Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Beginn und Ende der Buchführungspflicht

Rn. 8 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Für Einzelkaufleute, die ein Handelsgewerbe gemäß § 1 Abs. 2 betreiben, beginnt die Buchführungspflicht mit der ersten (buchungspflichtigen) Vorbereitungshandlung; für PersG gilt diesbezüglich der Zeitpunkt, in dem die Gesellschafter die Tätigkeit unter gemeinschaftlicher Firma beginnen (vgl. Tipke/Kruse (2020), § 140 AO, Rn. 22; Staub: HGB (2...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Zu führende Bücher

Rn. 13 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 238 enthält die Verpflichtung, Bücher zu führen, in denen der Kaufmann seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens ersichtlich zu machen hat. Die Frage, welche Bücher hiernach im Einzelnen zu führen sind, ist gesetzlich nicht geregelt. Sie muss nach den GoB beurteilt werden und ist nicht zuletzt abhängig vom gewählten Buchführungss...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 238

Rn. 20 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Folgen, die Verstöße gegen die Buchführungspflicht nach sich ziehen, sind abhängig von Art und Schwere der Vergehen (vgl. im Übrigen EBJS (2020), § 238 HGB, Rn. 36f.). Zunächst können strafrechtliche Vorschriften, insbesondere der §§ 283 Abs. 1 Nr. 5, 283b Abs. 1 Nr. 1 StGB, zur Anwendung kommen. Hiernach wird mit Freiheits- oder Geldstra...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Handelsrechtliche Buchführungspflicht

Rn. 4 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 238 ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den GoB ersichtlich zu machen (Ausnahme: Einzelkaufleute i. S. v. § 241a; vgl. HdR-E, HGB § 241a). Diese Verpflichtung gilt für Kaufleute i. S. d. §§ 1 bis 6. Mit dem sog. Handelsrechtsreformgesetz (HRefG) vom 22...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Anwendungszeitpunkt und Übergangsregelungen

Rn. 15 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 52 Abs. 15a EStG ((a. F.); derweil: § 52 Abs. 11 EStG) galt die elektronische Übermittlungspflicht gemäß § 5b EStG erstmals für WJ, die nach dem 31.12.2010 begonnen haben. Jedoch machte das BMF – mangels Erfüllung der technischen und organisatorischen Voraussetzungen und aufgrund massiver Kritik seitens der Kammern und Verbände – von d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Pflicht zur elektronischen Übermittlung nach § 5b EStG

Rn. 4 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG sind UN, die ihren Gewinn durch BV-Vergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG oder nach der Tonnage gemäß § 5a EStG ermitteln, verpflichtet, den Inhalt der Bilanz und der GuV nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz und insofern standardisiert durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Davon betroffen sind insges...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Das E-Government, dessen Ziel die Digitalisierung geschäftlicher Prozesse ist, bestimmt seit dem Jahr 2000 als zentrale Regierungsaufgabe die Verfahren innerhalb der Regierung und Verwaltung. Durch den verstärkten Einsatz von Onlineverfahren sollten zunächst möglichst alle Transaktionen zwischen UN, Mitarbeitern der Verwaltung, Bürgerinnen und...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Weitere Pflichtbestandteile der elektronischen Übermittlung

Rn. 38 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 In § 5b Abs. 1 EStG ist ausschließlich die Übermittlung der Bilanz, der GuV und ggf. der Überleitungsrechnung kodifiziert. Die Finanzverwaltung schreibt jedoch über die Anforderungen des § 5b EStG hinaus die elektronische Übermittlung folgender Berichtsbestandteile verpflichtend vor (vgl. BMF, Schreiben vom 28.09.2011, IV C 6 – S 2133-b/11/10...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Dokumentation

Rn. 5 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der JA hat – wie die Buchführung insgesamt – einen Dokumentationszweck. Eine ordnungsmäßige Dokumentation ist Voraussetzung für die Nachvollziehbarkeit des Buchführungs- und RL-Verfahrens (vgl. IDW RS FAIT 1 (2002); hinsichtlich des KA: IDW RS FAIT 4 (2012)). Buchführung und JA sollen sämtliche Zahlungsvorgänge sowie Realgüterströme erfassen u...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

