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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / 2.3.9 ESRS S1-13 – Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung

Dr. Josef Baumüller, Astrid Leben
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Rz. 124

Die Angabepflichten gem. ESRS S1-13 sollen einen Überblick über die Weiterbildungs- und Kompetenzentwicklungsaktivitäten des berichtspflichtigen Unternehmens vermitteln (ESRS S1.81 f.). Ziel ist es, für die Adressaten der Berichterstattung darzustellen, welche laufenden, beruflichen Weiterentwicklungsmöglichkeiten angeboten werden, um die Qualifikation der Arbeitnehmer zu verbessern und damit langfristige Beschäftigung zu ermöglichen. "Weiterbildung" wird im Kontext des ESRS S1-13 definiert als Initiativen, die das Unternehmen zur Erhaltung und/oder Verbesserung der Fähigkeiten und Kenntnisse der Arbeitnehmer ergreift. Dies kann verschiedene Methoden wie z. B. Schulungen vor Ort oder Online-Schulungen umfassen.

 
Hinweis

In der Praxis sind oftmals "Unterweisungen" von großer Bedeutung. Auch diese können als "Weiterbildung" verstanden und bei Ermittlung der Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung berücksichtigt werden, sofern die Ausgestaltung der (deutungsoffenen) "Unterweisungen" mit den zuvor angeführten Definitionen von ESRS S1-13 korrespondiert.

Folgende Informationen sind offenzulegen:

  • der Prozentsatz der Arbeitnehmer, die an regelmäßigen Leistungs- und Karriereentwicklungs-Reviews teilgenommen haben, aufgeschlüsselt nach Geschlecht (ESRS S1.83(a)); dazu verwendet das Unternehmen die in ESRS S1-6 angegebenen Beschäftigtenzahlen (Rz 67; ESRS S1.AR77);
  • die durchschnittliche Stundenanzahl an Trainingseinheiten pro Arbeitnehmer, aufgeschlüsselt nach Geschlecht (ESRS S1.83(b)).

Ergänzend wird empfohlen, die Pflichtangaben gem. ESRS S1-13 auch nach Beschäftigungsart aufgeschlüsselt sowie zusätzlich für Fremdarbeitskräfte offenzulegen (ESRS S1.84 f.).

 
Hinweis

Die EFRAG arbeitet gegenwärtig an einer Implementation Guidance, die Unternehmen weitere Hilfestellungen bei der Ermittlung dieser Kennzahl geben soll.

 

Rz. 125

Zur Berechnung der durchschnittlichen Schulungsstunden gem. ESRS S1.83(b) hat das berichtspflichtige Unternehmen folgende Kalkulation durchzuführen (ESRS S1.AR78):

 
Gesamtzahl der angebotenen Schulungsstunden, die von Beschäftigten absolviert wurden
Gesamtzahl der Beschäftigten pro Geschlecht
 

Rz. 126

Eine "regelmäßige Leistungsüberprüfung" ist definiert als eine Überprüfung, die auf Kriterien basiert, die dem Arbeitnehmer und seinem Vorgesetzten bekannt sind, und die mind. einmal pro Jahr mit Wissen des Arbeitnehmers durchgeführt wird (ESRS S1.AR77).

 

Rz. 127

Als "Training/Schulung" (vor Ort und/oder online) werden vom Unternehmen ergriffene Initiativen verstanden, die den Erhalt und/oder die Verbesserung der Fähigkeiten und Kenntnisse der eigenen Beschäftigten zum Ziel haben, z. B. vom Unternehmen ergriffene Initiativen, die zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung seiner Beschäftigten dienen.[1]

 

Rz. 128

Bei einer "Beschäftigtenart" handelt es sich um eine differenzierte Kategorisierung der Arbeitnehmer nach Führungsebene (z. B. oberes oder mittleres Management) oder Funktion (z. B. Technik, Verwaltung, Produktion). Diese Aufteilung hat so zu erfolgen, wie sie dem unternehmenseigenen Personalsystem zu entnehmen ist (ESRS S1.AR79); weitere Gliederungen, insbes. auch Zusammenfassungen, sind möglich.

 

Rz. 129

Das Thema "Education, training and life-long learning" ist im Prinzip 1 der Europäischen Säule sozialer Rechte verankert: "Everyone has the right to quality and inclusive education, training and life-long learning in order to maintain and acquire skills that enable them to participate fully in society and manage successfully transitions in the labour market."

 

Praxis-Beispiel SAP – Weiterbildung und Schulungsrunden[2]

„2024 betrug die durchschnittliche Zahl der Schulungsstunden je Beschäftigtem51 28. Sie lässt sich aufschlüsseln in durchschnittlich 28 Stunden pro weiblichem und 28 Stunden pro männlichem Mitarbeitenden.

Wir messen die Lernbeteiligung unserer Mitarbeitenden kontinuierlich für unser gesamtes Portfolio und sehen weiterhin eine sehr hohe Beteiligung. 2024 haben 97 %52 unserer Mitarbeitenden an Schulungen teilgenommen. Insgesamt wurden für ihre Weiterbildung über 3 Millionen Stunden erfasst53. Insgesamt haben 13.025 Mitarbeitende über 50 Stunden Schulungen absolviert.

Den Erfolg unserer Weiterbildungsinitiativen messen wir jährlich anhand der folgenden Kennzahlen (bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Liste um keine vollständige Aufstellung handelt):

  • Prozentsatz der Führungskräfte, die mindestens ein entsprechendes Lernangebot genutzt haben: 36 %54
  • Prozentsatz der globalen leitenden Führungskräfte, die entsprechende Angebote zur Weiterbildung genutzt haben: 90 %55
  • Prozentsatz der neu eingestellten Mitarbeitenden, die nach sechs Monaten das Gefühl haben, zu ihrem Team zu gehören: 95 %56
  • Prozentsatz der Teilnehmenden des Catalyst-Programms, die der Auffassung sind, dass die Lernangebote ihre Entwicklung unterstützen: 75 %
  • Prozentsatz unserer Mitarbeitenden, die an Fellowships in anderen Funktionen oder Vorstandsbereichen teilgenommen haben (gemessen an der Gesamtzah...

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