Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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AGS 11/2010, Die 100 typischen Mandate im Familienrecht - Praxis-Leitfaden mit Online-Service

Herausgegeben von Dr. Sebastian Kottke und Jasmin Zahran. Bearbeitet von Dr. Sebastian Kottke, Jasmin Zahran, Kathrin Busche, Gretel Diehl, Jörg Dimmler, Nina Kalwersberg-Mossmann, Jens Christian Keller, Stefan Knoche, Katharina Kraft-Rudel, Martina Mainz-Kwasniok, Barbara Renz und Dr. Wolfram Viefhues. 1. Aufl. 2010, Deubner-Verlag GmbH & Co. KG, Köln. 946 S. 249,00 EUR. Der...mehr

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AGS 01/2010, Verfahren in Familiensachen

FamFG – ZPO – BGB, Nomos-ProzessHandbuch. Herausgegeben von Roland Garbe und Christoph Ullrich. Bearbeitet von Prof. Dr. Marianne Andrae, Dr. Johannes Ebert, Angela Garbe-von Kuczkowski, Roland Garbe, Dr. Christian Grabow, Dr. Marie-Luise Klees-Wambach, Dr. Rolf Kofler, Michael Mittmann, Michael Nickel, Thomas Nöthen, Karen Schrader-Kroschewski, Dr. Barbara Schramm und Dr. C...mehr

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FF 04/2010, Eheliche Lebens... / 2. Eheliche Lebensverhältnisse in der Rechtsprechung des BGH

Das Maß des Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 S. 1 [1]). Wir befinden uns im Rahmen einer Anspruchsprüfung auf der Ebene des Bedarfs. Das Gesetz selbst enthält weder eine Definition des Begriffs der "ehelichen Lebensverhältnisse" noch benennt es – im Gegensatz zum Ehezeitende beim Versorgungsausgleich (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) oder d...mehr

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FF 02/2010, Rechtsprechung ... / Zugewinn

Ergibt die Gesamtschau eines Ehevertrages auch die Nichtigkeit des Ausschlusses des Zugewinnausgleichs, so kann ein Auskunftsanspruch nach § 1379 BGB geltend gemacht werden. Macht der zur Auskunft verpflichtete Ehegatte demgegenüber ein Geheimhaltungsinteresse geltend, so muss er substanziiert darlegen und ggf. glaubhaft machen, dass ihm gerade durch die Erteilung der Auskun...mehr

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FF 02/2010, Zweck des Hausratsteilungsverfahrens

HausratsV § 8 Abs. 1, BGB § 1361a; Sinn und Zweck des Hausratsteilungsverfahrens ist es nicht, den anderen Ehegatten von der Nutzung von Hausrat oder Tieren (hier: Papageien) auszuschließen. OLG Celle, Beschl. v. 9.3.2009 – 15 WF 44/09 (AG Gifhorn) Anmerkung Anmerkung der Redaktion: Die Entscheidung ist veröffentlicht in NJW-RR 2009, 1306 = FamRZ 2009, 1911. Anmerkung Nicht nur ...mehr

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FF 10/2010, NomosKommentar BGB – Band 4: Familienrecht

Dauner-Lieb/Heidel/Ring (Hrsg. Gesamtausgabe Bde. 1–6) Kaiser/Schnitzler/Friederici (Hrsg. Bd. 4) 2. Aufl. 2010, XXVII, 2672 Seiten, 188 EUR, Nomos Verlag (i.V.m. dem Deutschen Anwaltverein), ISBN 978-3-8329-3441-5 Das im Juni 2010 auf den Markt gekommene Werk ist die 2. Aufl. des Mitte Dezember 2004 erschienenen 4. Bandes des früheren Anwaltskommentars BGB, der das 4. Buch des ...mehr

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FF 03/2010, Der neue deutsc... / 3. Der Wahlgüterstand

Der Text, der nun in beiden Ländern Gesetz werden wird, lehnt sich weitgehend an den deutschen gesetzlichen Güterstand an. Dabei ist Grundlage schon die reformierte Fassung, wie sie seit dem 1.9.2009 gilt, allerdings ohne die Änderungen, die sich erst aus dem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren ergeben haben. Der Gesetzeswortlaut mag vielfach fremd erscheinen. Das ist a...mehr

