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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette / 2.2.4 ESRS S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze

Carmen Auer
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Rz. 42

Das Ziel der Angabepflichten umfasst eine Darstellung der Maßnahmen oder Initiativen, die ein Unternehmen verfolgt, um negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu verhindern, abzumildern oder zu beheben sowie positive Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu erzielen. Weiterhin soll dargestellt werden, wie mit wesentlichen Risiken im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette umgegangen wird und wie Chancen genutzt werden (ESRS S2.31).

Dafür wird außerdem eine zusammenfassende Beschreibung der Aktionspläne und Mittel in Bezug auf dieses Management gem. ESRS 2 MDR-A "Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte" gefordert.

 

Rz. 43

Auf einer grundlegenden Ebene sind folgende Aspekte zu beschreiben:

  • die Verfahren für die Ermittlung der erforderlichen und angemessenen Maßnahmen als Reaktion auf bestimmte tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette;
  • der Ansatz, um Maßnahmen in Bezug auf bestimmte wesentliche negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu ergreifen, einschl. Maßnahmen im Zusammenhang mit dem eigenen Einkauf oder anderen internen Vorgehensweisen bzw. Praktiken, sowie Kapazitätsaufbau oder andere Formen der Zusammenarbeit mit Unternehmen in der Wertschöpfungskette oder Formen der Zusammenarbeit auf Industrie-Ebene oder in Multi-Stakeholder-Initiativen mit Branchenkollegen oder anderen relevanten Parteien;
  • wie gewährleistet wird, dass Verfahren zur Durchführung oder Ermöglichung von Abhilfemaßnahmen im Fall von wesentlichen negativen Auswirkungen verfügbar und in ihrer Umsetzung und ihren Ergebnissen auch wirksam sind (ESRS S2.33); dabei soll das Unternemen die Angaben unter ESRS 2 MDR-T "Nachverfolgung der Wirksamkeit von Konzepten und Maßnahmen durch Zielvorgaben" berücksichtigen (ESRS 2.37).

BMW zeigt in seinem Nachhaltigkeitsbericht im Geschäftsbericht auf, dass je nach Auswirkung oder Risiko verschiedene Präventions- und Abhilfemaßnahmen durchgeführt werden.

 

Praxis-Beispiel BMW – Präventions- und Abhilfemaßnahmen[1]

„Werden Risiken oder tatsächliche oder potenzielle Auswirkungen bei unmittelbaren Lieferanten und anlassbezogen bei mittelbaren Lieferanten identifiziert, werden Abhilfe- beziehungsweise Präventionsmaßnahmen ergriffen. Diese Maßnahmen sind fester Bestandteil der Prozesse Risikoanalyse und Kontrollmechanismen. Sie beziehen sich themenübergreifend auf die Sorgfaltspflichten bezüglich der Umwelt- und Sozialstandards in der Lieferkette der BMW Group und orientieren sich an den Anforderungen des LkSG. Die Maßnahmen sind nicht auf einzelne themenspezifische Inhalte beschränkt.

Um präventiv positive Auswirkungen zu erzielen, schult die BMW Group ihre internen Einkäufer bedarfsorientiert verpflichtend. Darüber hinaus bietet die BMW Group auf freiwilliger Basis Schulungen für Einkäufer, Prozesspartner sowie Lieferanten zum Thema Nachhaltigkeit in der Lieferkette an. Zudem wird die Dokumentation der Schulungen von unmittelbaren Lieferanten für ihren eigenen Geschäftsbereich überprüft. Im Rahmen dieser Schulungen werden die Wirkungszusammenhänge in Bezug auf Umwelt- und Sozialstandards erklärt und die Erwartungen der BMW Group sowie deren Due-Diligence-Maßnahmen verdeutlicht. Schulungsteilnehmer werden für die Bedeutung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sensibilisiert und lernen, wie sie Risiken erkennen und minimieren können. Die BMW Group führt spezifische Schulungen sowohl im Rahmen eines umfangreichen Befähigungsprogramms als auch durch spezielle Veranstaltungen für Lieferanten durch, wie zum Beispiel einem Zertifikatslehrgang zum Thema Nachhaltigkeit. Darüber hinaus stehen den Lieferanten branchenweite Schulungsangebote aus Initiativen, an denen die BMW Group beteiligt ist, zur Verfügung, beispielsweise von der RBA. Diese Schulungen sind unter anderem als Begleitmaßnahmen in den Prozess der Durchführung von Onsite-Assessments an Lieferantenstandorten integriert, um deren Wirksamkeit zu erhöhen.

Werden im Rahmen von Onsite-Assessments Risiken oder tatsächliche oder potenzielle Auswirkungen ermittelt, werden individuell Maßnahmen zu deren Vorbeugung oder Minimierung festgelegt. Dieses Vorgehen ist in der Nachbereitung der Assessments als Standard fest vorgesehen. In diesen Fällen erstellt der Lieferant einen Maßnahmenplan zur Behebung der Feststellungen. Die BMW Group kontrolliert die Umsetzung der Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der RBA und der RSCI. Dabei unterstützen begleitende Schulungen den Lieferanten. Bei als schwerwiegend eingestuften Feststellungen wird die Wirksamkeit der vereinbarten Maßnahmen im Rahmen eines Abschluss-Assessments vor Ort beim Lieferanten überprüft.”

 

Rz. 44

Hinsichtlich der wesentlichen negativen Auswirkungen sind Angaben dazu gefordert,

  • welche Maßnahmen geplant sind, im Gang sind oder bereits ergriffen wurden, um tatsächliche wesentliche negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfu...

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