Fachbeiträge & Kommentare zu Weiterbildung

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsförderung / Zusammenfassung

Begriff Die Arbeitsförderung ist ein Kern der staatlichen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Sie soll dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenwirken, die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen und den Ausgleich von Angebot und Nachfrage am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen. Diesen Zielen dienen vorrangig die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung. Zahlreiche Instrume...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4 Leistungen der Arbeitslosenversicherung

Entgeltersatzleistungen der Arbeitslosenversicherung sind das Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit, das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung, das Teilarbeitslosengeld und das Kurzarbeitergeld, einschließlich der Sonderformen Saison-Kurzarbeitergeld und Transferkurzarbeitergeld. Wichtig Arbeitslosengeld II als Grundsicherung für Arbeitsuchende Das Arbeitslosengeld II ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsförderung / 5.2.4 Leistungsverfahren

Bei der für die Höhe der Förderung erforderlichen Feststellung zur Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 10 Stunden mit 0,25, von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,50 und von nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Dabei sind sämtliche Beschäftigte des Unternehmens, dem der Betrieb an...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvermittlung / 5 Beratungsangebot

Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben auch unabhängig von der Inanspruchnahme der Vermittlungsdienste Anspruch auf (kostenlose) umfassende Beratung durch die Agentur für Arbeit. Die Leistung an Arbeitnehmer beruht auf dem Konzept der "Lebensbegleitenden Berufsberatung", die berufliche Orientierung und Beratung entlang der gesamten Bildungs- und Erwerbsbiografie anbietet. Sie umf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 5 Sperrzeit bei Ablehnung oder Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme

Analog zur Ablehnung einer zumutbaren Beschäftigung oder zur Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses sieht das Gesetz den Eintritt einer Sperrzeit auch dann vor, wenn der Arbeitslose eine berufliche Eingliederungsmaßnahme unberechtigt ablehnt, eine solche Maßnahme abbricht oder wegen eines maßnahmewidrigen Verhaltens (z. B. Verstoß gegen die Unterrichtsordnung) Anlass für d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsförderung / 5.1.2 Weiterbildungsprämie

Personen, die an einer abschlussbezogenen Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen, erhalten bei Bestehen einer Zwischenprüfung eine Prämie von 1.000 EUR und bei Bestehen der Abschlussprüfung eine Prämie von 1.500 EUR. Durch die Prämie sollen Maßnahmeabbrüche vermieden bzw. das Durchhaltevermögen und die Motivation der Teilnehmenden gesteigert werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.1 Arbeitslosengeld

Kernaufgabe des Arbeitslosengeldes ist der Ersatz des Arbeitsentgelts wegen Arbeitslosigkeit. Das Arbeitslosengeld wird auch bei Teilnahme an einer geförderten beruflichen Weiterbildungsmaßnahme gezahlt. Das Gesetz unterscheidet deshalb zwischen dem Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit und dem Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsförderung / 5.3 Umschulungsbegleitende Hilfen

Personen, die eine betriebliche Umschulung absolvieren bzw. Betriebe, die solche Umschulungsplätze anbieten, können durch besondere Hilfen unterstützt werden. Die Agentur für Arbeit kann hierzu Maßnahmen fördern, die eine ergänzende individuelle Unterstützung der Umschüler vorsehen.[1] Dies umfasst z. B. eine Lernbetreuung mit der Vermittlung von Lern- und Arbeitstechniken, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsorganisation / 1.2 Vom Konzern zum Start-up

Für große – und deswegen oft auch sehr hierarchische – Firmen oder Konzerne ist es schwierig, sich komplett in ihrer Organisationsform zu verändern und Strukturen und Prozesse einfach abzuschaffen. Hinzu kommen auch nicht-disponible rechtliche Auflagen, z. B. durch die Rechtsform des Unternehmens. So sind in einem Konzern Genehmigungsverfahren und Compliance-Maßnahmen notwen...mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.2.7 Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung

Rz. 37 Abs. 1 Nr. 7 schreibt die Minderung wegen des Bezuges von Alg bei beruflicher Weiterbildung vor (Alg nach § 144). Dabei bleibt dem Arbeitslosen eine Restanspruchsdauer von einem Monat (30 Tagen) erhalten (Abs. 2 Satz 3). Das gilt allerdings nicht in dem Fall, in dem nach dem Ende der Maßnahme mit Bezug von Alg bei beruflicher Weiterbildung nach dem SGB III aufgrund vo...mehr

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Sauer, SGB III § 144 Anspruchsvoraussetzungen bei beruflicher Weiterbildung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 124a nach § 144 überführt. § 124a a. F. ist zum 1.1.2005 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) eingefügt worden. Mit der Zahlung v...mehr

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Sauer, SGB III § 139 Sonder... / 2.3 Berufliche Weiterbildung

Rz. 10 Abs. 3 trifft eine gesetzliche Regelung, mit der die ständige Rechtsprechung des BSG, Verfügbarkeit könne nur angenommen werden, wenn es keiner gestaltenden Entscheidung bedarf, um eine Beschäftigung aufnehmen zu können (vgl. Komm. zu § 138), für die Teilnahme an nicht nach dem SGB III geförderten beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen gegenstandslos wird. Die Regelung i...mehr

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Sauer, SGB III § 144 Anspru... / 2.1 Fiktion der Anspruchsvoraussetzungen nach Abs. 1

Rz. 3 § 137 kennzeichnet das Alg als Entgeltersatzleistung, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Die weitere Differenzierung unterscheidet lediglich nach dem Anlass, aus dem das Alg gewährt wird. Es wird Alg neben dem Anlass der Arbeitslosigkeit auch aus Anlass einer beruflichen Weiterbildung nach § 144 gewährt, obwohl die Anspruchsvoraussetzungen für die Versicherungsleistun...mehr

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Sauer, SGB III § 144 Anspru... / 2.3 Leistungszahlung

Rz. 9 Die relevanten Bewilligungs- und Aufhebungsentscheidungen im Zusammenhang mit der Maßnahme zur beruflichen Weiterbildung betreffen allein das Alg als solches. Alg bei beruflicher Weiterbildung kann auch als Leistungsfortzahlung nach § 146 gewährt werden. Zur Minderung der Anspruchsdauer vgl. § 148 Abs. 1 Nr. 7 i. V. m. Abs. 2 Satz 3. Bei einer Leistungsfortzahlung, die...mehr

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Sauer, SGB III § 144 Anspru... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Anspruchsvoraussetzungen für das Alg bei beruflicher Weiterbildung. Dabei handelt es sich nicht um eine eigenständige Leistung, sondern um eine besondere Form des Alg, die neben das Alg bei Arbeitslosigkeit tritt (§ 136 Abs. 1 Nr. 2). § 144 trifft ergänzende Regelungen zum Alg für den Fall der beruflichen Weiterbildung. Abs. 1 fingiert einen ...mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.3 Erhöhung der Anspruchsdauer

Rz. 42 Nach Abs. 3 ist eine Erhöhung der Restanspruchsdauer vorzunehmen, wenn diese zu Beginn der Teilnahme an einer geförderten beruflichen Weiterbildungsmaßnahme mit einer Förderung von mindestens 6 Monaten auf einen geringeren Umfang als 3 Monate gemindert war. Die Regelung gilt seit dem 1.7.2023. Damit sollen weiterbildungsengagierte arbeitslose Menschen belohnt werden, ...mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bestimmt die Tatbestände, die den Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) mindern, daneben einen Tatbestand, der zur Verlängerung der Anspruchsdauer führt. In Fällen der Minderung wird der Anspruch verbraucht. Davon zu unterscheiden ist ein Erlöschen des Anspruches, das in § 161 geregelt wird. In den Regelfällen wird der Anspruch durch Erfüllung verbraucht....mehr

