Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Polizeiliche Ermittlungsbefugnisse nach der StPO (i.V.m. § 404 Satz 1 und Satz 2 Halbs. 2 AO)

a) Selbständiges Tätigwerden Rz. 289 [Autor/Stand] Aufgrund der Verweisung in § 404 Satz 1 und Satz 2 Halbs. 2 AO haben die Fahndungsstellen und ihre Beamten dieselben Rechte und Pflichten, die allgemein den Polizeibehörden und ihren Beamten (diesen auch aufgrund ihres Status als Ermittlungspersonen der StA) nach der StPO zustehen. Rz. 290 [Autor/Stand] Im Rahmen der Durchführ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Befugnisse nach § 404 Satz 2 Halbs. 1 Alt. 1 i.V.m. § 399 Abs. 2 Satz 2 AO

Rz. 311 [Autor/Stand] Nach § 404 Satz 2 AO haben die Steufa-Stellen und die Behörden des Zollfahndungsdienstes auch die Befugnisse nach § 399 Abs. 2 Satz 2 AO. Dies bedeutet: Sie können Beschlagnahmen, Notveräußerungen, Durchsuchungen, Untersuchungen und sonstige Maßnahmen nach den für Ermittlungspersonen der StA geltenden Vorschriften der StPO anordnen[2]. Diese Befugnisse ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Geldbuße (§ 383b Abs. 2 AO)

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Geldbuße beläuft sich nach § 17 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 377 Abs. 2 AO auf mindestens 5 EUR und höchstens 10.000 EUR (§ 383b Abs. 2 AO). Im Diskussionsentwurf zur "Modernisierung des Besteuerungsverfahrens" war in dessen Abs. 1 Satz 2 noch eine Geldbuße i.H.v. 50.000 EUR vorgesehen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. [2] kritisierte diese Höhe und reg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Aufgabenbereich 4 (§ 208 Abs. 2 Nr. 1 AO)

Rz. 46 [Autor/Stand] Durchführung steuerlicher Ermittlungen einschl. Außenprüfungen (s. Rz. 258 ff.). Befugnisse: gem. §§ 193 ff., 209 ff. AO. Rechte und Pflichten des Stpfl. bestimmen sich nach den einschlägigen Vorschriften der AO.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Aufgabenbereich 1 (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

Rz. 43 [Autor/Stand] Erforschung von Steuerstraftaten (s. Rz. 145 ff.) und Steuerordnungswidrigkeiten (s. Rz. 345). Befugnisse der Fahndung: Rechte (und Pflichten) wie die Behörden und Beamten des Polizeidienstes (§ 404 Satz 1 AO i.V.m. § 163 StPO). Dazu gehören die Ermittlungsbefugnisse, die diesen Personenkreisen nach der StPO zugewiesen sind. Einzelheiten: s. § 385 Rz. 93 f...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Tätigwerden aufgrund Ersuchens (§ 208 Abs. 2 Nr. 1 AO)

Rz. 258 [Autor/Stand] Auf Ersuchen der zuständigen FinB kann die Fahndung sonstige steuerliche Ermittlungen einschließlich Außenprüfungen durchführen. Es handelt sich nicht um eine Fahndungsprüfung, sondern um eine "normale" Außenprüfung[2]. Die für die Außenprüfung geltenden Vorschriften der §§ 193 ff. AO und die behördeninterne Betriebsprüferordnung (BpO)[3] finden uneinge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Keine unverzügliche Mitteilung des Widerrufs oder der Veränderung der Vollmacht (§ 383b Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 9 [Autor/Stand] Nach Nr. 2 des § 383b Abs. 1 AO ist die fehlende unverzügliche Mitteilung des Widerrufs oder der Veränderung der Vollmacht bußgeldbewährt. Weder aus den Begründungsteilen der Regierungsentwürfe vom 9.12.2015[2] und vom 3.2.2016[3] zu § 80a AO noch zu § 383b AO lässt sich eine nähere Beschreibung dieser Begehungsweise ableiten. "Unverzüglich" ist dabei man...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen (Aufgabennorm)

a) § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO (Vorfeldermittlungen) Rz. 704 [Autor/Stand] Beim Einsatz eines Flankenschutzfahnders zu unangekündigten Kontrollbesuchen beim Stpfl. ist die Aufgabenzuweisung in § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO (Vorfeldermittlungen) oder in § 208 Abs. 2 Nr. 1 AO (Tätigwerden aufgrund Ersuchen) zu sehen. Rz. 705 [Autor/Stand] Nach dem BFH können Kontrollbesuche aufgrund vo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Aufgabenbereich 3 (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO)

