Fachbeiträge & Kommentare zu Weiterbildung

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Entgelt / 3 Umfang des Arbeitslohns

Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Dabei ist unerheblich, unter welcher Bezeichnung die Einnahmen gewährt werden.[1] Für die Eigenschaft als Arbeitslohn spielt es demnach keine Rolle, ob die Einnahmen als "Arbeitslohn" bezeichnet werden oder andere Bezeichnungen tragen. Arbeitslohn kann auch bei Lohnzahlungen durch Dritt...mehr

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Teilzeitarbeit / 5 Arbeitgeberpflichten nach dem TzBfG

Förderung von Teilzeitarbeit Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmern Teilzeitarbeit nach Maßgabe des TzBfG zu ermöglichen. Dies gilt auch für Arbeitnehmer in leitenden Positionen.[1] Ausschreibung von Teilzeitarbeitsplätzen Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jeden Arbeitsplatz auch als Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben, sofern dieser sich für eine Teilzeitbesetzung eignet. Die T...mehr

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Befristetes Arbeitsverhältnis / 8 Besondere Pflichten des Arbeitgebers

Für den Arbeitgeber bestehen im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses besondere Pflichten[1]: Informations- und Begründungspflicht: Arbeitgeber sind verpflichtet, die befristet beschäftigten Arbeitnehmer über entsprechende unbefristete Arbeitsplätze zu informieren, die besetzt werden sollen. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152 wurde diese Arbeitgeberpflicht ...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.2 Zuvorbeschäftigungsverbot

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von 2 Jahren ist nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat – sog. Zuvor-Beschäftigungs- bzw. Vorbeschäftigungs- oder Anschlussverbot.[1] Das Vorbeschäftigungs- oder A...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 3.1.1.1 Zurückstellung wegen Schul- und Berufsausbildung

Gemäß § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WPflG liegt eine besondere Härte in der Regel vor, wenn die Einberufung des Wehrpflichtigenmehr

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Reisekostenerstattung durch... / 3.5 Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte

Nach der Rechtsprechung fällt der Besuch einer auswärtigen Bildungseinrichtung im Rahmen einer Bildungsmaßnahme, die nicht Ausfluss aus einem bestehenden Dienstverhältnis ist, als berufliche Auswärtstätigkeit unter die Reisekosten.[1] Die Bildungsmaßnahme wird nach der Rechtsauffassung des BFH auch bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die einen längeren Zeitraum in Anspruch n...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Muster: Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 34 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.3: Betriebsvereinbarung bzgl. Einstellungsfragebogen Betriebsvereinbarung zwischen der xy-GmbH, _________________________ (Adresse), vertreten durch _________________________ (Name, Adresse), und dem Betriebsrat, vertreten durch den Vorsitzenden _________________________ (Name, Adresse), wird nachfolgende Betriebsv...mehr

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Kinderfreibetrag / 6 Ab dem 18. Lebensjahr nur auf Antrag

Ein Kind, das zu Beginn des Kalenderjahres, für das die Lohnsteuerabzugsmerkmale gelten, das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird nur auf Antrag steuerlich berücksichtigt, solange es das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet[1] sich in einer Übergangszeit zwischen 2 Ausbildungsabschnitten von höchstens 4 Monaten befindet, eine B...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Aus- und Fortbildung

Rz. 330 Zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden wird ein Berufsausbildungsvertrag [576] geschlossen, dessen Gegenstand die betriebliche Ausbildung ist. Gesetzliche Grundlage bildet das BBiG. Der Abschluss des Berufsausbildungsvertrages ist formfrei möglich. Der Ausbildende ist gem. § 11 Abs. 1 BBiG verpflichtet, den wesentlichen Inhalt des Vertrages spätestens vor Be...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Muster: Berufsausbildungsvertrag

Rz. 354 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.31: Fortbildungsvertrag Fortbildungsvertragmehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 3.2.1 Umstieg auf E-Autos bringt vorteilhafte Dienstwagenbesteuerung

Dort wo es möglich ist, können Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren sukzessive durch Elektroautos ausgetauscht werden. Neben einer deutlichen Verbesserung des ökologischen Fußabdrucks des Unternehmens ergeben sich nicht zu unterschätzende Lohnsteuervorteile für die Dienstwagenbesteuerung beim Arbeitnehmer, die auch zu beitragsrechtlichen Vorteilen in der Sozialversicherung führ...mehr