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Sauer, SGB III, SGB II SGB ... / 2.2 Vergabespezifisches Mindestentgelt

Rz. 3 Die Vorschrift ergänzt die in § 7 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Nr. 8 AEntG bestehende Möglichkeit, für die Branche der Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder SGB III Mindestarbeitsbedingungen durch Rechtsverordnung vorzuschreiben. Seit dem 1.1.2018 war für Beschäftigte in der nach dem SGB II bzw. dem SGB III geförderten Aus- und Weiterbildung im gesa...mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 2.1.2 Statistiken nach Abs. 1

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 führt in einer Auflistung die Themenbereiche auf, zu denen Statistiken von der Bundesagentur für Arbeit als amtliche Statistiken zu erstellen sind. Aus der Auflistung ergibt sich nur unterschiedlich konkret, worüber die Statistik jeweils zu berichten hat. Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 verpflichtet zu Statistiken über Arbeitslosigkeit, Arbeitsuche und Eingliede...mehr

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Sauer, SGB III § 144 Anspru... / 2.2 Fiktion des Abs. 2

Rz. 8 Abs. 2 gilt für Fälle der fiktiven Wiederbewilligung von Alg (Abs. 2 Nr. 1) bzw. der Neubewilligung von Alg nach neu erfüllter Anwartschaftszeit (Abs. 2 Nr. 2). Beiden Fällen ist gemeinsam, dass unmittelbar vor Eintritt in die Maßnahme kein Anspruch auf Alg gegeben war. Für den Fall der Neubewilligung fingiert der Gesetzgeber auch die Arbeitslosmeldung. An einer solche...mehr

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Sauer, SGB III § 144 Anspru... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 124a nach § 144 überführt. § 124a a. F. ist zum 1.1.2005 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) eingefügt worden. Mit der Zahlung von Arbeitslosengeld...mehr

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Sauer, SGB III § 139 Sonder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt spezielle Sachverhalte, bei denen der Gesetzgeber Verfügbarkeit annehmen will oder im Regelfall nicht anerkannt wissen möchte. Damit können nach Maßgabe dieser Vorschrift Entscheidungen abweichend von den Vorgaben des § 138 Abs. 5 getroffen werden. Abs. 1 fingiert Verfügbarkeit bei Teilnahme an Maßnahmen nach § 45 sowie gesellschaftlich oder sozial...mehr

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Sauer, SGB III § 146 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift legt fest, unter welchen Voraussetzungen Arbeitslosen Arbeitslosengeld (Alg) fortgezahlt wird, obwohl sie der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehen und deshalb die Anspruchsvoraussetzungen für die Zahlung von Alg an sich nicht erfüllen. Es soll insbesondere vermieden werden, dass für kurze Zeiträume die Zuständigkeit des Sozialversicherungsträge...mehr

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Sauer, SGB III, SGB II SGB ... / 2.1 Einordnung der Vorschrift

Rz. 2f Die Vorschrift ist die einzige Vorschrift des Sechsten Kapitels. Mit ihrer Einfügung mit Wirkung zum 25.7.2017 durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften wurde das Sechste Kapitel neu gefasst. Rz. 2g Früher umfasste das Sechste Kapitel die §§ 183 bis 279a. Die §§ 183 bis 189a in der bis zum 31.3.2012 geltenden Fassung enthielten...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.3 Verlängerung der Kündigungsfristen

Rz. 35 Einzelvertraglich können die Parteien die Kündigungsfristen grds. verlängern, solange der von Art. 12 GG gewährte Mindestschutz nicht unterschritten wird (zur Kollision von individualvertraglichen mit tariflichen Kündigungsfristen s. Rz. 18 ff.). Da Abs. 5 Satz 3 nur eine Änderung der Kündigungsfristen erlaubt, sind die Arbeitsvertragsparteien an die Beendigungstermin...mehr

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Sauer, SGB III § 144 Anspru... / 3 Literatur

