Kanzleiumsatz: Gewerbliche Mandanten drehen an der Kostenspirale

38 % der 150 größten Rechtsabteilungen haben ihr Budget gegenüber dem Vorjahr noch einmal erhöht. So steht es im Rechtsabteilungs-Report 2015/16  der Unternehmensberatung Otto Henning. Doch daraus sollten Anwälte keine falschen Schlüsse ziehen: Betriebe achten hierzulande mehr denn je auf die Kosten. Das gilt vor allem , wenn sie den Nutzen der Gegenleistung nicht klar messen können und trifft auch die Anwälte.

Und wirklich 32 % der größten Rechtsabteilungen haben parallel zu ihrer Budgeterhöhung ihre Rechtsberatungskosten gesenkt. Für den Rest sind sie gleich geblieben. Insgesamt allerdings wünschen sich die Rechtsabteilungsleiter von den externen Kanzleien eine Reduzierung der Kosten. Nichtsdestotrotz wird die Mandatierung externer Kanzleien in diesem Jahr per Saldo unverändert bleiben.

Durchschnittliche Outsourcing-Quote von Rechtsabteilungen: 26 % - 30 %

Während 22 % der Befragten den Einsatz externer Kanzleien zurückfahren wollen, planen 22%, sie vermehrt zu beschäftigen. Die durchschnittliche Outsourcing-Quote bewegt sich zwischen 26 % und 30 %. Die weitaus meisten Aufgaben werden also intern abgedeckt.

IT-Recht läuft blendend

Besondere Wachstumsgebiete für externe Rechtsanwälte sind der Studie zufolge

  • Kartellrecht,
  • Compliance und
  • IT-Recht.

In der Rangfolge der künftigen Wachstumsfelder bleibt Compliance an der Spitze. 58% der Befragten sagen, dieses Rechtsgebiet wird ihre Arbeitsbelastung erhöhen.

Dahinter folgen das Kartellrecht (55 %) und in diesem Jahr neu in der Spitzengruppe das IT-Recht (54 %). In keinem anderen Rechtsgebiet hat sich die Einschätzung in den letzten zwei Jahren so stark verändert wie im IT-Recht. Das dürfte der zunehmenden Digitalisierung geschuldet sein. Auch das zunehmende Bewusstsein für datenschutzrechtliche Aspekte dürfte die Nachfrage steigern.

Mandanten treten auf die Sparbremse

63 % der an der Studie teilnehmenden Rechtsabteilungen nutzen Rahmenvereinbarungen mit ihren externen Kanzleien. Dadurch sparen sie durchschnittlich 12 % bis 20 %.

  • Gleichwohl wird für die Vergütung von Anwälten überwiegend (59 %) das Modell der individuellen Stundensätze genutzt.
  • Wesentlich seltener sind pauschale Honorarvereinbarungen (19 %)
  • und die Abrechnung nach RVG (16 %).

Immer mehr Syndicusanwälte

Die Personalausstattung der Rechtsabteilungen hat sich über die letzten Jahre hinweg erneut verbessert.

  • In den 150 größten deutschen Unternehmen werden im Mittel 4,7 Anwälte je 1 Mrd. € Unternehmensumsatz,
  • bei den Banken 2,5 Anwälte je 10 Mrd. Euro Bilanzsumme beschäftigt.

Je internationaler ein Unternehmen aufgestellt ist, desto höher ist die Anzahl der dort tätigen Rechtsanwälte. Die internen Kosten der Rechtsabteilung liegen bei durchschnittlich 193.661 € pro Jahr und Anwalt. Intern ergibt sich damit ein durchschnittlicher Stundensatz von 108 € inklusive Paralegals und Assistenz. Allerdings: Seit 2013 sind die internen Anwaltskosten um 13% zurückgegangen.

Fazit:  Die fortschreitende Professionalisierung der Rechtsabteilungen führt zunächst dazu, dass das Nachfrageniveau steigt. Damit sinkt zugleich das Honorarniveau für Standardleistungen. Als externer Anwalt bleibt nur im Geschäft, wer echten Mehrwert zu überschaubaren Kosten bietet.