Rn. 14 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 238 Abs. 1 verpflichtet den Kaufmann, bei der Führung seiner Bücher die GoB zu beachten. In gleicher Weise ist der JA gemäß § 243 Abs. 1 nach den GoB aufzustellen (vgl. grundlegend zu den GoB HdR-E, Kap. 4). In § 238 werden zwei allg. Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung hervorgehoben:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Datenschutz

Rn. 30 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Aufgrund der Sensibilität der zu übermittelnden Daten ist das Thema "Datensicherheit" von großer Bedeutung. Nach § 87a Abs. 6 Satz 1 AO ist bei der elektronischen Übermittlung von amtlich vorgeschriebenen Datensätzen an Finanzbehörden, soweit nichts anderes bestimmt ist, ein sicheres Verfahren anzuwenden, das den Datenübermittler authentifizi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. ERiC

Rn. 27 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 "ELSTER" ist ein gemeinsames E-Government-Projekt der Steuerverwaltungen aller Länder und des Bundes unter Federführung des BayLfSt, wobei ELSTER die größte und bekannteste E-Government-Anwendung Deutschlands ist. Dem Steuerpflichtigen steht damit eine moderne, barrierefreie Plattform zur Übermittlung von Steuererklärungen, elektronischen Ant...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Buchführungssystem und Buchführungsform

Rn. 11 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 238 schreibt kein bestimmtes Buchführungssystem (einfache, doppelte oder kameralistische Buchführung) vor. Der Kaufmann ist daher bei der Wahl des Buchführungssystems grds. frei und kann sich damit eine den speziellen Anforderungen seines UN entsprechende Buchführung einrichten. Gleichwohl empfiehlt sich das System der doppelten Buchführung...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Selbstinformation

Rn. 7 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Buchführung und JA sollen dem Kaufmann (bzw. der UN-Leitung) einen Überblick über die VG und Schulden, über das EK sowie über Höhe und Zusammensetzung des erzielten Erfolgs vermitteln. Der Zwang zur Rechenschaft des Kaufmanns vor sich selbst soll verhindern, dass das UN aus mangelnder Übersicht über den Vermögensstand in eine finanzielle Krise...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Auswirkungen auf die Handelsbilanz

Rn. 57 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Aus dem Wortlaut des § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG ergibt sich, dass der Inhalt der HB sowie der handelsrechtlichen GuV nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln ist. Hier­aus folgt, dass die Taxonomie auch für die HB Gültigkeit besitzt und diese im Aufbau, insbesondere hinsichtlich der Gliederungstiefe, den steuerlichen Vorschriften e...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Kritische Würdigung

Rn. 59 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Steuertaxonomie geht zum einen weit über die Vorschriften der §§ 266 und 275 hinaus. Zum anderen schafft sie faktisch eine "umgekehrte Maßgeblichkeit" (vgl. Herzig, DStR 2010, S. 1900 (1907); Hoffmann, DB 2010, Heft 38, M 1; ebenso Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft (2010), Anlage S. 15f.). Gleichwohl entspricht die "umgekehrte Maßg...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Mussfelder

Rn. 48 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der Mindestumfang gemäß § 5b EStG i. V. m. § 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG wird durch sog. Mussfelder definiert, die sowohl im GCD-Modul als auch im JA-Modul der Taxonomie enthalten sind. Diese sind unabhängig von der Rechtsform, der Branche sowie der Größe des UN stets verbindlich als Mindestumfang des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes zu übermit...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / V. Selbstanzeige (§ 371 Abs. 1 AO)

Wenn der Steuerpflichtige in seiner Einkommensteuererklärung verschwiegen hat, einen GmbH-Anteil zu einem Kaufpreis von 687.500 EUR mit Gewinn verkauft zu haben und seine Einkünfte aus Gewerbebetrieb somit nicht vollständig erklärt hat, stellt es keine wirksame Selbstanzeige nach § 371 Abs. 1 AO dar, wenn er später mitteilt, er habe in einem anderen Veranlagungszeitraum ein ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / II. Strafzumessung (§ 46 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO)

