Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Sekundäre Ermittlungsfunktion

Rz. 257 [Autor/Stand] Neben den in § 208 Abs. 1 AO bezeichneten originären Aufgaben kann die Steuer- und Zollfahndung gem. § 208 Abs. 2 AO auch auf Ersuchen (§ 208 Abs. 2 Nr. 1 AO) oder kraft Übertragung (§ 208 Abs. 2 Nr. 2 AO) der zuständigen FinB steuerliche Ermittlungen einschließlich der Außenprüfung durchführen oder sonstige in die Zuständigkeit der FinB fallende Aufgab...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Wirkung einer Selbstanzeige

Rz. 12 [Autor/Stand] Wie auch bei § 383 AO stellt sich die Frage, ob die Abgabe einer Selbstanzeige nach den §§ 371, 378 AO möglich ist. Dies wird bei der vorgenannten Vorschrift mit dem Hinweis auf einen fehlenden entsprechenden Verweis abgelehnt (s. hierzu § 383 Rz. 33). Dieser Gesichtspunkt dürfte auch für den systematisch nachfolgenden § 383b AO gelten.[2]mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Rechte und Pflichten der Fahndung im Steuerbußgeldverfahren

Rz. 345 [Autor/Stand] Gemäß § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO ist die Fahndung auch sachlich zuständig für die Erforschung von Steuerordnungswidrigkeiten, die aber in § 404 AO nicht angesprochen sind. Die Befugnisse der Fahndung ergeben sich hier aus § 410 Abs. 1 Nr. 9 AO, nach dem für das Bußgeldverfahren – außer den verfahrensrechtlichen Vorschriften des OWiG (vgl. dazu die Aus...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Gehört zum Erwerb von Todes wegen begünstigtes Vermögen im Sinne des § 13b Absatz 2, ist dem Erwerber die darauf entfallende Erbschaftsteuer auf Antrag bis zu sieben Jahre zu stunden. Der erste Jahresbetrag ist ein Jahr nach der Festsetzung der Steuer fällig und bis dahin zinslos zu stunden. Für die weiteren zu entrichtenden Jahresbeträge sind die §§ 234 und 238 der Abg...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Überschreitet der Erwerb von begünstigtem Vermögen im Sinne des § 13b Absatz 2 die Grenze des § 13a Absatz 1 Satz 1 von 26 Millionen Euro, ist die auf das begünstigte Vermögen entfallende Steuer auf Antrag des Erwerbers zu erlassen, soweit er nachweist, dass er persönlich nicht in der Lage ist, die Steuer aus seinem verfügbaren Vermögen im Sinne des Absatzes 2 zu beglei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

a) Banken im Fokus der Ermittlungsbehörden Rz. 580 [Autor/Stand] Kreditinstitute gelangen immer wieder ins Visier der Steufa. Sie bilden schon deshalb eine erkenntnisreiche Informationsquelle, weil sie über vielfältige und umfangreiche Informationen zur finanziellen Situation und wirtschaftlichen Betätigung ihrer Kunden verfügen. Nahezu jeder Stpfl. unterhält aus privaten ode...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsschutz

Rz. 540 [Autor/Stand] Um die Rechtmäßigkeit von Auskunftsersuchen (auch der Steufa im Rahmen von Vorfeldermittlungen gem. § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO) überprüfen zu lassen, ist der Finanzrechtsweg eröffnet[2]. Das Auskunftsersuchen ist als Verwaltungsakt[3] (vgl. § 118 Abs. 1 AO) mit dem Einspruch gem. § 347 AO und sodann mit der Anfechtungsklage gem. §§ 33, 40 Abs. 1, § 44 Abs. 2...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) "Hinreichender Anlass" für die Aufnahme der Vorfeldermittlungen

Rz. 210 [Autor/Stand] Der in § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO bezeichnete besondere Ermittlungsauftrag zur Aufdeckung und Ermittlung "unbekannter Steuerfälle" betrifft die Nachforschung (bei bekannten[2] und unbekannten Stpfl.) nach unbekannten Sachverhalten, die sich steuerlich auswirken können, und[3]/oder die Nachforschung nach unbekannten Stpfl. Rz. 211 [Autor/Stand] Bereits di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Abgrenzung zwischen Vorfeldermittlungen und dem Strafverfahren