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FF 01/2010, Die Änderungen ... / Ziele der Reform

Es sollen Gerechtigkeitsdefizite beseitigt und Missbrauchsmöglichkeiten eingeschränkt werden. An der Struktur des in Jahrzehnten bewährten Zugewinnausgleichs hat sich jedoch nichts geändert. Damit bestätigt der Gesetzgeber die im Interesse der Einfachheit, Klarheit und leichten Handhabbarkeit des Güterstandes vorgegebene starke Schematisierung (typisierende Betrachtungsweise...mehr

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FF 01/2010, Die Änderungen ... / Anfangsvermögen

Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass das noch geltende Recht durch Ignorierung von Tilgungsgewinnen das wirtschaftliche Ergebnis der Ehe nicht immer treffend abbildet. Dieser Gesichtspunkt hat seit der Einführung des Zugewinnausgleichs erheblich an Bedeutung gewonnen, weil heute erheblich öfter als früher ein Ehegatte Schulden mit in die Ehe bringt. Durch die Streichung de...mehr

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FF 09/2010, Plädoyer für ei... / 1. Die Ausgangslage

Im Ausgangspunkt unproblematisch ist die Rechtslage, wenn die Ehepartner ihre vermögensrelevanten Beziehungen auf eine klare rechtsgeschäftliche Basis gestellt haben; insbesondere ist jedes denkbare Wertschöpfungsziel (Eigenheim, Wertpapier- oder Immobilienvermögen, Unternehmen) tauglicher Gegenstand einer ausdrücklichen Vereinbarung einer Ehegatteninnengesellschaft; der Aus...mehr

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Abkürzungs-/Literaturverzei... / 2 Literaturverzeichnis

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar, 6. Aufl., Stuttgart 2000 Altendorf, Steueroptimierung der Gesellschafter-Geschäftsführer-Vergütung, GmbH-StB, 2003, 292 Altendorf/Vosen, Anteilskauf im Lichte der Unternehmenssteuerreform 2001 unter Berücksichtigung der Änderungen des UntStFG, GmbHR 2001, 1146 Altmeppen, Haftung der Gesellschafter ei...mehr

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FF 02/2010, Kommentar zum Familienverfahrensrecht inkl. Betreuungs- und Unterbringungssachen sowie Nachlass- und Teilungssachen

Horndasch/Viefhues (Hrsg.) 2009, 2.193 Seiten, 109 EUR, ZAP Verlag Durch den enormen Ausbildungsmehraufwand werden in vielen Kanzleien sicherlich Diskussionen geführt werden, welche Werke man zu welchem Preis anschaffen soll. Hier wird ein Preis von 109 EUR genannt. Es ist ein "stolzer Preis". Er ist jedoch gering zu dem Gegenwert, den man erhält, um dies vorwegzunehmen. Auf ...mehr

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FF 04/2010, Eheliche Lebens... / 4. Halbteilungsgrundsatz

Der Grundsatz der Halbteilung findet sich von Gesetzes wegen nur im Recht des Zugewinnausgleichs und beim Versorgungsausgleich.[1] In das Recht des nachehelichen Unterhalts gelangte er durch ein Urteil des BGH, das noch zum alten EheG ergangen ist. Ausgangspunkt des BGH war, dass die Eheleute am ehelichen Lebensstandard im Prinzip in gleicher Weise teilnehmen, was zu einer A...mehr

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FoVo 04/2010, Zwangsvollstr... / III. Die Vollstreckbarkeit von Titeln in Familiensachen

Vollstreckbarkeit mit Wirksamwerden der Entscheidung Die Vollstreckbarkeit eines Titels besteht mit dem Wirksamwerden, §§ 86 Abs. 2, 120 Abs. 2 FamFG. Mit dem Wirksamwerden entfaltet ein Beschluss diejenigen Wirkungen, die ihm nach materiellem Recht oder Verfahrensrecht zukommen, die herbeizuführen er geeignet oder bestimmt ist (BGH NJW 1955, 503 f.) Wirksamwerden mit Bekanntg...mehr