Wenn eine Nacherklärung wegen nicht nur geringfügiger Abweichung von den tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen nicht zu einer Straffreiheit führt, ist zu prüfen, ob eine solche "verunglückte" Selbstanzeige zumindest strafmildernd wirken kann (so bereits BGH v. 20.11.2018 – 1 StR 349/18, wistra 2019, 341 = NStZ-RR 2019, 81; gl.A. die FinVerw. in Nr. 77 AStBV; vgl. hierzu auch ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Anfangsverdacht einer Steuerstraftat (§ 152 Abs. 2 StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 AO)

Die Anordnung einer Außenprüfung (bei einem Freiberufler) ist nach § 193 Abs. 1 AO auch dann nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Prüfung ausschließlich angeordnet wird, um festzustellen, ob im Prüfungszeitraum Steuerbeträge hinterzogen oder leichtfertig verkürzt worden sind. Denn es entspricht der st. Rspr. des BFH, dass eine Prüfungsanordnung nach den Vorgaben des Verhältni...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / IV. Steuerhinterziehung (§ 370 AO)

1. Lohnsteuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft Wenn der Geschäftsführer einer GmbH Lohnsteuer-Anmeldungen durch eine Steuerberatungsgesellschaft abgeben lässt, welcher er monatlich Unterlagen für die Lohnabrechnungen übermittelt, dabei aber nicht offenlegt, dass er tatsächlich mehr Arbeitnehmer beschäftigt sowie höhere Löhne gezahlt hat als in den übermittelten Unterla...mehr

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Steuerhinterziehung und Bet... / 4. § 370 AO als abschließende Sonderregelung, die den allgemeinen Betrugstatbestand verdrängt

Wenn nun eine Gruppierung von mindestens drei Personen, die nach st. Rspr. eine Bande bildet (vgl. BGH v. 22.3.2001 – GSSt 1/00, wistra 2001, 298; BGH v. 22.8.2001 – 3 StR 287/01, wistra 2002, 21; BGH v. 22.10.2001 – 5 StR 439/01, wistra 2002, 57), beschließt, unter Ausnutzung des Verfahrens der Steueranrechnung nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG fortan die FinBeh. dadurch zu täusc...mehr

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Verfahrensrechtliche Neueru... / 2. Klageverfahren nach § 32i AO

Für Klageverfahren nach § 32i Abs. 2 AO ist nach § 32i Abs. 5 S. 2 AO das FG örtlich zuständig, in dessen Bezirk die beklagte Finanzbehörde ihren Sitz oder der beklagte Auftragsverarbeiter seinen Sitz hat. Befindet sich der Sitz einer Finanzbehörde außerhalb ihres Bezirks, so richtet sich die örtliche Zuständigkeit des FG nach § 38 Abs. 3 FGO abweichend von § 38 Abs. 1 FGO n...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / III. Verfolgungsverjährung (§§ 31 ff. OWiG i.V.m. § 377 Abs. 2 AO)

Eine in einem später mangels nachweisbaren Vorsatzes eingestellten Steuerstrafverfahren richterlich angeordnete Durchsuchung unterbricht die Verjährung bezüglich der Verfolgung wegen leichtfertiger Steuerverkürzung (§ 378 Abs. 1 AO) auch dann, wenn der Durchsuchungsbeschluss tatsächlich nicht umgesetzt wurde. Die Verjährungsunterbrechung tritt zwar auch ein, wenn die Verfolg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4 Zahlung durch den Abtretungsempfänger (§ 48 AO)

Rz. 35 Eine Haftung nach § 13c UStG scheidet auch aus, wenn der Abtretungsempfänger (Zessionar) die festgesetzte Steuer gem. § 48 AO an das FA bezahlt hat (§ 13c Abs. 2 S. 4 UStG). Hat er einen Teilbetrag gezahlt, beschränkt sich die Haftung auf den nicht entrichteten anderen Teilbetrag. § 48 AO behandelt die Bewirkung von Leistungen aus dem Steuerschuldverhältnis durch Drit...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Beschlagnahme (§ 94 StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 AO)

Wenn bei einer Durchsuchung aufgefundene Gegenstände nach § 98 Abs. 1 S. 1 StPO beschlagnahmt worden sind, hat die Durchsuchung durch den Antrag der Staatsanwaltschaft auf richterliche Beschlagnahme ihren Abschluss gefunden. Die im Sachentzug bestehende Eingriffswirkung beruht von diesem Zeitpunkt an nicht mehr auf der Durchsuchung, sondern auf dem neuen Rechtsgrund der Besc...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Durchsuchung bei nicht verdächtigen Betroffenen (§ 103 StPO i.V.m. 385 Abs. 1 AO)