Rz. 201 [Autor/Stand] Tatsächlich sind die Vorfeldermittlungen der Steufa als gesetzliche normierte Verdachtsprüfung einem konkreten Steuerstrafverfahren vorgelagert. Mithin hat die Aufgabe nach § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO eine Doppelfunktion im steuerlichen Bereich und im Vorfeld eines Steuerstrafverfahrens[2]. Die Aufgabe ist, so Tormöhlen [3], "steuerlich etikettiert und in der ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / kk) Übergang von Vorfeldermittlungen zum Strafverfahren

Rz. 244 [Autor/Stand] Verdichten sich die im Rahmen der Vorfeldermittlungen gewonnenen Erkenntnisse zu einem hinreichenden strafprozessualen Anfangsverdacht, bestimmt sich die weitere sachliche Zuständigkeit nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 AO. Die Steufa hat gem. § 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO von Amts wegen unverzüglich das Strafverfahren einzuleiten. Dabei ist die Be...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zollfahndung

Rz. 75 [Autor/Stand] Anders als bei der Steufa ist für die Zollfahndungsämter nicht zweifelhaft, dass sie neben den HZÄ selbständige Behörden sind, wie sich dies aus § 1 Nr. 3 FVG und § 12 FVG ergibt. Rz. 76 [Autor/Stand] Organisation und Befugnisse der Zollfahndung sind im Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG) geregelt (s. Rz. 11 ff.). Das ZdFG wurde im Jahre 2021 durch das Geset...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Ermittlungen bei Kreditinstituten

Schrifttum: 1. Monographien: Becker, Der Bankenerlaß – Rechtmäßigkeit, Wirkbereich und Bedeutung für die Bank- und Steuerverwaltungspraxis, 1983; Carl/Klos, Bankgeheimnis und Quellensteuer im Vergleich internationaler Finanzmärkte, 1993; Kaligin, Betriebsprüfung und Steuerfahndung, 2. Aufl. 2022; Haas, Vorermittlungen und Anfangsverdacht, 2003; Lorscheider, Die Ermittlungsbef...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Das sog. Bankgeheimnis im Steuer- und Steuerstrafverfahren

a) Abschaffung des steuerlichen Bankgeheimnisses (§ 30a AO a.F.) Rz. 604 [Autor/Stand] Spiegelbildlich zum Gehalt der bei Kreditinstituten vorhandenen Informationen bestand jedenfalls in früheren Zeiten die Erwartungshaltung der Bankkunden, dass besonders vertraulich mit den Daten, die sie bei der Inanspruchnahme der Dienste der Kreditinstitute und Nutzung der angebotenen Fin...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / hh) Beispiele für zulässige Vorfeldermittlungen

Rz. 233 [Autor/Stand] Als typische Beispielsfälle für Vorfeldermittlungen sind zu nennen: Rz. 234 [Autor/Stand] Auswertung von Chiffre-Anzeigen in Zeitungen, in denen wertvolle Immobilien im Ausland zum Verkauf angeboten werden: Es besteht – so der BFH – die allgemeine Erfahrung, dass wegen der steuerlichen Erfassung inländischer Grundstücksgeschäfte ein Anreiz bestehe, unver...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Doppelzuständigkeit der Fahndung und Wahl des zutreffenden Rechtswegs

Rz. 420 [Autor/Stand] Die Doppelzuständigkeit der Fahndung wirkt sich insb. auf die Wahl des richtigen Rechtsmittels bzw. Rechtsbehelfs aus. Maßgebend ist (so der BFH[2]), in welcher Funktion und in welchem Verfahren die Fahndungsbehörden nach außen objektiv und eindeutig erkennbar tätig geworden sind oder tätig werden wollen. Wegen des Nebeneinanders von Steuerstrafverfahre...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Fahndungsbeamte

