Fachbeiträge & Kommentare zu Weiterbildung

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / 4 Nebenverdienst zum Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung

Für Bezieher des neu eingeführten Arbeitslosengeldes bei beruflicher Weiterbildung (= Ersatz für das bisherige Unterhaltsgeld) gilt ebenfalls ein Anrechnungsprivileg. Soweit die Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen von ihrem früheren oder jetzigen Arbeitgeber oder Maßnahmeträger Leistungen oder Arbeitsentgelt für die Zeit der Teilnahme an der Maßnahme erhalten (z. B. bei be...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 3 Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung

Diese Form des Arbeitslosengeldes wird gezahlt, wenn Arbeitslose an einer von der Agentur für Arbeit geförderten Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen.[1] 3.1 Anspruchsvoraussetzungen Eigenständige Kernvoraussetzung ist, dass die Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung erfüllt sind. Danach kann eine Weiterbildung gefördert werden, wenn sie notwendig ist, um ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit / 4.4.2 Berufliche Weiterbildung

Erleichterungen zur Verfügbarkeit gelten für Arbeitslose, die sich beruflich weiterbilden wollen, deren Bildungsmaßnahme aber nicht nach dem SGB III gefördert werden kann. Sie können bei Teilnahme an einer selbst initiierten Bildungsmaßnahme (ggf. auch in Vollzeitform) weiterhin Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit beziehen, wenn die Agentur für Arbeit der Teilnahme zustimm...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 3.2 Anspruchsdauer

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung besteht für die Zeit der Teilnahme in der Regel bis zum Abschluss der Prüfung, wenn diese in einem angemessenen zeitlichen Abstand zum Ende der Unterrichtsveranstaltungen stattfindet.[1] Die Leistung wird auch während der anerkannten Maßnahmeferien fortgezahlt; einzelne Fehltage schließen den Leistungsanspruch g...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Eigenständige Kernvoraussetzung ist, dass die Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung erfüllt sind. Danach kann eine Weiterbildung gefördert werden, wenn sie notwendig ist, um den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, um bei Ausübung einer Teilzeitbeschäftigung eine Vollzeitbeschäftigun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Grundsicherungsgeld / 13 Sozialpädagogische Begleitung

Kosten einer sozialpädagogischen Begleitung während einer Weiterbildung können als möglicher integrierter Bestandteil einer Maßnahme übernommen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aktivierungsmaßnahmen / 3 Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden können: Maßnahmen der Eignungsfeststellung, in denen die Kenntnisse und Fähigkeiten, das Leistungsvermögen und die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten sowie sonstige, für die berufliche Eingliederung bedeutsame Umstände ermittelt werden. Qualifizierungsmaßnahmen, die möglichst kurzfristig berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, um die Vermittlung i...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungshilfe für Men... / 4.5 Leistungen zur Teilhabe an Bildung

Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung umfassen Hilfen zu einer Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der entsprechenden Vorbereitung sowie Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf[1]. Die Hilfen umfassen auch heilpädagogische und sonstige Maßnahmen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 1 Arten

Das SGB III unterscheidet zwischen dem Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit, Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung und Teilarbeitslosengeld. Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld erschöpft ist, die kein Arbeitslosengeld beanspruchen können oder deren Arbeitslosengeld nicht für den Lebensunterhalt ausreicht, sind auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende verwies...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Grundsicherungsgeld / 12 Weiterbildungsgeld/-prämie

Sofern Leistungsberechtigte an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen, erhalten sie als Anreiz für die Teilnahme einen monatlichen Zuschuss ("Weiterbildungsgeld") i. H. v. 150 EUR, wenn sie zuvor arbeitslos waren oder als Beschäftigte aufstockende Leistungen nach dem SGB II beziehen. Die gesetzliche Befristung der bestehenden Weiterbildungsprämien für den erf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Grundsicherungsgeld / 14 Verkürzungserfordernis bei Umschulungen in besonderen Fällen

Neu eingeführt wurde die Möglichkeit, Umschulungen auch über die nicht verkürzte Dauer von 3 Jahren zu fördern. Damit soll die Aufnahme und den erfolgreichen Abschluss einer abschlussbezogenen Weiterbildung auch für Personen ermöglicht werden, bei denen eine erfolgreiche Teilnahme aufgrund der Eignung und persönliche Verhältnisse bei einer verkürzten Maßnahme nicht zu erwart...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Flüchtling: Integration/Ein... / 6.8 Leistungen der Jobcenter

Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen, die Grundsicherungsgeld beziehen, stehen die gesamten Eingliederungsleistungen nach dem SGB II ohne Wartezeit offen. Das Leistungsspektrum umfasst im Grundsatz alle vorgenannten Leistungen, die auch von den Agenturen für Arbeit erbracht werden. Darüber hinaus kommen in Betracht Leistungen zur Förderung einer längeren beruflichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / Zusammenfassung

Begriff Das Arbeitslosengeld ist die Kernleistung der Arbeitslosenversicherung. Es sichert Arbeitnehmer, die zuvor mindestens 12 Monate der Versichertengemeinschaft angehört haben. Der Entgeltersatz bei Arbeitslosigkeit und bei beruflicher Weiterbildung beträgt 60 % bzw. 67 % des letzten Nettoentgelts. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Leistung ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Entstehen des ... / 1 Entstehen des Anspruchs

Der Anspruch auf Krankengeld entsteht bei einer Krankenhausbehandlung oder einer Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung auf Kosten der Krankenkasse von ihrem Beginn an.[1] Im Übrigen entsteht der Anspruch vom Tag der ärztlichen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit an, auch wenn die Arbeitsunfähigkeit bereits früher begonnen hat.[2] Die Arbeitsunfähigke...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Grundsicherungsgeld / Zusammenfassung

Begriff Bürgergeld bezeichnete die Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Mit der Einführung des Bürgergeldes verbunden waren insbesondere Änderungen im passiven und im aktiven Leistungsrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende und nicht zuletzt die Umbenennung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts – dem Arbeitslosengeld II und dem Soz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einstiegsgeld / 1.1 Voraussetzungen

Das Einstiegsgeld kann an Bezieher von Grundsicherungsgeld[1] bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer selbstständigen Erwerbstätigkeit gezahlt werden. Grundvoraussetzung ist, dass durch die Förderung die Hilfebedürftigkeit absehbar überwunden werden kann. Davon kann ausgegangen werden, wenn zu erwarten ist, dass der Leistungsberechtigte inn...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2.4 Entgeltersatzleistung

Bei Bezug einer Entgeltersatzleistung ist entscheidend, ob diese klassischerweise nur vorübergehend oder ggf. für einen längeren Zeitraum gewährt wird. Unabhängig von der zeitlichen Dauer der Zahlung ist die Rentenversicherungspflicht als Pflegepersonen für folgende Personen ausgeschlossen: Bezieher von Kranken-, Verletzten-, Versorgungskranken-, Übergangs- oder Pflegeunterstü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosenversicherung / 2 Leistungen

Leistungsrechtlicher Kern der Arbeitslosenversicherung sind die im SGB III geregelten Entgeltersatzleistungen. Dies sind das Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit und bei beruflicher Weiterbildung, Teilarbeitslosengeld bei Teilarbeitslosigkeit, Übergangsgeld bei Teilnahme an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Kurzarbeitergeld bei Arbeitsausfall, Insolvenzgeld bei Zahlungsunf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausbildungsbeihilfen / Lohnsteuer

Leistungen, die nach den Vorschriften des SGB III zur Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung oder Existenzgründung der Empfänger gewährt werden, gehören zu den steuerfreien Leistungen.[1] Die Berufsausbildungsbeihilfe nach §§ 56 ff. SGB III bleibt daher in vollem Umfang steuerfrei. Sie unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, da sie nicht zu den Leistungen gehört, die...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahmen / 3 Beitragsbemessung bei freiwilliger Arbeitslosenversicherung

Der Beitragsbemessung zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung werden folgende beitragspflichtige Einnahmen zugrunde gelegt: 50 % der monatlichen Bezugsgröße bei Personen in der Elternzeit oder in einer beruflichen Weiterbildung. 100 % der monatlichen Bezugsgröße bei einer freiwilligen Versicherung als selbstständig Tätiger. Für Existenzgründer gelten 50 % der monatlichen Bez...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherung für Arbeitsu... / 7.1.3 Eingliederungsleistungen

