Wie kann die Kanzlei nichtjuristische Mitarbeiter motivieren

In den meisten Anwaltskanzleien dreht sich alles um die Anwälte und ihre Mandanten. Doch viele erfolgreiche Kanzleien würden nicht funktionieren, wenn dahinter nicht ein starkes Backoffice stünde – von der Rezeptionistin über die Schreibkraft bis hin zur ReNo-Fachangestellten und den PR- und Marketingleuten.

Anwälte wissen nur zu gut, dass der Markt für ReNo-Fachangestellte so gut wie leer gefegt ist. Doch die wenigsten denken einmal strategisch darüber nach, wie sie diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig an die Kanzlei binden können. Dabei gibt es durchaus viele kleine Motivationsansätze, die in der Summe ein ordentliches Paket ausmachen, das die Konkurrenz blass aussehen lässt..

Homeoffice ermöglichen

Gerade Eltern freuen sich darüber, nicht fünf Tage die Woche ins Büro fahren zu müssen. Kanzleien sollten daher – wo praktisch möglich – Mitarbeitern anbieten, zwei Tage die Woche von zu Hause aus zu arbeiten.

Edle Kommunikationswerkzeuge anschaffen

Unterstützend sollte die Kanzlei den Mitarbeitern betriebliche PCs, Handys, iPads etc. für ihren häuslichen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Die Geräte können die Mitarbeiter auch privat nutzen, ohne dass daraus höhere Sozialabgaben oder Steuern anfallen.

Essen gehen und auf Staatskosten feiern

Zweimal im Jahr dürfen Chefs mit ihren Mitarbeitern betrieblich feiern. Ein solches Zusammensein, wenn es gut organisiert ist und der Rahmen den Geschmack der Mitarbeiter trifft, stärkt den Zusammenhalt und wird als Wertschätzung registriert. Die dabei anfallenden Kosten können voll abgesetzt werden, vorausgesetzt pro Mitarbeiter fallen brutto nicht mehr als jeweils 110.- Euro an. Darüber hinausgehende Beträge werden mit pauschal 25 Prozent versteuert.

Die Gesundheit der Mitarbeiter fördern

Gerade diese Punkt gewinnt immer mehr an Bedeutung, nicht zuletzt, weil das Gesundheitsbewusstsein, aber auch der Altersschnitt der Belegschaft steigen. Nicht nur , wenn es Raucher oder übergewichtige Mitarbeiter in der Kanzlei gibt, oder die Partner die Belegschaft vorbeugend zu einem gesunden Leben anregen wollen, auch als Anerkennung für den oft stressigen Einsatz für die Kanzlei können sie gesundheitsbewusste Mitarbeiter mit einem Freibetrag von jährlich 500 Euro unterstützen. Den Betrag können Mitarbeiter für den Physiotherapeuten ebenso nutzen wie für Kurse im Fitnessstudio oder ein Gesundheitsseminar.

Geld für Kinderbetreuung

Bis zu 600 Euro kann der Arbeitgeber dem Mitarbeiter steuerfrei pro Jahr für die Kinderbetreuung zukommen lassen, wenn dieser auf Dienstreise muss oder Seminare besuchen möchte.

Benzingutscheine

Die Mitarbeiter freuen sich zudem darüber, wenn sie die Benzinkosten für die tägliche Fahrt ins Büro nicht allein schultern müssen. Benzingutscheine des Arbeitgebers bis 44 Euro im Monat bleiben steuerfrei.

Dies ist nur eine Auswahl in Betracht kommender von Incentives und Motivationsmöglichkeiten. Allen ist gemeinsam, dass Sie gute Kommunikation und persönliche Anerkennung nur ergänzen und nicht ersetzen können.

Vgl. auch:

Der Anwalt als Arbeitgeber