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Österreich / 2.3.3 Keine Meldung

Auch Dienstreisen von kurzer Dauer werden grundsätzlich als Entsendungen angesehen. Ausgenommen hiervon sind Dienstreisen, wenn im Rahmen dieser Dienstreisen keine zusätzlichen Dienstleistungen erbracht werden. Hierzu zählen Teilnahme an Kongressen, Seminaren, Schulungen, Weiterbildungen oder Veranstaltungen, Teilnahme an Messen, Teilnahme an geschäftlichen Besprechungen, Kunden...mehr

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Qualifizierungsgeld / 2.1 Weiterbildungsförderung für Beschäftigte

Die Förderung mithilfe des Qualifizierungsgeldes ist abzugrenzen von anderen Weiterbildungsförderungen für Beschäftigte[1] für kurzarbeitende Beschäftige[2] und für Beschäftigte in Transfergesellschaften[3]. Hinsichtlich der Förderung von Weiterbildungen für Beschäftigte[4] ergibt sich eine Überschneidung in der Zielsetzung. Qualifizierungsgeld und die Weiterbildungsförderung...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Muster: Zeugnis für einen leitenden Angestellten (weit überdurchschnittliche Leistungen, Gesamtnote sehr gut)

Rz. 634 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.54: Zeugnis für einen leitenden Angestellten (weit überdurchschnittliche Leistungen, Gesamtnote sehr gut) Zeugnismehr

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Leistungen der sozialen Pfl... / 2.13.1 Qualifikation der Pflegeberater

Die Pflegeberater haben neben einer abgeschlossenen Berufsausbildung (z. B. Pflegefachkraft, Sozialversicherungsfachangestellte) oder einem abgeschlossenen Studium der Sozialen Arbeit die für die Beratungstätigkeit erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse durch Weiterbildungen sowie einem Pflegepraktikum nachzuweisen. Pflegebedürftige haben den Anspruch auf Pflegeberatung u...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Inhaltskontrolle gem. §§ 305 ff. BGB

Rz. 56 Arbeitsverträge enthalten regelmäßig Allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.v. §§ 305 ff. BGB.[108] Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Berufungsgericht unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Nachprüfung. Der Inhalt Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist nach einem objektiv-generalisierenden Maßstab zu ermitteln. Sie sind nach ihrem objektiven Inha...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

Rz. 685 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.58: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB _________________________ (Name, Vorname) _________________________ (Straße, Hausnummer) _________________________ (PLZ, Ort) _________________________, den _________________________ Betriebsübergang gemäß § 613a BGB Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB Sehr geehrte/r Frau/H...mehr

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Sauer, SGB IX § 68 Berechnu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 68 hat das Ziel, Rehabilitanden eine angemessene finanzielle Absicherung während der Teilnahme an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu gewährleisten. Bei bestimmten Fallgestaltungen soll die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Übergangsgeldes 65 % eines fiktiven Arbeitsentgeltes, dessen Höhe sich nach der höchsten nachgewiesenen beruflichen Qualifikation...mehr

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Sauer, SGB IX § 69 Kontinui... / 2.2 Voraussetzung: Arbeitsentgelt als Grundlage für die Berechnung der Entgeltersatzleistungen

Rz. 5 Aufgrund § 69 ist sowohl die bisherige Entgeltersatzleistung als auch die neue Entgeltersatzleistung aus dem gleichen, vom Arbeitgebenden abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum zu ermitteln. Somit ist die Anwendung des § 69 nur möglich, wenn sich das Übergangsgeld aus dem Arbeitsentgelt eines Arbeitnehmenden berechnet. Auf diese Weise kann der Rehabilitationsträger – ...mehr

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Sauer, SGB IX § 68 Berechnu... / 2.3 Der Bemessungszeitraum liegt länger als 3 Jahre zurück (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 9 Grundsätzlich wird das Übergangsgeld bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ausschließlich aus dem vom Rehabilitanden zuletzt erzielten Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen berechnet. Das gilt auch, wenn der Rehabilitand zuletzt Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezog. Beginnt z. B. bei einem Bezieher von Arbeitslosengeld eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben, bem...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.11.3 Weitere Fördergegenstände (Satz 3)

Rz. 101 Weiter nach Satz 3 förderfähig sind auch: Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie Schulungen zu digitalen Kompetenzen von Pflegebedürftigen und Pflegekräften in der Langzeitpflege.mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.10.1 Grundsatz – Förderung 2019 bis 2024 (Satz 1)

