Onlinezugangsgesetz (OZG)

Digitale Baugenehmigung: Nächster Schritt mit KI-Assistent

Bund, Länder und Kommunen sind gesetzlich dazu verpflichtet, alle Verwaltungsleistungen analog und online anzubieten, auch Bauanträge. Mecklenburg-Vorpommern setzt als bundesweiter Vorreiter den nächsten Schritt: Der neue KI-Assistent der Digitalen Baugenehmigung.

Roboterhand tippt auf Tastatur

Mecklenburg-Vorpommern hat die "Digitale Baugenehmigung" im Jahr 2019 federführend geschaffen – sie wird mittlerweile von den meisten Bundesländern genutzt. Am 15.9.2026 hat Innenminister Christian Pegel (SPD) im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte den nächsten Entwicklungsschritt der Einer-für-Alle (EfA)-Lösung vorgestellt: Im Mittelpunkt steht der digitale KI-gestützte Assistent.

Der KI-Assistent ist in allen Bauämtern freigeschaltet. Damit steht erstmals eine einheitliche, in den EfA-Onlinedienst integrierte Assistenzfunktion bundesweit bei der Antragstellung und Bearbeitung von Bauanträgen zur Verfügung. 

KI-Assistent führt durch den Bauantrag

Der digitale Assistent soll Bürgern den Einstieg in das Baugenehmigungsverfahren erleichtern, Fragen beantworten und durch den Antragsprozess führen. Er unterstützt auch die Sachbearbeitung als kontextsensitives Hilfsmittel für die Vorgangsbearbeitung.

Die Lösung ist vollständig in den bestehenden Onlinedienst integriert und steht in allen produktiven Instanzen zur Verfügung. Die Entscheidung, den KI-Assistenten zu nutzen, trifft die jeweilige Behörde eigenständig.

Nach Angaben des Bundesbauministeriums nutzen neben Mecklenburg-Vorpommern folgende Bundesländer den digitalen Bauantrag: Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen– Berlin, Brandenburg und Hessen haben eigene digitale Lösungen. 

Digitale Baugenehmigung: 16 Bundesländer, eine Lösung

Die digitale Baugenehmigung ist laut Pegel ein Beispiel dafür, wie Bundesländer gemeinsam digitale Verwaltungsleistungen entwickeln und nutzen können. Inzwischen seien bereits knapp 120.000 Anträge darüber bearbeitet worden.

"Wir entwickeln nicht für einzelne Behörden, sondern für eine Verwaltung, die über Ländergrenzen hinweg funktioniert. Wenn eine Innovation einmal entwickelt ist, sollte sie möglichst vielen Menschen zugutekommen", betonte der Minister. Die Verwaltung soll einfacher erreichbar, schneller und verlässlicher werden. Der digitale Assistent sei dabei ein Werkzeug, das die Behörden unterstützen und entlasten soll.

Digitale Verwaltung: Das Onlinezugangsgesetz (OZG)

Das im Jahr 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen – Onlinezugangsgesetz (OZG) – war der Startschuss für eine Transformation der öffentlichen Verwaltung. Das Gesetz verpflichtet Bund und Länder, alle Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.

Dass digitale Baugenehmigungsverfahren zum Standard werden sollen, wurde 2018 als Ziel formuliert. Der Bundestag hat schließlich am 23.2.2024 Än­derungen am Online­zugangsgesetz (OZG 2.0) beschlossen. Der Bundesrat hat im Anschluss zugestimmt.

Die "Digitale Baugenehmigung" ist Teil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Mecklenburg-Vorpommern hatte das OZG-Themenfeld "Bauen und Wohnen" übernommen und den digitalen Bauantrag federführend für alle 16 Bundesländer entwickelt.

 

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