Ein Durchsuchungsbeschluss für eine Durchsuchung bei einem Dritten, gegen welchen kein Tatverdacht besteht, setzt voraus, dass Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, dass sich das gesuchte Beweismittel in den zu durchsuchenden Räumen befindet. Es müssen konkrete Gründe dafür sprechen, dass der gesuchte Beweisgegenstand in den Räumlichkeiten des Unverdächtigen gefun...mehr

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Verfahrensrechtliche Neuerungen durch das Jahressteuergesetz 2022 (AO-StB 2023, Heft 1, S. 13)

StB Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] Der Bundesrat hat am 16.12.2022 dem vom Bundestag am 2.12.2022 verabschiedeten Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022 v. 16.12.2022, BGBl. I 2022, 2294, verkündet am 20.12.2022) zugestimmt (BR-Beschluss v. 16.12.2022, Drucks. 627/22). Verfahrensrechtlich ergeben sich insb. folgende wesentliche Änderungen: 1. Steuergeheimnis In § 31a Abs. 1 S. 2 A...mehr

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Kostenrecht: Entstehung einer Terminsgebühr bei erfolgreichem Gerichtsbescheid (AO-StB 2023, Heft 1, S. 23)

RA Prof. Dr. Peter Bilsdorfer[*] Im Jahr 2020 haben die Finanzgerichte insgesamt 2003 Fälle durch Gerichtsbescheid (§ 90a FGO) erledigt (https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/Publikationen/Downloads-Gerichte/finanzgerichte-2100250207004.pdf?__blob=publicationFile. Tz. 2), davon etliche im Sinne der Kläger. Gerade auch die Möglichkeit, in einer solchen –...mehr

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Steuerhinterziehung und Betrug (AO-StB 2023, Heft 1, S. 20)

Aktuelle Abgrenzungsfragen anhand der Beispiele Kirchensteuer sowie Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäfte VorsRiLG Helmut Tormöhlen[*] Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und Betrug (§ 263 StGB) weisen als Straftatbestände zwar Ähnlichkeiten auf, unterscheiden sich jedoch in wesentlichen Punkten. Beim Betrug ist eine Täuschung oder Irrtumserregung nicht erforderlich. Bei der Steuerhinterz...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht (AO-StB 2023, Heft 1, S. 15)

BGH-, BFH-, FG-, OLG- und LG-Entscheidungen VorsRiLG Helmut Tormöhlen[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB 9/2022 (Tormöhlen, AO-StB 2022, 287) werden wieder praxisrelevante Entscheidungen zum Steuerstrafrecht vorgestellt, die bisher noch nicht im AO-StB besprochen wurden. Bitte beachten Sie auch das Archiv der Entscheidungen im Volltext in Ihrem Berater-M...mehr

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Steuerhinterziehung und Bet... / II. Ist die vorsätzliche Verkürzung von Kirchensteuer Betrug?

Die vorsätzliche Verkürzung von Kirchensteuer stellt keine Steuerhinterziehung nach § 370 AO und deren leichtfertige Verkürzung keine leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO dar. Denn die Kirchensteuer stellt keine Steuer i.S.d. § 3 AO dar, weil die AO nur für Steuern gilt, die durch Bundesrecht oder EU-Recht geregelt sind. Die Kirchensteuer basiert jedoch auf Landesrec...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 5. Hinterziehung von Zöllen

Antidumping- und Ausgleichszölle (hier: für Solarmodule aus China) sind eine besondere Form der Schutzzölle (Wernsmann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 3 AO Rz. 457 [April 2021)], als solche Einfuhrabgaben i.S.d. Art. 5 Nr. 20 UZK (vgl. Tormöhlen in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 374 AO Rz. 19 [Oktober 2021]) und insofern vom Schutz des § 370 AO umfasst. Die Anknü...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Steuerhinterziehung durch Unterlassen