Rz. 84 Aus den Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung werden in den Jahren 2019 bis 2024 jährlich bis zu 100 Mio. EUR bereitgestellt, um Maßnahmen der Pflegeeinrichtungen zu fördern, die das Ziel haben, die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für ihre in der Pflege tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern; Abs. 7 Satz 1 (vgl. zu diesem Model...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.3 Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen beim Arbeitnehmer

Nach § 98 Abs. 1 SGB III können Arbeitnehmer nur dann Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, wenn sie nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzen oder aus zwingenden Gründen oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses aufnehmen und das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt oder durch Aufhebungsvertrag aufgelöst i...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geltungsbereich des TV-L (§... / 6.8.2 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

Das Hochschulrahmengesetz (HRG) definiert in § 42 die Begriffe "Hochschullehrerinnen" und "Hochschullehrer". Dies sind danach die Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren der Hochschulen. Welche Einrichtungen als Hochschulen anzusehen sind, ergibt sich aus § 1 HRG. Die tarifvertraglichen Begriffe "Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer" sind...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Haftung des Arbeitnehmers / 2.4.1.3 Grobe Fahrlässigkeit

Für die Praxis stellt sich das Problem der Abgrenzung zwischen mittlerer Fahrlässigkeit – keine Haftung gegenüber dem Arbeitgeber – und grober Fahrlässigkeit – i. d. R. volle Haftung. Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit sind bei grober Fahrlässigkeit nicht nur objektive, sondern auch subjektive Umstände zu berücksichtigen: Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erfo...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Facility Management: Treibe... / 3.4 Fachkräftemangel und fehlendes Know-how

Das Wissen offenbart sich als eine der größten Schwachstellen der FM-Branche. ESG-Strategien sind komplex und vielschichtig, erfordern spezialisiertes Know-how, das bisher einfach nicht zum Standard-Repertoire gehörte. Viele FM-Fachkräfte kennen sich bestens mit Gebäudetechnik aus, können Wartungspläne im Schlaf erstellen und wissen genau, welche Reinigungsmittel wo einzuset...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.2.2 Nicht zu berücksichtigende Arbeitsplätze

Ferner muss der Arbeitgeber nach § 156 Abs. 2 SGB IX bestimmte Tätigkeiten/Mitarbeiter nicht bei der Zahl der Arbeitsplätze berücksichtigen. Das sind: Die Tätigkeit von Menschen mit Behinderungen, die im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an Maßnahmen zur beruflichen Anpassung und Weiterbildung in Betrieben und Dienststellen teilnehmen. Personen, deren Beschäft...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Integrationsamt / 4 Ausnahmen

Keine Anwendung finden die Kündigungsschutzvorschriften nach § 173 SGB IX bei schwerbehinderten Menschen, deren Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung ohne Unterbrechung noch nicht länger als 6 Monate besteht oder deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient, sondern vorwiegend durch Beweggründe karitativer oder religiöser Art bestim...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fortbildung/Weiterbildung / 1 Begriff der Fortbildung und Abgrenzung zur Weiterbildung

Die Begriffe Fort- und Weiterbildung werden in der Praxis häufig synonym verwendet. Der Gesetzgeber selbst unterscheidet aber zwischen beiden Begriffen insoweit, als die Fortbildung im BBiG geregelt und insbesondere in § 1 Abs. 4 BBiG gesetzlich definiert ist. Gemäß § 1 Abs. 4 BBiG soll die berufliche Fortbildung es ermöglichen, die berufliche Handlungsfähigkeit durch eine Anp...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fortbildung/Weiterbildung / 1 Betriebliche Fortbildung/Weiterbildung durch den Arbeitgeber

Als betriebliche Fortbildung/Weiterbildung gelten alle unmittelbaren und mittelbaren Maßnahmen des Arbeitgebers, die den Kenntnisstand, die Fertigkeiten oder allgemein die berufliche Qualifikation der Arbeitnehmer im betrieblichen Kontext weiterentwickeln, z. B. Fortbildung, Umschulung, Erwerben einer Zusatzqualifikation, berufsbegleitende Weiterbildung und sonstige berufliche Bi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fortbildung/Weiterbildung