Rz. 45 [Autor/Stand] Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle; sog. Vorfeldermittlungen; Steueraufsicht (s. Rz. 195 ff.). Befugnisse: wie bei Aufgabenbereich 2. Rechte und Pflichten des Adressaten von Vorfeldermittlungen bestimmen sich nach der AO. Sofern die Ermittlungen sich zu einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren verdichten, hat der Stpfl. Rechte und P...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Aufgabenbereich 5 (§ 208 Abs. 2 Nr. 2 AO)

Rz. 47 [Autor/Stand] Erledigung anderer Aufgaben; z.B. Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen (s. Rz. 263). Befugnisse bestimmen sich nach den einschlägigen Vorschriften der AO. Gleiches gilt hinsichtlich der Rechte und Pflichten des von der Maßnahme betroffenen Stpfl. Rz. 48– 54 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO)

Schrifttum: 1. Monographien: Artzt, Die verfahrensrechtliche Bedeutung polizeilicher Vorfeldermittlungen, Diss. Tübingen 2000; Lange, Vorermittlungen, Diss. Göttingen 1999; Leist, Verfassungsrechtliche Schranken des steuerlichen Auskunfts- und Informationsverkehrs, Diss. Mannheim 1999; Matthes, Rasterfahndung im Steuerstrafverfahren, Diss. Hannover 2006; Rüping, Steuerfahndun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Entstehung der Steuerfahndung geht zurück auf einen Erlass des Reichsministers der Finanzen (RdF) vom 1.3.1922, in dem die Schaffung eines "steuerlichen Außendienstes" (Staudi) vorgesehen war[2]. Durch Erlass vom 8.6.1923 wurde den Beamten der Landesfinanzämter die Aufgabe zugewiesen, "größere und überörtliche Fahndungsfälle selbständig zu bearbeiten ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / jj) Aufklärung des Stpfl./Aushändigung eines Merkblatts

Rz. 239 [Autor/Stand] Festzuhalten bleibt, dass angesichts der weitgehenden Ermittlungsbefugnisse der Steufa im Rahmen der Steueraufsicht nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO Grenzverwischungen im steuerlich/strafrechtlichen Bereich vorprogrammiert sind. Die Vorfeldermittlungen dürfen sich aus rechtsstaatlichen Gründen nicht in einer "Grauzone der Rechtsanwendung" bewegen. Der ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Kontrollmitteilungen bei Fahndungsprüfungen

Rz. 558 [Autor/Stand] Umstritten ist, ob die Kontrollmitteilungsbefugnis auch für die Steufa bei steuerrechtlichen Ermittlungen gilt. Bei Außenprüfungen der Steufa nach § 208 Abs. 2 Nr. 1 AO, Tätigwerden aufgrund Ersuchens (s. dazu Rz. 258 ff.), gelten die §§ 193 ff. AO entsprechend, d.h. es können Kontrollmitteilungen unter den dargestellten Voraussetzungen gefertigt werden....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Rechte und Pflichten der Fahndung im Besteuerungsverfahren

Rz. 346 [Autor/Stand] Die Steuer- und Zollfahndung hat im Besteuerungsverfahren – das betrifft die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in den Grenzen des anhängigen Steuerstraf- oder -ordnungswidrigkeitsverfahrens gem. § 208 Abs. 1 Nr. 2 AO sowie die Vorfeldermittlungen gem. § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO – alle Ermittlungsbefugnisse, die auch den FÄ – insb. deren Prüfungsdiensten ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

aa) Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten Rz. 145 [Autor/Stand] Die Erforschung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten (und die Ermittlung der damit zusammenhängenden Besteuerungsgrundlagen, § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO) ist die "originäre" Fahndungstätigkeit, die Hauptaufgabe der Steufa[2]. Die Tätigkeit setzt voraus, dass es um die Erforschung von Steuers...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Sonderproblem: Ermittlungen nach eingetretener Strafverfolgungsverjährung