In den §§ 16 bis 16i SGB II sind alle Leistungen abschließend aufgezählt, die zur Eingliederung erbracht werden dürfen. Ein großer Teil der Leistungen entspricht dabei den Leistungen nach dem SGB III (Arbeitsförderung im Versicherungsbereich). Dabei ist die Vermittlung in Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse als Pflichtleistung von der Agentur für Arbeit zu erbringen;...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesetzesradar / 4.3 Europäische KI-Verordnung (AI-Act)

Gesetzestitel: EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.3 Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung

Kernvoraussetzung für diese Leistung ist, dass der Arbeitslose an einer von der Agentur für Arbeit nach § 81 SGB III geförderten Weiterbildungsmaßnahme teilnimmt.[1] Die Förderung einer solchen beruflichen Weiterbildung setzt insbesondere voraus, dass sie notwendig ist, um den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsförderung / 5 Förderung der beruflichen Weiterbildung

Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist eine Kernleistung der Arbeitsförderung. Sie ist zum einen darauf ausgerichtet, Arbeitslosigkeit zu beenden bzw. einem drohenden Eintritt von Arbeitslosigkeit vorzubeugen. Ein zweiter Förderschwerpunkt zielt vor dem Hintergrund des technologischen und digitalen Wandels auf betriebliche Bedarfe. Danach sollen Beschäftigte in Betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsförderung / 5.2 Förderung für Beschäftigte/Betriebe

Mit dem zum 1.1.2019 in Kraft getretenen Qualifizierungschancengesetz wurde die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte in Betrieben erheblich ausgebaut. Mit dem "Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung" (sog. "Arbeit-von-Morgen-Gesetz") wurden die Förderkonditionen seit 1.10.2020 nochmals verbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.4.2 Minderung der Anspruchsdauer

Die Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs mindert sich grundsätzlich im Verhältnis 1:1 um die verbrauchten Leistungstage. Darüber hinaus werden Tage einer Sperrzeit von der Leistungsdauer abgezogen; in Fällen einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe mindert sich die Dauer des Anspruchs um 12 Wochen, mindestens jedoch um 1/4 der Anspruchsdauer.[1] Für das Arbeitslosengeld bei berufl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsförderung / 5.1.1 Förderleistungen

Die Leistungen zur beruflichen Weiterbildung umfassen das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung zur Sicherung des Lebensunterhalts i. H. v. 60 % bzw. 67 % (mit Kindern) des letzten pauschalierten Nettoentgelts und die Weiterbildungskosten.[1] Hierzu zählen nach den Verwaltungsvorschriften der Agentur für Arbeit insbesondere: Lehrgangskosten (Kosten für Lernmittel, no...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsförderung / 5.1 Förderung für Arbeitslose/geringqualifizierte Beschäftigte

Zu dieser Zielgruppe gehören Personen, bei denen eine Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder einen beruflichen Abschluss zu erlangen.[1] Grundvoraussetzung ist zudem eine vorherige Beratung durch die Agentur für Arbeit. Die förderberechtigten Personen erhalten in der Regel einen Bildungsgut...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsförderung / 5.2.2 Weiterbildungskosten

Hier wird grundsätzlich vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber sich angemessen an den Lehrgangskosten beteiligt. Im Einzelnen gilt folgende Staffelung:[1] In Kleinstbetrieben mit weniger als 50 Beschäftigten soll von einer Kostenbeteiligung des Arbeitgebers ganz abgesehen werden. In Betrieben mit mindestens 50 und weniger als 500 Beschäftigten soll die Kostenbeteiligung des Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsförderung / 5.2.3 Zuschüsse zum Arbeitsentgelt

Bei Beschäftigten, bei denen die Voraussetzungen für eine Förderung wegen eines fehlenden Berufsabschlusses erfüllt sind, kann (bei voller Freistellung) ein Zuschuss bis zur Höhe des Betrags erbracht werden, der sich als anteiliges Arbeitsentgelt für weiterbildungsbedingte Zeiten ohne Arbeitsleistung errechnet. Im Übrigen gilt folgende Staffelung:[1] In Betrieben mit weniger a...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsförderung / 5.1.3 Weiterbildungsgeld

