dass die unterlassene, nicht rechtzeitige oder unvollständige Anmeldung bzw. Erklärung von Steuern auch straf- oder bußgeldrechtlich Konsequenzen haben kann. In Deutschland weisen bereits die Verwaltungsgrundsätze-Verfahren vom 12. April 2005 auf die Möglichkeit straf- oder bußgel...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.6.3 Zusammenfassung

Die nach wie vor anhaltende BEPS-Diskussion in den Medien, die auch die Äußerungen der OECD zum sogenannten Pillar 1 und Pillar 2 Modell[1] beinhaltet, zeigt, dass Teile der Öffentlichkeit, zumindest Journalisten und Finanzverwaltungen, vermeintliche VP-induzierte Gewinnverschiebungen bei multinationalen Großkonzernen sehr genau beobachten. Insbesondere die Konzerne Starbuck...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 9.3 Was bedeutet die "DEMPE"-Funktion?

In Ergänzung zu den oben dargestellten Änderungen in Kapitel I der OECD-RL sei überdies auf das im Zuge des BEPS-Projektes neugefasste Kapitel VI ("Besondere Überlegungen bezüglich immaterieller Wirtschaftsgüter") hingewiesen. Dieses stellt im Hinblick auf die Zuordnung von Erträgen aus immateriellen Wirtschaftsgütern entscheidend auf die sog. "DEMPE"-Funktionen ab, wonach n...mehr

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Geschäftsführung und Haftun... / 2.3 Lösung

Gesellschafter A als Geschäftsführer bei der A & B OHG A kann grundsätzlich als natürliche Person Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG sein. Voraussetzung ist, dass er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht am Markt Leistungen erbringt. Mit der Tätigkeit als Geschäftsführer bei der OHG wird er selbstständig tätig, eine weisungsgebundene Tätigkeit gegenüber de...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.2 Inhalte des Local Files

Die landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation ("Local File") setzt sich im Wesentlichen aus der Sachverhalts- und der Angemessenheitsdokumentation zusammen. Für den Nach-BEPS-Zeitraum ist dies nun ausdrücklich gesetzlich geregelt.[595] Nachfolgend werden die notwendigen Inhalte für das Local File im Nach-BEPS-Zeitraum gemäß der GAufzV 2017 dargestellt. Auch für de...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.3 Jahresendanpassungen gegenüber Drittland

Die folgende Darstellung zeigt den Rechnungs- und Warenfluss zwischen einem Strategieträger/Produzenten/Headquarter ("HQ") und einer deutschen Vertriebsgesellschaft. Abb. 167: Jahresendanpassungen gegenüber Drittland Ertragsteuerliche/VP-Aspekte HQ = Strategieträger, Vertriebsgesellschaft = Routineunternehmen Verrechnungspreismethode: TNMM Laut Benchmarking-Studie ergibt sich ein...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.3.1 Einspruch, Klage (reaktiv)

Soweit der Steuerpflichtige begründeten Anlass hat, mit dem aus der Betriebsprüfung resultierenden Steuerbescheid nicht einverstanden zu sein, kann er innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch gegen die Steuerbescheide einlegen. Sollte das Finanzamt auch nach erneuter Prüfung der Auffassung des Steuerpflichtigen nicht zustimmen, kann der Steuerpflichtige Klage bei dem zustä...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.2 Funktionsverlagerung

Autoren: Jörg Hanken, Isabel Ruhmer-Krell, Ron Dorward Aus den folgenden Gründen sind Funktionsverlagerungen für internationale Firmengruppen von erheblicher Bedeutung: Aus strategischen, geschäftspolitischen und/oder betriebswirtschaftlichen Gründen sind Unternehmen zumeist gezwungen, bestimmte Teile ihrer Wertschöpfungskette in das Ausland zu verlagern. Zum einen mag der Druc...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Nach der Abgabenordnung (AO)

Tz. 4 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Nach § 147 AO (s. Anhang 1b) sind insbesondere folgende Unterlagen geordnet aufzubewahren: Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz einschließlich der zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen, die empfangenen Handels- und Geschäftsbriefe, die abgesandt...mehr