Zusammenfassung Begriff Bei einer Fortbildung handelt es sich um eine Bildungsmaßnahme in einem bereits erlernten Beruf. Ziel der Fortbildung ist es, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und die während der Berufsausbildung erworbenen Qualifikationen anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen. Anzuwenden sind die Grundsätze des Berufsbildungsgesetzes. Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fortbildung/Weiterbildung / 3.2 Weiterbildung nach § 82 SGB III

Ausdrücklich steuerbefreit sind auch Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten für Maßnahmen nach § 82 Abs. 1 und 2 SGB III. Dort sind die Voraussetzungen für die Weiterbildungsförderung beschäftigter Arbeitnehmer gebündelt. § 82 SGB III umfasst Weiterbildungen, welche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die übe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Fortbildung: Auswirkungen a... / 1.3 Weiterbildung nach SGB III

Ebenso steuerfrei bleiben Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten für Maßnahmen nach § 82 SGB III.[1] In § 82 SGB III sind die Voraussetzungen für die Weiterbildungsförderung beschäftigter Arbeitnehmer gebündelt. Die Vorschrift umfasst Weiterbildungen, welche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die über eine ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 3 Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung

Diese Form des Arbeitslosengeldes wird gezahlt, wenn Arbeitslose an einer von der Agentur für Arbeit geförderten Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen.[1] 3.1 Anspruchsvoraussetzungen Eigenständige Kernvoraussetzung ist, dass die Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung erfüllt sind. Danach kann eine Weiterbildung gefördert werden, wenn sie notwendig ist, um ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit / 4.4.2 Berufliche Weiterbildung

Erleichterungen zur Verfügbarkeit gelten für Arbeitslose, die sich beruflich weiterbilden wollen, deren Bildungsmaßnahme aber nicht nach dem SGB III gefördert werden kann. Sie können bei Teilnahme an einer selbst initiierten Bildungsmaßnahme (ggf. auch in Vollzeitform) weiterhin Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit beziehen, wenn die Agentur für Arbeit der Teilnahme zustimm...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fortbildung/Weiterbildung / 3 Leistungen der Arbeitsförderung

Im Recht der Arbeitsförderung gibt es Leistungen zur Förderung der Aus- und Weiterbildung. Die Fortbildung gehört zum Bereich der Weiterbildung. 3.1 Förderung Beschäftigter nach dem SGB III Weiterbildungsleistungen gemäß § 82 SGB III des Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer werden steuerfrei gestellt und stellen somit auch kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne der So...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fortbildung/Weiterbildung / 3 Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge

Die Weiterbildung soll nach dem Willen des Gesetzgebers verstärkt in Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen geregelt werden. Durch das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung, auch "Arbeit-von-morgen-Gesetz" genannt, werden Anreize für die Verankerung der Weiterbildung in Betriebsvereinbarunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fortbildung/Weiterbildung / 3 Steuerbefreiung für Weiterbildungsleistungen

3.1 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit Für Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers, die der Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern dienen, gilt eine ausdrückliche Steuerbefreiung.[1] Liegt ohnehin kein Arbeitslohn vor, hat die Steuerbefreiung lediglich deklaratorische Bedeutung. Sie gilt aber ausdrücklich auch für Weiterbildungsleistun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fortbildung/Weiterbildung / Lohnsteuer

1 Betriebliche Fortbildung/Weiterbildung durch den Arbeitgeber Als betriebliche Fortbildung/Weiterbildung gelten alle unmittelbaren und mittelbaren Maßnahmen des Arbeitgebers, die den Kenntnisstand, die Fertigkeiten oder allgemein die berufliche Qualifikation der Arbeitnehmer im betrieblichen Kontext weiterentwickeln, z. B. Fortbildung, Umschulung, Erwerben einer Zusatzqualifika...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fortbildung/Weiterbildung / 3.3 Keine weiteren Voraussetzungen

Die gesetzliche Steuerbefreiung enthält keine weiteren Voraussetzungen. Z. B. ein erfolgreicher Abschluss oder die Zusage der Kostenübernahme im Vorfeld sind nicht erforderlich. Die Anrechnung auf die Arbeitszeit ist ein starkes Indiz für die Steuerbefreiung, aber keine Voraussetzung.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fortbildung/Weiterbildung / Sozialversicherung