Rz. 87 [Autor/Stand] Für die Durchführung der Fahndungsermittlungen sind die Beamten der Steuerfahndungsstellen und der ZFÄ zuständig. Sie werden als Ermittlungspersonen der StA (zu dieser Terminologie s. § 385 Rz. 74 und nachst. Rz. 294) tätig (§ 404 Satz 2 Halbs. 2 AO; § 52 Satz 2 ZFdG [2]). Aufgrund dieser Stellung unterliegen sie den Weisungen der StA (§ 152 Abs. 1 GVG; d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Rechtsfolgen bei rechtmäßiger Zutrittsverweigerung

Rz. 730 [Autor/Stand] Der Stpfl. kann durch einfache Weigerung die Fahndung am Betreten der Wohnung hindern. Bedenklich ist dann, je nach Sachverhalt im Einzelfall bei der Überrumpelungssituation die Abweisung des Flankenschutzfahnder seitens des Stpfl. zu dessen Nachteil bei der Beweiswürdigung zu werten[2]. Nach der Rspr. wird aber das häusliche Arbeitszimmer in diesen Fal...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / G. Zeitliche Anwendbarkeit

Rz. 14 [Autor/Stand] Die Regelung des Bußgeldtatbestandes in § 383b AO trat zum 1.1.2017 in Kraft (Art. 20 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 17.6.2016). Damit ist der Tatbestand auf Handlungen nach dem 31.12.2016 anwendbar.mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Korrekturvorschriften

Rz. 21 Feststellungsbescheide sind den Steuerbescheiden gleichgestellte Bescheide (§ 153 Abs. 5 BewG, § 181 Abs. 1 AO), so dass zur Korrektur des Bescheides die Regelungen der §§ 129, 164, 165 und 172–177 AO heranzuziehen sind. Insbesondere ist es möglich, den Feststellungsbescheid unter den Vorbehalt der Nachprüfung gem. § 164 Abs. 1 AO zu stellen, die in Form einer Außenpr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Sammelauskunftsersuchen

Schrifttum: 1. Monographien: Roth, Sammelauskunftsersuchen und internationale Gruppenanfragen, 2014. 2. Einzelbeiträge: Apitz, Auskunftsersuchen der Steuerfahndung im Rahmen von Vorfeldermittlungen, StBp 2006, 224; Arndt, Vorfeldermittlungen, Gruppenverdacht und Sammelauskunftsersuchen – zu den Grenzen der Ermittlungsaufgabe gemäß § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO, in Festgabe Felix, 1989...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 410 [Autor/Stand] Sofern die Fahndung im Rahmen eines laufenden Steuerstrafverfahrens die Besteuerungsgrundlagen ermittelt, hat sie insoweit die Befugnisse, die den FÄ (HZÄ) im Besteuerungsverfahren zustehen (s. Rz. 346 f.). Besteuerungs- und Strafverfahren laufen gleichrangig nebeneinander her, wobei sich Rechte und Pflichten sowohl der Fahndung wie auch des Stpfl. (Bes...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Opportunitätsprinzip bei Verdacht einer Steuerordnungswidrigkeit

Rz. 169 [Autor/Stand] Beim Verdacht einer Steuerordnungswidrigkeit (§§ 377 ff. AO) greift hingegen das Opportunitätsprinzip ein (§ 410 Abs. 1 Nr. 9, § 404 AO i.V.m. §§ 47, 53 OWiG), d.h., die Verfolgung und Ahndung der Bußgeldtat ist in das pflichtgemäße Ermessen der Steuer- und Zollfahndung gestellt (s. dazu § 377 Rz. 22; § 410 Rz. 29 ff.). Rz. 170– 174 [Autor/Stand] Einstwe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 4 [Autor/Stand] Hintergrund der Schaffung des § 383b AO war laut der Begründung in den Regierungsentwürfen vom 18.12.2015[2] und vom 3.2.2016[3], dass sichergestellt werden soll, dass nur solche Personen auf der Grundlage der nach Maßgabe des neuen § 80a AO an die FinB übermittelten Vollmachtsdaten einen Abruf steuerlicher Daten veranlassen können, die hierzu auch befugt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zollfahndung

Rz. 96 [Autor/Stand] Im Zuge der Strukturreform der Zollverwaltung durch das ZFdG erfolgte die Entkoppelung der ZFÄ von den früheren Bundesabteilungen der Oberfinanzdirektionen und die Einrichtung von nunmehr acht ZFÄ mit Außenstellen (s. die Übersicht Rz. 84). Aufgrund des § 12 Abs. 1 FVG hat die Generalzolldirektion im Erlasswege für die ZFÄ die örtlichen Zuständigkeitsber...mehr

