Die Hinzuziehung beinhaltet einen Verwaltungsakt, der zur Wirksamkeit sowohl dem Einspruchsführer wie auch demjenigen, der hinzugezogen werden soll, bekannt gegeben werden muss. Vor der Hinzuziehung ist der Einspruchsführer zu hören.[1] Der Grund: Der Einspruchsführer kann entscheiden, ob er mittels Einspruchrücknahme die Hinzuziehung Dritter vermeiden will.
Ohne Einspruch ist Hinzuziehung zwingend
An der Hausgemeinschaft X sind A, B und C beteiligt. Sie vermieten ein Objekt in A. Gegen den entsprechenden Feststellungsbescheid, welcher die Einkünfte der Gemeinschaft aus Vermietung und Verpachtung 2017 beinhaltet, legt (nur) A Einspruch ein.
Will A verhindern, dass B und C an seinem Einspruchsverfahren mittels Hinzuziehung beteiligt werden, muss er seinen Einspruch zurücknehmen. Ansonsten ist die Hinzuziehung zwingend.[2]
§ 360 AO unterscheidet 3 Fallgruppen von Hinzuziehungen:
- die einfache Hinzuziehung[3],
- die notwendige Hinzuziehung[4] und
- die Hinzuziehung in Massenverfahren.[5]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen