Fachbeiträge & Kommentare zu Weiterbildung

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Aktuelle Informationen: CSR... / Jahresabschluss 2023

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Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.3 ESRS 2 GOV-1 – die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 30 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. c) der CSRD ist geregelt, dass berichtspflichtige Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsbericht eine Beschreibung der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen sowie ihres Fachwissens und ihrer Fähigkeiten in Bezug auf die Erfüllung dieser Rolle oder des Zugangs dieser Organe zu solchem Fachwissen...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.5 ESRS 2 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Rz. 59 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. e) der CSRD ist geregelt, dass Unternehmen auch Angaben über das Vorhandensein von Anreizsystemen für Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, die mit Nachhaltigkeitsaspekten verknüpft sind, zu machen haben. Diese Berichtsvorgabe wird in den Offenlegungsanforderungen des ESRS 2 GOV-3 näher konkretisiert. Ziel dieser Offenl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.1 Art und Umfang der Unterrichtung

Rz. 38 § 613a Abs. 5 BGB bestimmt, dass der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber die von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang in Textform über den (geplanten) Zeitpunkt des Übergangs, den Grund für den Übergang, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für die Arbeitnehmer und die hinsichtlich der Arbeitnehmer in ...mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 1 Grundsätze (§ 1 HBUG)

Rz. 1 (1) Alle mit ihrem Tätigkeitsschwerpunkt in Hessen Beschäftigten haben gegenüber ihrer Beschäftigungsstelle Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub. Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte, andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen U...mehr

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Bildungsurlaub Hessen / Zusammenfassung

Überblick Das Hessische Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (HBUG) vom 28.7.1998[1] regelt den Rechtsanspruch der in Hessen Beschäftigten auf Bildungsurlaub für anerkannte Veranstaltungen der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung sowie Schulungen zur Wahrnehmung eines Ehrenamts. Der Gesetzgeber sieht in der kontinuierlichen Qualifizierung und Fortbildung...mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 9 Erstattung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts bei Kleinst- und Kleinbetrieben (§ 9 HBUG)

Rz. 32 (1) Das Land erstattet Beschäftigungsstellen, die in der Regel 20 oder weniger Personen ständig beschäftigen, auf Antrag einen Anteil des nach § 8 Abs. 2 für den Zeitraum der Freistellung gezahlten Arbeitsentgelts zur Teilnahme an nach diesem Gesetz anerkannten Veranstaltungen der politischen Bildung sowie der beruflichen Weiterbildung nach § 1 Abs. 3 und 4. Bei der F...mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 10 Anerkennung von Trägern (§ 10 HBUG)

Rz. 37 (1) Die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen setzt vorbehaltlich des § 11 Abs. 4 Satz 1 und 3 voraus, dass die Eignung des Trägers für die Durchführung von Bildungsveranstaltungen im Sinne dieses Gesetzes anerkannt ist. (2) Die Anerkennung der Eignung von Trägern der Jugend- und Erwachsenenbildung für die Durchführung von Bildungsveranstaltungen im Sinne dieses Gese...mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 15 Berichtspflichten (§ 15 HBUG)

Rz. 53 (1) Die zuständige Behörde soll dem Landesjugendhilfeausschuss und dem Landeskuratorium für Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen jährlich, erstmals im Jahre 1999, einen statistischen Bericht, insbesondere über Anzahl, Inhalte und Teilnehmerstruktur der nach diesem Gesetz durchgeführten Bildungsveranstaltungen, vorlegen. (2) Die Landesregierung legt dem Landtag i...mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 5 Inanspruchnahme und Übertragung des Bildungsurlaubs (§ 5 HBUG)

Rz. 16 (1) Die Inanspruchnahme und die zeitliche Lage des Bildungsurlaubs sind der Beschäftigungsstelle so frühzeitig wie möglich, mindestens sechs Wochen vor Beginn der gewünschten Freistellung in Textform mitzuteilen. Der Anspruch kann nur geltend gemacht werden für die Teilnahme an nach diesem Gesetz anerkannten oder als anerkannt geltenden Bildungsveranstaltungen. (2) Bei...mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 12 Voraussetzungen zur Anerkennung von Bildungsveranstaltungen (§ 12 HBUG)

