Fachbeiträge & Kommentare zu Weiterbildung

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / 4 Nebenverdienst zum Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung

Für Bezieher des neu eingeführten Arbeitslosengeldes bei beruflicher Weiterbildung (= Ersatz für das bisherige Unterhaltsgeld) gilt ebenfalls ein Anrechnungsprivileg. Soweit die Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen von ihrem früheren oder jetzigen Arbeitgeber oder Maßnahmeträger Leistungen oder Arbeitsentgelt für die Zeit der Teilnahme an der Maßnahme erhalten (z. B. bei be...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.3 Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung

Kernvoraussetzung für diese Leistung ist, dass der Arbeitslose an einer von der Agentur für Arbeit nach § 81 SGB III geförderten Weiterbildungsmaßnahme teilnimmt.[1] Die Förderung einer solchen beruflichen Weiterbildung setzt insbesondere voraus, dass sie notwendig ist, um den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsförderung / 5 Förderung der beruflichen Weiterbildung

Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist eine Kernleistung der Arbeitsförderung. Sie ist zum einen darauf ausgerichtet, Arbeitslosigkeit zu beenden bzw. einem drohenden Eintritt von Arbeitslosigkeit vorzubeugen. Ein zweiter Förderschwerpunkt zielt vor dem Hintergrund des technologischen und digitalen Wandels auf betriebliche Bedarfe. Danach sollen Beschäftigte in Betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsförderung / 5.2 Förderung für Beschäftigte/Betriebe

Mit dem zum 1.1.2019 in Kraft getretenen Qualifizierungschancengesetz wurde die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte in Betrieben erheblich ausgebaut. Mit dem "Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung" (sog. "Arbeit-von-Morgen-Gesetz") wurden die Förderkonditionen seit 1.10.2020 nochmals verbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.4.2 Minderung der Anspruchsdauer

Die Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs mindert sich grundsätzlich im Verhältnis 1:1 um die verbrauchten Leistungstage. Darüber hinaus werden Tage einer Sperrzeit von der Leistungsdauer abgezogen; in Fällen einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe mindert sich die Dauer des Anspruchs um 12 Wochen, mindestens jedoch um 1/4 der Anspruchsdauer.[1] Für das Arbeitslosengeld bei berufl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsförderung / 5.1.1 Förderleistungen

Die Leistungen zur beruflichen Weiterbildung umfassen das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung zur Sicherung des Lebensunterhalts i. H. v. 60 % bzw. 67 % (mit Kindern) des letzten pauschalierten Nettoentgelts und die Weiterbildungskosten.[1] Hierzu zählen nach den Verwaltungsvorschriften der Agentur für Arbeit insbesondere: Lehrgangskosten (Kosten für Lernmittel, no...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsförderung / 5.1 Förderung für Arbeitslose/geringqualifizierte Beschäftigte

Zu dieser Zielgruppe gehören Personen, bei denen eine Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder einen beruflichen Abschluss zu erlangen.[1] Grundvoraussetzung ist zudem eine vorherige Beratung durch die Agentur für Arbeit. Die förderberechtigten Personen erhalten in der Regel einen Bildungsgut...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 156 Begriff... / 2.3.1 Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe

Rz. 11 Nicht als Arbeitsplätze gelten die Stellen, auf denen behinderte Menschen beschäftigt werden, die an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 Abs. 3 Nr. 4 in Betrieben und Dienststellen teilnehmen (bis 30.6.2001: "die an Maßnahmen zur Rehabilitation in Betrieben oder Dienststellen teilnehmen"). Rz. 12 Die Regelung ist ausschließlich auf behinderte Menschen und...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsförderung / 5.1.3 Weiterbildungsgeld

Arbeitslose Arbeitnehmer erhalten bei Teilnahme an einer Weiterbildung zusätzlich einen monatlichen Zuschuss i. H. v. 150 EUR (Weiterbildungsgeld).[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsförderung / 5.2.2 Weiterbildungskosten

Hier wird grundsätzlich vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber sich angemessen an den Lehrgangskosten beteiligt. Im Einzelnen gilt folgende Staffelung:[1] In Kleinstbetrieben mit weniger als 50 Beschäftigten soll von einer Kostenbeteiligung des Arbeitgebers ganz abgesehen werden. In Betrieben mit mindestens 50 und weniger als 500 Beschäftigten soll die Kostenbeteiligung des Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsförderung / 5.2.3 Zuschüsse zum Arbeitsentgelt

