Rz. 12

[Autor/Stand] § 3 BewG findet tatbestandlich immer dann Anwendung, wenn ein Wirtschaftsgut mehreren zuzurechnen ist (s. § 3 BewG Rz. 7). Erbschaft-/schenkungsteuerliche Anwendungsfälle dieser Verweisnorm ergeben sich, wenn der Erblasser/Schenker an dem Nachlass-/Zuwendungsgegenstand vermögensmäßig nur anteilig (als Bruchteils- oder Miteigentümer bzw. Gesamthänder) beteiligt war.

Im Rahmen des § 3 BewG ist zwar auf § 39 AO zurückzugreifen (s. § 3 BewG Rz. 10). Soweit aber nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO das wirtschaftliche Eigentum dem zivilrechtlichen gleichgestellt wird, kann dem das ErbStG grundsätzlich nicht folgen.[2] So ist für die Zurechnung eines Grundstücks zum Nachlass bei noch nicht – vollständig – erfüllten Grundstückskaufverträgen der Übergang des Eigentums nach dem zivilrechtlichen Eigentumsbegriff entscheidend.[3] Der Grundsatz der Maßgeblichkeit des Zivilrechts für das ErbStG wird jedoch unverändert durch § 95 BewG und § 97 Abs. 1 Nr. 5 Satz 2 BewG (spezialgesetzlich) durchbrochen, weil hier auf die ertragsteuerliche Zuordnung abgestellt wird.[4]

 

Rz. 13

[Autor/Stand] Hingegen ist § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO bei der Verteilung/Zurechnung anzuwenden. Losgelöst von der zivilrechtlichen Einordnung als Miteigentum oder Bruchteilseigentum erfolgt die Zurechnung auf Basis der rechnerischen Berechtigung am Gesamthandsvermögen.[6]

Für die Aufteilung des Betriebsvermögens einer Personengesellschaft enthält schließlich § 97 Abs. 1a BewG eine in der Praxis bedeutsame Sondervorschrift, die ebenfalls § 3 BewG konkretisiert[7] (s. unten Rz. 67).

 

Rz. 14

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Götz, Stand: 01.02.2023
[3] R E 12.2 Abs. 1 Satz 2 ErbStR 2019.
[4] Hübner, Erbschaftsteuerreform 2009, S. 473 mit Beispiel.
[Autor/Stand] Autor: Götz, Stand: 01.02.2023
[6] Moench/Weinmann, § 12 ErbStG Rz. 93.
[7] Hübner, Erbschaftsteuerreform 2009, S. 478.
[Autor/Stand] Autor: Götz, Stand: 01.02.2023

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge