Fachbeiträge & Kommentare zu Weiterbildung

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Fortbildung/Weiterbildung / 3 Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge

Die Weiterbildung soll nach dem Willen des Gesetzgebers verstärkt in Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen geregelt werden. Durch das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung, auch "Arbeit-von-morgen-Gesetz" genannt, werden Anreize für die Verankerung der Weiterbildung in Betriebsvereinbarunge...mehr

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Fortbildung/Weiterbildung / 3 Steuerbefreiung für Weiterbildungsleistungen

3.1 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit Für Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers, die der Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern dienen, gilt eine ausdrückliche Steuerbefreiung.[1] Liegt ohnehin kein Arbeitslohn vor, hat die Steuerbefreiung lediglich deklaratorische Bedeutung. Sie gilt aber ausdrücklich auch für Weiterbildungsleistun...mehr

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Fortbildung/Weiterbildung / Lohnsteuer

1 Betriebliche Fortbildung/Weiterbildung durch den Arbeitgeber Als betriebliche Fortbildung/Weiterbildung gelten alle unmittelbaren und mittelbaren Maßnahmen des Arbeitgebers, die den Kenntnisstand, die Fertigkeiten oder allgemein die berufliche Qualifikation der Arbeitnehmer im betrieblichen Kontext weiterentwickeln, z. B. Fortbildung, Umschulung, Erwerben einer Zusatzqualifika...mehr

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Fortbildung/Weiterbildung / 3.3 Keine weiteren Voraussetzungen

Die gesetzliche Steuerbefreiung enthält keine weiteren Voraussetzungen. Z. B. ein erfolgreicher Abschluss oder die Zusage der Kostenübernahme im Vorfeld sind nicht erforderlich. Die Anrechnung auf die Arbeitszeit ist ein starkes Indiz für die Steuerbefreiung, aber keine Voraussetzung.mehr

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Fortbildung/Weiterbildung / Sozialversicherung

1 Versicherungs- und Beitragspflicht Werden Mitarbeiter während Fortbildungen unter Fortzahlung der Bezüge ganz oder teilweise von der Arbeitsleistung freigestellt, besteht die Sozialversicherungspflicht in aller Regel fort. Findet die Freistellung zugunsten eines Studiums statt, wird der Mitarbeiter nur in Einzelfällen aufgrund der Werkstudentenregelung versicherungsfrei.[1]...mehr

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Fortbildung/Weiterbildung / 8 Weiterbildungsgesetz: Qualifizierungsgeld

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung[1] soll die berufliche Weiterbildung gefördert werden. Infographic Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung für die Dauer der Maßnahme seit dem 1.4.2024 ein Qualifizierungsgeld von der Agentur für Arbeit erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass beim Arbeitgeber durch eine Betriebsvereinbarung oder durch...mehr

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Fortbildung/Weiterbildung / 2 Eigenbetriebliches Interesse

Für die steuerrechtliche Beurteilung wird nicht zwischen einer Fortbildung und einer Weiterbildung unterschieden, sondern danach, ob die Maßnahme im betrieblichen Interesse erfolgt oder ob sie für den Arbeitnehmer einen Belohnungscharakter hat. Trägt der Arbeitgeber im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse die Kosten für Fortbildungsmaßnahmen im ausgeübten Beruf (be...mehr

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Fortbildung/Weiterbildung / 3.1 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit

Für Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers, die der Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern dienen, gilt eine ausdrückliche Steuerbefreiung.[1] Liegt ohnehin kein Arbeitslohn vor, hat die Steuerbefreiung lediglich deklaratorische Bedeutung. Sie gilt aber ausdrücklich auch für Weiterbildungsleistungen, die der Verbesserung der individuellen ...mehr

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Fortbildung/Weiterbildung / Zusammenfassung

Begriff Bei einer Fortbildung handelt es sich um eine Bildungsmaßnahme in einem bereits erlernten Beruf. Ziel der Fortbildung ist es, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und die während der Berufsausbildung erworbenen Qualifikationen anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen. Anzuwenden sind die Grundsätze des Berufsbildungsgesetzes. Von der Fortbildu...mehr

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Fortbildung/Weiterbildung / 3.1 Förderung Beschäftigter nach dem SGB III

Weiterbildungsleistungen gemäß § 82 SGB III des Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer werden steuerfrei gestellt und stellen somit auch kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung dar. Hierbei handelt es sich um Weiterbildungen, die über eine arbeitsplatzbezogene Fortbildung hinausgehen und einer Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitne...mehr

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Fortbildung/Weiterbildung / Arbeitsrecht

1 Begriff der Fortbildung und Abgrenzung zur Weiterbildung Die Begriffe Fort- und Weiterbildung werden in der Praxis häufig synonym verwendet. Der Gesetzgeber selbst unterscheidet aber zwischen beiden Begriffen insoweit, als die Fortbildung im BBiG geregelt und insbesondere in § 1 Abs. 4 BBiG gesetzlich definiert ist. Gemäß § 1 Abs. 4 BBiG soll die berufliche Fortbildung es er...mehr

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Fortbildung/Weiterbildung / 5 Anordnung durch den Arbeitgeber

Nach § 611 Abs. 1 BGB ist der Arbeitnehmer zur Erbringung seiner Arbeitsleistung verpflichtet. Diese Verpflichtung ist eine Hauptleistungspflicht. Der Inhalt der zu erbringenden Leistung ergibt sich dabei unter Berücksichtigung der allgemeinen technischen und wirtschaftlichen Entwicklung.[1] Es ist daher Teil der Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers, seine Arbeitsleistung...mehr

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Fortbildung/Weiterbildung / 4 Fortbildungskosten als Werbungskosten

Fort-/Weiterbildungskosten, die der Arbeitgeber nicht übernimmt, sind regelmäßig im Rahmen einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers als Werbungskosten abzugsfähig. Voraussetzung ist ein Zusammenhang mit einer gegenwärtigen oder zukünftigen Tätigkeit. In diesem Zusammenhang ist steuerrechtlich auch die Abgrenzung von Fort-/Weiterbildungskosten und (Erst-)Ausbildungskos...mehr

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Fortbildung/Weiterbildung / 5.1 Abmahnung und Kündigung

Sind keine ausdrücklichen (tarif-)vertraglichen Regelungen zu Inhalt und Umfang der Fortbildungspflicht getroffen, kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts nach § 106 GewO grundsätzlich auch einseitig die Teilnahme des Arbeitnehmers an einer Fortbildung anordnen, soweit die Maßnahme der Ausübung der vertraglich geschuldeten Tätigkeit förderlich ist.[1] Hat der ...mehr

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Fortbildung/Weiterbildung / 7 Abschlüsse

Seit 2020 ist das BBiG reformiert und in Teilen neu gefasst worden.[1] Ziel war die Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung. Aus der bisherigen beruflichen Aufstiegsfortbildung ist nach den §§ 53 ff. BBiG bzw. §§ 42–42i HwO die höherqualifizierende Berufsbildung geworden. Mit dem Abschnitt zur "höherqualifizierenden Berufsbildung" werden 3 berufliche Fortbildungsst...mehr

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Fortbildung/Weiterbildung / 1 Versicherungs- und Beitragspflicht

Werden Mitarbeiter während Fortbildungen unter Fortzahlung der Bezüge ganz oder teilweise von der Arbeitsleistung freigestellt, besteht die Sozialversicherungspflicht in aller Regel fort. Findet die Freistellung zugunsten eines Studiums statt, wird der Mitarbeiter nur in Einzelfällen aufgrund der Werkstudentenregelung versicherungsfrei.[1] Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten...mehr

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Fortbildung/Weiterbildung / 5.2 Berechtigte Verweigerung durch Arbeitnehmer?

Bei der Ausübung des Direktionsrechts muss der Arbeitgeber berechtigte Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen. Das Direktionsrecht gestattet regelmäßig auch nur eine Konkretisierung der Arbeitspflicht, keine vollständige Neufassung. Die Anweisung des Arbeitgebers zur Teilnahme an einer betrieblichen Fortbildung außerhalb der Arbeitszeiten oder an einem anderen als dem ...mehr

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Fortbildung/Weiterbildung / 2 Unfallversicherungsschutz

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind viele Personenkreise durch gesetzliche Regelung "automatisch" gegen das Risiko von bestimmten Unfällen oder Erkrankungen pflichtversichert. Hierzu zählen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII z. B. Studenten während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen, Lernende in beruflicher Aus- oder Fortbildung, z. B. Fachschüler. Die Unfallversicheru...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fortbildung/Weiterbildung / 4 Fortbildungsvertrag

Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers ergeben sich aus dem Fortbildungsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Fortbildungsvertrag endet, wenn der Arbeitnehmer die vorgeschriebenen Prüfungen erfolgreich abgelegt hat. Der Fortbildungsvertrag kann auch für eine bestimmte Zeit abgeschlossen werden; er endet dann mit deren Ablauf.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fortbildung/Weiterbildung / 6 Umschulung

Die berufliche Umschulung soll zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen, wenn beispielsweise der alte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Sie zählt ebenfalls zur Berufsbildung.[1] Grundsätzlich kann zwischen 3 Formen der beruflichen Umschulung unterschieden werden: die betriebliche Umschulung in einem Ausbildungsbetrieb, die schulische...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fortbildung/Weiterbildung / 2 Anspruch des Arbeitnehmers auf Fortbildung

Nimmt der Arbeitnehmer an beruflichen Fortbildungsmaßnahmen teil, richten sich Inhalt und Umfang der beiderseitigen Rechte und Pflichten unter Berücksichtigung der allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätze nach den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, soweit nicht höherrangiges Recht zu beachten ist. Da keine Erstausbildung vermittelt wird und wegen der systematischen S...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 3.2 Anspruchsdauer

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung besteht für die Zeit der Teilnahme in der Regel bis zum Abschluss der Prüfung, wenn diese in einem angemessenen zeitlichen Abstand zum Ende der Unterrichtsveranstaltungen stattfindet.[1] Die Leistung wird auch während der anerkannten Maßnahmeferien fortgezahlt; einzelne Fehltage schließen den Leistungsanspruch g...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Eigenständige Kernvoraussetzung ist, dass die Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung erfüllt sind. Danach kann eine Weiterbildung gefördert werden, wenn sie notwendig ist, um den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, um bei Ausübung einer Teilzeitbeschäftigung eine Vollzeitbeschäftigun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vertragsarzt / 1.1.1 Ärzte

Voraussetzung für Vertragsärzte ist die Approbation als Arzt und der erfolgreiche Abschluss entweder einer allgemeinmedizinischen Weiterbildung oder einer Weiterbildung in einem anderen Fachgebiet mit der Befugnis zum Führen einer entsprechenden Gebietsbezeichnung oder der Nachweis einer anderen anerkannten Qualifikation.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Führerschein / 3.2 Führerscheinklasse C (Lkw-Klasse)

Aufwendungen für den Erwerb des Lkw-Führerscheins sind nur dann als Werbungskosten abziehbar, wenn sie Aufwendungen des Arbeitnehmers für eine erstmalige Berufsausbildung sind und die Berufsausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Ist dies zu verneinen, können die Aufwendungen bis zu 6.000 EUR jährlich als Sonderausgaben abgezogen werden.[1] Praxis-Tipp Grundq...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aktivierungsmaßnahmen / 3 Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden können: Maßnahmen der Eignungsfeststellung, in denen die Kenntnisse und Fähigkeiten, das Leistungsvermögen und die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten sowie sonstige, für die berufliche Eingliederung bedeutsame Umstände ermittelt werden. Qualifizierungsmaßnahmen, die möglichst kurzfristig berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, um die Vermittlung i...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungshilfe für Men... / 4.5 Leistungen zur Teilhabe an Bildung

Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung umfassen Hilfen zu einer Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der entsprechenden Vorbereitung sowie Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf[1]. Die Hilfen umfassen auch heilpädagogische und sonstige Maßnahmen...mehr

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Leistungen zur Teilhabe in ... / 4 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen alle nichtmedizinischen Hilfen, mit denen die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit erhalten, gebessert oder (wieder)hergestellt werden soll. Das Ziel ist eine möglichst dauerhafte Einbindung in die Berufswelt und damit in einen besonders wichtigen Teil der Gesellschaft. Kernziel...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherung für Arbeitsu... / 7.1.3 Eingliederungsleistungen

In den §§ 16 bis 16i SGB II sind alle Leistungen abschließend aufgezählt, die zur Eingliederung erbracht werden dürfen. Ein großer Teil der Leistungen entspricht dabei den Leistungen nach dem SGB III (Arbeitsförderung im Versicherungsbereich). Dabei ist die Vermittlung in Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse als Pflichtleistung von der Agentur für Arbeit zu erbringen;...mehr

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Pflegebevollmächtigte / 2 Person

Am 12.1.2022 wurde die Bundestagsabgeordnete Claudia Moll auf Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Lauterbach zur neuen Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung ernannt. Moll war zunächst als gelernte Pflegehelferin tätig und absolvierte von 2001 bis 2004 die Ausbildung zur staatlich examinierten Altenpflegerin und von 2007 bis 2009 eine Weiterbildung zur Fach...mehr

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Leistungen zur Teilhabe in ... / 11.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden für den Zeitraum erbracht, der vorgeschrieben oder allgemein üblich ist, um das angestrebte Berufsziel zu erreichen. Leistungen zur beruflichen Weiterbildung sollen i. d. R. bei ganztägigem Unterricht 2 Jahre nicht überschreiten.mehr

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Arbeitslosengeld / 1 Arten

Das SGB III unterscheidet zwischen dem Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit, Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung und Teilarbeitslosengeld. Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld erschöpft ist, die kein Arbeitslosengeld beanspruchen können oder deren Arbeitslosengeld nicht für den Lebensunterhalt ausreicht, sind auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende verwies...mehr

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Sperrzeit / 1.4 Ablehnung oder Abbruch einer Eingliederungsmaßnahme

Analog zur Aufgabe bzw. Ablehnung einer zumutbaren Beschäftigung sieht das Gesetz den Eintritt einer Sperrzeit vor, wenn der Arbeitslose ein zumutbares Angebot zur Teilnahme an einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme (hierzu gehören Aktivierungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung oder Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben) ablehnt, eine solche Maßnahme nicht an...mehr

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Hilfeplanung / 3 Eingliederungshilfen für Kinder mit seelischen Behinderungen/Jugendliche

Bei Leistungen der Eingliederungshilfe soll die Person, die eine Stellungnahme nach § 35a Abs. 1a SGB VIII abgegeben hat, bei der Aufstellung und Änderung des Hilfeplans beteiligt werden.[1] Dies ist ein Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie- und psychotherapie[2], ein Kinder- und Jugendpsychotherapeut, ein Psychotherapeut mit einer Weiterbildung für die Behandlung von Kind...mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / 4.1 Haushaltsgemeinschaft mit berücksichtigungsfähigem Kind

Der Entlastungsbetrag ist anzusetzen, wenn zum Haushalt des Steuerpflichtigen ein leibliches Kind, Adoptiv-, Pflege-, Stief- oder Enkelkind gehört, für das dem Steuerpflichtigen ein Kinderfreibetrag und ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes[1] oder Kindergeld zusteht. Auf das Lebensalter des Kindes kommt es grundsätzlich nicht an. ...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 2 Förderung durch Darlehen

Wird die berufliche Weiterbildung des Arbeitnehmers durch ein Arbeitgeberdarlehen gefördert, hat weder die Hingabe noch die Rückzahlung der Mittel lohnsteuerliche Konsequenzen. Bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Darlehen sind jedoch ggf. Zinsvorteile als Arbeitslohn zu erfassen.[1] Verzichtet der Arbeitgeber auf Rückzahlung des Arbeitgeberdarlehens, führt dies im Zeitp...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosenversicherung / 2 Leistungen

Leistungsrechtlicher Kern der Arbeitslosenversicherung sind die im SGB III geregelten Entgeltersatzleistungen. Dies sind das Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit und bei beruflicher Weiterbildung, Teilarbeitslosengeld bei Teilarbeitslosigkeit, Übergangsgeld bei Teilnahme an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Kurzarbeitergeld bei Arbeitsausfall, Insolvenzgeld bei Zahlungsunf...mehr

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Arbeitsunfall / 2.1 Dienstreise/-weg

Unfallversicherungsschutz besteht immer dann, wenn Versicherte Tätigkeiten nachgehen, die für den Antritt der dienstlich veranlassten Auswärtstätigkeit maßgeblich sind.[1] Nicht versichert sind Tätigkeiten, die eindeutig der Privatsphäre zuzuordnen sind und denen man sich beliebig zuwenden kann (z. B. Besichtigungen oder Ausflüge). Arbeitnehmer stehen auch unter dem Schutz de...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eingliederungshilfe (Kinder... / 2.1 Abweichung vom alterstypischen Zustand

Das Abweichen von der seelischen Gesundheit ist auf der Grundlage der ICD-10-GM festzustellen. Für diese Feststellung ist die fallzuständige Fachkraft verantwortlich. Sie hat dabei die Stellungnahme der in § 35a Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 bis 3 SGB VIII aufgeführten Fachleute einzuholen, also eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder eines Kinder- und J...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Auskunfts- und Beratungspfl... / 3.2 Beratungspflicht der Arbeitsagentur

Die Agentur für Arbeit hat ihrerseits einer Beratungspflicht nach § 29 SGB III nachzukommen. Sie besteht gegenüber ratsuchenden Jugendlichen und Erwachsenen, die am Arbeitsleben teilnehmen oder teilnehmen wollen. Das Beratungsangebot der BA erstreckt sich insbesondere auf die Berufsberatung[1] sowie die Berufsorientierung[2] und berücksichtigt den subjektiven Beratungsbedarf....mehr

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Preisgeld / 3 Preisverleihungen durch fremde Dritte

