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Sauer, SGB III § 368 Aufgaben der Bundesagentur / 2.6 Weiterbildungsportal

Franz-Josef Sauer
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Rz. 12o

Nach Abs. 2b prüft die Bundesagentur für Arbeit den Aufbau und den Betrieb eines Weiterbildungsportals als Ausbau ihres derzeitigen Informationsangebotes. Damit wird die Bundesagentur für Arbeit insbesondere den Anforderungen einer zunehmenden Digitalisierung gerecht.

 

Rz. 12p

Der Gesetzesbegründung zufolge verändert der Wandel der Arbeitswelt und des Arbeitsmarktes die Anforderungen an Qualifikation und Kompetenzen der Beschäftigten. Er macht große qualifikatorische Anpassungen notwendig. Durch die COVID-19-Pandemie hat die Transformation und Digitalisierung der Arbeitswelt einen zusätzlichen Schub erhalten. Weiterbildung kann Betrieben helfen, ihren Bedarf an Fachkräften mit adäquaten Kompetenzen zu sichern. Ferner hat die Weiterbildung der Beschäftigten gegenüber einer Neueinstellung den Vorteil, dass die Betriebe ihre Beschäftigten und deren Potenziale bereits gut kennen. Über eine Weiterbildung können sie Kosten der Personalsuche und eine etwaige Fehlbesetzung im Falle einer externen Rekrutierung vermeiden (unter Hinweis auf den IAB-Kurzbericht 16/2019). Mit dem Qualifizierungschancengesetz und dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung ist die Weiterbildungsförderung für beschäftigte Arbeitnehmer deutlich verbessert worden. Über die bisherige Wahrnehmung der Aufgaben auf Grundlage des SGB III hinaus schafft die einmalige Einrichtung einer Plattform eine verbesserte Transparenz über die vielfältigen Angebote und Akteure im Bereich der Weiterbildung und stellt somit gegenüber dem bisherigen Zustand einen Zusatznutzen dar. Unzureichende Transparenz kann dazu führen, dass die Suche nach passenden Weiterbildungsangeboten und Fördermöglichkeiten schwierig und aufwändig ist und im Ergeb...

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