Bei Beschäftigten, bei denen die Voraussetzungen für eine Förderung wegen eines fehlenden Berufsabschlusses erfüllt sind, kann (bei voller Freistellung) ein Zuschuss bis zur Höhe des Betrags erbracht werden, der sich als anteiliges Arbeitsentgelt für weiterbildungsbedingte Zeiten ohne Arbeitsleistung errechnet. Im Übrigen gilt folgende Staffelung:[1] In Betrieben mit weniger a...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsförderung / 8.2 Qualifizierung während Transferkurzarbeitergeld

Arbeitnehmer, die Transferkurzarbeitergeld beziehen, können während dieser Zeit bei ihrer beruflichen Weiterbildung gefördert werden, um die beruflichen Eingliederungsaussichten zu verbessern. Damit werden auch die Arbeitgeber, die im Grundsatz einen Teil der Kosten für Eingliederungsmaßnahmen während einer Transfermaßnahme zu tragen haben, entlastet. Eine Förderung kann auch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsförderung / 4.3 Ausbildung von Menschen mit Behinderungen

Arbeitgeber können Menschen mit Behinderungen oder schwerbehinderten Menschen eine betriebliche Ausbildung oder Weiterbildung ermöglichen. Sie erhalten dafür Zuschüsse zu der Ausbildungsvergütung von regelmäßig bis zu 60 %, bei schwerbehinderten Menschen i. H. v. regelmäßig bis zu 80 % der Vergütung, einschließlich eines pauschalierten Arbeitgeberanteils zur Sozialversicheru...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 5 Sperrzeit bei Ablehnung oder Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme

Analog zur Ablehnung einer zumutbaren Beschäftigung oder zur Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses sieht das Gesetz den Eintritt einer Sperrzeit auch dann vor, wenn der Arbeitslose eine berufliche Eingliederungsmaßnahme unberechtigt ablehnt, eine solche Maßnahme abbricht oder wegen eines maßnahmewidrigen Verhaltens (z. B. Verstoß gegen die Unterrichtsordnung) Anlass für d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsförderung / 9 Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben

Zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen sieht das Arbeitsförderungsrecht besondere Leistungen und Hilfen vor, mit denen auch eine berufliche Ausbildung oder Weiterbildung gefördert werden kann. Diese besonderen Leistungen zur Teilhabe ersetzen bzw. ergänzen die o. a. allgemeinen Leistungen, wenn die Teilnahme an einer auf die Bedürfnisse der Betroffenen ausgerichtet...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 2 Versicherungspflicht auf Antrag

Selbstständig Tätige und Personen, die eine Beschäftigung von mindestens 15 Stunden wöchentlich außerhalb des EU-Auslands aufnehmen und ausüben, können ihren Arbeitslosenversicherungsschutz im Rahmen einer Versicherungspflicht auf Antrag (sog. Freiwillige Weiterversicherung) durch eigene Beitragszahlung aufrechterhalten. Die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung st...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsvermittlung / 5 Beratungsangebot

Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben auch unabhängig von der Inanspruchnahme der Vermittlungsdienste Anspruch auf (kostenlose) umfassende Beratung durch die Agentur für Arbeit. Die Leistung an Arbeitnehmer beruht auf dem Konzept der "Lebensbegleitenden Berufsberatung", die berufliche Orientierung und Beratung entlang der gesamten Bildungs- und Erwerbsbiografie anbietet. Sie umf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsförderung / 5.2.4 Leistungsverfahren

Bei der für die Höhe der Förderung erforderlichen Feststellung zur Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 10 Stunden mit 0,25, von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,50 und von nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Dabei sind sämtliche Beschäftigte des Unternehmens, dem der Betrieb an...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsförderung / 5.2.1 Förderleistungen

Die Förderleistungen umfassen die Weiterbildungskosten[1] und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, soweit die Qualifizierung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt wird.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsförderung / Zusammenfassung

Begriff Die Arbeitsförderung ist ein Kern der staatlichen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Sie soll dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenwirken, die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen und den Ausgleich von Angebot und Nachfrage am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen. Diesen Zielen dienen vorrangig die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung. Zahlreiche Instrume...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4 Leistungen der Arbeitslosenversicherung

Entgeltersatzleistungen der Arbeitslosenversicherung sind das Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit, das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung, das Teilarbeitslosengeld und das Kurzarbeitergeld, einschließlich der Sonderformen Saison-Kurzarbeitergeld und Transferkurzarbeitergeld. Wichtig Arbeitslosengeld II als Grundsicherung für Arbeitsuchende Das Arbeitslosengeld II ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsförderung / 5.3 Umschulungsbegleitende Hilfen