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FF 07/2010, Brennpunkte im ... / 3. Beendigung des Güterstandes durch Rechtskraft der Ehescheidung vor dem 1.9.2009 und Anhängigmachen des Zugewinnausgleichsverfahrens nach dem 1.9.2009

Nach § 1378 Abs. 3 BGB ist der Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit Rechtskraft der Ehescheidung beendet. Die Zugewinnausgleichsforderung ist kraft Gesetzes entstanden.[1] Die einem anderen Zweck dienende Stichtagsregelung der §§ 1384, 1387 BGB greift nicht korrigierend ein.[2] Es handelt sich nicht um einen verhaltenen Anspruch, der durch ein Verlangen des Zugewinnausgle...mehr

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FF 09/2010, Plädoyer für ei... / 2. Wirksamkeitskontrolle als Kompensation „strukturell ungleicher Verhandlungsstärke“?

Damit stellt sich die Frage, ob die Vertragsparteien solche dispositiven Regelungen mit Schutzfunktion beliebig und vollständig abwählen können oder ob entsprechende Regelungen eine Ordnungs- und Leitbildfunktion entfalten, die eine richterliche Inhaltskontrolle legitimieren können. Das BVerfG[1] anerkennt im Ausgangspunkt das Postulat der "Richtigkeitsgewähr",[2] dass der üb...mehr

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FF 07/2010, Die Auswirkunge... / b) Neue Rechtsprechung

Die Schwiegereltern haben nunmehr – völlig unabhängig vom Ergebnis des Zugewinnausgleichs zwischen den Eheleuten – einen unmittelbaren Rückforderungsanspruch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) gegen das Schwiegerkind. Zur Höhe des Rückgewährsanspruchs hat der Familiensenat auf seine bisherige Rechtsprechung[1] zu unbenannten Zuwendungen verwiesen. Danach ist im...mehr

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FF 10/2010, Fragestellungen... / a) Abänderungsverfahren

Die Zulässigkeit einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs war bisher in § 10a VAHRG geregelt. Nunmehr regelt § 51 VersAusglG die Abänderung gerichtlicher Entscheidungen über einen öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich nach bisherigem Recht. Schon aus verfassungsrechtlichen Gründen muss auch das neue Recht eine Abänderungsmöglichkeit beinhalten....mehr

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AGS 02/2010, FamFG, Familienverfahren, Freiwillige Gerichtsbarkeit

FamFG, Familienverfahren, Freiwillige Gerichtsbarkeit. Kommentar. Begründet von Dr. H. Theodor Keidel. Herausgegeben von Helmut Engelhardt und Werner Sternal. Bearbeitet von Lutz Budde, Dr. Michael Giers, Dr. Ulrich Meyer-Holz, Albrecht Weber, Helmut Engelhardt, Dr. Jörn Heinemann, Werner Sternal und Prof. Dr. Walter Zimmermann. 16. Aufl. 2009. Verlag C. H. Beck, München. XL...mehr

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Übergangsrecht im Vermögensrecht

Leitsatz Die zum 01.09.2009 in Kraft getretene Reform des Güterrechts hat erhebliche Veränderungen mit sich gebracht. Gegenstand des Verfahrens war die Frage, welches Recht in Verfahren Anwendung findet, die am 01.09.2009 noch nicht abgeschlossen waren. Sachverhalt Die Parteien stritten um den Zugewinnausgleich. Im Juli 2009 war die Ehefrau von dem AG im Wege eines Teilurteil...mehr

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Prozesskostenhilfe für Zugewinnausgleichsklage; Prozesskostenvorschussanspruch gegen den neuen Ehegatten