Rz. 178 [Autor/Stand] Umstritten ist in dem Zusammenhang, ob isolierte (Fiskal-)Ermittlungen der Steufa nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO auch zulässig sind, wenn wegen der Steuerstraftat bereits Verfolgungsverjährung (regelmäßig nach fünf Jahren, vgl. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB) eingetreten ist, die steuerliche Festsetzungsfrist gem. § 169 Abs. 2 Satz 2 AO (zehn Jahre) aber noc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines zu den polizeilichen Befugnissen

a) Überblick über die strafprozessualen Kompetenzen der Fahndung Rz. 280 [Autor/Stand] Vgl. zunächst die Übersicht in Rz. 43 ff. Während nach der generalklauselartigen Verweisung in § 385 Abs. 1 AO die Erforschung von Steuerstraftaten (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO) nach den einschlägigen Vorschriften der AO und den sie ergänzenden Vorschriften der StPO, des GVG und des JGG zu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Täterkreis

Rz. 6 [Autor/Stand] Täter des § 383b AO kann nach dem Wortlaut jeder sein, der entgegen den Verpflichtungen aus § 80a Abs. 1 AO handelt. Hierbei muss es sich um den jeweils Bevollmächtigten handeln, wie sich aus dem Verweis auf § 80a Abs. 1 AO ergibt. Dies bedeutet, dass andere Personen, z.B. Kanzleimitarbeiter[2], nicht selbst Täter, sondern allenfalls Teilnehmer sein könne...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerlicher und strafrechtlicher Kontenabruf

a) Allgemeines Rz. 607 [Autor/Stand] Der Fahndung stehen für ihre Ermittlungen zwei Arten des Kontenabrufs, im Besteuerungsverfahren der steuerliche Kontenabruf nach § 93 Abs. 7, Abs. 8a, § 93b AO i.V.m. § 24c Abs. 1 KWG und im Strafverfahren der strafrechtliche Kontenabruf nach § 24c Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWG zur Verfügung. Rz. 608 [Autor/Stand] Die Möglichkeiten der FinB und d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerfahndung

Rz. 59 [Autor/Stand] Seit Einführung der Steufa in den 1920er Jahren gibt es keine Aussage im Gesetz zur Organisation der Steufa. Es ist Verwaltungspraxis, Steuerfahndungsdienststellen aufgrund bloßer verwaltungsinterner Vorschriften einzurichten. Dies wird als zulässig angesehen[2]. Gleichwohl erleichtert der dadurch bedingte Verlust an Transparenz nicht gerade den Umgang m...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 544 [Autor/Stand] Steuerstrafrechtliche Ermittlungen werden vielfach durch Zufallserkenntnisse ausgelöst, die in Besteuerungs- oder Steuerstrafverfahren andere Stpfl. betreffend gewonnen werden. Vor allem die Prüfungsdienste (einschließlich der Steufa), aber auch schon die Veranlagungsstellen sollen bei ihrer Tätigkeit die Augen nicht vor Unterlagen verschließen müssen, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 20 [Autor/Stand] Bei den Aufgaben, Befugnissen und Zuständigkeiten der Steuer- bzw. Zollfahndung darf nicht nur § 404 AO betrachtet werden. Vielmehr müssen auch die in § 208 AO (und für das BZSt ergänzend § 208a AO) getroffenen Regelungen beachtet werden. Zudem sind von den Fahndungsbörden die Verwaltungsvorschriften, so besonders die auf die Fahndung abgestimmte AStBV (...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 383b Pflichtverletzung bei Übermittlung von Vollmachtsdaten

Schrifttum: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V., Stellungnahme zum Diskussionsentwurf "Modernisierung des Besteuerungsverfahrens", GZ IV A 7-O 2200/14/10015:009, DOK 2014/1019024; Bundessteuerberaterkammer, Stellungnahme zum Regierungsentwurf, zur Stellungnahme des Bundesrates und zur Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drucks. 18/7457 v. 3.2.2016); Deutscher Anwaltsvere...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Voraussetzungen