Rz. 44 (1) Eine Veranstaltung kann als Bildungsveranstaltung anerkannt werden, wenn sie den Grundsätzen in § 1 Abs. 2 bis 5 entspricht, in den Grundsätzen nach Nr. 1 genannte Ziele vermittelt und dies aus der konkreten Ausgestaltung des zur Anerkennung vorgelegten Veranstaltungsprogramms und dem zugrunde liegenden Lernkonzepts zeitlich und inhaltlich ersichtlich ist, jeder Pers...mehr

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Bildungsurlaub Baden-Württe... / 1 Grundsätze (§ 1 BzG BW)

Rz. 1 (1) Die Beschäftigten in Baden-Württemberg haben einen Anspruch gegenüber ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber auf Bildungszeit. Während der Bildungszeit sind sie von ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber unter Fortzahlung der Bezüge freizustellen. (2) Die Bildungszeit kann für Maßnahmen der beruflichen oder der politischen Weiterbildung sowie für die Qualifi...mehr

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Bildungsurlaub Baden-Württe... / 5 Verhältnis der Bildungszeit zu anderen Freistellungen (§ 5 BzG BW)

Rz. 20 (1) Der nach diesem Gesetz bestehende Anspruch auf Bildungszeit ist ein Mindestanspruch. Andere Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträge über Freistellungen zum Zwecke der Weiterbildung bleiben davon unberührt. (2) Freistellungen, die aufgrund der in § 5 Abs. 1 BzG BW genannten Regelungen erfolgen, werden auf den A...mehr

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Bildungsurlaub Baden-Württe... / 11 Keine weitere Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes

Rz. 68 Der frühere § 11 BzG BW, der eine Überprüfung des Gesetzes nach einem Erfahrungszeitraum von 4 Jahren vorsah, wurde durch das Änderungsgesetz vom 4.2.2021[1] mit Wirkung vom 1.7.2021 ersatzlos aufgehoben. Eine weitere Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes wurde nicht für erforderlich gehalten. Bereits am 14.3.2019[2] wurde der vom Forschungsinstitut Betriebliche Bi...mehr

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Bildungsurlaub Baden-Württe... / 6 Bildungsmaßnahmen (§ 6 BzG BW)

Rz. 24 (1) Bildungsmaßnahmen im Sinne dieses Gesetzes müssen mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung i. S. d. Grundgesetzes und mit der Verfassung des Landes Baden-Württemberg in Einklang stehen, den Themenbereichen des § 1 BzG BW entsprechen, von anerkannten Bildungseinrichtungen i. S. v. § 9 BzG BW durchgeführt werden, als Veranstaltungen durchgeführt werden, die durc...mehr

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Bildungsurlaub Baden-Württe... / 3 Anspruch auf Bildungszeit (§ 3 BzG BW)

Rz. 14 (1) Der Anspruch auf Bildungszeit beträgt bis zu 5 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als 5 Tagen in der Woche gearbeitet, so verringert sich der Anspruch entsprechend. (2) Für Auszubildende und Studierende an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch 5 Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- oder Studienzeit, bes...mehr

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Bildungsurlaub Baden-Württe... / 7 Verfahren zur Inanspruchnahme der Bildungszeit (§ 7 BzG BW)

Rz. 32 (1) Der Anspruch auf Bildungszeit nach diesem Gesetz ist gegenüber der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber so frühzeitig wie möglich, spätestens aber 9 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme, schriftlich geltend zu machen. (2) Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber kann den Anspruch nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Belange i. S. d. § 7 BUrlG oder genehmigte Url...mehr

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Bildungsurlaub Baden-Württe... / 8 Fortzahlung des Arbeitsentgelts, Verbot von Erwerbstätigkeit und Benachteiligung (§ 8 BzG BW)

Rz. 52 (1) Während der Bildungszeit und im Fall der Erkrankung während der Bildungszeit wird das Arbeitsentgelt fortgezahlt und entsprechend den §§ 9, 11 und 12 des BUrlG berechnet. (2) Während der Inanspruchnahme der Bildungszeit darf keine dem Zweck dieses Gesetzes zuwiderlaufende Erwerbstätigkeit ausgeübt werden. (3) Niemand darf wegen der Inanspruchnahme der Bildungszeit b...mehr

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Bildungsurlaub Baden-Württe... / 10 Anerkennungsverfahren (§ 10 BzG BW)

Rz. 63 (1) Die Einrichtungen stellen ihre Anträge auf Anerkennung als anerkannte Trägerin oder anerkannter Träger bis zum 31. August eines Jahres. Ein späterer Antrag auf Anerkennung ist zulässig, wenn allein auf diese Weise der Anspruch auf Weiterbildung und der freie Dienstleistungsverkehr in der Europäischen Union sichergestellt werden können. (2) Über die Anträge entschei...mehr

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Bildungsurlaub Baden-Württe... / 9 Anerkannte Bildungseinrichtungen (§ 9 BzG BW)

Rz. 58 (1) Bildungsmaßnahmen dürfen nur in anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden. Die Anerkennung setzt voraus, dass die Trägerin oder der Träger seit mindestens 2 Jahren besteht, systematisch Lehrveranstaltungen plant, organisiert und durchführt, ein Gütesiegel zum Nachweis der Qualität der Bildungsarbeit nachweist, das vom Wirtschaftsministerium anerkannt und ...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.4 Anerkannte Themen der Weiterbildung

Rz. 24 Nach § 1 Abs. 1 BremBZG kann Bildungsurlaub für die politische, berufliche und allgemeine Weiterbildung beansprucht werden.mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 3.4 Anerkannte Themen der Weiterbildung

Rz. 15 Nach § 22 Abs. 2 und 3 BbgEBG kann Bildungsurlaub zum Zwecke beruflicher, kultureller oder politischer Erwachsenen- und Weiterbildung und der Qualifizierung zur Wahrnehmung gemeinwohlorientierter ehrenamtlicher Tätigkeiten beansprucht werden. Dabei sind Bildungsinhalte der beruflichen Erwachsenen- und Weiterbildung, die sich nicht unmittelbar auf eine ausgeübte Tätigke...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 7.4 Anerkannte Themen der Weiterbildung

Rz. 44 Nach § 9 Abs. 1 BfG M-V kann Bildungsurlaub für die politische und die berufliche Weiterbildung sowie die Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten beansprucht werden. Für die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten ist nur die Freistellung für Veranstaltungen, die der politischen Weiterbildung und der Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlic...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 5.4 Anerkannte Themen der Weiterbildung

Rz. 33 Nach § 1 BiUrlG HH kann Bildungsurlaub für die politische Bildung, berufliche Weiterbildung und zur Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten beansprucht werden. Dabei soll die politische Bildung die Fähigkeit der Arbeitnehmer fördern, politische Zusammenhänge zu beurteilen und politische und gesellschaftliche Aufgaben wahrzunehmen. Die berufliche ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 11.4 Anerkannte Themen und Mindestumfang der Weiterbildung (§ 1 SBFG)

Rz. 80 Nach § 1 SBFG wird die Freistellung von der Arbeit für freistellungsfähige Bildungsmaßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung gewährt. Dabei soll die berufliche Weiterbildung die berufliche und soziale Handlungskompetenz fördern und der Erhaltung, Erweiterung und Anpassung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten, der Wiedereingliederung Arbeitsuchend...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 2.4 Anerkannte Themen der Weiterbildung (§ 1 BiZeitG)

Rz. 6 Nach § 1 Abs. 3 BiZeitG kann Bildungsurlaub für die politische Bildung, die berufliche Weiterbildung und die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten beansprucht werden.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 10.4 Anerkannte Themen und Mindestumfang der Weiterbildung (§ 3, § 7 BfG RP)

Rz. 71 Die Arbeitnehmerweiterbildung dient nach § 3 BfG RP der beruflichen und der gesellschaftspolitischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dabei dient die berufliche Weiterbildung der Erneuerung, Erhaltung, Erweiterung und Verbesserung von berufsbezogenen Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten. Sie ist nicht auf die bisher ausgeübte Tätigkeit beschränkt und schließ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 12.4 Anerkannte Themen und Mindestumfang der Weiterbildung (§ 8 BfG ST)

Rz. 89 Ein Anspruch auf Freistellung besteht nur für Bildungsveranstaltungen, die thematisch einer berufsspezifischen Weiterbildung dienen. Die Freistellung wird nach § 2 Abs. 2 BfG ST nur für anerkannte Bildungsveranstaltungen gewährt, die i. d. R. mehrtägig oder als Tagesveranstaltungen im Rahmen einer Veranstaltungsreihe stattfinden.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.4 Anerkannte Themen der Weiterbildung

Rz. 53 Der Anspruch besteht für die Teilnahme an allgemeinen, politischen und beruflichen Bildungsmaßnahmen sowie Maßnahmen der Aus- und Fortbildung im Ehrenamt oder Nebenberuf.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 9.4 Anerkannte Themen und Mindestumfang der Weiterbildung (§§ 1, 5 AWbG NW)