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Einführung / 3. Erbschaftsteuer und Abgabenordnung

a) Zurechnung Rz. 48 [Autor/Stand] Der BFH scheint sich nicht festlegen zu wollen: Einerseits sagt er, § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO sei unbeachtlich, es komme auf die rechtliche und nicht auf die wirtschaftliche Zuordnung eines Erwerbs an.[2] Andererseits sagt er, die Vorschrift sei anwendbar, aber nur nach Lage des Einzelfalls.[3] Rz. 49 [Autor/Stand] Moench [5] geht zutreffend davon ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Aufzubewahrende Unterlagen nach HGB und AO

1. Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) Tz. 3 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Aufbewahrungspflichtige Unterlagen nach dem HGB sind insbesondere: Handelsbücher, Inventare (nebst Aufzeichnungslisten, Verzeichnislisten und Inventurrichtlinien), Eröffnungsbilanz, Jahresabschlüsse, Lageberichte (falls vorhanden), Konzernabschlüsse und -lageberichte (falls vorhanden), Arbeitsanweisungen und Organi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Rückstellung für drohende Haftungsinanspruchnahme nach § 73 AO bei Organschaft

Rn. 1042 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nach Auffassung des BFH liegen die Voraussetzungen nach § 249 Abs 1 S 1 HGB Variante 1 für eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten auch dann vor, wenn das Bestehen und die Geltendmachung eines Anspruchs iSd § 73 AO (im Streitfall aufgrund eines Schreibens des zuständigen FA) als wahrscheinlich anzusehen sind (Urt des BFH v 24.10....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Rechtsweg, Straf- und Bußgeldvorschriften

Tz. 8 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Gemäß § 120 Abs. 1 EStG sind die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der AO entsprechend anwendbar, mit Ausnahme der Billigkeitsregel des § 163 AO (Anhang 1b). Für Streitigkeiten ist gemäß § 120 Abs. 2 EStG der Finanzrechtsweg eröffnet. Gemäß § 121 EStG gelten die Straf- sowie Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung entsprechend. Alle...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Einnahmen-Überschussrechnung

Tz. 22 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Da bereits nach den Vorschriften des BGB eine Verpflichtung zur Aufzeichnung besteht, sind diese Pflichten auch für Zwecke der Besteuerung zu erfüllen (s. § 140 AO, Anhang 1b). Es sind die Vorschriften der Abgabenordnung über die Führung von Büchern und Aufzeichnungen zu beachten (s. §§ 140ff. AO, Anhang 1b). Tz. 23 Stand: EL 130 – ET: 02/202...mehr

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Einführung / b) Zivilrechtlich unwirksame Rechtsgeschäfte

Rz. 55 [Autor/Stand] Die Unwirksamkeit ist für die Besteuerung unerheblich, soweit und solange die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis des Rechtsgeschäfts gleichwohl eintreten und bestehen lassen (§ 41 Abs. 1 AO). Das gilt auch im Erbschaftsteuerrecht.[2] Rz. 56 [Autor/Stand] Wird eine formnichtige Verfügung von Todes wegen von den Beteiligten erfüllt, handelt es sich er...mehr

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Einführung / a) Zurechnung

Rz. 48 [Autor/Stand] Der BFH scheint sich nicht festlegen zu wollen: Einerseits sagt er, § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO sei unbeachtlich, es komme auf die rechtliche und nicht auf die wirtschaftliche Zuordnung eines Erwerbs an.[2] Andererseits sagt er, die Vorschrift sei anwendbar, aber nur nach Lage des Einzelfalls.[3] Rz. 49 [Autor/Stand] Moench [5] geht zutreffend davon aus, dass die...mehr

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Einführung / c) Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 59 [Autor/Stand] Auch § 42 AO gilt im Erbschaftsteuerrecht.[2] Große Bedeutung hat das bisher nicht gehabt. So hat der BFH[3] keinen Gestaltungsmissbrauch darin gesehen, dass eine Mutter ihrer Tochter ein Grundstück geschenkt hat, das die Tochter im Anschluss verkauft hat, auch wenn die Geldbeschaffung Motiv der Schenkung war. Rz. 60– 61 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Durchschnittsberechnung

Tz. 6 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Finanzverwaltung stellt für die Grenzen von Mitgliedsbeitrag (1 023 EUR), Aufnahmegebühren (1 534 EUR), Investitionsumlage (5 113 EUR) jedoch nicht auf das einzelne Vereinsmitglied ab, sondern auf den Durchschnittswert. D.h., es wird ein durchschnittlicher Mitgliedsbeitrag und eine durchschnittliche Aufnahmegebühr aus dem Verhältnis der zu ber...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Wareneingangsbuch, Warenausgangsbuch