Rz. 470 [Autor/Stand] Nach § 93 Abs. 1 Satz 1 AO sind die am Besteuerungsverfahren Beteiligten wie auch andere Personen als nichtbeteiligte Dritte verpflichtet, der FinB die "zur Feststellung eines für die Besteuerung erheblichen Sachverhalts" erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Nach der Rspr.[2] müssen sich Auskunftsersuchen nicht auf den Einzelfall eines namentlich bekan...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Doppelfunktion der Fahndung

a) Allgemein Rz. 119 [Autor/Stand] Von den Aufgabenzuweisungen an die Steufa stößt insb. die in § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO genannte (Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in den Fällen begangener Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten) immer wieder auf Kritik, sie birgt doch die Gefahr in sich, dass die "janusköpfige" Steufa (ebenso der Januskopf der Zollfahndungsdienst...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Grundlagen der Vorfeldermittlungen

Rz. 195 [Autor/Stand] Da die Steufa nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO des Weiteren für die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle zuständig ist, wird sie bereits in einer der Aufklärung von Steuerzuwiderhandlungen vorgelagerten Phase tätig. Man spricht von sog. Vorfeldermittlungen (Nr. 12 AStBV (St) 2022; s. AStBV Rz. 12). Damit soll sichergestellt werden, dass di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Stellungnahme

Rz. 749 [Autor/Stand] Der Einsatz von Flankenschutzfahndern ist einzuordnen in die Thematik, wieviel Abschreckung und Kontrolle im Besteuerungsverfahren rechtspolitisch erwünscht ist. Die Vorschriften der AO und der StPO werden oftmals nach dem rechtspolitischen Willen des jeweiligen Gesetzgebers verändert. Bei Flankenschutzfahndern stellt sich daher auch die Frage, ob Beste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerfahndung

Rz. 97 [Autor/Stand] Die Steufa ist, ungeachtet ihrer Organisationsmodelle, nicht nur für den auf diese Weise begrenzten Bezirk örtlich zuständig. Die Aufgabenbereiche der Steuerfahndungsdienste als z.B. in Nordrhein-Westfalen angegliederte Dienststellen der Landes-FinB sind jedenfalls innerhalb des jeweiligen Bundeslandes vom Gesetz her nicht auf einen bestimmten örtlichen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ii) Auswirkungen von Vorfeldermittlungen

Rz. 237 [Autor/Stand] Durch den Beginn der Vorfeldermittlungen ist die Möglichkeit zur Selbstanzeige (§ 371 AO) nicht ausgeschlossen[2]. Die Ausschlussgründe des § 371 Abs. 2 Nr. 1b AO (Bekanntgabe der Einleitung des Strafverfahrens) oder des § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO (Tatentdeckung) liegen zu diesem frühen Stadium der Ermittlungen noch nicht vor. Dagegen kann der Sperrgrund des...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten

Rz. 145 [Autor/Stand] Die Erforschung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten (und die Ermittlung der damit zusammenhängenden Besteuerungsgrundlagen, § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO) ist die "originäre" Fahndungstätigkeit, die Hauptaufgabe der Steufa[2]. Die Tätigkeit setzt voraus, dass es um die Erforschung von Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten geht. Rz. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 110 [Autor/Stand] Die gesetzlichen Vorgaben in den §§ 208, 404 AO (s. Rz. 24) sind ebenso wenig wie die Doppelfunktion der Fahndung darauf angelegt, auch die sachliche Zuständigkeit der Steuer- und Zollfahndung genau zu erfassen[2]. Die Fahndung wird tätig im Bereich steuerstrafrechtlicher und bußgeldrechtlicher Ermittlungsverfahren (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO), bei der E...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Vorfeldermittlungen sind Teil des Besteuerungsverfahrens

Rz. 198 [Autor/Stand] Trotz der Anknüpfung an einen "Vorverdacht" werden die Vorfeldermittlungen nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO von der Rspr. und der ganz überwiegenden Auffassung in der Literatur und im Anschluss an die Begründung des Finanzausschusses[2] als Teil der allgemeinen Steueraufsicht nach § 85 AO angesehen, mithin dem Besteuerungsverfahren und nicht dem Strafv...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Kosten

