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Flüchtling: Integration/Eingliederung in den Arbeitsmarkt / 6.3 Kooperationsmodelle zum Einstieg in Ausbildung und Qualifizierung

Björn Kazda
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Die Bundesagentur für Arbeit bietet in sog. Kooperationsmodellen strukturierte Integrations- und Förderwege an, bei denen sie mit Arbeitgebern, Gewerkschaften und dem BAMF zusammenarbeitet. Ziel ist es, Geflüchtete von Beginn des Integrationsprozesses an durch Nutzung (Aneinanderreihung) der vorhandenen Instrumente passgenau in eine betriebliche Ausbildung zu bringen oder auf einen Arbeitsplatz zu qualifizieren.

  • Mit dem Programm Step by Step in die betriebliche Ausbildung sollen junge Asylberechtigte, aber auch Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive angesprochen und frühestmöglich für eine duale Berufsausbildung gewonnen werden. In einer ersten Phase steht der Spracherwerb im Vordergrund (8 bis 9 Monate bis zum Niveau "B1"). Der Arbeitgeber kann die jungen Menschen anschließend im Betrieb (z. B. über die o. a. Perspektivmaßnahmen) kennenlernen. Daran schließen sich ggf. weitere geförderte Maßnahmen zur Heranführung an den Ausbildungsmarkt mit begleitender Sprachqualifizierung an. Eine Ausbildung oder auch eine Einstiegsqualifizierung kann dann durch ausbildungsbegleitende Hilfen oder Maßnahmen der Assistierten Ausbildung und weitere Sprachförderung unterstützt werden.
  • Das Programm Kommit – Kooperationsmodell mit berufsanschlussfähiger Weiterbildung richtet sich in erster Linie an Asylberechtigte über 25 Jahre, aber auch an Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive, die über keine beruflichen Qualifikationen verfügen und frühzeitig für eine Qualifizierung während einer Beschäftigung gewonnen werden sollen. Vor der Einstellung schaffen Bundesagentur für Arbeit und BAMF wichtige Voraussetzungen für einen erfolgreichen Einstieg in den Arbeitsmarkt durch Sprachförderung (bis zu 16 Wochen). Im Rahmen einer anschließenden Maßnahme im Betrieb (bis zu 14 Wochen), in der der Arbeitgeber seinen neuen Mitarbeiter kennenlernen kann. Nach Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung kann der Einstieg in eine abschlussorientierte Weiterbildung bzw. in berufsanschlussfähige Teilqualifikationen, ggf. begleitet durch eine weitere berufsbezogene Sprachförderung, unterstützt werden (bis zu 6 Monate). Schließlich kann auch die Phase der Stabilisierung der Beschäftigung durch Fortführung der Weiterbildung und Sprachförderung unterstützt werden.

Informationen zu den Kooperationsmodellen geben die Agenturen für Arbeit vor Ort.

Eine spezielle Initiative Wege in Ausbildung für Flüchtlinge haben das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks gestartet. Sie zeigt auf, wie der Weg vom Integrations- und Sprachkurs über Perspektivmaßnahmen, Angebote zur Berufsvorbereitung und Einstiegsqualifizierung (s. u.) bis hin zur betrieblichen Ausbildung gelingen kann.

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