Fachbeiträge & Kommentare zu Weiterbildung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 393 Aufsicht / 2.1 Aufsicht

Rz. 3 Die Rechtsaufsicht über die Bundesagentur für Arbeit entspricht der Tradition hinsichtlich der rechtsfähigen Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, um das Gleichgewicht zwischen staatlicher Gewalt und dem zugestandenen Recht auf Selbstverwaltung zu wahren. Rz. 4 Neben § 393 gelten die Vorschriften des SGB IV, soweit § 393 nicht als Spezialvorschrif...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 367 Bundes... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Elfte Kapitel

Rz. 2f Das Elfte Kapitel enthält die Vorschriften zur Organisation der Bundesagentur für Arbeit und über den Datenschutz. Durch das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) und das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist die Organisation der Bundesagen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Vergütung der ... / 1.2.1 Identifikation der Vergleichsgruppe

Weil im Rahmen der Bemessung der Vergütungsentwicklung nach § 37 Abs. 4 BetrVG nicht die hypothetische Gehaltsentwicklung des Betriebsratsmitglieds, sondern die von vergleichbaren Arbeitnehmern maßgeblich ist, ist im ersten Schritt die Vergleichsgruppe zu identifizieren. Dafür ist eine Auswahl von Arbeitnehmern vorzunehmen, die zum Zeitpunkt der Übernahme des Betriebsratsamt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Recruiting: Wege zu neuem P... / 2 Quantitative und qualitative Planung als notwendige Voraussetzung

Grundlage für die Besetzung einer Position ist deren Existenz, deren Beschreibung sowie eine Vorstellung über die daraus resultierenden Anforderungen an zukünftig Mitarbeitende. Während sich die quantitative Personalplanung mit der Menge des Bedarfs befasst, wird unter dem Begriff der qualitativen Personalplanung die Art des Bedarfs näher bestimmt. Neben einer Personalanford...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 66a Übergan... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bezieht sich auf den Zuständigkeitswechsel bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung und der beruflichen Rehabilitation von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit ab dem 1.1.2025. Sie bestimmt, dass auf den Übergang § 66 entsprechend anzuwenden ist. Diese Vorschrift regelt bereits seit dem Inkrafttreten des SGB II am 1.1.2005 das Übergangsrech...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 66a Übergan... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nach der Gesetzesbegründung zu § 66a wird mit der Regelung klargestellt, dass § 66 auch bei der Übertragung der Zuständigkeit für die Förderung beruflicher Weiterbildung und Rehabilitation ab 1.1.2025 aufgrund des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 Anwendung findet. Rz. 4 Wird das SGB II geändert, so sind nach § 66, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, auf Leistung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 5 Leistung... / 2.2 Die Leistungsgruppen im Einzelnen

Rz. 6 Im Gegensatz zu § 29 SGB I verzichtet § 5 darauf, die wichtigsten Leistungen der einzelnen Leistungsgruppen zur Teilhabe stichwortartig aufzuzählen. Stattdessen werden die einzelnen Leistungen innerhalb der jeweiligen Leistungsgruppen in den jeweiligen Unterabschnitten des SGB IX definiert, und zwar die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1) in den §§ 4...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG: Das Merkmal der Behind... / 4.2 Unionsrechtliches Antidiskriminierungsrecht im Kontext des AGG

Wie oben erläutert, differenziert das Unionsrecht nicht nach dem Grad der Behinderung. Dies führt zu dem folgenden Problem: Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von weniger als 50 gilt man nach deutschem Recht nicht als schwerbehindert nach § 2 Abs. 2 SGB IX. Viele der Regeln des Behindertenschutzes greifen erst ab einem GdB von 50. Beispielsweise bekommen schwerbehinderte Me...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 2.6 Wandergesellen

Die Beitragsbemessung nach § 240 Abs. 4 Satz 2 SGB V gilt auch für die sog. Wandergesellen, da sich Wandergesellen noch in der Aus- und Weiterbildung befinden. Es handelt sich bei Wandergesellen um Arbeitnehmer, die regelmäßig ihre Arbeitsleistung im Umherziehen "auf der Walz" anbieten. Die hier genannte Beitragsbemessung ist auf die Zeiträume beschränkt, in denen der Wanderg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 243. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v 27.03.2024, BGBl I 2024, Nr 108