Rz. 12 Bienert, Der Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme, NZS 2020, 692. Winkler, Die verschleierte Leistungskürzung: Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung, info also 2006, 65.mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 128 nach § 148 überführt. § 128 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 2 wurden mit Wirkung zum 1.1.2003 geändert durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607), § 128 Abs. 1 N...mehr

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Sauer, SGB III § 141 Arbeit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 122 nach § 141 überführt. Mit Wirkung zum 1.8.1998 wurde § 122 Abs. 2 Nr. 3 aufgehoben und Abs. 3 geändert durch das 2. SGB III-ÄndG v. 21.7.1999 (BGBl. I S. 1648). § 122 Abs. 1 Satz 2 wurde mit Wirkung zum 1.1.2...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 179 Altmann, Volleyballtrainer rentenversicherungspflichtig – Anm.: zu LSG NRW, Urteil v. 30.9.2020, L 3 R 305/18, B+P 2021, 83. Bertz, Sozialversicherungspflicht von Organmitgliedern und Gesellschaftern, NJW-Spezial 2019, 626. Brock, Herrenberg und die Folgen – die Umsetzung der neuen Rechtsprechung des BSG zur Selbständigkeit von Lehrkräften und die Übergangsregelung in ...mehr

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Sauer, SGB III § 142 Anwart... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 123 nach § 142 überführt. § 123 Satz 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.1998 durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) geändert. Durch Art. 13 des Bundeswehrneuausrichtungsgesetzes v. 20.12.2001 (BGBl. I...mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.2.1 Erfüllung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit

Rz. 5 Der Anspruch auf Alg wird durch Überweisung auf das inländische Konto des Arbeitslosen, Übermittlung an seinen Wohn- bzw. Aufenthaltsort oder auf sonstige Weise erfüllt, die dem Arbeitslosen die Verfügung über die Leistung ermöglicht. Das kann auch durch Auszahlungen über die Kassenautomaten in den Agenturen für Arbeit geschehen. Die Berücksichtigung von Nebeneinkommen...mehr

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Sauer, SGB III § 282 Arbeit... / 2.5 Forschungsbereiche und Forschungsgruppen

Rz. 24 Schwerpunkte der Forschung des IAB sind Gesamtwirtschaftliche Arbeitsmarktforschung, Regionale und internationale Arbeitsmärkte, Arbeitsmarktpolitik, Betriebe und Beschäftigung, Lebenschancen und soziale Ungleichheit, Methoden und Datenzugang. Über ein Regionalbüro verbindet das IAB die Erforschung regionaler Arbeitsmärkte mit einem regionalen Forschungsnetz. Schwerpunktthem...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 147 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Anspruchsdauer drückt den Versicherungsschutz in einer zeitlichen Perspektive aus, der mit der Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (Alg) verbunden ist. Sie bleibt bestehen, bis sie sukzessive durch Verbrauch oder durch einen besonderen Tatbestand erlischt. Damit steht bereits zu Beginn der Arbeitslosigkeit mit Anspruch auf Alg im Grundsatz fest, wie lange...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Zuge der Neuregelung des § 281 mit Wirkung zum 1.7.2020 wurde auch die Überschrift der Vorschrift um den Begriff der Verordnungsermächtigung (vgl. Abs. 4 Satz 4) erweitert. Dies entspricht dem durchgängigen Prinzip, Vorschriften bereits in der Überschrift entsprechend zu kennzeichnen, wenn sie Verordnungsermächtigungen enthalten. Rz. 2a Die Erstellung von Statistiken...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 142 Anwart... / 2.2 Regelanwartschaftszeit nach Abs. 1

Rz. 7 Die Zeitkomponente erfordert 12 Monate Versicherungspflicht innerhalb der Rahmenfrist von grundsätzlich 2 Jahren, die im Einzelfall nach § 143 zu bestimmen ist. Dabei entspricht ein Monat 30 Kalendertagen (§ 339 Satz 2). § 339 Satz 1 und die §§ 187 ff. BGB sind nicht einschlägig. Zur Erfüllung der Anwartschaftszeit sind daher nicht zurückgelegte Versicherungspflichtzei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 139 Sonder... / 2.2 Schüler und Studenten