Angesichts des Wortlauts der gesetzlichen Regelung ("in Unkenntnis lässt") scheidet eine Strafbarkeit wegen vollendeter Steuerhinterziehung gem. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO aus, wenn die zuständige FinBeh. zum maßgeblichen Veranlagungszeitpunkt von den wesentlichen steuerlich relevanten Umständen bereits Kenntnis hat (OLG Oldenburg v. 16.11.1998 – Ss 319/98, BeckRS 1998, 16504; v....mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / I. Einziehung (§§ 73 ff. StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO)

Zwar ist in der Vorschrift des § 73b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB nur von der Verschiebung des Erlangten selbst die Rede und nicht von der Verschiebung des Werts des Erlangten. Die Vorschrift ist aber u.U. auch auf Fälle anwendbar, in denen ein Vermögensgegenstand verschoben wird, der dem Wert des Erlangten entspricht. Dafür sprechen nicht nur der Sinn und Zweck des § 73b Abs. 1 S...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / [Ohne Titel]

VorsRiLG Helmut Tormöhlen[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB 9/2022 (Tormöhlen, AO-StB 2022, 287) werden wieder praxisrelevante Entscheidungen zum Steuerstrafrecht vorgestellt, die bisher noch nicht im AO-StB besprochen wurden. Bitte beachten Sie auch das Archiv der Entscheidungen im Volltext in Ihrem Berater-Modul "Steuerliches Verfahrensrecht" unter st...mehr

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Steuerhinterziehung und Bet... / IV. Fazit

Die h.M. sieht Steuerhinterziehung (§ 370 AO) gegenüber dem Tatbestand des Betruges (§ 263 StGB), des Computerbetruges (§ 263a StGB) und des Subventionsbetruges (§ 264 StGB) als exklusiv bzw. als die speziellere Strafnorm an (vgl. nur Joecks in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 8. Aufl. 2015, § 370 AO Rz. 129; Schott in Hüls/Reichling, Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2020, § ...mehr

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Steuerhinterziehung und Bet... / I. Dogmatische Grundlagen

Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und Betrug (§ 263 StGB) weisen als Straftatbestände zwar Ähnlichkeiten auf, unterscheiden sich jedoch in ganz wesentlichen Punkten. Beide Delikte sind Erfolgsdelikte und beiden Normen ist gemein, dass das mehr oder weniger heimliche Täterverhalten zu einer vermögensmäßigen Schlechterstellung des Geschädigten führt oder im Falle des Versuchs (§§...mehr

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Steuerhinterziehung und Bet... / 3. Behandlung durch den BGH

Der BGH geht in st. Rspr. selbst dann, wenn ein Steuerschuldverhältnis zwecks Erlangung steuerlicher Vorteile komplett fingiert ist, von Steuerhinterziehung und nicht (mehr) von Betrug aus, obwohl § 385 Abs. 2 AO dies nahelegen könnte. Denn danach sind bei dem Verdacht einer Straftat, die unter Vorspiegelung eines steuerlich erheblichen Sachverhalts gegenüber der FinBeh. ode...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1 Handlungsermessen

Rz. 54 § 191 AO sagt, dass durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden kann, wer kraft Gesetzes für eine Steuer haftet. Grundsätzlich besteht für die Finanzbehörde also ein Ermessensspielraum, ob sie jemand in Haftung nehmen will (Handlungsermessen). Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zur Haftungsinanspruchnahme.[1] § 13c Abs. 2 S. 2 UStG hat dieses mit den ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Lohnsteuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft

Wenn der Geschäftsführer einer GmbH Lohnsteuer-Anmeldungen durch eine Steuerberatungsgesellschaft abgeben lässt, welcher er monatlich Unterlagen für die Lohnabrechnungen übermittelt, dabei aber nicht offenlegt, dass er tatsächlich mehr Arbeitnehmer beschäftigt sowie höhere Löhne gezahlt hat als in den übermittelten Unterlagen angegeben und die Mitarbeiter der Steuerberatungs...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Umsatzsteuer-Karussellgeschäft