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ZErb 01/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bochmann/Kumpan/Röthel/Schmidt Werte in Familienunternehmen 9. Jahrestagung des Notarrechtlichen Zentrums Familienunternehmen der Bucerius Law Scho...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Örtlich zuständig für die Steuerfestsetzung ist in den Fällen, in denen der Erblasser zur Zeit seines Todes oder der Schenker zur Zeit der Ausführung der Zuwendung ein Inländer war, das Finanzamt, das sich bei sinngemäßer Anwendung des § 19 Absatz 1 und des § 20 der Abgabenordnung ergibt. Im Fall der Steuerpflicht nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b richtet sich die ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Die Steuer erlischt mit Wirkung für die Vergangenheit,mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 228 Erklärungs- und Anzeigepflicht

Gesetzestext (1) Die Steuerpflichtigen haben Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte für den Hauptfeststellungszeitpunkt oder einen anderen Feststellungszeitpunkt abzugeben, wenn sie hierzu durch die Finanzbehörde aufgefordert werden (§ 149 Absatz 1 Satz 2 der Abgabenordnung). Fordert die Finanzbehörde zur Abgabe einer Erklärung auf, hat sie eine Frist zur Abgabe ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VIII. Haftung nach anderen Vorschriften

Rz. 95 Auf jeden Fall ist in der Praxis zu beachten, dass neben der Haftung nach dem ErbStG eine Haftungsinanspruchnahme nach den Haftungsvorschriften der Abgabenordnung (§§ 69 ff. i.V.m. 192 AO) möglich ist.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift wurde durch das "Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens" vom 17.6.2016[2] eingefügt. Die zunächst im Diskussionsentwurf "Modernisierung des Besteuerungsverfahrens"[3] bestehende Fassung wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens fast vollständig überarbeitet. Die Ursprungsversion lautete wie folgt: § 383b Bußgeldvorschriften b...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsschutz

Rz. 569 [Autor/Stand] Der Fertigung von Kontrollmitteilungen fehlt es an einer Verwaltungsaktsqualität[2]. Rechtsschutz gegen die Weiterleitung der Kontrollmitteilung kann der Stpfl. mit der allgemeinen Leistungsklage, so in Form der Unterlassungsklage nach § 40 Abs. 1 FGO, erlangen, wofür jedoch hohe Begründungserfordernisse bestehen[3]; einstweiliger Rechtsschutz besteht n...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Rechtsschutz und Verwertungsverbote

Rz. 732 [Autor/Stand] Das Betreten des Grundstücks ist ein Realakt, gegen den ein Einspruch unzulässig ist[2]. In Betracht kommt nur eine Feststellungklage gem. § 41 FGO [3]. Dabei ist das Vorliegen des insoweit notwendigen Feststellungsinteresses gem. § 41 Abs. 1 Halbs. 2 FGO umstritten. Nach Ansicht des FG Münster[4] liegt es auch bei einer Überrumpelungssituation (s. Rz. 7...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Allgemeines zur Anwendung des Verfahrensrechts

Rz. 19 § 153 Abs. 5 BewG enthält nur eine eingeschränkte Verweisung auf das Verfahrensrecht der gesonderten Feststellung. Nach § 181 Abs. 1 AO sind aber die für die Steuerfestsetzung geltenden Regelungen der §§ 155–177 AO entsprechend anwendbar. Durch diese Systematik gilt die Bekanntgabevorschrift des § 183 AO nicht für das Verfahren zur Abgabe der Feststellungserklärung.[4...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden

Rz. 20 Der Feststellungsbescheid ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird (§ 122 Abs. 1 AO). Die Bekanntgabe muss damit jedenfalls demjenigen gegenüber erfolgen, der den Vermögensgegenstand zugerechnet erhält (§§ 151 Abs. 2 Nr. 2, 154 Abs. 1 Nr. 1 BewG). In Erbbaurechtsfällen sind gem. § 153 Abs. 2 S. 3 und 4 BewG d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 41 [Autor/Stand] Der besseren Veranschaulichung dient der nachstehende stichwortartige Überblick über die Aufgabenbereiche der Fahndung. Das Schwergewicht der daran anschließenden Ausführungen (Rz. 55 ff.) liegt bei den Erläuterungen der Aufgabenbereiche 1–3. Wegen der Doppelfunktion der Fahndung als Strafverfolgungsbehörde und Steuerermittlungsbehörde kommt es hier am h...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Möglichkeit der Selbstanzeige