Rz. 62 Die Arbeitnehmerweiterbildung dient nach § 1 AWbG NW der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dabei fördert die berufliche Arbeitnehmerweiterbildung die berufsbezogene Handlungskompetenz der Beschäftigten und verbessert deren berufliche Mobilität. Sie ist nicht auf die bisher ausgeübte Tätigkeit beschränkt. Bildungsinhalte, die sich ni...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16j Bürgerg... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelte eine spezielle, nur auf die Leistungsberechtigten nach dem SGB II ausgerichtete Zahlung als Instrument zur Eingliederung in Arbeit. Sie stellte eine Art Belohnungsmodell für die Teilnahme an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit dar. Mangels anderweitiger Regelung im Zusammenhang mit der Aufhebung des § 16j gilt in Übergangsfällen § 66. Bis zu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 2.3 Förderleistungen

Rz. 9 Abs. 1 Nr. 3 fasst die klassischen Förderinstrumente nach Bedarfslagen zusammen. Alle Leistungen verfolgen das Ziel, den Arbeitnehmer schnellstmöglich wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Die Kunden der Bundesagentur für Arbeit werden nach Markt-, Beratungs- und Betreuungskunden segmentiert. Die Zuordnung richtet sich nach der prognostizierten Begleitungs- bzw....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB II Einführung / 2 Das Bürgergeld-Gesetz zur Einführung des Bürgergeldes zum 1.1.2023

Rz. 3 Der Gesetzentwurf zum Bürgergeld-Gesetz führt aus, dass im Sommer 2022 (Veröffentlichung des Referentenentwurfs und sodann des Regierungsentwurfs zum 12. SGB II u. a.-ÄndG) rd. 5,2 Mio. Menschen in Deutschland Leistungen nach dem SGB II erhielten. 405 Jobcenter beraten und fördern erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte in ganz unterschiedlichen Lebe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 7.9 Sonstiges

Rz. 49 Nach § 7 Abs. 1 BfG M-V ist die Vergütung für die Freistellung zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen ohne Minderung fortzuzahlen. Eine Abgeltung des Bildungsurlaubs findet nicht statt. Das Gesetz regelt in den §§ 9 ff. BfG M-V die Anerkennung von Bildungsmaßnahmen. Nach § 16 BfG M-V erhält die Beschäftigungsstelle auf Antrag 110 EUR pro Freistellungstag...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 5.6 Übertragbarkeit (§ 8 BiUrlG HH)

Rz. 35 Ist dem Arbeitnehmer innerhalb des laufenden 2-Jahres-Zeitraums die Freistellung nicht gewährt worden, so ist der Freistellungsanspruch auf das darauffolgende Kalenderjahr, soweit er sich auf die Teilnahme an Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung richtet, auf den folgenden 2-Jahres-Zeitraum zu übertragen. Hat der Arbeitnehmer innerhalb des laufenden 2-Jahres-Z...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.1 Gesetzliche Leistungen Dritter

Rz. 3 Abs. 1 verdeutlicht den Vorrang von Leistungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung außerhalb des SGB II. Der Vorrang ist umfassend. Er beschränkt sich nicht auf gleichartige oder ähnliche Leistungen. Rz. 4 Auf Rechtsvorschriften beruhen Leistungen, die in einem Gesetz, einer Verordnung oder in einer autonomen Satzung festgelegt sind. Es kommt nicht darauf an, ob es sich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 3.6 Übertragbarkeit (§ 26 BbgEBG)

Rz. 17 Eine Übertragung auf das Folgejahr erfolgt, wenn die Bildungszeit innerhalb eines Kalenderjahres trotz Verlangens wegen der in § 25 Abs. 2 und 3 BbgEBG dargelegten Gründe nicht gewährt wird. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann der Anspruch unter Anrechnung des Bildungsfreistellungsanspruchs zukünftiger Jahre zu längerfristigen Veranstaltungen der beruflichen Weiterbi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB II Einführung / 4.2 Grundsicherung für Arbeitsuchende – 24.12.2003-31.12.2022 (Inkrafttreten, betroffene Vorschriften)

Rz. 40 Art. 1 Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) – 1.1.2005 §§ 1 bis 66 Rz. 41 Gesetz zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Kommunales Optionsgesetz) v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) – 6.8.2004 § 4, § 5, § 6, § 6a, § 6b (neu), § 6c (neu), § 7, § 10, § 11, § 15, § 16, § 17, § 18, § ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.7 Anrechnung (§ 2 Abs. 1, 5 NBildUG)