Arbeitslose Arbeitnehmer erhalten bei Teilnahme an einer Weiterbildung zusätzlich einen monatlichen Zuschuss i. H. v. 150 EUR (Weiterbildungsgeld).[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsförderung / 8.2 Qualifizierung während Transferkurzarbeitergeld

Arbeitnehmer, die Transferkurzarbeitergeld beziehen, können während dieser Zeit bei ihrer beruflichen Weiterbildung gefördert werden, um die beruflichen Eingliederungsaussichten zu verbessern. Damit werden auch die Arbeitgeber, die im Grundsatz einen Teil der Kosten für Eingliederungsmaßnahmen während einer Transfermaßnahme zu tragen haben, entlastet. Eine Förderung kann auch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsförderung / 4.3 Ausbildung von Menschen mit Behinderungen

Arbeitgeber können Menschen mit Behinderungen oder schwerbehinderten Menschen eine betriebliche Ausbildung oder Weiterbildung ermöglichen. Sie erhalten dafür Zuschüsse zu der Ausbildungsvergütung von regelmäßig bis zu 60 %, bei schwerbehinderten Menschen i. H. v. regelmäßig bis zu 80 % der Vergütung, einschließlich eines pauschalierten Arbeitgeberanteils zur Sozialversicheru...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 5 Sperrzeit bei Ablehnung oder Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme

Analog zur Ablehnung einer zumutbaren Beschäftigung oder zur Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses sieht das Gesetz den Eintritt einer Sperrzeit auch dann vor, wenn der Arbeitslose eine berufliche Eingliederungsmaßnahme unberechtigt ablehnt, eine solche Maßnahme abbricht oder wegen eines maßnahmewidrigen Verhaltens (z. B. Verstoß gegen die Unterrichtsordnung) Anlass für d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Assistierte Ausbildung / 1 Zielsetzung

Das Instrument der Assistierten Ausbildung geht maßgeblich zurück auf die zwischen der Bundesregierung, den Spitzenverbänden der Wirtschaft, den Gewerkschaften, den Ländern und der Bundesagentur für Arbeit getroffenen Vereinbarungen im Rahmen der "Allianz für Aus- und Weiterbildung". Die Förderregelung war zunächst befristet. Mit einer Reform im Jahr 2020 wurden Doppelstruktu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsförderung / 9 Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben

Zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen sieht das Arbeitsförderungsrecht besondere Leistungen und Hilfen vor, mit denen auch eine berufliche Ausbildung oder Weiterbildung gefördert werden kann. Diese besonderen Leistungen zur Teilhabe ersetzen bzw. ergänzen die o. a. allgemeinen Leistungen, wenn die Teilnahme an einer auf die Bedürfnisse der Betroffenen ausgerichtet...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsförderung / 5.2.4 Leistungsverfahren

Bei der für die Höhe der Förderung erforderlichen Feststellung zur Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 10 Stunden mit 0,25, von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,50 und von nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Dabei sind sämtliche Beschäftigte des Unternehmens, dem der Betrieb an...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsförderung / 5.1.2 Weiterbildungsprämie

Personen, die an einer abschlussbezogenen Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen, erhalten bei Bestehen einer Zwischenprüfung eine Prämie von 1.000 EUR und bei Bestehen der Abschlussprüfung eine Prämie von 1.500 EUR. Durch die Prämie sollen Maßnahmeabbrüche vermieden bzw. das Durchhaltevermögen und die Motivation der Teilnehmenden gesteigert werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsförderung / Zusammenfassung

Begriff Die Arbeitsförderung ist ein Kern der staatlichen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Sie soll dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenwirken, die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen und den Ausgleich von Angebot und Nachfrage am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen. Diesen Zielen dienen vorrangig die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung. Zahlreiche Instrume...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4 Leistungen der Arbeitslosenversicherung

Entgeltersatzleistungen der Arbeitslosenversicherung sind das Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit, das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung, das Teilarbeitslosengeld und das Kurzarbeitergeld, einschließlich der Sonderformen Saison-Kurzarbeitergeld und Transferkurzarbeitergeld. Wichtig Arbeitslosengeld II als Grundsicherung für Arbeitsuchende Das Arbeitslosengeld II ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 2 Versicherungspflicht auf Antrag

