Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.2 Akteneinsichtsrecht

Rz. 6 Das Akteneinsichtsrecht der Finanzbehörde entspricht inhaltlich dem Akteneinsichtsrecht des Verteidigers [1] nach § 147 Abs. 1 StPO , wobei allerdings die Einschränkungen des § 147 Abs. 2 StPO nicht gelten (s. Rz. 4). Es entsteht mit der Begründung der finanzbehördlichen Rechtsstellung (s. Rz. 1) und endet mit dem rechtskräftigen Abschluss des Steuerstrafverfahrens, ggf....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.3 Zeitpunkt und Dauer der Rechtsausübung

Rz. 8 Der Rechtsanspruch der Finanzbehörde auf Einsichtnahme oder Besichtigung kann in jedem Stadium des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens (s. Rz. 4) und des gerichtlichen Verfahrens sowie zu jedem Zeitpunkt ausgeübt werden. Einsichtnahme und Besichtigung sind demgemäß auch wiederholbar, wenn die Finanzbehörde dies für geboten hält.[1] Rz. 9 Zeitpunkt und Dauer d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.4 Ort der Rechtsausübung

Rz. 10 Die Besichtigung beschlagnahmter bzw. sichergestellter Gegenstände (s. Rz. 5) hat durch die Amtsträger der Finanzbehörde stets am Ort der Aufbewahrung zu erfolgen.[1] Rz. 11 Wird die Akte in Papierform geführt, kann die Akteneinsicht durch die Finanzbehörde (s. Rz. 1) bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht erfolgen. Die Finanzbehörde hat nach § 395 S. 2 AO aber au...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1 Besichtigungsrecht

Rz. 5 Die Finanzbehörde ist nach § 395 S. 1 AO befugt, als Beweismittel beschlagnahmte oder sonst sichergestellte Gegenstände[1] zu besichtigen, um ggf. im Einziehungsverfahren[2] tätig werden zu können. Selbstverständlich ist insoweit das Recht, Proben oder Analysen zu nehmen und zu fertigen, wenn dies für das Strafverfahren von Bedeutung sein kann.[3]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.3 Rechtsanspruch der Finanzbehörde

Rz. 4 § 395 S. 1 AO gibt der Finanzbehörde einen Rechtsanspruch auf Akteneinsicht bzw. Besichtigung. Die Gewährung liegt nicht im Ermessen der Staatsanwaltschaft bzw. des Strafgerichts.[1] Die Einschränkungen des § 147 Abs. 2 StPO gelten nicht gegenüber der Finanzbehörde, die als Strafverfolgungsorgan handelt (s. Rz. 1).mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 395 Akteneinsicht der Finanzbehörde

1 Grundlagen 1.1 Anwendungsbereich der Vorschrift Rz. 1 § 395 AO findet nur Anwendung für die Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 AO , die in ihrer Funktion als Strafverfolgungsorgan[1] tätig wird.[2] Für die im Besteuerungsverfahren tätigen übrigen Finanzbehörden i. S. v. § 6 AO und für die Steuer- bzw. Zollfahndung[3] gilt die Regelung nicht.[4] § 395 AO lässt andere gesetzli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.1 Antrag

Rz. 12 Die Rechtsausübung setzt einen formfreien Antrag der Finanzbehörde voraus, der einer Begründung nicht bedarf, über den – je nach dem Stadium des Verfahrens – die zuständige Staatsanwaltschaft bzw. der Vorsitzende des zuständigen Gerichts entscheidet.[1] Der Beschuldigte muss, anders als z. B. bei einem Akteneinsichtsgesuch gem. § 406 e StPO,[2] nicht angehört werden.[3]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1 Grundlagen

1.1 Anwendungsbereich der Vorschrift Rz. 1 § 395 AO findet nur Anwendung für die Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 AO , die in ihrer Funktion als Strafverfolgungsorgan[1] tätig wird.[2] Für die im Besteuerungsverfahren tätigen übrigen Finanzbehörden i. S. v. § 6 AO und für die Steuer- bzw. Zollfahndung[3] gilt die Regelung nicht.[4] § 395 AO lässt andere gesetzliche Aktenein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2 Inhalt der finanzbehördlichen Rechte

