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Sauer, SGB III Einführung / 10 Die Entwicklung des Arbeitslosenversicherungsrechts ab 2013

Franz-Josef Sauer
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Rz. 58

Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze (SchfAVNOG) v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2467) sind für die Zeit ab 1.1.2013 im Wesentlichen redaktionelle Unrichtigkeiten beseitigt worden, die im Zuge der sog. Instrumentenreform durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt entstanden waren. Daneben wurden die Beschränkungen zur Förderung der Berufsorientierung in § 48 Abs. 2 gestrichen und die dies vorübergehend regelnde Vorschrift des § 130 aufgehoben. Verlängert wurde die Frist in § 135 über die Erprobung innovativer Ansätze bis zum 31.12.2016. In § 397 wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen Präzisierungen zum Datenabgleich vorgenommen.

 

Rz. 59

Durch das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) v. 23.10.2012 (BGBl. I S. 2246) wurde mit Wirkung zum 1.1.2013 für Pflegepersonen ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag (§ 28 a) eröffnet, wenn sich die dafür erforderliche Mindeststundenzahl erst durch die Zusammenrechnung der Pflegezeiten für mehrere pflegebedürftige Angehörige ergibt.

 

Rz. 60

Ab 1.1.2013 ist die sog. Mini-Job-Grenze durch das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474) von 400,00 EUR monatlich auf 450,00 EUR monatlich angehoben worden. Die Beitragstragung zur Arbeitsförderung in § 347 wurde entsprechend angepasst. Zugleich wurde das höchste monatliche Gleitzonenentgelt entsprechend auf 850,00 EUR erhöht. Übergangsregelungen enthält § 444.

 

Rz. 61

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2013 (HBeglG) v. 20.12.2012 (BGBl. I S. 2781) hat der Bund seine Beteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung gestrichen (Aufhebung des § 363 Abs. 1 a. F.). Zugleich ist der Eingl...

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