Rz. 731 [Autor/Stand] Bei Möglichkeit der Erstattung einer Selbstanzeige nach einem unangekündigten Besuch des Flankenschutzfahnders im Besteuerungsverfahren ist zu unterscheiden, ob die Rechtsgrundlage des Aufsuchens der § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO ist (s. § 371 Rz. 470) oder eine Tätigkeit aufgrund Ersuchens der Fahndung nach § 208 Abs. 2 Nr. 1 AO vorliegt (s. § 371 Rz. 4...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Allgemeines

I. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Die Entstehung der Steuerfahndung geht zurück auf einen Erlass des Reichsministers der Finanzen (RdF) vom 1.3.1922, in dem die Schaffung eines "steuerlichen Außendienstes" (Staudi) vorgesehen war[2]. Durch Erlass vom 8.6.1923 wurde den Beamten der Landesfinanzämter die Aufgabe zugewiesen, "größere und überörtliche Fahndungsfälle se...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Entstehung und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das JStG 2007 vom 13.12.2006[1] eingefügt worden. Satz 2 ist durch das ErbStRG vom 24.12.2008[2] dahingehend geändert worden, dass die Beschränkungen der Rechtsbehelfsbefugnis bei Feststellungsbescheiden nach § 352 AO und § 48 FGO entsprechend anwendbar sein sollen, wenn der Feststellungsgegenstand einer Erbengemeinschaft in Vertretung der Mite...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Rechtsfragen beim Anfangsverdacht und das Legalitätsprinzip beim Verdacht einer Steuerstraftat

Rz. 152 [Autor/Stand] Zu einer auf Erforschung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten gerichteten Tätigkeit darf es nur kommen, wenn "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" (vgl. § 152 Abs. 2 StPO) für das Vorliegen einer Steuerstraftat i.S.v. § 369 Abs. 1 AO gegeben sind, mithin ein sog. Anfangsverdacht besteht (s. ausf. § 397 Rz. 5). Rz. 153 [Autor/Stand] Bloße Ver...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Steuerstraftaten in Zusammenhang mit Allgemeinstraftaten

Rz. 149 [Autor/Stand] Bei der vorstehend umrissenen sachlichen Zuständigkeit verbleibt es grds. auch, wenn neben der in Rede stehenden Steuerstraftat bzw. -ordnungswidrigkeit eine andere Straftat nicht-steuerlicher Art zu erforschen ist. Es findet keine Zuständigkeitserweiterung "durch die Hintertür" statt (s. dazu eingehend § 386 Rz. 89 ff.)[2]. Demnach geht in Fällen der K...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Akteneinsicht

Rz. 386 [Autor/Stand] Im Strafverfahren steht ein Recht auf Akteneinsicht dem Verteidiger gem. § 147 Abs. 1 StPO zu (vgl. Nr. 35 Abs. 1–6 AStBV (St) 2022; s. AStBV Rz. 35; § 392 Rz. 392 ff.). Seit dem 1.1.2018[2] hat auch der unverteidigte Beschuldigte [3] nach § 147 Abs. 4 StPO ein Akteneinsichtsrecht (vgl. Nr. 35 Abs. 7 AStBV (St) 2022; s. § 392 Rz. 394). Bis zum Abschluss d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 55 [Autor/Stand] Bevor die Befugnisse der Steuer- und Zollfahndung dargestellt werden, ist zunächst auf Organisation (s. Rz. 56 ff.) und Zuständigkeiten (s. Rz. 95 ff.) der Fahndungsdienste einzugehen. Rz. 56 [Autor/Stand] Sowohl § 208 AO als auch § 404 AO regeln zwar die Aufgaben und Befugnisse der Fahndungsdienste, enthalten jedoch keine gesetzlich vorgeschriebene Organ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 700 [Autor/Stand] Der Begriff des Flankenschutzes, von der Fahndung selbst verwandt[2], entstammt dem Militär, demnach die Truppe zur Aufklärung und Überwachung besondere Kräfte einsetzt, welche der Unterstützung dienen. Anders [3] hält zur geschichtlichen Entwicklung fest, dass bei allen Festsetzungsfinanzämtern in Westfalen-Lippe (NRW) der Flankenschutz eingeführt worde...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Verwertungsverbote

