Rheinland-Pfalz verlängert Mietpreisbremse
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat eine Mietpreisbegrenzungsverordnung beschlossen. Damit wird die bereits bestehende Mietpreisbremse verlängert und die Gebietskulisse erweitert.
Auf Grundlage eines Gutachtens werden in der neuen Verordnung wie bisher die Städte Landau in der Pfalz, Mainz, Speyer, Trier und - neu - Ludwigshafen am Rhein als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen. Die neue Verordnung gilt vom 8.10.2020 bis einschließlich 7.10.2025.
Nach der Mietpreisbremse dürfen die Mieten in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten bei neu abgeschlossenen Mietverträgen grundsätzlich nur um höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Lesen Sie auch:
-
Sonder-AfA für den Neubau von Mietwohnungen wird angepasst
2.0156
-
Mindesttemperatur in Wohnungen: Das gilt rechtlich
1.871
-
Effizienzhaus 55-Plus-Förderung startet: die Konditionen
1.0561
-
Degressive AfA für den Wohnungsbau: fünf Prozent, sechs Jahre
988
-
Verkürzte Nutzungsdauer, höhere jährliche Abschreibung
8852
-
Was die Grundsteuer 2025 für Vermieter und Mieter bedeutet
7221
-
Energetische Sanierung: Kosten von der Steuer absetzen
520
-
Hydraulischer Abgleich und Heizungscheck: alle Infos
3711
-
Bundesfinanzministerium plant Beschränkung bei Gutachten
365
-
Bayern weitet Mietpreisbremse aus
261
-
Gebäude-AfA: Nachweis für Nutzungsdauer wieder einfacher
31.12.20252
-
Rechtliche und steuerliche Neuerungen ab 2026
23.12.2025
-
Härtere Gangart gegen Schwarzarbeit beschlossen
22.12.2025
-
Indexmieten beim Wohnen deckeln – mit fatalen Folgen?
22.12.2025
-
Das gibt der Bund im Jahr 2026 fürs Wohnen aus
19.12.2025
-
EZB lässt weiter auf eine Zinswende warten
18.12.2025
-
Verstoß gegen Mietpreisbremse: Tausende Rügen erfolgreich
18.12.2025
-
Vergesellschaftungsgesetz ohne Enteignungen
18.12.2025
-
Bayern verlängert Umwandlungsschutz für Mietwohnungen
17.12.2025
-
Gewerbemietverträge: Textform-Regelung ab Januar 2026
16.12.2025