Rn. 263 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Bundesrat hat dem Gesetz idF des Beschlusses des Finanzausschusses unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses am 22.03.2024 zugestimmt, das grundsätzlich am Tag nach seiner Verkündung (27.03.2024) in Kraft getreten ist, idR ab Wirtschaftsjahr 2024 ff gilt. Die Bundesregierung hatte mit Bearbeitungsstand 14...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 1.1.2 Aufbau-, Ergänzungs- und Zweitstudium

Zu den ordentlich Studierenden gehören auch solche Studierende, die bereits ein Diplom, Master- bzw. Magistergrad oder Staatsexamen abgelegt und damit einen berufsqualifizierenden Abschluss erreicht haben, das Studium aber in einem Aufbau- oder Ergänzungsstudium oder in einem Zweitstudium fortsetzen.[1] Voraussetzung für die Zugehörigkeit zum Kreis der ordentlich Studierende...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesundheitsförderliche Bene... / 2.5 Gesundheitsförderliche Arbeitsplatzgestaltung

Eine gesundheitsförderliche Gestaltung des Arbeitsplatzes trägt zur ergonomischen Arbeitsweise bei und stellt somit ebenfalls einen Gesundheits-Benefit für Mitarbeiter dar. Dies kann zum einen mit entsprechendem Mobiliar (z. B. ergonomisch verstellbarem Bürostuhl und höhenverstellbarem Schreibtisch), aber auch mit einer entsprechenden Weiterbildung für Arbeitnehmer (z. B. zu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Strategische Planung erfolg... / 2.1.2 Unternehmenskultur

Die Grundsätze zu den Produkten und Kunden werden ergänzt durch Regeln zur Art und Weise, wie das Unternehmen handeln will. Unsere Partner begegnen auf allen Ebenen im Unternehmen hervorragend ausgebildeten und auf den Kunden fokussierten Mitarbeiter. Diese arbeiten sehr eng mit den Kunden, Dienstleistern und Lieferanten zusammen, um für unsere Produkte die besten Lösungen zu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Strategische Planung erfolg... / 3 Strategie

Aus allen vorliegenden Daten und Informationen, vor allem aus der Einschätzung der wichtigen Parameter für die zukünftige Entwicklung, wird die eigentliche Strategie für die nächsten fünf Jahre entwickelt. Dabei werden auch die Stärken und Schwächen eingearbeitet. In der Theorie wird zunächst eine Unternehmensstrategie entwickelt, aus der die einzelnen Bereichsstrategien abg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesundheitsförderliche Bene... / 4.1 Schritte zur Einführung von Gesundheits-Benefits

Im Folgenden finden sich Schritte, die bei der Implementierung von Gesundheits-Benefits beachtet werden sollten: Schritt 1: Zielgruppe definieren Zunächst ist zu überlegen, welche Zielgruppe mit den Gesundheits-Benefits erreicht werden soll. Fragen, die sich hierbei stellen sind zum Beispiel: Handelt es sich um ein Großunternehmen oder KMU mit einem oder mehreren Standorten? Sol...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
New Work verlangt nach New Pay / 1 New Pay basiert auf Unternehmenswerten

Das Konzept "New Work" entwickelte der bereits erwähnte austro-amerikanische Sozialphilosoph Frithjof Bergmann.[1] Es beinhaltet als zentrale Werte Selbstständigkeit, Freiheit und Teilhabe an der Gemeinschaft. Für Bergmann ist Arbeit sowohl eine Tätigkeit zur Zweckerfüllung (zum Beispiel Finanzierung des Lebensunterhalts) als auch zur Sinnerfüllung. Heute steht New Work eher...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 2.2.2 Leistungsbezieher nach dem SGB III (Nr. 1a)

Rz. 14 Das Befreiungsrecht nach Abs. 1 Nr. 1a ist erst auf eine ab 1.4.1998 durch den Leistungsbezug nach dem SGB III neu eintretende Krankenversicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 anwendbar. Die bis dahin auch für zuvor krankenversicherungsfreie Beschäftigte zwingende Krankenversicherungspflicht nach § 155 AFG i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 2 war mit dem GG vereinbar (BSG, Urte...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.6.5 Überleitung in die Anlage E zum BT-K und zum BT-B (§ 29d)

