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Sauer, SGB III Einführung / 7 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III ab 2009

Franz-Josef Sauer
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Rz. 37

Mit dem 8. Gesetz zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze wurde eine erneute Beitragssenkung zur Arbeitsförderung ab 2009 befristet – für Januar 2009 nur aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 352 – auf 2,8 % festgelegt. Zudem legt das Gesetz fest, dass die Bundesbeteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung (§ 363) jeweils erst zum Jahresende gezahlt wird. Seit dem 1.1.2011 beträgt der Beitrag 3,0 % (Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland).

 

Rz. 38

Im Wesentlichen zum 1.1.2009 ist das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in Kraft getreten, von dem rd. 85 Vorschriften des SGB III betroffen waren. Mit diesem Gesetz sollten die Reformen am Arbeitsmarkt fortgesetzt werden. Das Instrumentarium sollte so weiterentwickelt werden, dass Menschen schneller in Erwerbstätigkeit integriert werden können. Die Arbeit suchenden Menschen sollen die Instrumente besser verstehen können, die Akteure vor Ort sie besser handhaben können. Nach Möglichkeit sollten die Instrumente vereinfacht werden.

Mit dem Gesetz wurden folgende Schwerpunkte gesetzt:

  • Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen dem BMAS und der Bundesagentur für Arbeit,
  • Einführung eines Vermittlungsbudgets in den Agenturen für Arbeit,
  • Einführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, auf die bestimmte Arbeitslose einen Rechtsanspruch haben können,
  • Förderung der Berufsausbildung nach dem Altenpflegegesetz,
  • Rechtsanspruch auf die Vorbereitung für den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses,
  • Einführung eines Budgets zur Erprobung innovativer Ansätze. Dafür entfällt die freie Förderung nach einem Übergangsjahr.

Kaum genutzte und wenig wirksame arbeitsmarktpolitische Instrumente wurden aus dem Werkzeugkoffer der Agenturen für Arbeit entf...

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