Personen, die eine betriebliche Umschulung absolvieren bzw. Betriebe, die solche Umschulungsplätze anbieten, können durch besondere Hilfen unterstützt werden. Die Agentur für Arbeit kann hierzu Maßnahmen fördern, die eine ergänzende individuelle Unterstützung der Umschüler vorsehen.[1] Dies umfasst z. B. eine Lernbetreuung mit der Vermittlung von Lern- und Arbeitstechniken, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsförderung / 5.1.2 Weiterbildungsprämie

Personen, die an einer abschlussbezogenen Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen, erhalten bei Bestehen einer Zwischenprüfung eine Prämie von 1.000 EUR und bei Bestehen der Abschlussprüfung eine Prämie von 1.500 EUR. Durch die Prämie sollen Maßnahmeabbrüche vermieden bzw. das Durchhaltevermögen und die Motivation der Teilnehmenden gesteigert werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.1 Arbeitslosengeld

Kernaufgabe des Arbeitslosengeldes ist der Ersatz des Arbeitsentgelts wegen Arbeitslosigkeit. Das Arbeitslosengeld wird auch bei Teilnahme an einer geförderten beruflichen Weiterbildungsmaßnahme gezahlt. Das Gesetz unterscheidet deshalb zwischen dem Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit und dem Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsorganisation / 1.2 Vom Konzern zum Start-up

Für große – und deswegen oft auch sehr hierarchische – Firmen oder Konzerne ist es schwierig, sich komplett in ihrer Organisationsform zu verändern und Strukturen und Prozesse einfach abzuschaffen. Hinzu kommen auch nicht-disponible rechtliche Auflagen, z. B. durch die Rechtsform des Unternehmens. So sind in einem Konzern Genehmigungsverfahren und Compliance-Maßnahmen notwen...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.2.7 Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung

Rz. 37 Abs. 1 Nr. 7 schreibt die Minderung wegen des Bezuges von Alg bei beruflicher Weiterbildung vor (Alg nach § 144). Dabei bleibt dem Arbeitslosen eine Restanspruchsdauer von einem Monat (30 Tagen) erhalten (Abs. 2 Satz 3). Das gilt allerdings nicht in dem Fall, in dem nach dem Ende der Maßnahme mit Bezug von Alg bei beruflicher Weiterbildung nach dem SGB III aufgrund vo...mehr

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Sauer, SGB III § 144 Anspruchsvoraussetzungen bei beruflicher Weiterbildung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 124a nach § 144 überführt. § 124a a. F. ist zum 1.1.2005 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) eingefügt worden. Mit der Zahlung v...mehr

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Sauer, SGB III § 139 Sonder... / 2.3 Berufliche Weiterbildung

Rz. 10 Abs. 3 trifft eine gesetzliche Regelung, mit der die ständige Rechtsprechung des BSG, Verfügbarkeit könne nur angenommen werden, wenn es keiner gestaltenden Entscheidung bedarf, um eine Beschäftigung aufnehmen zu können (vgl. Komm. zu § 138), für die Teilnahme an nicht nach dem SGB III geförderten beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen gegenstandslos wird. Die Regelung i...mehr

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Sauer, SGB III § 144 Anspru... / 2.1 Fiktion der Anspruchsvoraussetzungen nach Abs. 1

Rz. 3 § 137 kennzeichnet das Alg als Entgeltersatzleistung, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Die weitere Differenzierung unterscheidet lediglich nach dem Anlass, aus dem das Alg gewährt wird. Es wird Alg neben dem Anlass der Arbeitslosigkeit auch aus Anlass einer beruflichen Weiterbildung nach § 144 gewährt, obwohl die Anspruchsvoraussetzungen für die Versicherungsleistun...mehr

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Sauer, SGB III § 144 Anspru... / 2.3 Leistungszahlung

Rz. 9 Die relevanten Bewilligungs- und Aufhebungsentscheidungen im Zusammenhang mit der Maßnahme zur beruflichen Weiterbildung betreffen allein das Alg als solches. Alg bei beruflicher Weiterbildung kann auch als Leistungsfortzahlung nach § 146 gewährt werden. Zur Minderung der Anspruchsdauer vgl. § 148 Abs. 1 Nr. 7 i. V. m. Abs. 2 Satz 3. Bei einer Leistungsfortzahlung, die...mehr