Rz. 543 [Autor/Stand] Den Auskunftspflichtigen steht, soweit sie nicht Beteiligte i.S.v. § 78 AO sind (vgl. § 107 Satz 2 AO) eine Entschädigung nach § 107 Satz 1 AO zu. Somit erhalten dritte Auskunftspersonen auf Antrag eine Entschädigung nach dem JVEG [2]. Bis zum 30.6.2013 galt dies nach § 107 AO a.F. jedoch nur für reine Auskunftsersuchen oder kombinierte Auskunfts- und Vor...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 7 [Autor/Stand] Mit einer Geldbuße bewährt ist die unzutreffende Übermittlung von Vollmachtsdaten (§ 80a AO) entgegen § 80a Abs. 1 Satz 3 AO (§ 383b Abs. 1 Nr. 1 AO) und die Unterlassung, entgegen § 80a Abs. 1 Satz 4 AO den Widerruf oder die Veränderung einer nach § 80a Abs. 1 übermittelten Vollmacht durch den Vollmachtgeber unverzüglich mitzuteilen (§ 383b Abs. 1 Nr. 2 AO...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Kontrollmitteilungen

Schrifttum: 1. Monographien: Matthes, Rasterfahndung im Steuerstrafverfahren, Diss. Hannover 2006. 2. Einzelbeiträge: Braun, Kontrollmitteilungen anlässlich einer Außenprüfung, PStR 2004, 231; Dörn, Vorfeldermittlungen der Steuerfahndung gemäß § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO während Durchsuchungsmaßnahmen bei Kreditinstituten?, DStR 2002, 574; Eich, Auskunftsersuchen an Dritte, AO-StB 2...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Einsatz von Flankenschutzfahndern

Schrifttum: 1. Monographien: Burkhard, Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung, Praktikerkommentar der §§ 193–208 AO, 2. Aufl. 2019. 2. Einzelbeiträge: Anders, Kontrollbesuche durch Flankenschutzfahnder, DStR 2012, 1779; Beyer, Neues zur Zuständigkeitskonkurrenz zwischen Finanzamt und Steuerfahndung, AO-StB 2013, 159; Beyer, Grenzen für den Einsatz von Flankenschutzfahndern...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Tatsächliche Verständigung und Absprachen

Rz. 396 [Autor/Stand] Die Verständigung (= Absprache [2]) gem. § 160b StPO dient der Erledigung des strafprozessualen Ermittlungsverfahrens[3] (s. § 385 Rz. 1285 ff.). Die tatsächliche Verständigung [4] im Besteuerungsverfahren erfolgt zwecks Einigung über tatsächliche Umstände und den Sachverhalt[5] (s. § 385 Rz. 1296 ff.). Der Abschluss einer tatsächlichen Verständigung im S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Rechtsschutzmöglichkeiten

a) Rechtsschutz gegen Ermittlungen bei Kreditinstituten Rz. 670 [Autor/Stand] Zu den Rechtsschutzmöglichkeiten der Banken und Bankkunden gegen Auskunftsersuchen und Herausgabeverlangen der Steufa im steuerlichen Ermittlungsverfahren (§§ 93, 97 AO) s. Rz. 540 ff. Gegen Auskunftsverlangen nach § 208 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 93 AO kann Einspruch eingelegt und anschließend das FG im...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Überlegungen zur Ausgestaltung des hinreichenden Anlasses für die Aufnahme von Vorfeldermittlungen

Rz. 221 [Autor/Stand] Ebenso wie bei der Abgrenzung einer zulässigen Verdachtsbegründung vom unzulässigen Pauschalverdacht (s. dazu Rz. 152 ff.) bedarf es auch bei der Schwelle für steuerrechtliche Ermittlungen zusätzlich zu der allgemeinen Erfahrung eines konkreten Moments, anhand dessen die Erfahrung in Bezug auf bestimmte Hinterziehungsfelder gewürdigt werden kann. Die Vo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Funktion der Fahndungsdienste

Rz. 31 [Autor/Stand] Die Fahndungsdienste sind unverzichtbare Institutionen zur wirksamen Bekämpfung der Steuerkriminalität [2]. Neben der Sicherstellung des staatlichen Strafanspruchs dient die Aufklärung einer Steuerstraftat gleichzeitig auch fiskalischen Zwecken, da die FinB in den bislang unbekannten Steuerfällen die Steueransprüche festsetzen und durchsetzen können. Als ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Strafprozessuale Rechtsbehelfe