Diese Regelungen betreffen ausschließlich Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TVöD – Besonderer Teil Krankenhäuser (BT-K) oder den Geltungsbereich des TVöD – Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B) fallen. Abs. 1 Bis zum 31.12.2016 war in der Anlage 4 zum TVÜ-VKA die sog. Kr-Anwendungstabelle enthalten. Wie der bis zum 31.12.2016 geltenden Protok...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.4.6.1 TVÜ-VKA

Hintergrund der Regelung (Abs. 1) Nach den Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im "SIMAP-Urteil" vom 3.10.2000[1] und im Urteil[2] vom 9.10.2003 ist der Bereitschaftsdienst nach der EU-Richtlinie 2003/88/EG arbeitsschutzrechtlich als Arbeitszeit zu werten. Dieser Rechtsprechung hatte sich das Bundesarbeitsgericht in mehreren Entscheidungen[3] angeschlossen. Der d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.4.1 EU-Rahmenwerk

Rz. 73 Zur Konkretisierung der Berichtsinhalte (Rz 71 ff.) sieht die CSRD die Schaffung von EU-Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Die Standards sollen insbes. beinhalten: Informationen zu Umweltfaktoren: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Wasser- und Meeresressourcen, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft, Verschmutzung, Biodiversität und Ökosysteme; Inf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
§ 3A Nachhaltigkeit in Fami... / 3 Familienunternehmen und Nachhaltigkeit

Rz. 15 Mehrere Entwicklungen erhöhen seit Jahren den Druck auf Familienunternehmen, ihr Nachhaltigkeitsmanagement und die dazugehörige Berichterstattung zu professionalisieren. Zu nennen sind v. a. die neuen Vorgaben der CSRD , der zufolge z. B. bilanzrechtlich große Familienunternehmen erstmals für das Geschäftsjahr 2025 einen umfassenden Nachhaltigkeitsbericht vorlegen müss...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG und Arbeitsrecht / 5 Sachlicher Anwendungsbereich: Anwendung des AGG im Arbeitsverhältnis

Das AGG gilt nach § 2 Abs. 1 AGG sachlich für alle Phasen des Beschäftigungsverhältnisses, nämlich für den Zugang zu unselbstständiger Erwerbstätigkeit, d. h. für das Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren, den Zugang zum beruflichen Aufstieg, d. h. für die Beförderung, die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, d. h. für individual- und kollektivrechtliche Vereinbarungen und...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 4 Während § 1 Abs. 1 den sachlichen Anwendungsbereich beschreibt, legt § 1 Abs. 2 den persönlichen Anwendungsbereich fest. Das EFZG gilt für alle Arbeitnehmer. Nach § 1 Abs. 2 sind dies Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. Rz. 5 Die Regelung des § 1 Abs. 2 definiert den Begriff des Arbeitnehmers aber nur scheinbar, denn er gibt keine Hi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
New Work: Effektiv Arbeiten... / 5 Weiterbildung und lebenslanges Lernen

Nach einer aktuellen Studie des Branchenverbandes Bitcom haben digitale Technologien für 80 % aller Arbeitnehmer große Bedeutung für die tägliche Arbeit. 77 % halten digitale Kompetenz für genauso wichtig wie fachliche und soziale Kompetenz. 72 % haben während der Arbeit keine Zeit, um sich im Umgang mit neuen, digitalen Technologien weiterzubilden. 59 % aller Arbeitnehmer e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
New Work: Effektiv Arbeiten... / Zusammenfassung

Überblick Die Digitalisierung verändert auch die Arbeitswelt. Das betrifft die Ausbildung und das Thema permanente Weiterbildung. Das betrifft die Arbeitsorganisation in den Unternehmen, die Arbeitszeiten und die Arbeitskultur insgesamt. Die Menschen haben Ansprüche an ihre Arbeit. Sie möchten diesen Teil ihrer Lebenszeit mitbestimmen. Sie möchten sich einbringen, die Ziele ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
New Work: Effektiv Arbeiten... / 1.2 Learning Journey

Wie viel Zeit beanspruchen Ihre Mitarbeiter für die Weiterbildung? Der Begriff "beanspruchen" ist absichtlich gewählt. Denn es geht darum, sich nicht nur das Nötigste anzueignen, um die täglichen Herausforderungen zu leisten. Es geht darum, den Horizont zu erweitern. Den Markt nicht nur aus der Perspektive des Arbeitsplatzes zu sehen, sondern aus der Sicht des digitalen Kund...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Employee Assistance Program... / 6 Expertise im EAP

Die Vielfalt der Fragestellungen, mit denen Ratsuchende die Beratungs-Sessions des EAP aufsuchen, erfordern Spezialisierungen und fachliche Expertisen in vielen Feldern. Basis ist die systemisch-lösungsorientierte Kurzzeitberatung mit dem Fokus, vorhandene Ressourcen und Kompetenzen der Ratsuchenden zu stärken. Neben einer akademischen Grundausbildung (z. B. in Psychologie, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 5.5.3 Unmittelbare Zulieferer

Rz. 49 Praxis-Tipp Im Hinblick auf die Zusammenarbeit zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren unmittelbaren Zulieferern existiert eine BAFA-Handreichung, welche Vorschläge zur Umsetzung beinhaltet.[1] Bei der Auswahlentscheidung hinsichtlich eines unmittelbaren Zulieferers sollen die menschenrechtsbezogenen Erwartungen des Unternehmens berücksichtigt werden. Die Gesetze...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lebenslanges Lernen / 3.2 Die Art zu lernen

Aufgrund ihrer unterschiedlichen kognitiven Stärken lernen ältere anders als jüngere Beschäftigte. Ältere Beschäftigte bevorzugen Weiterbildungen, die einen klaren Bezug zu praktischen und zeitnahen Problemen am Arbeitsplatz haben.[1] Weiterbildungen sollen sinnvoll sein. Um dieser Tatsache gerecht zu werden, sind verschiedene Ansätze möglich: Das Lernen sollte an Bekanntes a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lebenslanges Lernen / 3.4 Arbeitsatmosphäre, Lernkultur und Motivation

Die Führungskräfte spielen eine wesentliche Rolle bei der Gestaltung der Arbeitsatmosphäre gegenüber ihren Beschäftigten. Wenn diese offen, motivierend und wertschätzend ist, fühlen sich Beschäftigte integriert, gebraucht und motiviert. Die Führungskräfte müssen in der Lage sein, ein gutes Miteinander zwischen Jung und Alt zu schaffen. Auf dieser Grundlage lässt sich eine po...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lebenslanges Lernen / 3.7 Unterstützung durch Arbeitsschutzexperten

Der demografische Wandel spielt in deutschen Unternehmen eine zunehmend größere Rolle. Auch Experten und Berater des Arbeitsschutzes sind gefordert, in diesem Arbeitsfeld zu unterstützen. Dabei können sie auch im Beratungsfeld zum lebenslangen Lernen unterstützen. Ansätze ergeben sich aus folgenden Überlegungen: Erfahrungswissen am Arbeitsplatz kann Arbeitsunfälle vermeiden. N...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lebenslanges Lernen / 3.3 Fordernde und fördernde Arbeitsbedingungen

In vielen Unternehmen ist es üblich, dass ältere Beschäftigte weniger in Weiterbildungen eingebunden werden als jüngere. Dadurch entsteht der Effekt der Lernentwöhnung. Es fällt den Beschäftigten zunehmend schwerer, Neues zu lernen. Damit sinkt die Lernmotivation ab. Dieser Tatsache kann schon durch eine Arbeit entgegengewirkt werden, die die geistigen Leistungspotenziale de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lebenslanges Lernen / 3.5 Bewegung und Ernährung

Bewegung unterstützt nicht nur die körperliche Leistungsfähigkeit, sondern auch die geistige. Sport hat positive Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die kognitiven Fähigkeiten, wie z. B. Denken, Wahrnehmen und Erkennen. Das Gedächtnis wird verbessert. Daher spielt auch die Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit der Beschäftigten eine wichtige Rolle, um die geistige ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 17.5 Wie sollte ich als KMU reagieren, wenn ein Unternehmen seine LkSG-Pflichten auf mich abwälzen will?