a) Ermittlungen bei Kreditinstituten Rz. 681 [Autor/Stand] Im Strafverfahren ist ein gezieltes Suchen nicht zufällig i.S.d. § 108 StPO und damit unzulässig, so dass dabei aufgefundene Beweismittel einem strafprozessualen Verwertungsverbot unterliegen (s. § 385 Rz. 1022 und 1109; § 399 Rz. 186 m.w.N.). Das BVerfG hat die Sichtung und Verwertung von Kundenunterlagen als strafpr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Flankenschutz durch Fahnder im Strafverfahren

a) Steuerliche Ermittlungen neben strafrechtlichen Ermittlungen Rz. 744 [Autor/Stand] Das gemeinsame Vorgehen von Polizei, Steuerfahndung und Zollfahndung im Strafverfahren, so bei Durchsuchungsmaßnahmen, ist Alltag bei der Verfolgung entsprechender Delikte (s. § 385 Rz. 110). Der Einsatz von Flankenschutzfahndern in strafrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen betrifft Fälle, dass ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 6. Nachholung einer Feststellung durch Ergänzungsbescheid

Rz. 28 Soweit in dem Feststellungsbescheid eine notwendige Feststellung, wie z.B. den Hinweis nach § 181 Abs. 5 S. 2 AO, unterblieben ist, ist sie durch Ergänzungsbescheid nachzuholen (§ 179 Abs. 3 AO). Allerdings dient diese Regelung nicht dazu, Rechtsfehler zu korrigieren. Denkbar ist, dass nach § 151 Abs. 1, 2 BewG notwendige Feststellungen (z.B. Höhe des Wertes, Grundstü...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Einführung

Rz. 1 Insoweit das Verfahren zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und zur Festsetzung der Steuer nicht im ErbStG geregelt ist, findet die Abgabenordnung ergänzend Anwendung. § 32 ErbStG stellt eine Sonderregelung zu § 122 AO dar, der den Grundsatz der Bekanntgabe gegenüber den von der Steuerfestsetzung betroffenen Personen enthält. Abweichend von diesem Grundsatz fungie...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Betriebsstätte

Rz. 10 Der Begriff der Betriebsstätte ist in § 12 AO definiert.[37] Demzufolge sind als Betriebsstätte insbesondere anzusehen: Die Stätte der Geschäftsleitung, Zweigniederlassungen, Geschäftsstellen, Fabrikations- oder Werkstätten, Warenlager, Ein- oder Verkaufsstellen, Bergwerke, Steinbrüche etc. sowie Bauausführungen oder Montagen, wenn diese länger als sechs Monate dauern...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 19 Feststellung von Einheitswerten § 19 fällt zum 1.1.2025 weg, Art. 2, 18 Gesetz v. 26.11.2019, BGBl. I 2019, 1794, 1806, 1813.

Gesetzestext (1) Einheitswerte werden für inländischen Grundbesitz, und zwar für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§§ 33, 48 a und 51 a), für Grundstücke (§§ 68 und 70) und für Betriebsgrundstücke (§ 99) festgestellt (§ 180 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung). (2) (aufgehoben) (3) In dem Feststellungsbescheid (§ 179 der Abgabenordnung) sind auch Feststellungen zu treffenmehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 219 Feststellung von Grundsteuerwerten

Gesetzestext (1) Grundsteuerwerte werden für inländischen Grundbesitz, und zwar für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§§ 232 bis 234, 240) und für Grundstücke (§§ 243 und 244) gesondert festgestellt (§ 180 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Abgabenordnung). (2) In dem Feststellungsbescheid (§ 179 der Abgabenordnung) sind auch Feststellungen zu treffen über:mehr