Wohngeld steigt im Schnitt um 15 Prozent

Alle zwei Jahre wird das Wohngeld an die Preise und Mieten angepasst. Die aktuelle Erhöhung wurde am 1.1.2025 fällig. Der staatliche Zuschuss steigt um durchschnittlich rund 15 Prozent beziehungsweise 30 Euro pro Monat. Die anrechenbaren Wohnkosten werden für jede Region angepasst: Das heißt, Haushalte in teuren Gegenden können höhere Zuschüsse erhalten.
Das Wohngeld berechtigt Haushalte, die keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben. Mit der Wohngeldreform 2023 wurde der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet, darunter Menschen, die Mindestlohn verdienen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe haben. Das Bundesbauministerium rechnet damit, dass 2025 etwa zwei Millionen Haushalte Wohngeld erhalten können.
Der Bundesrat gab am 27.9.2024 grünes Licht für die "Zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes", die am 1.1.2025 in Kraft trat. Darin ist eine Dynamisierung festgelegt.
"Zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes"
Wohngeld-Plus-Gesetz mit Wohngeld-Dynamisierung
Die Fortschreibung zum 1.1.2025 erfolgte im Rahmen der Wohngelddynamisierung. Die erste automatische Anpassung des Wohngeldes trat Anfang 2022 in Kraft. Die letzte Reform gab es vor zwei Jahren: Am 1.1.2023 trat das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft.
Seitdem erhalten nicht nur mehr Haushalte als bisher Wohngeld, auch der Mietzuschuss wurde zu diesem Stichtag aufgestockt – um durchschnittlich 190 Euro auf rund 370 Euro pro Monat. Die Änderungen sehen unter anderem die Einführung von Bagatellgrenzen bei Rückforderungen und die Möglichkeit der Verlängerung des Bewilligungszeitraums von 18 auf 24 Monate vor.
Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes und zur Änderung anderer Vorschriften (Wohngeld-Plus-Gesetz)
Dauerhafte Heizkostenkomponente im Wohngeld
Das Wohngeld-Plus-Gesetz enthält auch eine dauerhafte Heizkostenkomponente. Sie führt im Schnitt in der Wohngeldberechnung zu 1,20 Euro pro Quadratmeter mehr Wohngeld. Die Effekte der Komponente sollen nach zwei Jahren evaluiert werden.
Zudem gibt es seit Januar 2023 eine Klimakomponente, die höhere Mieten durch energetische Sanierungen oder energieeffizienten Neubau pauschal abfedert. Vorgesehen ist ein Zuschlag auf die Miethöchstbeträge des Wohngeldes von 0,40 Euro pro Quadratmeter. Die Lösung sieht einen Pauschalansatz ohne Nachweiserfordernis in der Wohngeld-Administration vor.
Damit Geringverdiener durch den CO2-Preis auf fossile Brennstoffe wie Erdöl und Gas nicht extra belastet werden, gibt es seit Januar 2021 die Wohngeld-CO2-Entlastungspauschale (CO2-Komponente) als Zuschlag zur Miete.
Wohngeld-Plus-Rechner
Wer den Mietzuschuss bekommen kann, lässt sich online mit dem Wohngeld-Plus-Rechner aus dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSK) ermitteln.
Wohngeld extra für die deutschen Inseln
Das Wohnen auf den Inseln ist wegen des knappen Wohnraums meistens noch teurer als auf dem Festland. Seit August 2020 können Wohngeldberechtigte deshalb höhere Zuschüsse erhalten. Das neue Wohngeld wurde im Schnitt um etwa 30 Prozent angehoben. Um Haushalte in Regionen mit besonders hohen Mieten zu unterstützen, wurde außerdem eine zusätzliche "Mietenstufe VII" neben den sechs bisher geltenden Mietenstufen eingeführt. Regionale Unterschiede werden bei der Berechnung auch berücksichtigt.
Die Höhe des Wohngelds hängt auch von Miete, Haushaltsgröße und Wohnort ab.
BMWSK: Rechenbeispiele für das neue Wohngeld gültig ab 1.1.2023
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