Kanzleinachfolge braucht Vorlauf - klug und rechtzeitig planen

Wer kennt sie nicht, die älteren Herren mit silberner Haarpracht, die noch in hohem Alter dem Anwaltsberuf nachgehen. So schön es ist, diese Elder Statesmen bei bester Gesundheit ihren beruflichen Pflichten nachgehen zu sehen – zur Regel sollte man das Arbeiten bis zum Umfallen nicht machen.

Wer im Alter nicht mehr arbeiten muss, sondern kann, darf und will, sieht sich oft als Glückspilz. 70 Jahre plus und noch immer mitten im Leben stehend. Man kann das aber auch ganz anders sehen. Fehlt vielleicht den Jahrgängen 70 plus  die Fantasie für alternative Lebensinhalte jenseits der Juristerei? Kleben sie deshalb an ihrem beruflichen Stuhl und können nicht loslassen zugunsten der jungen Generationen.

Frühzeitig den Abgang planen

Wer also nicht eines Tages tot aus seinem Büro getragen werden möchte, der plane seinen beruflichen Abschied möglichst langfristig voraus.  Bis der oder die Nachfolger/in/nen eingearbeitet und in der Mandantschaft eingeführt sind, vergehen leicht fünf Jahre.

Zudem kann es natürlich im schlimmsten Fall passieren, dass sich der designierte Nachfolger als Fehlgriff erweist und der Übergeber auch noch einen Ersatzkandidaten einarbeiten muss.

Wirtschaftliche Aspekte der Übergabe nicht vernachlässigen

Gerade die wirtschaftliche Seite der Übergabeplanung fordert zeitige und möglichst rationale Planung, u.U. auch einen Beratungsprozess. Denn es ist wichtig zu wissen, welche Vermögenswerte man mit der Kanzlei realisieren kann, will oder muss und das u. U. mit einem beratenden und /oder vermittelnden Experten abzuklopfen oder womöglich durch ausmerzen von Defiziten im Vorfeld der Übergabe noch zu steigern. Denn unternehmerische Aspekte der Kanzleiführung finden bei Anwälten neben dem Fachlichen oft im mernoch nur Hintergrund statt.

Schwer, aber wichtig: Den Neuen als gleichwertig akzeptieren

In der Übergangsphase, in der alter und neuer Partner gemeinsam arbeiten, sollte der Seniorchef den Neuen vom ersten Tag als gleichwertig behandeln. Um das nach außen wie innen zu demonstrieren, sollte der Alte sein Büro an den Junior übergeben und ihn mit echten Entscheidungsbefugnissen ausstatten.

Zurückhaltung und Solidarität

Der Senior sollte - auch wenn es schwer fällt - dem Junior nie in den Rücken fallen oder gegenüber dem Personal oder Mandanten an von ihm getroffenen Entscheidungen zweifeln. Auch wenn der Senior die Dinge in der Vergangenheit anders gehandelt hat, muss der Senior nach außen dazu stehen, selbst wenn er anderer Meinung ist. Sonst kippt die Stimmung in der Kanzlei und die Reputation des Neuen ist hin oder er verliert die Freude an Verantwortung und Arbeit - möglicherweise auch an der Übernahme dieser Kanzlei.

Frühzeitig Alternativen finden

Alles hat einmal ein Ende – auch das Anwaltsdasein. Für viele Kollegen ist der Gedanke daran furchterregend, irgendwann einmal Abschied nehmen zu müssen. Doch das müssen wir alle. Das Ende fällt aber umso leichter, je mehr echte Alternativen existieren.

Deshalb sollten Anwälte schon früh damit beginnen, sich mit alternativen Tätigkeiten zu beschäftigen. Dabei kann es vor allem Sinn machen, sich - ohne den ständigen Ertragsdruck im Nacken zu haben - für die Verbesserung gesellschaftliche Missstände einzusetzen. Schließlich wissen Anwälte, wie man kämpft und haben durch ihr vielseitige Arbeit oft viele Lebensbereiche und Missstände unter die Lupe genommen!

Genauso gut kann es aber auch Sinn machen, nach einem Berufsleben voll Hektik ein schöpferisches Hobby zu entwickeln. Nicht von ungefähr gab es von Goethe über Handke bis E.T.A. Hoffmann eine Vielzahl von schreibenden Juristen.