Wenn dem Unternehmer bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung das Nichterklären von Umsatzsteuer auf der Ausgangsseite zur Last liegt, weil er die wahren Abnehmer im Inland verschwieg und Erwerber in anderen EU-Staaten vortäuschte, setzt dies allerdings voraus, dass der Unternehmer tatsächlich Waren im eigenen Namen an andere Abnehmer im Inland veräußert hat. Denn wenn in...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 7. Selbstleseverfahren (§ 249 Abs. 2 StPO)

a) Bezeichnung und Umfang der Urkunden Der Umfang des Selbstleseverfahrens kann nicht dadurch wirksam auf den gesamten Inhalt aller in der sog. Selbstleseliste aufgeführten Urkunden erweitert werden, dass die Berufsrichter und Schöffen zum Abschluss des Selbstleseverfahrens zu Protokoll erklären und in einem Beschluss wiederholen, den Wortlaut aller in der Selbstleseliste auf...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. Mitteilung über Verständigungsgespräche (§ 243 Abs. 4 StPO)

a) Wenn die Vorsitzende einer Strafkammer in einem Telefonat vor der Hauptverhandlung einen Oberstaatsanwalt fragt, ob dieser für einen gemeinsamen Besprechungstermin mit der Strafkammer und dem Verteidiger zur Verfügung stehe, dieser es bejaht und erklärt, dass er mit einer Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO, wie vom Verteidiger vorgeschlagen, nicht einverstanden s...mehr

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Steuerhinterziehung und Bet... / [Ohne Titel]

VorsRiLG Helmut Tormöhlen[*] Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und Betrug (§ 263 StGB) weisen als Straftatbestände zwar Ähnlichkeiten auf, unterscheiden sich jedoch in wesentlichen Punkten. Beim Betrug ist eine Täuschung oder Irrtumserregung nicht erforderlich. Bei der Steuerhinterziehung ist der Eintritt eines Vermögensschadens nicht Voraussetzung. Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäfte...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. Ausstellen von Scheinrechnungen

Durch das Ausstellen von Scheinrechnungen wird Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet, wenn der Haupttäter die Rechnungsbeträge als Betriebsausgaben verbuchen lässt und steuerlich erklärt. Wenn durch die Einbuchung der Scheinrechnungen bei einer GmbH die Entnahme liquider Mittel durch den Gesellschafter-Geschäftsführer verschleiert wird und das so generierte Bargeld für d...mehr

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Steuerhinterziehung und Bet... / 1. Wesensmerkmale von Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäften

Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäfte bilden exemplarische Fälle der Konkurrenz zwischen (bandenmäßigem) Betrug und Steuerhinterziehung. Damit sind – vereinfacht ausgedrückt – Fallgestaltungen gemeint, in denen ein Steuerausländer kurz vor der Hauptversammlung der AG, also dem Dividendenstichtag, Aktien an eine inländische Bank verkauft. Der erwerbenden Bank fließen sodann die Divid...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 6. Vernehmung des Angeklagten zur Sache (§ 243 Abs. 5 Satz 2 StPO)

Bei einer Einlassung des Angeklagten in Form einer verlesenen Verteidigererklärung ohne Nachfragemöglichkeit kann im Gegensatz zu einer mündlich abgegebenen Sachäußerung kein unmittelbarer Eindruck des Aussageverhaltens gewonnen werden. Deshalb ist ein solches Einlassungssurrogat substantiell von minderem Beweiswert, da das gesetzliche Leitbild der Einlassung von einer persö...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / VI. Strafverfahrensrecht

1. Beschlagnahme (§ 94 StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 AO) Wenn bei einer Durchsuchung aufgefundene Gegenstände nach § 98 Abs. 1 S. 1 StPO beschlagnahmt worden sind, hat die Durchsuchung durch den Antrag der Staatsanwaltschaft auf richterliche Beschlagnahme ihren Abschluss gefunden. Die im Sachentzug bestehende Eingriffswirkung beruht von diesem Zeitpunkt an nicht mehr auf der Durch...mehr

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Steuerhinterziehung und Bet... / III. Sind Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäfte als bandenmäßiger Betrug und/oder besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung strafbar?

1. Wesensmerkmale von Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäften Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäfte bilden exemplarische Fälle der Konkurrenz zwischen (bandenmäßigem) Betrug und Steuerhinterziehung. Damit sind – vereinfacht ausgedrückt – Fallgestaltungen gemeint, in denen ein Steuerausländer kurz vor der Hauptversammlung der AG, also dem Dividendenstichtag, Aktien an eine inländische Bank ver...mehr