Tz. 51 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Wird der Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG (Anhang 10) ermittelt, ist zusätzlich die Führung eines Wareneingangs- und Warenausgangsbuches erforderlich (s. §§ 143, 144 AO, Anhang 1b). D.h., für den Wareneingang und -ausgang sind getrennte Aufzeichnungen zu erstellen. Tz. 52 Stand: EL 130 – ET: 02/2023mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen

Tz. 16 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die tatsächliche Geschäftsführung umfasst auch die Ausstellung steuerlicher Zuwendungsbestätigungen (s. AEAO zu § 63 AO TZ 2, Anhang 2), die nach einem amtlich vorgeschriebenen Muster ausgestellt werden (s. § 50 EStDV, Anhang 11) müssen. Um den Abzug der Zuwendung zu sichern, ist darauf zu achten, dass die Zuwendungsbestätigung von einer daz...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Elektronische Betriebsprüfung

Tz. 72 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die § 147 Abs. 6 AO (Anhang 1b) und § 200 Abs. 1 AO (Anhang 1b) regeln, dass die Finanzverwaltung im Rahmen von Außenprüfungen (Umsatzsteuersonderprüfungen, Betriebsprüfungen, Nachschau) bei Vereinen und Verbänden, die ihre Bücher und Aufzeichnungen mittels eines Datenverarbeitungssystems (EDV) führen, Folgendes verlangen kann: Einsicht in di...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Prüfung durch die Finanzbehörde

Tz. 47 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Finanzbehörden können die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuerabzugsbeträge durch eine Außenprüfung überprüfen (s. § 42f EStG, Anhang 10). Zuständig ist das Betriebsstättenfinanzamt. Die Verbände/Vereine als Arbeitgeber sind verpflichtet, den mit der Nachprüfung beauftragten Bediensteten der Finanzbehörden das Betrete...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Sonstige Vermögensgegenstände und Schulden (Abs. 6)

Rz. 75 [Autor/Stand] Nach § 12 Abs. 6 ErbStG ist ein Anteil an Wirtschaftsgütern und Schulden, für die ein Wert nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG festzustellen ist, mit dem darauf entfallenden Teilbetrag des auf den Bewertungsstichtag festgestellten Werts anzusetzen. § 151 Abs. 1 Satz 1 BewG seinerseits schreibt bestimmte Wertfeststellungen i.S. v. § 179 AO vor, wenn die W...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Aufbewahrungszeiten

Tz. 70 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen regelt § 147 AO (Anhang 1b). Bücher, Inventare, Bilanzen, Lageberichte, sonstige Aufzeichnungen einschließlich der Jahresabschlussrechnung und die zum Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen sind nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 147 Abs. 3 AO (An...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Arbeitsschutz

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Der Arbeitsschutz fällt unter die Förderung der Zwecke des § 52 Abs. 2 Nr. 12 AO (Anhang 1b). Dort sind als begünstigte Maßnahmen genannt die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung. Alle zuvor aufgeführten Zwecke gehören im weiteren Sinne zum öffentlichen Gesundheitswesen, werden aber als selbständ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Imkervereine

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Imkerei (Bienenzucht) wird in Deutschland von immer mehr Menschen betrieben. So sind im "Deutscher Imkerbund e. V." in 2020 über seine 19 Mitgliedsverbände 135 750 Mitglieder (Quelle: https://deutscherimkerbund.de/171-Die_Imker_Landesverbaende – Stand 18.3.2022) organisiert. Ein Imkerverein kann wegen Förderung der Bildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO;...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Nachweis der tatsächlichen Geschäftsführung

Tz. 9 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 § 63 Abs. 3 AO (Anhang 1b) stellt klar, dass die Körperschaft, durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben den Nachweis zu erbringen hat, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung diesen Erfordernissen entspricht. Dies bedeutet, anhand der Einnahmen und Ausgaben soll die Art und Weise der tatsächlichen Geschäftsführung ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Internetvereine