1 Versicherungs- und Beitragspflicht Werden Mitarbeiter während Fortbildungen unter Fortzahlung der Bezüge ganz oder teilweise von der Arbeitsleistung freigestellt, besteht die Sozialversicherungspflicht in aller Regel fort. Findet die Freistellung zugunsten eines Studiums statt, wird der Mitarbeiter nur in Einzelfällen aufgrund der Werkstudentenregelung versicherungsfrei.[1]...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fortbildung/Weiterbildung / 8 Weiterbildungsgesetz: Qualifizierungsgeld

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung[1] soll die berufliche Weiterbildung gefördert werden. Infographic Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung für die Dauer der Maßnahme seit dem 1.4.2024 ein Qualifizierungsgeld von der Agentur für Arbeit erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass beim Arbeitgeber durch eine Betriebsvereinbarung oder durch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fortbildung/Weiterbildung / 2 Eigenbetriebliches Interesse

Für die steuerrechtliche Beurteilung wird nicht zwischen einer Fortbildung und einer Weiterbildung unterschieden, sondern danach, ob die Maßnahme im betrieblichen Interesse erfolgt oder ob sie für den Arbeitnehmer einen Belohnungscharakter hat. Trägt der Arbeitgeber im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse die Kosten für Fortbildungsmaßnahmen im ausgeübten Beruf (be...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fortbildung/Weiterbildung / 3.1 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit

Für Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers, die der Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern dienen, gilt eine ausdrückliche Steuerbefreiung.[1] Liegt ohnehin kein Arbeitslohn vor, hat die Steuerbefreiung lediglich deklaratorische Bedeutung. Sie gilt aber ausdrücklich auch für Weiterbildungsleistungen, die der Verbesserung der individuellen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fortbildung/Weiterbildung / Zusammenfassung

Begriff Bei einer Fortbildung handelt es sich um eine Bildungsmaßnahme in einem bereits erlernten Beruf. Ziel der Fortbildung ist es, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und die während der Berufsausbildung erworbenen Qualifikationen anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen. Anzuwenden sind die Grundsätze des Berufsbildungsgesetzes. Von der Fortbildu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fortbildung/Weiterbildung / 3.1 Förderung Beschäftigter nach dem SGB III

Weiterbildungsleistungen gemäß § 82 SGB III des Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer werden steuerfrei gestellt und stellen somit auch kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung dar. Hierbei handelt es sich um Weiterbildungen, die über eine arbeitsplatzbezogene Fortbildung hinausgehen und einer Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitne...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fortbildung/Weiterbildung / Arbeitsrecht

1 Begriff der Fortbildung und Abgrenzung zur Weiterbildung Die Begriffe Fort- und Weiterbildung werden in der Praxis häufig synonym verwendet. Der Gesetzgeber selbst unterscheidet aber zwischen beiden Begriffen insoweit, als die Fortbildung im BBiG geregelt und insbesondere in § 1 Abs. 4 BBiG gesetzlich definiert ist. Gemäß § 1 Abs. 4 BBiG soll die berufliche Fortbildung es er...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fortbildung/Weiterbildung / 5 Anordnung durch den Arbeitgeber

Nach § 611 Abs. 1 BGB ist der Arbeitnehmer zur Erbringung seiner Arbeitsleistung verpflichtet. Diese Verpflichtung ist eine Hauptleistungspflicht. Der Inhalt der zu erbringenden Leistung ergibt sich dabei unter Berücksichtigung der allgemeinen technischen und wirtschaftlichen Entwicklung.[1] Es ist daher Teil der Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers, seine Arbeitsleistung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fortbildung/Weiterbildung / 4 Fortbildungskosten als Werbungskosten

Fort-/Weiterbildungskosten, die der Arbeitgeber nicht übernimmt, sind regelmäßig im Rahmen einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers als Werbungskosten abzugsfähig. Voraussetzung ist ein Zusammenhang mit einer gegenwärtigen oder zukünftigen Tätigkeit. In diesem Zusammenhang ist steuerrechtlich auch die Abgrenzung von Fort-/Weiterbildungskosten und (Erst-)Ausbildungskos...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fortbildung/Weiterbildung / 5.1 Abmahnung und Kündigung

Sind keine ausdrücklichen (tarif-)vertraglichen Regelungen zu Inhalt und Umfang der Fortbildungspflicht getroffen, kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts nach § 106 GewO grundsätzlich auch einseitig die Teilnahme des Arbeitnehmers an einer Fortbildung anordnen, soweit die Maßnahme der Ausübung der vertraglich geschuldeten Tätigkeit förderlich ist.[1] Hat der ...mehr