2.1 Besichtigungsrecht Rz. 5 Die Finanzbehörde ist nach § 395 S. 1 AO befugt, als Beweismittel beschlagnahmte oder sonst sichergestellte Gegenstände[1] zu besichtigen, um ggf. im Einziehungsverfahren[2] tätig werden zu können. Selbstverständlich ist insoweit das Recht, Proben oder Analysen zu nehmen und zu fertigen, wenn dies für das Strafverfahren von Bedeutung sein kann.[3]...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3 Verfahren

3.1 Antrag Rz. 12 Die Rechtsausübung setzt einen formfreien Antrag der Finanzbehörde voraus, der einer Begründung nicht bedarf, über den – je nach dem Stadium des Verfahrens – die zuständige Staatsanwaltschaft bzw. der Vorsitzende des zuständigen Gerichts entscheidet.[1] Der Beschuldigte muss, anders als z. B. bei einem Akteneinsichtsgesuch gem. § 406 e StPO,[2] nicht angehört...mehr

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Hinzuziehung: Beteiligung i... / 1 Rechtsnatur und Arten der Hinzuziehung

Die Hinzuziehung beinhaltet einen Verwaltungsakt, der zur Wirksamkeit sowohl dem Einspruchsführer wie auch demjenigen, der hinzugezogen werden soll, bekannt gegeben werden muss. Vor der Hinzuziehung ist der Einspruchsführer zu hören.[1] Der Grund: Der Einspruchsführer kann entscheiden, ob er mittels Einspruchrücknahme die Hinzuziehung Dritter vermeiden will. Praxis-Beispiel O...mehr

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Hinzuziehung: Beteiligung i... / 4 Die notwendige Hinzuziehung

Die Hinzuziehung eines anderen muss dann notwendiger Weise[1] erfolgen, wenn an dem streitigen Rechtsverhältnis Dritte derartig beteiligt sind, dass die Entscheidung auch ihnen gegenüber nur einheitlich erfolgen kann. Es sind damit primär die Fälle angesprochen, in denen die Entscheidung zwangsläufig und unmittelbar Rechte dritter Personen gestaltet, bestätigt, verändert ode...mehr

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Hinzuziehung: Beteiligung i... / Zusammenfassung

Überblick Mit der Hinzuziehung (§ 360 AO) kann die Finanzbehörde im Rahmen eines Einspruchsverfahrens Dritte, die nicht selbst Einspruch eingelegt haben, am Einspruchsverfahren beteiligen. Die Hinzuziehung verfolgt dabei 2 Ziele: Verfahrensvereinfachung: Wo die gleiche Rechtsfrage in einem späteren Verfahren gegenüber Dritten nochmals entschieden werden müsste, erspart man si...mehr

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Hinzuziehung: Beteiligung i... / 3 Die einfache Hinzuziehung

In Betracht kommt diese Form der Hinzuziehung[1] entweder von Amts wegen oder auf Antrag. Für die Hinzuziehung genügt es, dass die Möglichkeit der rechtlichen Interessenberührung besteht. Als rechtliche Interessen werden z. B. anerkannt, dass das Unterliegen eines Hauptbeteiligten die Rechtslage des Dritten verbessert oder verschlechtert, eine ihm günstige Rechtslage aufrech...mehr

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Hinzuziehung: Beteiligung i... / 5 Die Hinzuziehung in Masseverfahren

§ 360 Abs. 5 AO enthält seit 1996 eine Regelung über die Hinzuziehung in Masseverfahren. Sie soll das Hinzuziehungsverfahren insbesondere bei Streitigkeiten über die Gewinnfeststellung für Publikumsgesellschaften straffen und die Verfahrensabläufe erleichtern. Die Bestimmung greift dann, wenn an sich nach § 360 Abs. 3 AO die Hinzuziehung von mehr als 50 Personen erforderlich...mehr

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Hinzuziehung: Beteiligung i... / 6 Folgen unterlassener Hinzuziehung

Die rechtswidrig unterlassene Hinzuziehung eines Dritten im Falle einer nur einfachen Hinzuziehung hat lediglich zur Folge, dass die Einspruchsentscheidung ihm gegenüber keine Bindungswirkung entfaltet. Der Dritte kann die unterbliebene Hinzuziehung durch Anfechtung der Verwaltungsentscheidung, zu der er hätte hinzugezogen werden sollen, ausgleichen. Bei der notwendigen Hinzu...mehr

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Hinzuziehung: Beteiligung i... / 2 Allgemeine Voraussetzungen der Hinzuziehung

Die Hinzuziehung kommt erst in Betracht, wenn das Einspruchsverfahren anhängig ist. Die Möglichkeit der Hinzuziehung endet mit dem Abschluss des Verfahrens, also bei Eintritt der formellen Bestandskraft des angefochtenen Verwaltungsakts. Der Hinzugezogene muss beteiligtenfähig sein.[1] In bestimmten Fällen ist die Hinzuziehung ausgeschlossen.[2]mehr

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Das Jahressteuergesetz 2022... / III. Sonstige ausgewählte Änderungen durch das JStG 2022

Ergänzung der gesetzlichen Regelungen zur Einlagelösung durch § 14 Abs. 4 KStG und § 34 Abs. 6e KStG. Erweiterung des Investitionsrahmens für Spezial-Investmentfonds: Nach § 26 Nr. 7a S. 2 InvStG erhöht sich die Unschädlichkeitsgrenze von 5 % auf 10 % für Einnahmen aus der Erzeugung oder Lieferung von Strom. Diese müssen im Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung von ...mehr

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Das Jahressteuergesetz 2022... / 6. Tarifbegrenzung bei Gewinneinkünften im VZ 2007

Urteil des BVerfG: Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8.12.2021[18] ist die Tarifbegrenzung bei Gewinneinkünften in der jeweils für das Jahr 2007 geltenden Fassung nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar. Deshalb setzt das JStG 2022 die Regelungen des § 32b Abs. 2 S. 2, 3 EStG sowie des § 32c EStG rückwirkend für alle noch offenen Fälle des VZ 2...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Nutzung des Ausschlusses der Abgeltungsteuer gem. § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG (a. F.) aus "steuerlichen Gründen"

Sind die Tatbestandsvoraussetzungen der speziellen Missbrauchsvorschrift des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG (a. F.) erfüllt, ist zur Beurteilung eines Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten ein Rückgriff auf die Generalklausel des § 42 Abs. 2 AO nicht möglich (Fall der "positiven Spezialität"). FG Nürnberg v. 30.3.2022 – 3 K 1470/19, EFG 2022, 1681, Rev. eingeleg...mehr

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Das Jahressteuergesetz 2022... / 7. Beschränkte Steuerpflicht der sog. Registerfälle

Beschränkte Steuerpflicht: Die Vermietung und Verpachtung sowie die Veräußerung von in einem inländischen Register eingetragenen Rechten begründet auch weiterhin beschränkt steuerpflichtige Einkünfte (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f S. 1 EStG). Ausnahmen: Mit § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f S. 2 EStG n.F. werden jedoch zwei Ausnahmetatbestände geschaffen, die keine beschränkte Steuer...mehr

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Das Jahressteuergesetz 2022... / 8. Besteuerung der Entlastungen durch die Gas-/Wärmepreisbremse

Zuordnung zu einer Einkunftsart: Auf Basis der Empfehlungen des Abschlussberichts der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme[22] v. 31.10.2022 regeln die neuen §§ 123–126 EStG die Besteuerung der Entlastungen nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG). Sofern diese Leistungen nicht direkt einer Einkunftsart zuzuordnen sind, ordnet § 123 Abs. 1 S. 1, 2 EStG die Zugehörigkei...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag informiert darüber, welche Besonderheiten es bei der Kassenführung in der bargeldintensiven Gastronomiebranche gibt, z. B. wie sich die Betriebsprüfung gewandelt hat, weshalb die offene Ladenkasse noch genutzt werden kann, was hinsichtlich von Bewirtungsbelegen beachtet werden muss. Außerdem wird detailliert auf die Einzelaufzeichnungspflicht und die...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2.4.1 Beispiel: Straßenverkauf Eisdiele

Ob unterschiedliche Kassensysteme in einem Unternehmen nebeneinander eingesetzt werden dürfen, war bisher nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens. Das Führen einer offenen Ladenkasse neben der elektronischen Hauptkasse wurde durch die Rechtsprechung zwar nie ausdrücklich zugelassen, aber in anderen Entscheidungen auch nicht beanstandet. Es wurde deshalb auch im Rahme...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag informiert über die Besonderheiten bei der Kassenführung, die Spielhallenbetreiber und Automatenaufsteller beachten müssen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung §§ 238 ff. HGB §§ 140 ff. AO (insbes. §§ 146, 146a, 146b, 147 AO) und § 158 AO Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu §§ 140 ff. und § 158 § 22 UStG i. V. m. § 63 UStDV § 8 GewStG Ges...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 4.1 Zumutbarkeitsüberlegungen bei Dienstleistungsbetrieben