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Vereine, die als Zweck die Förderung der (privaten) Datenkommunikation haben, werden oft auch als Internetvereine bezeichnet. Zu den Zwecken dieser Vereine gehören regelmäßig auch die Vertretung öffentlicher Interessen im Bereich der Datenkommunikation, die Förderung der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Datenkommunikation, die Förd...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Investitionsumlage

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Vereine, die in erster Linie ihre Mitglieder fördern, wie beispielsweise Sportvereine oder Karnevalsvereine, sind nur dann wegen Förderung steuerbegünstigter Zwecke als gemeinnützige Körperschaften anzuerkennen, wenn sie für die Allgemeinheit zugänglich sind. Ein Indiz dafür ist die Höhe, der von einem Verein verlangten Beiträge und Aufnahmegebühre...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Erhebt ein gemeinnütziger Verein von neu eintretenden Mitgliedern Aufnahmegebühren, Zusatzbeiträge oder Umlagen, handelt es dabei nicht um Spenden, da diese nicht freiwillig, sondern aufgrund der Satzung/Beitragsordnung etc. gegenüber dem Verein geschuldet werden. Aufnahmegebühren sind eine besondere Form des Mitgliedsbeitrags und können nur ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Vermietetes Grundstück

Rz. 13 [Autor/Stand] Nach dem Wortlaut des § 13d Abs. 3 Nr. 1 ErbStG gilt die Begünstigung für Grundstücke, die zu Wohnzwecken "vermietet werden". Dieser Begriff umfasst sowohl Grundstücke, die im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer bereits vermietet sind, als auch solche, die zur Vermietung bestimmt sind. Im Fall des Leerstandes im Zeitpunkt der Übertragung – z.B. bei Miete...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ärztegesellschaften

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Unter Ärztegesellschaften werden im Allgemeinen medizinische Fachgesellschaften verstanden, in denen sich Ärzte bestimmter Fachrichtungen zusammengeschlossen haben, um auf einem bestimmten, in der Regel medizinischen Gebiet, zu forschen, Bildungsveranstaltungen durchzuführen usw. Oftmals treten diese Vereinigungen als Dachverbände auf, z. B. der Ch...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Wassersportlehrgänge

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Veranstalten Vereine Wassersportlehrgänge gehören sie als Form der "Erteilung von Sportunterricht" zu den Sportveranstaltungen i. S. v. § 67a AO (s. Anhang 1b). Hierzu zählen sowohl die Lehrgänge gegenüber Mitgliedern als auch diejenigen gegenüber Nichtmitgliedern. Die Einnahmen aus derartigen Lehrgängen sind dem Tätigkeitsbereich "Zweckbetrieb" zu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Verletzung der Aufbewahrungspflicht

Tz. 8 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Steuerrechtlich kann ein Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht zu Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt führen. Die Buchführung der Verbände/Vereine kann in einem solchen Fall nicht als ordnungsgemäß angesehen werden (s. § 162 Abs. 2 AO, Anhang 1b). Durch Schätzungen können hohe Steuerbeträge durch das Finanzam...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Weihnachtsfeier

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die jährliche Weihnachtsfeier eines Vereins, verbunden mit der Ehrung verdienter Vereinsmitglieder (z. B. aktive Sportler) und verbunden mit einer Tombola ist seit 1990 ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Einnahmen aus geselligen Veranstaltungen (hierzu zählen auch die Weihnachtsfeiern mit vereinnahmten Eintrittsgeldern oder Ko...mehr

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Anlage 6 – Inhalte der VP-Dokumentation gemäß GAufZV 2003

In § 4 der GAufZV 2003 sind die allgemein erforderlichen Aufzeichnungen für die VP-Dokumentation bzw. Local File im Vor-BEPS-Zeitraum wie folgt geregelt: ›Der Steuerpflichtige hat nach Maßgabe der §§ 1 bis 3 folgende Aufzeichnungen, soweit sie für die Prüfung von Geschäftsbeziehungen im Sinne des § 90 Abs. 3 der Abgabenordnung von Bedeutung sind, zu erstellen: Allgemeine Infor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Wahlrecht zwischen Sofortbesteuerung und Verteilung der Steuer nach § 6 Abs 2a EStG