Rz. 425 [Autor/Stand] Nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens, mithin bei Strafverfolgungsmaßnahmen der Steufa gem. § 208 Abs. 1 Nr. 1 AO , können diese Eingriffe nur mit den nach der StPO dafür vorgesehenen Rechtsbehelfen im ordentlichen Rechtsweg angefochten werden. Im steuerstrafrechtlichen Verfahren sind die Rechtsbehelfe der AO ausgeschlossen (s. Rz. 422 f.)[2]. Dabe...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 5. Wahrung der Feststellungsfrist

Rz. 25 Zur Wahrung der Frist muss der Bescheid vor Fristablauf das Finanzamt so verlassen haben, dass er wirksam bekannt gegeben wird (§ 169 Abs. 1 S. 3 AO), wobei nach der Rechtsprechung der Bescheid auch vor Ablauf der Frist zugegangen sein muss.[63] Wird der Bescheid zwar vor Ablauf der Frist versandt, scheitert aber die Bekanntgabe wegen eines Bekanntgabemangels, so wahr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerliche Rechtsbehelfe

Rz. 436 [Autor/Stand] Bei der Überprüfung einer konkreten Tätigkeit der Steufa auf ihre Rechtmäßigkeit hin ist nach st. Rspr. des BFH zwischen der Aufgabenzuweisung einerseits (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 AO) und den zur Erfüllung dieser Aufgaben verliehenen Befugnissen andererseits (§ 208 Abs. 1 Satz 2 AO) zu unterscheiden[2]. Eine konkrete Maßnahme der Steufa ist hiernach ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Kombiprüfungen von Betriebsprüfern und Steuerfahndern

Rz. 737 [Autor/Stand] Der Begriff "Kombiprüfung" wird nicht einheitlich verwandt. Er wird beispielsweise benutzt, wenn die Finanzbehörden mittels einer Außenprüfung die steuerlichen Verhältnisse klären, während zugleich strafrechtliche Ermittlungen der Fahndung vorgenommen werden[2]. Der Begriff Kombiprüfung wird auch zitiert, wenn bei einer Durchsuchungsmaßnahme der Steuerf...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Feststellungsverjährung

Rz. 22 Die Verjährungsfrist für den Feststellungsbescheid richtet sich nach § 153 Abs. 5 BewG, §§ 181 Abs. 1, 170 Abs. 2 Nr. 1 AO.[55] Für den Beginn der vierjährigen Feststellungsfrist (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 AO) ist damit der Ablauf des Kalenderjahres maßgeblich, in dem die Feststellungserklärung eingereicht wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Jahres, das dem Jahr d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerfahndung

Rz. 95 [Autor/Stand] Die örtliche Zuständigkeit der Steuerfahndung ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Die örtliche Zuständigkeit des § 388 AO betrifft nur "Finanzbehörden" also gemäß der Aufzählung der Finanzbehörden in § 386 Abs. 1 Satz 2 AO nicht die Fahndungsdienste[2]. Es finden sich diesbezüglich keine Normen in der AO oder dem FVG. Alle Bundesländer haben aber von d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zollfahndung

Rz. 102 [Autor/Stand] Die Beamten der Zollfahndung (Bundesbörden) sind bei der Vornahme von Diensthandlungen nicht an die Ortsgrenzen oder Grenzen des jeweiligen Bundeslandes ihrer Dienststelle gebunden. Sie können, soweit dies zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist, mithin auch außerhalb dieses örtlichen Bezirks im gesamten Bundesgebiet Amtshandlungen vornehmen[2]...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / F. Verjährung

Rz. 13 [Autor/Stand] Die Sondervorschrift für Verfolgungsverjährung § 384 AO wurde durch das "Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens"[2] nicht geändert, so dass für § 383b AO nicht die fünfjährige Verjährungsfrist, wie sie für die §§ 378–380 AO gilt, sondern die allgemeinen Verjährungsvorschriften des OWiG anwendbar sind (§ 377 Abs. 2 AO i.V.m. §§ 31 ff. OWiG; ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Subjektiver Tatbestand

Rz. 10 [Autor/Stand] Nach § 383b Abs. 1 AO ist sowohl das vorsätzliche [2] als auch das leichtfertige Handeln [3] mit einer Geldbuße belegt. In Stellungnahmen von Verbänden[4] wurde die Sanktionierung leichtfertigen Handelns kritisiert, weil dies die Akzeptanz der elektronischen Übermittlung von Vollmachtsdaten erschweren würde. Darüber hinaus wird das Sanktionensystem, zu dem...mehr