Selbstständig Tätige und Personen, die eine Beschäftigung von mindestens 15 Stunden wöchentlich außerhalb des EU-Auslands aufnehmen und ausüben, können ihren Arbeitslosenversicherungsschutz im Rahmen einer Versicherungspflicht auf Antrag (sog. Freiwillige Weiterversicherung) durch eigene Beitragszahlung aufrechterhalten. Die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung st...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.1 Arbeitslosengeld

Kernaufgabe des Arbeitslosengeldes ist der Ersatz des Arbeitsentgelts wegen Arbeitslosigkeit. Das Arbeitslosengeld wird auch bei Teilnahme an einer geförderten beruflichen Weiterbildungsmaßnahme gezahlt. Das Gesetz unterscheidet deshalb zwischen dem Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit und dem Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsvermittlung / 5 Beratungsangebot

Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben auch unabhängig von der Inanspruchnahme der Vermittlungsdienste Anspruch auf (kostenlose) umfassende Beratung durch die Agentur für Arbeit. Die Leistung an Arbeitnehmer beruht auf dem Konzept der "Lebensbegleitenden Berufsberatung", die berufliche Orientierung und Beratung entlang der gesamten Bildungs- und Erwerbsbiografie anbietet. Sie umf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsförderung / 5.3 Umschulungsbegleitende Hilfen

Personen, die eine betriebliche Umschulung absolvieren bzw. Betriebe, die solche Umschulungsplätze anbieten, können durch besondere Hilfen unterstützt werden. Die Agentur für Arbeit kann hierzu Maßnahmen fördern, die eine ergänzende individuelle Unterstützung der Umschüler vorsehen.[1] Dies umfasst z. B. eine Lernbetreuung mit der Vermittlung von Lern- und Arbeitstechniken, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsförderung / 5.2.1 Förderleistungen

Die Förderleistungen umfassen die Weiterbildungskosten[1] und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, soweit die Qualifizierung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt wird.mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 1 Grundsätze (§ 1 HBUG)

Rz. 1 (1) Alle mit ihrem Tätigkeitsschwerpunkt in Hessen Beschäftigten haben gegenüber ihrer Beschäftigungsstelle Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub. Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte, andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen U...mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 10 Anerkennung von Trägern (§ 10 HBUG)

Rz. 37 (1) Die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen setzt vorbehaltlich des § 11 Abs. 4 Satz 1 und 3 voraus, dass die Eignung des Trägers für die Durchführung von Bildungsveranstaltungen im Sinne dieses Gesetzes anerkannt ist. (2) Die Anerkennung der Eignung von Trägern der Jugend- und Erwachsenenbildung für die Durchführung von Bildungsveranstaltungen im Sinne dieses Gese...mehr

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Bildungsurlaub Hessen / Zusammenfassung

Überblick Das Hessische Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (HBUG) vom 28.7.1998[1] regelt den Rechtsanspruch der in Hessen Beschäftigten auf Bildungsurlaub für anerkannte Veranstaltungen der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung sowie Schulungen zur Wahrnehmung eines Ehrenamts. Der Gesetzgeber sieht in der kontinuierlichen Qualifizierung und Fortbildung...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Bildungsurlaub Hessen / 9 Erstattung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts bei Kleinst- und Kleinbetrieben (§ 9 HBUG)

Rz. 32 (1) Das Land erstattet Beschäftigungsstellen, die in der Regel 20 oder weniger Personen ständig beschäftigen, auf Antrag einen Anteil des nach § 8 Abs. 2 für den Zeitraum der Freistellung gezahlten Arbeitsentgelts zur Teilnahme an nach diesem Gesetz anerkannten Veranstaltungen der politischen Bildung sowie der beruflichen Weiterbildung nach § 1 Abs. 3 und 4. Bei der F...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Bildungsurlaub Hessen / 15 Berichtspflichten (§ 15 HBUG)

Rz. 53 (1) Die zuständige Behörde soll dem Landesjugendhilfeausschuss und dem Landeskuratorium für Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen jährlich, erstmals im Jahre 1999, einen statistischen Bericht, insbesondere über Anzahl, Inhalte und Teilnehmerstruktur der nach diesem Gesetz durchgeführten Bildungsveranstaltungen, vorlegen. (2) Die Landesregierung legt dem Landtag i...mehr