Mit der Frage, ob und inwieweit die Ausnahmeregelung nach § 146 Abs. 1 Satz 3 AO auch auf Dienstleistungen übertragbar sind, beschäftigt sich der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 146 AO. Gemäß Tz 2.2.6 ist für eine Ausnahmeregelung Voraussetzung, dass Dienstleistungen an eine Vielzahl unbekannter Kunden gegen Barzahlung erbracht werden. Der Geschäftsbetrieb mu...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 4 Die Einzelaufzeichnungspflicht

Mit dem Kassengesetz 2016 [1] wurde auch die Einzelaufzeichnungspflicht neu geregelt. In § 146 Abs. 1 Satz 1 AO wurde das Wort einzeln hinzugefügt. Im neu eingefügten Satz 3 wird die Pflicht zur Einzelaufzeichnung aus Zumutbarkeitsgründen eingeschränkt, wenn Waren bar an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen verkauft werden. Der Begriff "Waren" ist großzügig auszulegen. ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.1 Die unangekündigte Kassen-Nachschau

Mit der unangekündigten Kassen-Nachschau steht den Finanzbehörden seit dem 1.1.2018 ein wirksames Mittel gegen den Betrug im Bargeldbereich zur Verfügung. Zur zeitnahen Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben kann ein Amtsträger ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung Geschäftsgrundstücke und G...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2.3 Bewirtungsbelege: Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug ist die elektronische Erstellung

Finden in der Gaststätte regelmäßig Geschäftsessen oder beruflich veranlasste Besprechungen statt, so werden meistens Rechnungen hierüber verlangt, um diese Ausgaben im eigenen Unternehmen steuerlich absetzen zu können. Bewirtungskosten dürfen jedoch nur dann als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn der Bewirtungsbeleg elektronisch erstellt wurde. Um nicht Gefahr zu laufe...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 3.1.9 Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG)

Verfügt der Verwalter über eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a Umsatzsteuergesetz (UStG), muss er sie angeben. Ist dies nicht der Fall, muss er sie nicht beantragen, um seinen Pflichten nach dem Teledienstmediengesetz nachzukommen. Die Umsatzsteueridentifikationsnummer wird nur dann benötigt, wenn nach dem Umsatzsteuergesetz innergemeinschaftliche Lieferungen g...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.20 § 27 Abs. 19 UStG: Rückabwicklung der Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen

Rz. 64 Bereits unmittelbar nach der Verkündung des KroatienAnpG[1] v. 26.7.2014 – dem 31.7.2014 – war ein neuer § 27 Abs. 19 UStG in Kraft getreten[2], der Gesetzgeber sah hier dringenden Handlungsbedarf aufgrund einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs im Zusammenhang mit der Umkehr der Steuerschuldnerschaft (reverse-charge) bei den sog. Bauträgerfällen nach § 13b UStG . Mit ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 4 Das Kassengesetz – Auswirkung auf Geldspielgeräte und Automaten

Inwieweit die verschärften Anforderungen des Kassengesetzes 2016 auf Geldspielgeräte und andere Automaten anwendbar sind, ist derzeit immer noch strittig. Nach aktuellem Stand der Kassensicherungsverordnung [1] gehören Geldgewinnspielgeräte nicht zu den in § 146a AO genannten elektronischen Aufzeichnungssystemen. Dies hat zur Folge, dass die in § 146a AO für die Wirtschaftsja...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 3 Vor allem die zahlreichen Änderungen, welche das UStG seit dem Jahr 1980 erfahren hat, machten regelmäßig spezielle Übergangsregelungen nötig, die jeweils gesetzestechnisch in § 27 UStG eingefügt wurden. Diese Regelung besteht deshalb seit dem 1.1.2022 aus einem "Sammelsurium" von in 39 Absätzen (Rz. 1) abgedruckten Einzelregelungen, mit unterschiedlichen Geltungszeitp...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 7 Aufbewahrungsfristen

Kassenführungsunterlagen sind, wie die Unterlagen der Finanzbuchführung grundsätzlich 10 Jahre aufzubewahren, soweit sie steuerlich von Bedeutung sind.[1] Das gilt für Tagesendsummenbons, Kassenbücher, Waren- und Kellnerberichte, aber auch für Organisationsunterlagen, wie Programmierprotokolle (Erstprogrammierung und Programmieränderungen), Bedienungsanleitungen u. a. Bei Ei...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 10.2 Unterhaltungsgeräte als betriebliches Datenverarbeitungssystem?