Das LkSG erlaubt verpflichteten Unternehmen nicht, ihre Pflichten auf KMU als Zulieferer abzuwälzen. Wer so vorgeht, muss mit Kontrollmaßnahmen des BAFA rechnen. Das wäre z. B. der Fall, wenn das verpflichtete Unternehmen: seine Risikoanalyse durch Zusicherungen der Zulieferer ersetzen will; dem KMU Präventions- oder Abhilfemaßnahmen aufgibt, die das KMU offenkundig überfordern...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lebenslanges Lernen / 2 Lernen im Alter – Kompetenzmodell und Defizitmodell

Das Defizitmodell geht davon aus, dass altersbedingte Defizite in Bezug auf Wissen und Lernen beim Menschen weder vermieden noch behoben werden können. "So ist die Auffassung gängig, dass Ältere nicht nur weniger leistungsfähig, belastbar und motiviert sind, sondern auch kaum lernfähig, langsamer in der Informationsaufnahme und geistig einfach nicht mehr mithalten können." [1...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 5 Handlungsfeld 4: Qualifizierung von älteren Mitarbeitern

Kaum Interesse an der Qualifikation älterer Mitarbeiter Gegenstand des vierten Handlungsfelds ist die Qualifizierung von älteren Mitarbeitern. So setzten viele betriebliche Förderprogramme bei den jüngeren Mitarbeitern an, enden aber bereits bei den "Mittvierzigern". Das Potenzial älterer Mitarbeiter bleibt dadurch zum Teil ungenutzt. Die Zurückhaltung der Unternehmen bei der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kommunikation: Gestaltung u... / 2 Image, Motivation und Arbeitszufriedenheit

Wie beurteilen Sie das Ansehen von Ihrem Unternehmen in der Öffentlichkeit? Wie beurteilen Sie das Ansehen im Kollegium? Würden Sie sich heute nochmal bei uns bewerben? Welche Kriterien wären für Sie im Bewerbungsfalle besonders wichtig? Für wie sicher halten Sie Ihren Arbeitsplatz? Können Sie Verbesserungsvorschläge anbringen und werden die gehört? Arbeiten Sie gerne mit Arbeitsz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 7 Handlungsfeld 6: Altersgerechte Unternehmenskultur

Altersdiskriminierung verhindern Eine altersgerechte Personalpolitik hat auch Auswirkungen auf die Unternehmenskultur. Diese zeigt sich in Werten, Grundannahmen und Artefakten und definiert, wie Mitarbeiter und Führungskräfte denken, handeln und miteinander umgehen. Hier ist ein Paradigmenwechsel hin zu einer altersgerechten Unternehmenskultur geboten, die sich insbesondere d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 4 Handlungsfeld 3: Altersgerechter Mitarbeitereinsatz

Belastbarkeit Im dritten Handlungsfeld geht es um einen altersgerechten Mitarbeitereinsatz im Unternehmen. So sollten Arbeitsplätze für ältere Mitarbeiter so gestaltet sein, dass die Mitarbeiter in ihrem Aufgaben- oder Fachgebiet ihre Leistung erbringen können und sich dort wohl fühlen. Die Aufgabe der Vorgesetzten besteht darin, die Interessen des Unternehmens und der Mitarb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 8 Handlungsfeld 7: Altersgerechte Arbeitszeitgestaltung

Altersgerechte Arbeitszeitmodelle entwickeln Schließlich geht es im letzten Handlungsfeld darum, die Arbeitszeit altersgerecht zu gestalten, also den spezifischen Bedürfnissen älterer Mitarbeiter anzupassen. Derartige Arbeitszeitmodelle tragen dem Umstand Rechnung, dass ältere Mitarbeiter längere Regenerationsphasen benötigen, mehr Zeit für die Weiterbildung einzuplanen haben...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.1 Vergleichbare Mitarbeiter

Rz. 36 Die Vorschrift garantiert dem Betriebsratsmitglied nicht die der Höhe nach absolut gleiche Vergütung, die vergleichbare Arbeitnehmer erhalten. Nach dem Zweck der Vorschrift, das Betriebsratsmitglied vor finanziellen Nachteilen wegen der Ausübung der Betriebsratstätigkeit zu schützen, kommt es vielmehr darauf an, ob die Gehaltsentwicklung des Betriebsratsmitglieds währ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Führen in Teilzeit / 3 Gründe für Führen in Teilzeit