Rz. 56 Bei einem Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses wird auf den Anspruch der Bildungsurlaub angerechnet, der schon vorher in dem betreffenden Kalenderjahr gewährt wurde. Wenn ein Freistellungsanspruch nach einer anderen Rechtsnorm besteht, geht dieser dem Bildungsurlaub nach dem NBildUG vor. Der Bildungsurlaub verfällt aber nicht, sondern kann für eine andere Weiterbil...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 12.1 Rechtsgrundlage

Rz. 86 Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz, BfG ST) v. 4.3.1998[1], zuletzt geändert durch Gesetz v. 18.11.2005[2] Verordnung zur Durchführung des Bildungsfreistellungsgesetzes (Bildungsfreistellungsverordnung) v. 24.6.1998[3]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 9.1 Rechtsgrundlage

Rz. 59 Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung – Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG NW) vom 6.11.1984[1], zuletzt geändert durch Gesetz vom 6.12.2022[2]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 12.9 Sonstiges

Rz. 94 Die Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung wird vom Arbeitgeber ohne Minderung des Arbeitsentgelts gewährt. Für die Bemessung des Arbeitsentgelts gelten die tarifvertraglichen oder gesetzlichen Regelungen für den Erholungsurlaub entsprechend. Das Verfahren zur Anerkennung von Bildungsveranstaltungen ist in § 8 BfG ST geregelt. Online-Veranstaltungen w...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 10.1 Rechtsgrundlage

Rz. 68 Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz – BfG RP) vom 30.3.1993[1], zuletzt geändert durch Art. 20 des Gesetzes vom 22.12.2015[2]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 3.1 Rechtsgrundlage

Rz. 12 Gesetz zur Regelung und Förderung der Erwachsenenbildung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Erwachsenenbildungsgesetz – BbgEBG) vom 20.12.2023, gültig ab 1.1.2024 [1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 12.6 Übertragbarkeit (§ 2 Abs. 6 BfG ST)

Rz. 91 Ein nicht ausgeschöpfter Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung des vorangegangenen Kalenderjahres kann noch im laufenden Kalenderjahr geltend gemacht werden.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 13.4 Anerkannte Themen (§ 5 WBG SH)

Rz. 98 Bildungsfreistellung kann für Weiterbildungsveranstaltungen der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Weiterbildung sowie zur Qualifizierung für ehrenamtliches und zivilgesellschaftliches Engagement in Anspruch genommen werden.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 11.9 Sonstiges

Rz. 85 Für die Zeit der Freistellung ist das Arbeitsentgelt oder die Besoldung nach § 3 Abs. 8 SBFG ohne Minderung fortzuzahlen. Der Freistellungsanspruch für die Zeit der Weiterbildung besteht bei Schichtarbeit auch dann, wenn die Teilnahme an der Weiterbildungsveranstaltung vor oder nach einer an diesem Tag zu leistenden Schicht möglich wäre (§ 2 Abs. 1 Satz 2 SBFG). Die F...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 7.7 Anrechnung (§ 6 BfG M-V)

Rz. 47 Im Falle des Arbeitsplatzwechsels muss sich der Arbeitnehmer die in demselben Kalenderjahr von einem anderen Arbeitgeber gewährte Freistellung anrechnen lassen. Sonstige Freistellungen zum Zwecke der Weiterbildung, die auf anderen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, tariflichen Regelungen, betrieblichen Vereinbarungen sowie sonstigen vertraglichen Vereinbarungen ber...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 11.5 Dauer (§ 3 SBFG)

Rz. 81 Nach § 3 Abs. 1 SBFG muss der Arbeitnehmer einen Eigenanteil an arbeitsfreier Zeit für die Bildungsmaßnahme einbringen. Die Dauer der Freistellung beträgt maximal 6 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres, wobei die Beschäftigten ab dem 3. Tag zusätzlich im gleichen Umfang arbeitsfreie Zeit einbringen müssen. Dauert die Weiterbildungsveranstaltung insgesamt etwa 4 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.6.1 Ausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung

Rz. 102 Die von Nr. 3a wortgleich übernommene Regelung enthält mit der Gleichstellungsanordnung für Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrages nach dem Berufsbildungsgesetz mit den in Satz 1 Nr. 1 zur Berufsausbildung beschäftigten Personen wie zuvor auch die Versicherungspflicht. Die Regelung ist erforderlich, weil eine ...mehr