Auch wenn die GoBD[1] in Rn. 20 nicht ausdrücklich auf Unterhaltungsgeräte hinweisen, ist der Vorschrift sinngemäß zu entnehmen, dass es sich auch bei Unterhaltungsgeräten um Geräte handelt, die als Vor- oder Nebensystem zu den betrieblichen Datenverarbeitungssystemen zählen. Soweit mit Unterhaltungsgeräten Einnahmen aufgezeichnet werden, gelten die gleichen Regelungen wie f...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 10.4 Warenautomaten

Als Warenautomaten werden Geräte bezeichnet, mit denen (Heiß- und Kalt-) Getränke, Süßigkeiten, Snacks und sonstige Lebensmittel verkauft werden. Der Kunde bezahlt mit Bargeld oder je nach Gerät mit der EC-Karte. In Deutschland werden mehr als eine halbe Mio. Warenautomaten betrieben, mit denen ein Umsatz von über 2,5 Mrd. EUR erzielt wird. Moderne Automaten verfügen über ein...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.7 Steuerliche Folgen bei Löschung der Einspielergebnisse

Ein Automatenaufsteller macht geltend, dass die von ihm eingesetzten Geldspielautomaten nur eine Speicherung der Daten von 2 Monaten ermöglichen. Weder eine Überprüfung der erklärten Einnahmen noch Plausibilitätsprüfungen waren im Urteilsfall[1] möglich, da auch die papiernen Statistikstreifen nicht aufbewahrt wurden. Der Senat war der Auffassung, dass die Löschung der Speich...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 3.2 Journaldatenaufzeichnung und Datenvorhaltung

Eine mit einer elektronischen Registrierkasse vergleichbare Journaldatenaufzeichnung ist nach Herstellerangaben mit der neuesten Gerätegeneration möglich. Für den Aufsteller besteht keine Möglichkeit, seine (Alt-) Geräte, die bislang nur zu Tagessalden zusammengefasste Umsätze aufzeichnen, technisch nachzurüsten. Gemäß den rechtlichen Anforderungen nach den GoBD[1] müssten di...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.4 Der Statistikausdruck

Die auf dem "langen Ausdruck" befindlichen Statistikdaten gehören zu den sonstigen aufbewahrungspflichtigen Unterlagen i. S. d. § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO. Sie geben u. a. Aufschluss über die Veränderungen im Bestand der Röhren bzw. Hopper und zeichnen damit steuerlich bedeutsame Beträge auf. Diese für die Besteuerung zweifellos relevanten Daten werden oft fälschlicherweise als S...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 3 Die Belegausgabepflicht

Nach § 146a Abs. 2 AO ist jedem am Geschäftsvorfall Beteiligten ein Beleg auszustellen. Allerdings nur, soweit ein elektronisches Aufzeichnungssystem i. S. d. Abs. 1 der Vorschrift eingesetzt wird. Das gilt auch für den Gastronomiebereich. Ein Kundenbeleg muss auch dann ausgestellt werden, wenn der Gast diesen nicht mitnehmen will. Verzichtet er auf die Rechnung, darf sie um...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.2 Testessen, Testkäufe und verdeckte Beobachtungen

Testkäufe bzw. Testessen und verdeckte Beobachtungen sind Teil der Kassen-Nachschau gemäß § 146b AO. Soweit sich Kassen in öffentlich zugänglichen Geschäftsräumen befinden, sind auch verdeckte Beobachtungen von Kassen ohne Vorlage des Dienstausweises zulässig. Heimliche Beobachtungen sind jedoch umstritten, weil sich diese nicht nur auf Verdachtsfälle beschränken müssen und ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 10.8 Parkautomaten, Fahrscheinautomaten und Fahrscheindrucker