Teilzeitarbeit ist in Führungspositionen noch immer wenig verbreitet. Dennoch gewinnt dieses Thema aus mehreren Gründen an Bedeutung: Individuelle Wünsche Wünsche nach Verkürzung der Arbeitszeit nehmen in gewissen Lebensphasen/-situationen – z. B. bei Pendlern, Weiterbildungen oder Familienzeiten – bei Führungskräften zu. Die Befragungen zeigen, dass etwa jede fünfte Führungsk...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Führen in Teilzeit / 4 Verschiedene Modelle für Führen in Teilzeit

Führungskräfte wählen eher vollzeitnahe Varianten, die mit Formen von Telearbeit kombiniert werden können. Gerne wird z. B. die 4-Tage-Woche praktiziert, bei der die Führungskraft in Absprache mit Kollegen und dem Team flexibel einen Tag in der Woche festlegt, an dem sie nicht anwesend ist. Auch Tage, Monate aber auch das Jahr können verkürzt werden. Letzteres findet man oft ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Anreize für mehr Nachhaltig... / 3.2.2 Aufbau von Kompetenzen

Dieser Anreizmechanismus, der auf nicht-finanziellen und belohnungsbasierten Ansätzen beruht, zielt darauf ab, die Interaktion mit Lieferanten zu intensivieren und einen kontinuierlichen Lern- und Engagement-Prozess zu fördern. Durch das Teilen sowohl von Fehlern als auch von erfolgreichen Praktiken und spezifischen Maßnahmen können Lieferanten von den bereits gemachten Erfa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umschulung / 1 Vorbemerkung

Im Rahmen einer Umschulung wird i. d. R. ein (weiterer) beruflicher Abschluss vermittelt. Die Umschulung ist abzugrenzen von einer reinen Fortbildungsmaßnahme.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umschulung / 2 Schulische Umschulung

Voraussetzung für die Gleichstellung einer außerbetrieblichen/schulischen Ausbildung mit einer Beschäftigung zur Berufsausbildung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist der Abschluss eines Berufsausbildungsvertrags nach dem BBiG. Bei einer außerbetrieblichen Umschulung mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach § 60 BBiG fehlt es am Abschluss eines Berufsa...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 7.1.3 Gesetzliche Versicherungs- und Versorgungsansprüche

Gem. § 850i Abs. 3 ZPO bleiben die Bestimmungen der Versicherungs-, Versorgungs- und sonstigen gesetzlichen Vorschriften über die Pfändung von Ansprüchen bestimmter Art unberührt. Diese Bestimmungen gehen den §§ 850 ff. ZPO als Spezialregelungen vor. Zu den Versicherungsgesetzen gehören insbesondere die Leistungen der Sozialversicherung nach SGB. Ansprüche auf laufende Geldle...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen a... / 2.2.1 Benachteiligungsverbot nach § 164 Abs. 2 SGB IX i. V. m. § 7 AGG

Das Benachteiligungsverbot nach § 164 Abs. 2 SGB IX i. V. m. § 7 AGG gilt auch nach der Einstellung eines Mitarbeiters mit (Schwer-)Behinderungen im laufenden Arbeitsverhältnis weiter, insbesondere bei Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, Arbeitsentgelt, der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Auch hierbei darf der Arbeitgeber seine schwerbehinderten Mitarbeiter nicht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Datenschutz: Diese Regeln s... / 2.3 Betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Immer wieder übersehen Unternehmen, dass sie möglicherweise verpflichtet sind, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, der auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften hinwirkt. Dieser Verstoß kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000.000 EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 2 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangene...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zielvereinbarungsprozess: G... / 4 Schaffen Sie einen nachvollziehbaren Prozess, geben Sie ihm einen Namen, der zum Unternehmen passt und wenden Sie ihn konsequent an!

Sollen Zielvereinbarungs-Systeme erfolgreich sein, müssen sie konsequent angewendet, kontinuierlich betreut, bei nachhaltigen Umsetzungsproblemen angepasst oder verbessert werden. Üblicherweise ist die Zielvereinbarung in einen Mitarbeitergesprächsprozess eingebettet, der sich neben der Zielvereinbarung auch mit der Personalentwicklung beschäftigt. Prozess Zielvereinbarungen D...mehr