Arbeitslohn kann ausnahmsweise auch bei der Zuwendung eines Dritten[1] anzunehmen sein, wenn sie ein Entgelt "für" eine Leistung darstellt, die der Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses für seinen Arbeitgeber erbringt, erbracht hat oder erbringen soll. Voraussetzung ist, dass sich die Leistung des Dritten für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit für den Arbeit...mehr

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Leistungen zur Teilhabe am ... / 1 Leistungsumfang

Durch die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen Menschen mit Behinderungen möglichst auf Dauer am Arbeitsleben teilnehmen können.[1] Dabei wird die Gleichstellung von Frauen mit Behinderungen besonders berücksichtigt.[2] Zu den Leistungen gehören insbesondere[3] Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Aktivierung und ber...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Obligatorische Anschlussver... / 2.1 Ende der Versicherungspflicht

Bei dem Personenkreis, für den eine Anschlussversicherung in Form einer freiwilligen Versicherung begründet wird, handelt es sich um die Personen, deren ursprünglich nach § 5 SGB V, einschließlich des Fortbestehens der Mitgliedschaft nach §§ 192 und 193 SGB V, bestehende Versicherungspflicht geendet hat. Das könnten u. a. Beschäftigte, Auszubildende ohne Arbeitsentgelt/Auszubi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / Zusammenfassung

Begriff Das Arbeitslosengeld ist die Kernleistung der Arbeitslosenversicherung. Es sichert Arbeitnehmer, die zuvor mindestens 12 Monate der Versichertengemeinschaft angehört haben. Der Entgeltersatz bei Arbeitslosigkeit und bei beruflicher Weiterbildung beträgt 60 % bzw. 67 % des letzten Nettoentgelts. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Leistung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dualer Student / Zusammenfassung

Begriff Duale Studiengänge werden in der Regel von Fachhochschulen in Kooperation mit Unternehmen bzw. Betrieben angeboten. Sie beinhalten anders als herkömmliche Studiengänge neben den theoretischen Lernphasen einen hohen Anteil an Lernphasen in betrieblicher Praxis. Die Studiengänge vereinigen im Grundsatz die Ausbildung an einer Fachhochschule mit einem Fachhochschulabsch...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Spezialisierte ambulante Pa... / 3 Leistungsumfang/-inhalte

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung kann intermittierend oder durchgängig als Beratungsleistung, Koordination der Versorgung, additiv unterstützende Teilversorgung oder vollständige Versorgung in Anspruch genommen werden. Als Inhalte der SAPV kommen alle Leistungen der ambulanten Krankenbehandlung und die im Einzelfall erforderliche Koordination diagnostischer, therap...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Assistierte Ausbildung / 1 Zielsetzung

Das Instrument der Assistierten Ausbildung geht maßgeblich zurück auf die zwischen der Bundesregierung, den Spitzenverbänden der Wirtschaft, den Gewerkschaften, den Ländern und der Bundesagentur für Arbeit getroffenen Vereinbarungen im Rahmen der "Allianz für Aus- und Weiterbildung". Die Förderregelung war zunächst befristet. Mit einer Reform im Jahr 2020 wurden Doppelstruktu...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 5.1 Abhängiges Beschäftigungsverhältnis

Entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft in einer abhängigen Anstellung schuldet. Hierdurch wird klargestellt, dass es nicht auf die tatsächliche Arbeitsleistung ankommt, sondern lediglich auf die Verpflichtung, seine Arbeitskraft für den Arbeitgeber einzusetzen. Dies hat Bedeutung für Zahlungen des Arbeitgebers trotz urlaubs- oder krankheitsbedingten Fernbl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Outplacement / 2 Individuelles Outplacement – steuerfreie Leistung

Übernimmt der Arbeitgeber die Aufwendungen für die Beratung der ausscheidenden Arbeitnehmer durch ein Outplacement-Unternehmen, handelt es sich unter bestimmten Voraussetzungen um steuerfreien Arbeitslohn. Zwar erfolgt die Beratung nicht im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse, da der Arbeitgeber bei ausscheidenden Arbeitnehmern im Regelfall nur an einer sozialverträgli...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Feiertagsarbeit / 2.1 Beschäftigungsverbot

Nach § 9 Abs. 1 ArbZG besteht ein grundsätzliches zwingendes Beschäftigungsverbot an Feiertagen[1] von 0 bis 24 Uhr. Erfasst werden sämtliche Formen der Beschäftigung. Dazu zählen auch Bereitschaftsdienste, Rufbereitschaft, die Vornahme von Abschlussarbeiten[2], aber auch berufliche Fort- und Weiterbildung im Betrieb.[3] Hinweis Beschäftigungsverbot an nicht bundeseinheitlich...mehr