Parkautomaten, Fahrscheinautomaten und Fahrscheindrucker unterliegen nicht den verschärften Anforderungen des Kassengesetzes 2016. Nach der Kassensicherungsverordnung [1] sind solche Kassen nicht als elektronische Aufzeichnungssysteme i. S. d. § 146a Abs. 1 Satz 1 AO anzusehen. Sie brauchen nicht durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt werden.mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 1 Die Kassenführung – ein Bestandteil der Buchführung – auch bei Spielhallenbetreibern und Automatenaufstellern

Wichtig Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) und Zertifikat: Seit 1.4.2021 dürfen nur noch Kassen mit sog. TSE-Zertifizierung verwendet werden. Auch eine Nachrüstung alter Kassen musste bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführt worden sein. Nicht nachrüstbare Kassen, welche nach dem 25.11.2010 und vor dem 1.1.2020 angeschafft wurden, durften bis zum 31.12.2022 weiter genutzt we...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2.4.3 Beispiel: Nebenzimmer, Biergarten oder Kegelbahn

Während bei diesen Bereichen die eindeutige räumliche Trennung von den Hauptgeschäftsräumen unterstellt werden kann, ist es dennoch meist zumutbar, die vorhandene elektronische Kasse zu bedienen. Insbesondere dann, wenn das Bedienpersonal die Kundenbestellungen an den Theken- oder Küchenbereich weitergibt, dort auch die Warenausgabe erfolgt und sich die elektronische Registr...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 1.2 Die Betriebsprüfung – früher und heute

Dennoch muss sich ein Unternehmer der Gastronomiebranche im klaren sein, dass die korrekte Erfassung seiner Bareinnahmen und Barausgaben im besonderen Fokus jeder Außenprüfung steht. Entgegen früherer gängiger Praxis, bei der die Kassenführung oftmals nur oberflächlich überprüft und "durchgewunken" wurde, soweit sich keine größeren Ungereimtheiten ergaben, haben Prüfer heute...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 1.6 "Erst muss einer klagen, sonst ändert sich nichts"

Mit seiner Klage vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg[1] gegen den Steuerbescheid eines seiner eigenen Restaurants, wollte der Fachanwalt für Steuerrecht letztlich bis zum Bundesverfassungsgericht vordringen und den Gesetzgeber endlich zum Handeln zwingen. In seiner Klage trug er umfangreiche Argumente zusammen, die seinen Steuerbescheid als verfassungswidrig ausweisen. Al...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Steuerrechtliche Buchführungspflicht

Rn. 7 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 140 AO sind Verpflichtungen, Bücher und Aufzeichnungen nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen zu führen, auch im Interesse der Besteuerung zu erfüllen, wenn sie für die Besteuerung von Bedeutung sind. Gesetz i. S. d. § 140 AO ist jede Rechtsnorm, deshalb gehören dazu auch Rechts-VO (Gesetze im materiellen Sinne). Durch § 140 AO wir...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausnahmen von der elektronischen Übermittlungspflicht

Rn. 7 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gemäß § 5b Abs. 2 Satz 1 EStG kann die Finanzverwaltung zur Vermeidung unbilliger Härten auf Antrag, welcher beim zuständigen Finanzamt zu stellen ist, auf die elektronische Übermittlung verzichten. Die Einführung einer ausnahmslosen Pflicht zur elektronischen Übermittlung wäre mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unvereinbar gewesen. Der...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Pflichtbestandteile der elektronischen Übermittlung i. S. d. § 5b Abs. 1 EStG

Rn. 35 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Übermittlungspflicht gemäß § 5b Abs. 1 EStG erstreckt sich auf den Inhalt der Bilanz, der GuV und ggf. der Überleitungsrechnung. Das dazugehörige Datenschema ist – in Abhängigkeit vom WJ – der jeweils gültigen Taxonomie zu entnehmen (vgl. BMF, Schreiben vom 28.09.2011, IV C 6 – S 2133-b/11/10009, BStBl. I 2011, S. 855f. (Rn. 9); zu den Ta...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Vorschrift entspricht dem früheren § 38 HGB 1980. Neu eingefügt wurden in Abs. 1 die Sätze 2 und 3 über die Beschaffenheit der Buchführung, die wörtlich mit § 145 Abs. 1 AO übereinstimmen (durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) wurde in § 145 Abs. 1 Satz 1 AO das Wort "Vermögenslage" durch da...mehr