Rz. 7 Bei Schülern oder Studenten einer Schule, Hochschule oder sonstigen Ausbildungsstätte vermutet der Gesetzgeber fehlende Verfügbarkeit. Die Vermutung stützt sich darauf, dass Schüler und Studenten schon allein dem Umfang nach nur noch Beschäftigungen neben dem ordnungsgemäßen Besuch von Schule, Hochschule und sonstiger Ausbildungsstätte ausüben können, mit denen Versich...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.2.6 Fehlende Arbeitsbereitschaft

Rz. 34 Fehlende Arbeitsbereitschaft ohne wichtigen Grund führt zur Verminderung der Anspruchsdauer um bis zu 28 Tagen (4 Wochen, Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 2 Satz 1). Eine Minderung kommt nur für Zeiten in Betracht, für die ein Anspruch auf Alg allein deshalb nicht gegeben ist, weil der Arbeitslose nicht arbeitsbereit ist. Es fehlt in diesen Fällen an der subjektiven Verfügbarkei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 147 Grundsatz / 2.2 Anspruchsdauer

Rz. 9 Der Bestimmung der Grundanspruchsdauer ist die Summe der berücksichtigungsfähigen zurückgelegten Versicherungspflichtzeiten innerhalb der Rahmenfrist nach Abs. 1 zugrunde zu legen. Keine Berücksichtigung können Zeiten finden, in denen die Versicherungspflicht nicht bestanden bzw. fortbestanden hat. Dies trifft nach Abs. 1 Satz 2 auf Zeiträume einer Beschäftigung zu, wä...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil D: Lagebericht / 2.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Bei der Darstellung der Lage des Unternehmens ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zum Abschlussstichtag darzustellen, zu analysieren und zu beurteilen. Dabei sind auch Faktoren zu berücksichtigen, die einen Zeitvergleich beeinträchtigen oder bewirken, dass von der berichteten Lage möglicherweise nicht auf die zukünftige Lage des Unternehmens geschlossen werden kann. ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 141 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Arbeitslosmeldung ergänzt die übrigen Anspruchsvoraussetzungen "Arbeitslosigkeit" und "Anwartschaftszeit" für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg). Die Regelungen gelten für das Alg bei Arbeitslosigkeit wie auch für das Alg bei beruflicher Weiterbildung (vgl. § 144). Eine Arbeitslosmeldung ist für den Anspruch auf Alg unabdingbar, sie kann nur in besonders gel...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.6 Bezieher von Kurzarbeitergeld

Rz. 15 Für die Zeit des Bezuges von Kurzarbeitergeld nach den §§ 95 ff. SGB III, zu dem als dessen Spezialfall auch das durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S. 926) eingeführte Saison-Kurzarbeitergeld (bis 31.3.2012: § 175, jetzt § 101 SGB III) rechnet, besteht ebenso wie in der Vergangenheit für die Zeit des Bezuges des früheren Wi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Begünstigte Leistungen

Rz. 9 § 4 Nr. 15c S. 1 UStG befreit alle Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX . Nach § 49 Abs. 1 SGB IX werden zur Teilhabe am Arbeitsleben die erforderlichen Leistungen erbracht, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feedback als Schlüsselkompe... / 3.4 360°-Feedback zur Verbesserung der Unternehmenskultur

360°-Feedback ist ein Feedbackinstrument, bei dem eine Person Feedback von verschiedenen Quellen erhält, einschließlich Vorgesetzten, Kollegen, direkten Mitarbeitern und gegebenenfalls Kunden oder Geschäftspartnern sowie eine Einschätzung von sich selbst. So entsteht ein 360° Blick auf die Person und somit die Möglichkeit, das Selbstbild und Fremdbilder übereinander zu legen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.8 Sonstige betriebliche Aufwendungen (Pos. 8 GKV, 7 UKV), davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung

Rz. 110 Analog zu den sonstigen betrieblichen Erträgen stellen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen eine Sammelposition dar, die alle Aufwendungen enthält, die nicht unter die vorstehend genannten operativen Aufwendungen (Positionen Nrn. 5, 6 und 7) fallen und nicht zu "Finanzaufwendungen" (Positionen Nrn. 12–13 im GKV) oder zum "Steueraufwand" (Positionen Nrn. 14 und 16...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Benefits im Trend: Nachhalt... / 2.2 Im Fokus: Benefits im betrieblichen Interesse nachhaltig gestalten

Neben diesen materiellen Fragen ist die Passung zu Strategie und Kultur des Unternehmens besonders wichtig. Besonders deutlich wird dies wiederum anhand von Negativbeispielen: Man stelle sich Luxus-Dienstwägen (auch zur privaten Nutzung) in nachhaltigkeitsorientierten Unternehmen oder eine extrem großzügige Ausstattung und Budgetierung für Telearbeitsplätze in Unternehmen mi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Benefits im Trend: Nachhalt... / 2.4 Im Fokus: Mitarbeiter-Benefits - Lebenszyklus-Modell

Das Mitarbeiter-Benefits Lebenszyklus-Modell ist ein Ansatz, um Zusatzleistungen (Benefits) für Mitarbeitende gezielt entlang ihres beruflichen Lebenszyklus in einem Unternehmen zu gestalten. Es geht darum, Benefits individuell und bedarfsorientiert anzubieten, sodass sie in den jeweiligen Lebens- und Karrierestufen der Mitarbeitenden den größtmöglichen Mehrwert bieten. Wenn...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Benefits im Trend: Nachhalt... / 1 Zusatzleistungen als Benefits – ein Überblick

Zusatzleistungen können angefangen bei A, wie Arbeitszeit, bspw. in Form von Sonderurlaubstagen, bis hin zu Z, wie Zusatzversicherungen für die Mitarbeiter, z. B. in Form einer privaten Unfallversicherung, viele verschiedene Aspekte umfassen. Der Kreativität des Angebots sind kaum Grenzen gesetzt. So ist für manche Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer eine Pet Policy, also das M...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Benefits im Trend: Nachhalt... / 2.3 Im Fokus: Benefits flexibilisieren, um wahrgenommenen Mehrwert zu maximieren

Auch wenn die Angebote optimal zur strategischen Stoßrichtung des Unternehmens und passend zur Kultur entwickelt werden, Mitarbeiter sind Individuen. Geld kann Jeder für die jeweils eigenen Bedürfnisse verwenden. Zusatzleistungen dagegen sind überwiegend und in hohem Grad an bestimmte Verwendungszwecke gebunden. Während Sachbezugsgutscheine eine recht hohe Wahlfreiheit ermög...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Kollegiale Praxisberatung: ... / 7 Einführung im Unternehmen

Die Kernideen von kollegialer Beratung leuchten schnell ein, deren Umsetzung hingegen ist kein Selbstläufer. Damit sie gelingt, braucht sie unterstützende Rahmenbedingungen, engagierte Mitwirkende, ein gutes Zusammenspiel in der Gruppe sowie eine förderliche "kollegiale" Haltung der Beteiligten. Praxis-Tipp Initiative von HR In der Praxis hat es sich bewährt, wenn die Initiati...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Dekarbonisierung in Scope 1... / 4.5.1 Drei Ebenen für erfolgreiche Mitarbeitereinbindung

Eine wirksame Einbindung der Mitarbeitenden und der Aufbau einer Nachhaltigkeitskultur lassen sich entlang von drei zentralen Ebenen strukturieren: Organisation Auf dieser Ebene werden die strukturellen Voraussetzungen geschaffen. Nachhaltigkeitsstrategien, Managementsysteme und Prozesse sorgen dafür, dass ökologische Ziele systematisch verfolgt werden. Auch institutionelle Ve...mehr