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Sauer, SGB III § 144 Anspru... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Anspruchsvoraussetzungen für das Alg bei beruflicher Weiterbildung. Dabei handelt es sich nicht um eine eigenständige Leistung, sondern um eine besondere Form des Alg, die neben das Alg bei Arbeitslosigkeit tritt (§ 136 Abs. 1 Nr. 2). § 144 trifft ergänzende Regelungen zum Alg für den Fall der beruflichen Weiterbildung. Abs. 1 fingiert einen ...mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.3 Erhöhung der Anspruchsdauer

Rz. 42 Nach Abs. 3 ist eine Erhöhung der Restanspruchsdauer vorzunehmen, wenn diese zu Beginn der Teilnahme an einer geförderten beruflichen Weiterbildungsmaßnahme mit einer Förderung von mindestens 6 Monaten auf einen geringeren Umfang als 3 Monate gemindert war. Die Regelung gilt seit dem 1.7.2023. Damit sollen weiterbildungsengagierte arbeitslose Menschen belohnt werden, ...mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bestimmt die Tatbestände, die den Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) mindern, daneben einen Tatbestand, der zur Verlängerung der Anspruchsdauer führt. In Fällen der Minderung wird der Anspruch verbraucht. Davon zu unterscheiden ist ein Erlöschen des Anspruches, das in § 161 geregelt wird. In den Regelfällen wird der Anspruch durch Erfüllung verbraucht....mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 2.1.2 Statistiken nach Abs. 1

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 führt in einer Auflistung die Themenbereiche auf, zu denen Statistiken von der Bundesagentur für Arbeit als amtliche Statistiken zu erstellen sind. Aus der Auflistung ergibt sich nur unterschiedlich konkret, worüber die Statistik jeweils zu berichten hat. Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 verpflichtet zu Statistiken über Arbeitslosigkeit, Arbeitsuche und Eingliede...mehr

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Sauer, SGB III, SGB II SGB ... / 2.2 Vergabespezifisches Mindestentgelt

Rz. 3 Die Vorschrift ergänzt die in § 7 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Nr. 8 AEntG bestehende Möglichkeit, für die Branche der Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder SGB III Mindestarbeitsbedingungen durch Rechtsverordnung vorzuschreiben. Seit dem 1.1.2018 war für Beschäftigte in der nach dem SGB II bzw. dem SGB III geförderten Aus- und Weiterbildung im gesa...mehr

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Sauer, SGB III § 144 Anspru... / 2.2 Fiktion des Abs. 2

Rz. 8 Abs. 2 gilt für Fälle der fiktiven Wiederbewilligung von Alg (Abs. 2 Nr. 1) bzw. der Neubewilligung von Alg nach neu erfüllter Anwartschaftszeit (Abs. 2 Nr. 2). Beiden Fällen ist gemeinsam, dass unmittelbar vor Eintritt in die Maßnahme kein Anspruch auf Alg gegeben war. Für den Fall der Neubewilligung fingiert der Gesetzgeber auch die Arbeitslosmeldung. An einer solche...mehr

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Sauer, SGB III § 144 Anspru... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 124a nach § 144 überführt. § 124a a. F. ist zum 1.1.2005 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) eingefügt worden. Mit der Zahlung von Arbeitslosengeld...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 139 Sonder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt spezielle Sachverhalte, bei denen der Gesetzgeber Verfügbarkeit annehmen will oder im Regelfall nicht anerkannt wissen möchte. Damit können nach Maßgabe dieser Vorschrift Entscheidungen abweichend von den Vorgaben des § 138 Abs. 5 getroffen werden. Abs. 1 fingiert Verfügbarkeit bei Teilnahme an Maßnahmen nach § 45 sowie gesellschaftlich oder sozial...mehr

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Sauer, SGB III § 144 Anspru... / 3 Literatur

Rz. 12 Bienert, Der Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme, NZS 2020, 692. Winkler, Die verschleierte Leistungskürzung: Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung, info also 2006, 65.mehr

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Sauer, SGB III, SGB II SGB ... / 2.1 Einordnung der Vorschrift

Rz. 2f Die Vorschrift ist die einzige Vorschrift des Sechsten Kapitels. Mit ihrer Einfügung mit Wirkung zum 25.7.2017 durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften wurde das Sechste Kapitel neu gefasst. Rz. 2g Früher umfasste das Sechste Kapitel die §§ 183 bis 279a. Die §§ 183 bis 189a in der bis zum 31.3.2012 geltenden Fassung enthielten...mehr

