Horndasch/Viefhues (Hrsg.) 2009, 2.193 Seiten, 109 EUR, ZAP Verlag

Durch den enormen Ausbildungsmehraufwand werden in vielen Kanzleien sicherlich Diskussionen geführt werden, welche Werke man zu welchem Preis anschaffen soll. Hier wird ein Preis von 109 EUR genannt. Es ist ein "stolzer Preis". Er ist jedoch gering zu dem Gegenwert, den man erhält, um dies vorwegzunehmen. Auf 2.200 Seiten erhält man hier einen Kommentar zum Familienverfahrensrecht nebst Betreuungsrecht, Unterbringungsrecht sowie Nachlass- und Teilungssachen, der ob seiner Aktualität (Stand Mai 2009) und seiner präzisen Erläuterungen seinesgleichen sucht. Dem Team um die beiden Herausgeber ist es gelungen, das neue Recht im Vergleich und in Abgrenzung zu dem bisherigen Recht darzustellen. Hilfreich ist dabei nicht nur die eingehende Kommentierung der jeweiligen gesetzlichen Norm, sondern auch die "Konsequenzen der Reform". Man kann es sich hier also relativ einfach machen: Man liest zuerst die Konsequenzen der Reform, hat damit eine grobe Orientierung und dann die restliche Kommentierung. Dass dies nicht wissenschaftlich ist, ist bekannt; es ist alleine praktisch. Praktisch sind auch die Synopse und das über 100 Seiten umfassende detaillierte Inhaltsverzeichnis. Dass daneben die Auswirkungen des neuen Rechts auf die Anwaltsgebühren und die Gerichtsgebühren auf "nur" 250 Seiten erfolgen mit einem Literaturverzeichnis, welches seinesgleichen sucht (Volpert/Wassen), sei ergänzend mitgeteilt. Es wird um Nachsicht gebeten, wenn nicht jeder Autor genannt wird und sein einzelner Beitrag gesondert besprochen wird. Dies würde den Umfang dieser Rezension "sprengen". Die Autoren sind allesamt Praktiker. Damit ist auch gewährleistet, dass die Mustertexte uneingeschränkt empfohlen werden können. Die beigefügte CD enthält diese Texte, so dass sie ohne weiteres für die tägliche Arbeit schnellstmöglich übernommen werden können.

Es sind sämtliche erscheinenden familienrechtlichen Fachzeitschriften erwähnt bzw. zitiert; das Werk ist hochaktuell; die Strukturreform des Versorgungsausgleichs sowie das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs und Vormundschaftsrechts und auch das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht sind berücksichtigt. Substantiierte Kritik zu üben, fällt da sehr schwer. Deshalb hier nur ein Hinweis: Bei § 135 (außergerichtliche Streitbeilegung über Folgesachen) spricht der Gesetzestext von einem "kostenfreien Informationsgespräch über Mediation". Hier wäre es wünschenswert gewesen einmal zu überlegen und zu diskutieren, wo Parteien bei bewilligter Prozesskostenhilfe ein solches "kostenfreies" Gespräch erhalten, da der Gesetzgeber darauf zwar hinweist mit einer entsprechenden Pönalisierung bzgl. der Kosten, eine Kostenübernahme durch die Landeskasse aber nicht vorgesehen ist. Festzuhalten ist zudem, dass dieses Werk nicht nur für den Familienrechtler, sondern auch für den Erbrechtler und denjenigen, der sich mit Betreuungssachen und Vormundschaftssachen zu beschäftigen hat, eine hervorragende Hilfe bietet. Es sei deshalb nachgesehen, wenn auf die diesbezüglichen Ausführungen nicht eingegangen wird, sondern alleine die familienrechtliche Komponente herausgestellt wurde. Schon nach kurzer Zeit der Arbeit mit diesem Kommentar hat sich gezeigt, wie sehr er die tagtägliche Arbeit mit dieser neuen Materie erheblich erleichtert. Dem Werk ist deshalb eine umfangreiche Verbreitung, gerade auch in der Richterschaft, zu wünschen.

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