Leitsatz Die Antragstellerin beantragte Prozesskostenhilfe für einen Rechtsstreit auf Zugewinnausgleich gegen ihren früheren Ehemann. Das FamG hatte die Gewährung von Prozesskostenhilfe abgelehnt. Die Beschwerde der Antragstellerin hiergegen blieb erfolglos. Das Beschwerdegericht hat seine Entscheidung damit begründet, die Antragstellerin sei nicht bedürftig, weil ihr ein An...mehr

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E. Teilungsversteigerung / 1.5.5 Zeit ab Rechtskraft der Scheidung

§ 1365 BGB verfolgt zwei Zwecke: Die wirtschaftliche Existenzgrundlage der Familie soll erhalten bleiben. Den Ehegatten soll die Masse erhalten bleiben, um den Anspruch auf Zugewinnausgleich realisieren zu können. Man könnte die Ansicht vertreten, zum Erhalt der Vermögensmasse sei es angezeigt, über die Rechtskraft der Scheidung hinaus § 1365 BGB gelten zu lassen, bis der Anspr...mehr

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F. Ausgleich ehebezogener Zuwendungen

"Zuwendungen unter Eheleuten sind in der Regel keine Schenkungen" (BGH, FamRZ 1992, 293). Deshalb kann grundsätzlich und in fast allen Fällen später nichts mehr zurückgefordert werden, auch wenn einen die Zuwendung reut. Alles ist grundsätzlich ausschließlich über das eheliche Güterrecht abzuwickeln. Haben sie die Parteien zur Gütertrennung entschieden, so besteht wie beabsi...mehr

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D. Einvernehmliche Wege der... / 5 Einkommensteuer bei der Übertragung

Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung werden bei einverständlicher Regelung gern gekoppelt. Das ist auch ratsam, um die Trennung und Scheidung der Parteien "komplett" zu vollziehen. Es gilt, was generell betreffend die Vermögensauseinandersetzung von Immobilien in solchen Situationen gilt: Im Zweifel ist zügiges Handeln von Vorteil. Andernfalls kann eine der nega...mehr

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E. Teilungsversteigerung / 1.5.3 Einwilligung

Soweit eine Einwilligung notwendig ist, gilt: Wird das Verfahren auf Teilungsversteigerung eingeleitet, so erfolgt keine Prüfung von Amts wegen, ob sie notwendig ist oder vorliegt. So derjenige, der die Einwilligung abzugeben hat, nichts unternimmt, wird die Angelegenheit behandelt, als wenn sie vorliegen würde. Ohne Absicherung, ob die Einwilligung vorliegt, ist es aber riska...mehr

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D. Einvernehmliche Wege der... / 6 Abrechnung des Rechtsanwalts

Werden Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung zusammen geregelt, so hat der Rechtsanwalt darauf zu achten, bei der Abrechnung zu dieser Vereinbarung keine Gebühren durch einen zu niedrigen Gegenstandswert zu verschenken (im Einzelnen Krause, Der Honorarplaner, Seite 71). Beispiel: Frau und Herr Müller sind beide erwerbstätig. Sie sind zu je ½ Eigentümer eines bebau...mehr

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C. Bewertung der Immobilie / 3 Nießbrauch und Leibrente

Die Höhe einer noch offenen Darlehensvaluta kann stichtagsbezogen mitgeteilt werden. Schwierigkeiten ergeben sich, wenn auf dem Objekt als Belastung ein Wohnrecht als Nießbrauchsrecht lastet oder der Eigentümer verpflichtet ist, eine monatliche Rente (Leibrente) zu entrichten. Der BGH hat für beide Belastungen unterdessen entschieden: Sowohl im Anfangsvermögen als auch im End...mehr

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B. Immobilie im Güterrecht / 5 Verbot der Doppelverwertung

Es gilt das Verbot der Doppelverwertung. Danach ist eine Zäsur ab Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages zu setzen. Bis zu diesem Zeitpunkt können die monatlichen Raten wegen eines Darlehens vollständig die Leistungsfähigkeit mindernd bei der Unterhaltsbestimmung abgezogen werden. Soll für die Zeit danach die Darlehensvaluta bei der güterrechtlichen Berechnung als Passivpos...mehr

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G. Gesamtschuldnerausgleich / 2.8 Außenwirkung der Mitverpflichtung