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Sauer, SGB III § 146 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift legt fest, unter welchen Voraussetzungen Arbeitslosen Arbeitslosengeld (Alg) fortgezahlt wird, obwohl sie der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehen und deshalb die Anspruchsvoraussetzungen für die Zahlung von Alg an sich nicht erfüllen. Es soll insbesondere vermieden werden, dass für kurze Zeiträume die Zuständigkeit des Sozialversicherungsträge...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.3 Verlängerung der Kündigungsfristen

Rz. 35 Einzelvertraglich können die Parteien die Kündigungsfristen grds. verlängern, solange der von Art. 12 GG gewährte Mindestschutz nicht unterschritten wird (zur Kollision von individualvertraglichen mit tariflichen Kündigungsfristen s. Rz. 18 ff.). Da Abs. 5 Satz 3 nur eine Änderung der Kündigungsfristen erlaubt, sind die Arbeitsvertragsparteien an die Beendigungstermin...mehr

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Sauer, SGB III § 141 Arbeit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 122 nach § 141 überführt. Mit Wirkung zum 1.8.1998 wurde § 122 Abs. 2 Nr. 3 aufgehoben und Abs. 3 geändert durch das 2. SGB III-ÄndG v. 21.7.1999 (BGBl. I S. 1648). § 122 Abs. 1 Satz 2 wurde mit Wirkung zum 1.1.2...mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 128 nach § 148 überführt. § 128 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 2 wurden mit Wirkung zum 1.1.2003 geändert durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607), § 128 Abs. 1 N...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 147 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Anspruchsdauer drückt den Versicherungsschutz in einer zeitlichen Perspektive aus, der mit der Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (Alg) verbunden ist. Sie bleibt bestehen, bis sie sukzessive durch Verbrauch oder durch einen besonderen Tatbestand erlischt. Damit steht bereits zu Beginn der Arbeitslosigkeit mit Anspruch auf Alg im Grundsatz fest, wie lange...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.2.6 Fehlende Arbeitsbereitschaft

Rz. 34 Fehlende Arbeitsbereitschaft ohne wichtigen Grund führt zur Verminderung der Anspruchsdauer um bis zu 28 Tagen (4 Wochen, Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 2 Satz 1). Eine Minderung kommt nur für Zeiten in Betracht, für die ein Anspruch auf Alg allein deshalb nicht gegeben ist, weil der Arbeitslose nicht arbeitsbereit ist. Es fehlt in diesen Fällen an der subjektiven Verfügbarkei...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 139 Sonder... / 2.2 Schüler und Studenten

Rz. 7 Bei Schülern oder Studenten einer Schule, Hochschule oder sonstigen Ausbildungsstätte vermutet der Gesetzgeber fehlende Verfügbarkeit. Die Vermutung stützt sich darauf, dass Schüler und Studenten schon allein dem Umfang nach nur noch Beschäftigungen neben dem ordnungsgemäßen Besuch von Schule, Hochschule und sonstiger Ausbildungsstätte ausüben können, mit denen Versich...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 179 Altmann, Volleyballtrainer rentenversicherungspflichtig – Anm.: zu LSG NRW, Urteil v. 30.9.2020, L 3 R 305/18, B+P 2021, 83. Bertz, Sozialversicherungspflicht von Organmitgliedern und Gesellschaftern, NJW-Spezial 2019, 626. Brock, Herrenberg und die Folgen – die Umsetzung der neuen Rechtsprechung des BSG zur Selbständigkeit von Lehrkräften und die Übergangsregelung in ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 141 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Arbeitslosmeldung ergänzt die übrigen Anspruchsvoraussetzungen "Arbeitslosigkeit" und "Anwartschaftszeit" für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg). Die Regelungen gelten für das Alg bei Arbeitslosigkeit wie auch für das Alg bei beruflicher Weiterbildung (vgl. § 144). Eine Arbeitslosmeldung ist für den Anspruch auf Alg unabdingbar, sie kann nur in besonders gel...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil D: Lagebericht / 2.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Bei der Darstellung der Lage des Unternehmens ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zum Abschlussstichtag darzustellen, zu analysieren und zu beurteilen. Dabei sind auch Faktoren zu berücksichtigen, die einen Zeitvergleich beeinträchtigen oder bewirken, dass von der berichteten Lage möglicherweise nicht auf die zukünftige Lage des Unternehmens geschlossen werden kann. ...mehr