Rn. 121 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 6b Abs 4 S 1 Nr 3 EStG schränkt die Möglichkeit der Übertragung der stillen Reserven auf WG insoweit ein, dass das Ersatz-WG zum AV einer inländischen Betriebsstätte gehören muss. Folglich sind Reinvestitionen in WG einer ausländischen Betriebsstätte nicht von § 6b EStG begünstigt. Die aufgedeckten stillen Reserven mussten daher vor Einfü...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Förderung des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings zählt (seit 1990) zu den steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken (§ 52 Abs. 2 Nr. 23 AO; Anhang 1b). Daher können Karnevalsvereine und Karnevalsgesellschaften, die über eine den formellen Vorschriften entsprechende Satzung verfügen (§ 60...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Durchführung von Karnevalssitzungen mit Erhebung von Eintrittsgeldern

Tz. 3 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Karnevalssitzungen sind wegen der durch Büttenreden sowie tänzerische und musikalische Darbietungen karnevalistischer Art zum Ausdruck kommenden Brauchtumspflege als steuerbegünstigte Zweckbetriebe zu behandeln. Soweit für die Veranstaltung von traditionellen Karnevalssitzungen Eintrittsgelder erhoben werden, wird damit ein Zweckbetrieb "Brau...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Atomkraftwerke, Gegner gegen die

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 In Deutschland sollten Ende 2022 die letzten Atomkraftwerke abgeschaltet werden. Aufgrund der wegen des Ukraine-Konflikts im Winter 2022/2023 befürchteten Energieknappheit wurde nun (letztmalig?) die Laufzeit der letzten drei in Deutschland betriebenen Kernkraftwerke (Isar 2, Neckarwestheim 2 sowie Emsland) bis zum 15.04.2023 im sog. Streckbetrieb ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Aufbewahrungsfristen

Tz. 6 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist gilt für folgende Unterlagen (s. § 257 Abs. 4 HGB, Anhang 12g und s. § 147 Abs. 3 Satz 1 AO, Anhang 1b): Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a HGB, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte, Arbeitsanweisungen sowie Organisationsunterlagen, Buchu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Aufbewahrung der Unterlagen

Tz. 5 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Mit Ausnahme der Jahresabschlüsse, der Eröffnungsbilanz und der Unterlagen nach § 147 Abs. 1 Nr. 4a AO (s. Anhang 1b) – Zollanmeldungen und bestimmte andere zollrelevante Unterlagen – können die in § 147 Abs. 1 AO (s. Anhang 1b) aufgeführten Unterlagen als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden, wenn d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Allgemeine Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

Tz. 50 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die §§ 143ff. AO (Anhang 1b) regeln allgemeine Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten. So sind z. B. Aufzeichnungen über den Wareneingang und -ausgang zu führen, zudem sind allgemeine Anforderungen an die Aufzeichnungen in der AO enthalten. 1. Wareneingangsbuch, Warenausgangsbuch Tz. 51 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Wird der Gewinn nach § 4 Ab...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Gesetzliche Grundlagen

Tz. 1 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Aufbewahrungspflicht ist die Pflicht, bestimmte Geschäftsunterlagen zu Geschäftsvorfällen für handelsrechtliche oder steuerliche Zwecke geordnet aufzubewahren, damit auf diese Unterlagen innerhalb der gesetzlichen Fristen (beispielsweise durch Betriebsprüfer) zurückgegriffen werden kann. Die handelsrechtlichen (für Kaufleute und Formkaufleute ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Beginn der Aufbewahrungsfrist

Tz. 71 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Steuergesetze enthalten keinen speziellen Zeitpunkt für Beginn und Ende der Aufzeichnungspflichte für steuerbegünstigte Körperschaften. Es gelten daher die allgemeinen Regeln. Die Pflichten nach den §§ 140 bis 148 AO beginnen damit mit der ersten Vorbereitungshandlung. Dazu gehören bereits die Kosten der Gründungsversammlung oder die Kos...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Verweis auf § 3 BewG

Rz. 12 [Autor/Stand] § 3 BewG findet tatbestandlich immer dann Anwendung, wenn ein Wirtschaftsgut mehreren zuzurechnen ist (s. § 3 BewG Rz. 7). Erbschaft-/schenkungsteuerliche Anwendungsfälle dieser Verweisnorm ergeben sich, wenn der Erblasser/Schenker an dem Nachlass-/Zuwendungsgegenstand vermögensmäßig nur anteilig (als Bruchteils- oder Miteigentümer bzw. Gesamthänder) bet...mehr