Unabhängig vom Innenverhältnis oder aufgrund unerfreulicher Entwicklungen kann ein Ehegatte daran interessiert sein, den Gläubigern gegenüber aus der Mithaftung entlassen zu werden, und zwar in der direkten Auseinandersetzung mit den Gläubigern. Beispiel: Für das Familienheim der Parteien hat Frau Huber die Darlehensverträge mit unterschrieben. Das Objekt gehört Herrn Huber a...mehr

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D. Einvernehmliche Wege der... / 7 Güterstandschaukel

Vorgestellt werden soll eine Steuersparmodell, das der BFH für rechtens und anzuerkennen erklärt hat (BFH, NJW 2005, 3663), das unter dem Begriff der Güterstandschaukel behandelt wird. Beispiel: Frau und Herr Meister haben jeweils ohne Anfangsvermögen geheiratet. Das Vermögen des Mannes hat sich im Laufe der Ehezeit auf 6 Mio. EUR erhöht, die Frau hat nach wie vor keines. Es ...mehr

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B. Immobilie im Güterrecht / 3.1 Anfangsvermögen

Das Anfangsvermögen jedes Ehegatten wird mit Null gesetzlich angenommen, § 1377 Abs. 3 BGB, wenn es in der Vorschrift heißt, es werde vermutet, dass das Endvermögen den Zugewinn darstellt (im Einzelnen: Krause, Das Familienheim bei Trennung und Scheidung, Kap. 5 Rz. 93 ff.). Es ist also Aufgabe jedes Ehegatten, sein Anfangsvermögen darzulegen und zu belegen. Das bedeutet: Hat...mehr

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C. Bewertung der Immobilie / 1.2.3.3 Wahl des Sachverständigen

Trotz vieler klarer Vorgaben durch die WertV sind die Wertfeststellungen ungenau. Dies liegt schon daran, dass nach dem Gesetz bei allen Wertermittlungsverfahren "sonstige, den Verkehrswert beeinflussende Umstände" zu berücksichtigen sind "durch Zu- und Abschläge oder in anderer geeigneter Weise". Deshalb hat sich der Anwalt mit der Frage zu beschäftigen, wer die Wertermittl...mehr

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E. Teilungsversteigerung / 1.4 Treu und Glauben

Steinig und risikoreich, aber auch möglich kann in Sonderfällen der Weg sein, über das Gebot von Treu und Glauben eine Teilungsversteigerung zu verhindern. Beispiel: Herr Maier war bei Eheschließung Alleineigentümer eines Hauses. Nach der Hochzeit überträgt er den halben Miteigentumsanteil an die Frau. Weniger Monate später trennen sich die Parteien und lassen sich scheiden. ...mehr

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E. Teilungsversteigerung / 1.6 Rechtsbehelf

Wird die Teilungsversteigerung angeordnet, obgleich ein dieses Verfahren hinderndes Recht besteht, so kann dagegen Erinnerung nach § 766 ZPO eingelegt oder - wie im Regelfall – Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO erhoben werden. Der Klagantrag lautet: "Die Teilungsversteigerung betreffend das Grundstück ... wird für unzulässig erklärt." Wird die Klage wie in den meisten Fäll...mehr

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C. Bewertung der Immobilie / 2 Verkehrswert und Veräußerungswert

Allenfalls in Ausnahmefällen sind der für die Wertbestimmung maßgebliche Verkehrswert und der real am Markt erzielbare Veräußerungswert identisch. Der Verkaufswert liegt niedriger. Dieses Dilemma hat der BGH für die tägliche Arbeit des Anwalts unpraktisch, wenngleich mit überzeugenden Gründen gelöst (BGH, FamRZ 1992, 918; BGH, FamRZ 1986, 37). Es ist auf den Verkehrswert abzu...mehr

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Scheidungsverbundverfahren: Scheidungsausspruch vor einer Entscheidung über die Folgesachen

Leitsatz Kernproblem dieser Entscheidung war die Frage, wann und unter welchen Voraussetzungen der Ehescheidungsverbund aufgelöst und eine Vorabentscheidung in der Ehesache und einer Folgesache unter Abtrennung einer weiteren Folgesache erfolgen kann. Das erstinstanzliche Gericht hatte dem Ehescheidungsantrag des Antragstellers unter Auflösung des Scheidungsverbundes vor der ...mehr

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Hemmung der Verjährungsfrist durch Einreichung eines Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

Leitsatz Geschiedene Eheleute stritten um den Zugewinnausgleich. Die Klage des Ehemannes auf Zahlung von Zugewinnausgleich i.H.v. 224.101,12 EUR war erstinstanzlich mit der Begründung abgewiesen worden, der Anspruch sei verjährt. Mit der Berufung verfolgte der Kläger seinen Zahlungsanspruch weiter und vertrat im Wesentlichen die Auffassung, Verjährung sei nicht eingetreten, d...mehr

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Rechtzeitiges Einwerfen einer Berufungseinlegung: Anwalt muss als Zeuge gehört werden

Leitsatz Erklärt der Bevollmächtigte, die Berufungsschrift persönlich am letzten Tag der Frist in den Gerichtsbriefkasten geworfen zu haben, ist er als Zeugen zu vernehmen. Er muss die Möglichkeit erhalten, einen anders lautenden gerichtlichen Eingangsstempel zu widerlegen. Sachverhalt Das Familiengericht hat durch Urteil v. 29.4.2008, zugestellt am 2.5.2008, den Antragsgegne...mehr

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Eheliches Güterrecht: Kein Anspruch auf Zahlung von Zugewinnausgleich in Teilentscheidungen

Leitsatz Im Jahre 2003 rechtskräftig geschiedene Eheleute stritten im Wege der Stufenklage um Auskunft, eidesstattliche Versicherung der Vollständigkeit und Richtigkeit ihrer Auskünfte und Zahlung von Zugewinn. Auf die wechselseitigen Anträge der Parteien, die Vollständigkeit und Richtigkeit der jeweils erteilten Auskünfte an Eides statt zu versichern, hat das AG mit Teil-Urt...mehr

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Versorgungsausgleich: Teilausschluss wegen langer Trennungszeit und Berechnung unter Berücksichtigung von Anrechten bei der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes

Leitsatz Zwischen den Parteien war durch Verbundurteil auch über den Versorgungsausgleich entschieden worden. Gegen die Entscheidung zum Versorgungsausgleich legte der Ehemann als Antragsgegner Beschwerde ein. Sachverhalt Die Parteien hatten am 19.12.1959 geheiratet. Die Antragstellerin war im Jahre 1940, der Antragsgegner im Jahre 1937 geboren. Aus der Ehe gingen vier in den...mehr

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Voraussetzungen für die Zuständigkeitsbestimmung bei Selbstablehnung eines Richters

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war die Frage, unter welchen Voraussetzungen nach vorausgegangener Selbstablehnung ein abgelehnter Richter selbst über das Ablehnungsgesuch befinden darf. Sachverhalt Zwischen getrennt lebenden Eheleuten war das Ehescheidungsverfahren rechtshängig. Im Verbund war neben dem Versorgungsausgleich auch der Zugewinnausgleich und der nacheheliche ...mehr

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Voraussetzungen an das Vorliegen einer ehebedingten Zuwendung

Leitsatz Das OLG Saarbrücken hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage auseinanderzusetzen, ob es sich bei einem während der Ehe von der Ehefrau dem Ehemann zugewandten Betrag von 125.000,00 EUR um ein Darlehen oder eine ehebezogene Zuwendung handelte. Sachverhalt Die Parteien waren getrennt lebende Eheleute. Die Trennung erfolgte im Mai 2008. Der Beklagte war Alleineig...mehr

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Abgrenzung des güterrechtlichen Anspruchs auf Unterrichtung zum Anspruch auf Auskunft

Leitsatz Das OLG Frankfurt hat sich in seiner Entscheidung mit der Abgrenzung des Anspruchs auf Unterrichtung zum Anspruch auf Auskunft im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung zwischen getrennt lebenden Eheleuten auseinandergesetzt. Sachverhalt Die Parteien hatten im Jahre 1974 geheiratet. Die Trennung erfolgte im Jahre 2007. Nach dem Auszug des Beklagten aus der Ehewohnung...mehr

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Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigungsfähigkeit einer zusätzlichen Altersversorgung des Unterhaltsschuldners bei der Einkommensermittlung; Grundsätze der Billigkeitsentscheidung über eine Unterhaltsherabsetzung oder -begrenzung bei fortwirkender nachehelicher Solidarität

Leitsatz Nach der Rechtsprechung des BGH scheidet eine Begrenzung des nachehelichen Unterhalts aus, wenn die Bedürftigkeit auf ehebedingte Einkommenseinbußen zurückzuführen ist. Krankheitsbedingte Erwerbseinschränkungen haben vielfältige Ursachen, durch die sich ein allgemeines Lebensschicksal verwirklicht, so dass allein der Ausbruch der Krankheit in der Ehe einer Befristun...mehr

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Erfüllung der Auskunftsverpflichtung gemäß § 1379 BGB

Leitsatz Das OLG hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage auseinanderzusetzen, wann eine Auskunftsverpflichtung gemäß § 1379 BGB als erfüllt gilt, wenn der Auskunftsschuldner nicht in der Lage ist, die geforderte Auskunft zu erteilen. Sachverhalt Die zwischen der Antragstellerin und dem Erblasser im Juni 1967 geschlossene Ehe wurde am 17.12.2007 rechtskräftig geschiede...mehr

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Zugewinnausgleich: Güterrechtliche Behandlung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war primär die Frage, ob eine für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlte Abfindung des Arbeitgebers im Zugewinnausgleich zu berücksichtigen ist. Sachverhalt Die im Jahre 1992 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Scheidungsverbundurteil vom 28.7.2008 geschieden. Im Rahmen des Scheidungsverbundverfahrens hat das AG den Antragsgegner in der...mehr

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Fristbeginn für Wiedereinsetzungsantrag nach Versagung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren

Leitsatz Zentrales Problem dieser Entscheidung war die Frage, wann der Lauf der zweiwöchigen Wiedereinsetzungsfrist für das Berufungsverfahren beginnt, wenn der um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei durch einen gerichtlichen Hinweis mitgeteilt wird, dass sie nicht mehr mit der Bewilligung der beantragten Prozesskostenhilfe rechnen kann. Sachverhalt Die Klägerin beabsicht...mehr

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Rückgewähr von Zuwendungen der Schwiegereltern an einen Ehegatten nach Scheitern der Ehe; Zugewinnausgleichsansprüche der Eheleute

Leitsatz Schenken Eheleute ihrem Kind und dem Schwiegerkind Geld, ein Grundstück oder andere Vermögensgegenstände, wollen sie bei Scheitern der Ehe in der Regel die Zuwendung vom Schwiegerkind zurück. Das OLG hatte sich im vorliegenden Fall damit auseinanderzusetzen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Rückgewähranspruch der Schwiegereltern ggü. dem Schwiegerkind besteh...mehr

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ZErb 05/2009, Steuerbefreiu... / Sachverhalt

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) und ihr Ehemann (E) hoben durch notariell beurkundeten Vertrag vom 22. November 1999 den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft auf und vereinbarten an dessen Stelle den Güterstand der Gütertrennung. Die Klägerin sollte zum Ausgleich ihres Anspruchs auf Zugewinnausgleich von E dessen Anteil an dem im Miteigentum der Ehe...mehr

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ZErb 05/2009, Steuerbefreiu... / Aus den Gründen

Die Revision ist im Ergebnis unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung – FGO –). Das FG hat zu Unrecht angenommen, dass der Klägerin die Steuerbefreiung aus § 13 Abs. 1 Nr. 4 a ErbStG in vollem Umfang zustehe. Die Steuerbefreiung ist lediglich anteilig für die Wohnungen im Erd- und Untergeschoss zu gewähren. Soweit der festgestellte Gru...mehr